Teilkasko | Abdeckung von Einbruchspuren
Hallo,
Bei mir wurde leider in das Auto eingebrochen.
Das Radio wurde entwendet.
Der Türgriff wurde ausgehebelt und der Schließzylinder versucht rauszubrechen. Dabei ist die Tür selbst unterhalb des Griffes eingedrückt worden inkl Lackplatzer.
Des weiteren wurde vom Heck die von Werk aus aufgeklebte Typbezeichnung abgekratzt und entwendet, dabei entstand ein Kratzer im Lack.
Ebenso wurde ein Teil des Seitenschwellers abgerissen und entwendet.
Bei der Schadensanzeige meinte die Servicemitarbeiterin, dass dies nur VK Schäden seien (500SB), da es als Vandalismusschaden gilt.
Ich meine dass diese Spuren ( Delle/Lackplatzer in Tür, defekter Seitenschweller und Kratzer unter Typbezeichnung) aber in direktem Zusammenhang mit den jeweils entwendeten Teilen stehen.
Dann müsste es doch die TK bezahlen, bei der ich 0€ SB habe.
Die nächsten Tage wird sich ein Gutachter wohl das Auto ansehen.
Kann mir einer weiterhelfen, was ich beim Gutachter/Versicherung beachten soll bzw. worauf hinweisen und ob das nun TK oder VK Schäden sind?
Versicherung ist AXA mobil
Besten Dank
Besten Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von petconsoe1
Ebenso wurde ein Teil des Seitenschwellers abgerissen und entwendet.
Den Part hier finde ich kritisch.
Diebstahl ist die Wegnahme mit Zueignungsabsicht.
Nur weil etwas als nicht mehr vorhanden gemeldet wird, wurde es nicht gestohlen. Sonst wäre jeder Vandalismusschaden eine Teilentwendung.
Es käme jetzt auf den speziellen Fall an. Wurde das Teil so abgebaut, dass es weiter verwendet werden kann oder wurde es einfach nur abgerissen?
Das sieht der Sachverständige und wird es entsprechend vermerken.
37 Antworten
@Hafi
Genauso ist es, die meisten kennen sich eben nicht in den Leistungen zu ihren Verträgen aus und glauben, der Versicherer muß das so ersetzen, wie der Kunde es sich vorstellt (glaubt).
Aus diesem Grund sage ich des öffteren zum Kunden, dass sein gemeldeter Schadenfall nicht versichert. Da gibt es natürlich einige, die das mir nicht glauben. Dann nehme ich den Schadenfall auf und leite ihn an die Schadenabteilung weiter, nur das die dem Kunden schriftlich mitteilen, dass der gemeldete Schaden in seinem Vertrag nicht versichert ist.
Das Ganze hat sich in soweit aber eingebürgert, dass die Kunden mich anrufen und fragen, ob der Schaden versichert ist oder nicht.
Natürlich bin ich auch bei manchen Schilderungen nicht 100% sicher, dann frage ich eben in der Schadenabt. nach.
In einigen Fällen kann dann u.U. auch eine Kulanzzahlung erfolgen.
Mir ist schon ganz gut klar was der Unterschied zwischen vertraglichem Anspruch und Erwartungshaltung ist. Nur gibt es eben doch immer wieder Fälle die in den Bedingungen nicht ganz klar geregelt sind, oder der Einzelfall eben irgendwie zwischen den Stühlen hängt.
Und hier ist zunehmend zu beobachten, dass anders als in der Vergangenheit Grenzfälle oder nicht geregelte Fälle immer mehr zu Lasten des Kunden gehen.
2012 hatten wir 8 Deckungsklagen wovon nur eine von uns bzw. unserem Anwalt verloren gegangen ist. Dieses Jahr sind wir schon auf 9 Fälle. Ist zwar nicht repräsentativ aber für mich persönlich, zusammen mit den Eindrücken die man in der Praxis und bei Kollegen gewinnt ein Trend.
Es gibt genug Beispiele für Schäden die in der Vergangenheit anstandslos reguliert wurden und jetzt abgelehnt werden weil es die Bedingungen nicht hergeben. Ok, damit muss man leben.
Aber es gibt ebenfalls viele Beispiele wo die Versicherer einfach einmal ihr Glück versuchen. Beispiele schöner Streitfälle gibt's gerne per PN, da das den Rahmen hier sprengt.
Welche Versicherer sind das?
Nennt doch mal ein paar Namen.
Einfach hier Namen nennen ist doch ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen und sieht mir zu sehr nach öffentlichem Pranger aus. Es sind auch durchaus Gesellschaften die ansonsten eigentlich für eine gute Schadensbearbeitung bekannt sind. Einzelheiten gerne per PN.
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Noch eine kurze Frage.
Wird von der Versicherung der Neupreis der entwendeten Teile ausgezahlt abzgl. MwSt. oder der aktuelle Marktpreis?
Zitat:
Original geschrieben von petconsoe1
Noch eine kurze Frage.
Wird von der Versicherung der Neupreis der entwendeten Teile ausgezahlt abzgl. MwSt. oder der aktuelle Marktpreis?
Ob Abzüge Neu für Alt gemacht werden, regelt die Police und entsprend, welcher Tarif abgeschlossen wurde.
Alles klar, bei mir dann wohl eher nicht, da älter als "4 Jahre nach Erstzulassung".
Wie wird das mit den Instandsetzungskosten geregelt?
Es wäre bestimmt günstiger eine gebrauchte Tür vom Verwerter zu holen, als die Tür komplett neu lackieren zu lassen.
Wird der Preis dann nur ausgezahlt wenn ich eine Rechnung der Werkstatt (Werstattbindung) vorlege, oder wird vorab ein entsprechender Preis ermittelt, der mir dann netto ausgezahlt wird?
So war es zumindest damals bei der DEVK bei einem Marderschaden.
Heute kam das Gutachten.
Übernommen wird alles komplett.
Auch der Neuteilepreis, kein Abzug...
kam ein hübsches Sümmchen zusammen.
Kann also nichts negatives bei der Axa mobil online feststellen... extrem günstig im Gegensatz zu anderen örtlichen Versicherungen und scheinbar auch noch eine problemlose und sehr Kulante Schadensabwicklung!
Ob ich mir das wohl auszahlen lasse oder reparieren lasse?!? 😉 🙂