Teilkasko | Abdeckung von Einbruchspuren
Hallo,
Bei mir wurde leider in das Auto eingebrochen.
Das Radio wurde entwendet.
Der Türgriff wurde ausgehebelt und der Schließzylinder versucht rauszubrechen. Dabei ist die Tür selbst unterhalb des Griffes eingedrückt worden inkl Lackplatzer.
Des weiteren wurde vom Heck die von Werk aus aufgeklebte Typbezeichnung abgekratzt und entwendet, dabei entstand ein Kratzer im Lack.
Ebenso wurde ein Teil des Seitenschwellers abgerissen und entwendet.
Bei der Schadensanzeige meinte die Servicemitarbeiterin, dass dies nur VK Schäden seien (500SB), da es als Vandalismusschaden gilt.
Ich meine dass diese Spuren ( Delle/Lackplatzer in Tür, defekter Seitenschweller und Kratzer unter Typbezeichnung) aber in direktem Zusammenhang mit den jeweils entwendeten Teilen stehen.
Dann müsste es doch die TK bezahlen, bei der ich 0€ SB habe.
Die nächsten Tage wird sich ein Gutachter wohl das Auto ansehen.
Kann mir einer weiterhelfen, was ich beim Gutachter/Versicherung beachten soll bzw. worauf hinweisen und ob das nun TK oder VK Schäden sind?
Versicherung ist AXA mobil
Besten Dank
Besten Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von petconsoe1
Ebenso wurde ein Teil des Seitenschwellers abgerissen und entwendet.
Den Part hier finde ich kritisch.
Diebstahl ist die Wegnahme mit Zueignungsabsicht.
Nur weil etwas als nicht mehr vorhanden gemeldet wird, wurde es nicht gestohlen. Sonst wäre jeder Vandalismusschaden eine Teilentwendung.
Es käme jetzt auf den speziellen Fall an. Wurde das Teil so abgebaut, dass es weiter verwendet werden kann oder wurde es einfach nur abgerissen?
Das sieht der Sachverständige und wird es entsprechend vermerken.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Das wird aber so nie von der Versicherung interpretiert.Beispiel:
An einer Reihe parkender Autos wurden die Rückspiegel mit dem Fuß abgetreten.
Diejenigen die noch am Kabel hängen, werden als Vandalismus gesehen.
Diejenigen die weg sind, werden von der TK bezahlt.
Ich glaube kaum, dass der Dieb den Spiegel behalten wird <img class="mt-smiley" src="http://1.2.3.9/bmi/static.motor-talk.de/img/smilies/wink.gif" alt="😉" />
Dass das oftmals so gemacht wird, ist doch kein Kriterium.
Hier ist doch die Frage, ob der VN grundsätzlich Anspruch auf Abrechnung über die TK hat, wenn das äußere Erscheinungsbild der Beschädigung nicht auf eine Teilentwendung, sondern Vandalismus und damit VK schließen lässt.
Da kannst Du als VN hundertmal sagen, dass es anderswo anders gemacht wurde. Das spielt keine Rolle.
Daher kommt es, wie bereits gesagt, darauf an, wie sich das Schadensbild zeigt und ob der SV es als reine Zersörung der Sache oder als Entwendung anerkennt.
Nochmal: man braucht in der Praxis ein Abgrenzungskriterium für den Zweifelsfall. Und das hier könnte ein Zweifelsfall werden.
@ Haifi
Auf TK sind ich und Steini ja auch schon extra eingegangen.
Genau 2 Postings über deinem.
Dir letzte Frage die wir hatten ist, was ist mit "Entwendung" genau gemeint?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Dir letzte Frage die wir hatten ist, was ist mit "Entwendung" genau gemeint?
Et is wech! 😉
Entwendung ist kein strafrechtlicher Begriff, sondern eher die übergeordnete Bezeichnung. Insofern stimmt "et is wech" ganz gut.
Darunter kommen dann verschiedene Formen von "wech".
Diebstahl = Wegnahme mit Zueignungsabsicht
Raub = gewaltsame Wegnahme mit ZA
Betrug = freiwillige Herausgabe durch Täuschung
Unterschlagung = Zueignung ohne Gewahrsamsbruch
In der TK sind in der Regel nur die ersten beiden Varianten versichert. Die andern beiden führen zwar auch dazu, dass "Auto wech" aber kein Ersatz durch Versicherung.
Insbseondere die letzte Variante ist der Grund, warum man NIE ein Auto zur Probefahrt hergibt, ohne drin zu sitzen.
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Ich habe aber noch nie eine Versicherung erlebt, die VK haben will, wenn etwas vom Auto "weg" war.
Sei es, die Antenne die abgebrochen wurde und weg war, oder der Spiegel der weg war.
Habt ihr das schon mal gehabt?
Wenn "Entwendung" bedeutet dass es weg ist, dann muss es der Versicherung ja egal sein, warum es weg ist. So sehe ich das zumindest und so ist auch meine Erfahrung in der Praxis.
Ich habe schon genug Menschen am Rohr gehabt, die sich beschwert haben, weil die abgebrochene Antenne oder der Spiegel nicht von der TK bezahlt wurden, weil sie (angeblich) entwendet war.
Was glaubst Du, wie viele Leute meinen, sich so die Hochstufung sparen zu können.
Geht aber in der Regel in die Hose.
Der Gutachter war gestern da.
Ich schilderte ihm gleich meine Befürchtung, dass es nur VK Schäden sein sollen.
Er meinte, es seien eindeutig TK Schäden. Incl. Abgerissenem Seitenschwellerteil, wo die Niete noch im Schweller steckte und ein abgerissenes Kunststoffstückchen auf dem Boden am Tatort lag.
Tür wird instand gesetzt und die Kratzer mit Spotrepair am Heck ausgebessert.
Ich glaube es liegt wohl auch daran, dass ich nur Qualität bei meinen Kunden vermittle.
Kann mir schon gut vorstellen, dass die billig Direktversicherer hier wieder Einsparpotential gefunden haben...
Hallo Hafi,
recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge und wer klagt schon wegen einer Bagatelle.
Trotzdem ist IMO eine abgebrochener und mitgenommener Außenspiegel ein Fall für die TK und nicht für die VK.
Liebe Grüße
Herbert
also so wie es bei Axa mobil aussieht, wird alles übernommen.
Und da die Versicherung über 200€ günstiger als vergleichbare waren, konnte ich bisher noch keine mindere Qualität feststellen.
Aber erstmal abwarten, wie die Abwicklung sein wird.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Trotzdem ist IMO eine abgebrochener und mitgenommener Außenspiegel ein Fall für die TK und nicht für die VK.
Bei einem Bekannten wurde der Außenspiegel abgetreten und hing noch am Kabelbaum.
Dies wurde telefonisch so gemeldet, woraufhin der Servicemitarbeiter fragte, ob der Spiegel nicht doch auch entwendet wurde. Denn dann würde die TK eingreifen und es würden keine Kosten entstehen...
Ich denke der Hinweis sagt schon einiges...
@TE
Genauso ist es.
Es kommt doch immer mal wieder vor, dass sich einzelne Versicherungen mal wieder ein neues "Steckenpferd" einfallen lassen um die eine oder andere Leistung zu verweigern. Und ich würde mal nicht behaupten dass das nur die Direktversicherer sind. Manchmal kommen sie durch, dann machen es auch ganz schnell die anderen nach, manchmal holen sie sich eine blutige Nase... so ist es halt, Zahlen ist jetzt nicht unbedingt die beliebteste Beschäftigung...
Bei neuen "Einfällen" ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter, läuft es erfolglos geht das ganze halt zum Rechtsanwalt. Die Entscheidung danach wird dann in entsprechenden Fachforen verbreitet und hilft Kollegen. Man braucht sich ja nicht auf der Nase herumtanzen lassen... jeden Tag gibt es neue Einfälle warum man etwas ablehnen könnte die man zu Ohren bekommt. So ist das nun mal., auch wenn man oft nur den Kopf schütteln kann...
In obigen Fall würde ich ganz klar TK sagen. Ansatzpunkt ist aus meiner Sicht nur die Beweisführung des Versicherungsnehmers. Als Versicherer kann ich doch nur den Diebstahl bezweifeln und z.B. anführen, dass der Spiegel abgetreten wurde und z.B. unter dem Auto lag oder durch die Stadtreinigung entfernt wurde. Ist aus meiner Sicht aber schwer vor Gericht aufrecht zu halten. Für Fachanwälte doch ein gefundenes Futter. Und meist ist die Rechtsprechung ja auch relativ verbraucherfreundlich.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Trotzdem ist IMO eine abgebrochener und mitgenommener Außenspiegel ein Fall für die TK und nicht für die VK.
Und so wird es ja auch in den meisten Fällen laufen.
Mir geht es nur darum, dass hier nicht falsche Erwartungen geschürt werden, weil man die rechtlichen Hintergründe nicht kennt und dann auf die Versicherer schimpft, weil sie sich angeblich etwas haben einfallen lassen, um zu sparen.
Genau sowas kommt doch hier immer (auch in diesem Faden) am Ende raus, wenn es nicht bezahlt wird, weil es vertraglich nunmal nicht geschuldet ist aber die Diskutanten es gerne anders hätten.
Das wird Dir, tomtom, auch der Fachanwalt sagen. Denn der kennt den Unterschied zwischen vertraglichem Anspruch und reiner Erwartungshaltung.
Wenn hier der SV zum Ergebnis gekommen ist, dass das Schadenbild passt, wird auch Schweller über TK reguliert werden.
Nachzulesen in meinem ersten Beitrag in diesem Faden...
Welche Versicherer machen da Probleme?