Teil 2 zu: Unfall gemacht..wohl kein Versicherungsschutz

Ihr lieben, ich melde mich nochmal. Und ich hoffe und bitte das dieser Thread nicht geschlossen wird. Ich wollte euch in Kenntnis setzen und bin immer noch dankbar für jede Art von Hilfe bzw Meinungen.

So hilflos ich auch erscheinen mag, möchte ich euch bitten nicht ausarten zu lassen und dieser geschlossen wird.

Heute kam ein Brief von der Versicherung mit dem Wortlaut "trotz Mahnung und Fristsetzung wurde der Beitrag nicht bezahlt. Zum Schadenfall bestand kein Versicherungsschutz. Es wurde ein Betrag in Höhe von ca. 3.500 Euro bezahlt und diesen fordern die zurück".

Ich war nicht Zuhause. Im Briefkasten lag noch ein Abholschein für einen Brief der nun bei der Post hinterlegt ist. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung mich gekündigt hat.

Ich werde nun zu einem Anwalt gehen. Leider sehe ich immer noch total schwarz für mich.

LG

Beste Antwort im Thema

Oh, das ist aber nett von dem Makler, dass er mal einfach so irgendwelche Briefe schreibt.

Und natürlich ist es auch sehr nett von der Versicherung, dass sie daraufhin auf 3000 Euro verzichtet.

Dumm ist nur das du nicht weist, was der Makler denn nun in deinem Namen geschrieben hat.

Vlt. könnte damit die Berufsgruppe der Anwälte üverflüssig werden.

Schöne pinke Bonbon-Welt 🙄

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Das bietet keinerlei Anreiz. Ich wünsch "Euch" ehrlich, dass dein Apotheker bald den richtigen Nachschub liefert. Tschüßing. 😁

Nee, lieber nicht in diesem Thread.

Ich habe schonmal gebimmelt, das ist echt nicht auszuhalten.

Nur Geduld, hier wird bald durchgewischt. 🙂

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Ja. Hab auch mal geklingelt.

Paul ist nur am stänkern.

Geht es eigentlich noch erbärmlicher?

@Christian Hab doch etwas erbarmen mit den Mods. Wähl nen eingängigen Namen und nummerier das nach und nach noch durch....dann löschen sich deine Accounts leichter.

So, jetzt aber bitte wieder zum Thema zurück.

Grüße
Steini

@jazzy1982 Befrage den Anwalt besser . Bevor du so einfach der Versicherung das Geld überweist... auch wenn ich persönlich noch net so glauben mag das dir die 3500 Euro tatsächlich an der Backe kleben. Letztlich bist du selbst alleine mit der Sache überfordert.

Nur mal eben zur Erklärung, wie es zu dem hohen Nachtrag kam:
Die Allianz bzw. Allsecur fragt jedes Jahr den Tachostand ab, der muss elektronisch übermittelt werden oder anhand eines Formulars, das der Versicherungsnehmer ausfüllt und eigenhändig unterschreibt.
Unterbleibt die Einsendung in der gesetzten Frist, wird die Kfz Police durch die Allsecur computergesteuert "angepasst", d.h. die jährliche Fahrleistung, der Fahrerkreis und ggfs. weitere prämienrelevante Merkmale werden zu Ungunsten des Versicherungsnehmers angepasst. Dadurch entstehen so hohe Nachträge wie die genannten ca. 1000 €, die die Allsecur dann auch zügig abbuchen lässt.
Wie die TE bereits richtig bemerkte, war es ein Fehler, eigenmächtig zurückbuchen zu lassen, und das angebliche Anraten des Sachbearbeiters dies zu tun, ein Armutszeugnis.
Dadurch erlischt die Einzugsermächtigung und die TE hätte nun die 130 €, die offensichtlcih trotz Korrektur bzw. Rücknahme des Nachtrags aufgrund der ursprünglich nicht vorgenommenen Tachostandsmeldung noch zur Zahlung verblieben sind, überweisen müssen.
Die 130 € müssten dann aber schon angemahnt und dann später nochmalig angemahnt worden sein, verbunden mit einem direkten Hinweis, dass der Versicherungsschutz erloschen ist und eine Benachrichtigung an die Zulassungsstelle versendet wird, so dass in Kürze das Kennzeichen entwertet wird.
Der Versicherungsnehmer kann dann durch Überweisung des offenen Beitrags incl. der Mahngebühren den Versicherungsschutz jederzeit reaktivieren. Damit die Versicherung eine VBÜ an die Zulassungsstelle versendet, muss der Zahlungseingang bei der Versicherung feststellbar sein. Alternativ reicht es aus, einen Kontoauszug mit der vermerkten Buchung als Nachweis bei der Versicherung einzureichen, damit unmittelbar eine VBÜ versendet wird und sofort der Versicherungsschutz reaktiviert wird.

Also, dieses Schreiben der Allsecur mit dem Hinweis, dass der Versicherungsschutz erloschen ist und eine entsprechende Meldung an die Zulassungsstelle gegeben wurde, muss der TE vor dem Unfall zugegangen sein!! Ansonsten sehe ich da keine Probleme wegen Versicherungsschutz.
Was ich nicht verstehe, die Postzustellung hat doch sonst immer geklappt, warum jetzt plötzlich nicht mehr? Hat die Allsecur nun das besagte Schreiben mit diesem Inhalt vor dem Unfall versendet? Dann können die jederzeit der TE eine Kopie auch in 5 Minuten mailen! Wo ist das Problem?

Außerdem, wenn der Unfallgegner tatsächlich gefahren ist, als es gecrasht hat, würde ich dringendst sofort eine Schadenmeldung bei dessen Versicherung machen, weil Unfälle auf Parkplätzen immer Teilschuld für beide Parteien bedeutet. Schiefgehen kann dann nix. Sachverständigen braucht man selbst nicht engagieren.
Ich würde das Problem direkt mit der Allianz klären am Telefon, aber nicht mit einem Sachbearbeiter, immer Vorgesetzten geben lassen, etc. etc. So lange, bis mir irgend jemand kompetent und abschließend Auskunft geben kann, wie es weitergeht.
Letzten Endes ist entscheidend, wie es sein konnte, dass noch 130 € offen sind, woher stammt diese Forderung und wie lange bestand diese schon? Das muss die TE hinterfragen. Und wann hätte das vermeintliche Schreiben mit der Ankündigung der Aufhebung des Versicherungsschutzes regulär bei der TE eingegangen sein müssen bzw. existiert es überhaupt?

Zitat:

Unterbleibt die Einsendung in der gesetzten Frist, wird die Kfz Police durch die Allsecur computergesteuert "angepasst", d.h. die jährliche Fahrleistung, der Fahrerkreis und ggfs. weitere prämienrelevante Merkmale werden zu Ungunsten des Versicherungsnehmers angepasst.

Wenn die jährliche Fahrleistung aufgrund der in den AGB festgelegten Verfahren angepasst werden kann, dürfen noch längst nicht andere Bedingungen angepasst werden. Diese müssten ebenfalls jeweils einzeln abgefragt werden.

Zitat:

...verbunden mit einem direkten Hinweis, dass der Versicherungsschutz erloschen ist und eine Benachrichtigung an die Zulassungsstelle versendet wird, so dass in Kürze das Kennzeichen entwertet wird.
Der Versicherungsnehmer kann dann durch Überweisung des offenen Beitrags incl. der Mahngebühren den Versicherungsschutz jederzeit reaktivieren.

Der Versicherungsschutz erlischt erst mit der Kündigung eines bestehenden Vertrages. Und dann ist er gekündigt. Er kann auch nicht durch irgendwelche Zahlungen wiederaufleben, sondern es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Auch rein praktisch nicht richtig, da die Entstempelung sofort erfolgen muss. Das Fahrzeug ist auch unabhängig von der Entstempelung stillgelegt und müsste neu angemeldet werden.

Hier sollte man jetzt wirklich dicht machen!

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie hier mit Leuten umgegangen wird, die eine Frage haben.....

An dem Sachverhalt finde ich eines seltsam. Am Jahresanfang wurden 1200 EUR als Jahresbeitrag abgebucht. Dann berechnet die Versicherung aufgrund eines nicht eingegangenen Kilometerstandes die Jahresfahrleistung neu und dabei kommt eine Nachzahlung von ca. 1000 EUR raus. Wieviele Kilometer haben die denn da aufgeschlagen? 100.000 km?

Dann muss ich "derwotextet" weitestgehend zustimmen, ich sehe jetzt nicht, dass da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Vor allem eines ist wichtig: sowohl Mahnungen und auch das Kündigungsschreiben müssen dem TE zugegangen sein um wirksam zu sein - und ob das tatsächlich geschehen ist, muss im Zweifel der Absender beweisen.

Ich schicke dir gleich mal noche ine PN.

Mein Feudel wäre schon sowas von dreckig...

Ich finde es ist an der Zeit, dass MT sein Hausrecht in der realen Welt gegen diesen "Christian" ausübt.

nicht nur gegen Christian...

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