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Teil Kasko Haftlich wechseln

Themenstarteram 18. Juli 2023 um 21:19

Kann ein Kfz Kasko Versicherung auf Haftlich wechseln?

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13 Antworten

Ja, zum Ende der Versicherungsperiode einfach die VK rauskündigen.

Vermutlich war die Frage, ob dies vorzeitig möglich ist.

Ist üblicherweise möglich, wenn in Teilkasko umgewandelt wird.

einfach die entsprechende Versicherung fragen.

wieso ein solches Thema hier eröffnen`?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juli 2023 um 23:29:42 Uhr:

Ja, zum Ende der Versicherungsperiode einfach die VK rauskündigen.

Hier wird schon wieder gemutmaßt, was wenn er nur eine TK hat und diese nicht mehr haben möchte, sprich reine Haftpflicht.

Aber auch hier gilt, zum Ende des Versicherungsjahres laut Police.

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juli 2023 um 08:13:48 Uhr:

Ist üblicherweise möglich, wenn in Teilkasko umgewandelt wird.

Wenn er nur TK hat dann kann er nicht in TK umwandeln.

Der TE sollte das mit seiner Versicherung abklären. Ich kann bspw. von heute auf morgen von VK auf TK wechseln oder die Kasko komplett kündigen.

Ich kriege nicht mal eine TK, Auto zu alt und zu wenig wert. Wenn das Auto über 20 Jahre alt ist, muss es mindestens 8000€ wert sein.

Ich kann aber nur schwer nachvollziehen, warum man eine TK kündigt. Das kostet doch meist kaum Geld.

Meine Autos (15 und 21 Jahre) haben beide VK, ist billiger als TK. Da fragt niemand nach dem Wert der Fahrzeuge.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 19. Juli 2023 um 16:49:25 Uhr:

 

Ich kann aber nur schwer nachvollziehen, warum man eine TK kündigt. Das kostet doch meist kaum Geld.

Das kommt ganz auf die Diebstahl und Unfallhäufigkeit an.

Mit einer hohen Typklasseneinteilung kann es schon teuer werden.

Was aber viele nicht bedenken, wird nur eine HP abgeschlossen erhöhen sich komischerweise die Beiträge.

Warum das die Versicherer so handhaben, keine Ahnung.

Durfte es auch selber erfahren als sich die Tochter einen PKW zulegte und er nicht mit TK versichert wurde da zu alt. In den Vergleichsrechnungen sah man den Unterschied bei der HP sehr gut wie der Beitrag sich nach oben bewegte.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Juli 2023 um 17:44:53 Uhr:

Meine Autos (15 und 21 Jahre) haben beide VK, ist billiger als TK. Da fragt niemand nach dem Wert der Fahrzeuge.

Wenn das Auto schon eine TK hat, ist das kein Problem bei der WGV. Aber wenn das Auto neu kommt, gibt es keinen Vertrag dafür, es sei denn, der Youngtimer liegt über 8000€.

Hattest Du nicht erst kürzlich zwei Kaskoschäden?

Ich meine, da gab es dann sogar ein Sonderkündigungsrecht. Steht aber alles in den Versicherungsbedingungen, die du unterschrieben hast.

Bei einem Schaden besteht generell ein Sonderkündigungsrecht. Aber das zu ziehen ist evtl. zweischneig. Die nehmen dich danach evtl. nicht mehr auf später.

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