Tausch der WSS - HUK stellt sich quer?!

Audi A3 8VA Sportback

Moin!

Ich hab hier folgendes Problem:

Am Donnerstag hat meine Windschutzscheibe leider eine unschöne Begegnung mit einem Stein auf der Autobahn gehabt. Da der Treffer leider im Fahrersichtfeld liegt, muss die komplette WSS getauscht werden.
Die Reparatur dauert nach Aussage meiner Werkstatt ca. 1,5 Tage, da nach dem Tausch noch eine Achsvermessung mit anschließender Kamerakalibrierung durchgeführt werden muss. (Lane Assist, ACC und Co. sind vorhanden)

Also bei der HUK angerufen. Der wenig freundliche Herr am telefon hat mir direkt gesagt, da ich ja keine Partnerwerkstatt gewählt habe, können sie nur 104€ / Stunde + 10% OPE zahlen (Wofür zahle ich eigentlich den Aufschlag für freie Werkstattwahl?!).
Dann habe ich erwähnt, dass ich einen Ersatzwagen brauche, da ich in der Zeit ja auch die 130km zu meiner Arbeit fahren muss. Daraufhin wurde er dann noch unfreundlicher und meinte, wozu ich denn für zwei Stunden WSS Tausch einen Wagen brauche. Dann sagte ich ihm, dass da wegen der Kamerabasierten Assistenzsysteme mehr Arbeiten notwendig sind als nur der Tausch.
Das hat dem guten Mann dann wohl endgültig die Schuhe ausgezogen. "Was für eine unfähige Werkstatt" ich doch hätte, die 1,5 Tage Arbeit bei der Versicherung abziehen will. Die HUK würde die Scheibe und den Tausch zahlen, der Rest sei "Privatvergnügen", er hätte noch nie davon gehört, das irgendwelche Systeme kalibriert werden müssten. Und ein Ersatzwagen sei erst Recht kein Bestandteil der Teilkaskoversicherung. Es sei schließlich meine Sache, wie ich zu Arbeit komme.

Damit war das Gespräch dann auch beendet und ich bin grade ziemlich sauer.

Habt ihr schonmal ähnliches erlebt und wenn ja, wie seid ihr damit umgegangen? Zumal dies das Erste mal ist, dass ich in den sechs Jahren, in denen ich bei der HUK bin, mit einem Schaden an die herantrete.
Für mich steht fest: Ich werde unabhängig vom Ausgang dieser Sache bei der HUK kündigen; Stellt sich mir nur die Frage: Welche Versicherung ist besser?

Beste Antwort im Thema

Man bezahlt extra MEHR Geld um sich die Werrkstatt auszusuchen. Warum sollte ich dann zu dieser Partnerwerkstatt gezwungen werden? 😉

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Danke für die Rückmeldung.
Das Verhalten der HUK gegenüber seinen Kunden, ist teilweise nicht tolerierbar.
Die Mitarbeiter haben es folglich auszubaden.

Keine Ursache.
Es gab in der Abrechnung der HUK zwar Kürzungen (Knapp 90€ Kürzungen bei 1.073€ Gesamtbetrag), aber die hatte mein Serviceberater bereits vorausgesagt.
Er meinte, sie würden die Kürzungen im Kundeninteresse schlucken, da ein Rechtsstreit mit der Versicherung weder im Kunden- noch im Werkstattinteresse ist.

Zitat:

@Ano85 schrieb am 20. Juli 2016 um 22:11:25 Uhr:


Keine Ursache.
Es gab in der Abrechnung der HUK zwar Kürzungen (Knapp 90€ Kürzungen bei 1.073€ Gesamtbetrag), aber die hatte mein Serviceberater bereits vorausgesagt.
Er meinte, sie würden die Kürzungen im Kundeninteresse schlucken, da ein Rechtsstreit mit der Versicherung weder im Kunden- noch im Werkstattinteresse ist.

Dann hat ja die HUK das erreicht, was sie wollte.

Eine Frage habe ich noch: bin auch bei HUK24. Mit Werkstattbindung.

Hab ich kein Recht dazu, meine WSS in Originale WSS austauschen zu lassen ?

Vorausgesetzt, dass ich Steinschläge in der WSS habe.

Mfg

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Doch, das hat man. Nur die Auswahl der Werkstatt gibt man aus der Hand. Man muss allerdings auch darauf bestehen, dass ein Original eingebaut wird. Dann wird einem gesagt, dass das eh der selbe Hersteller sei. Darauf erwidert man dann, dass das schön ist und man trotzdem das Original haben will. So wird es dann auch gemacht.

Ok danke dir !

Zitat:

@Ano85 schrieb am 20. Juli 2016 um 19:51:56 Uhr:



Man kann wirklich froh sein, wenn man eine Werkstatt die sich auch wirklich für einen einsetzt 🙂

Das stimmt, da kann man froh sein!

In diesem Fall sollte man jedoch fairerweise sagen dass sich die Werkstatt eher weniger "für dich" eingesetzt hat, sondern vorrangig "für sich“.

Denn ohne ihren engagierten Einsatz hätte sie nicht das Geld der Versicherung und somit auch nicht den Auftrg von Dir erhalten.

Irre ich?

Die Werkstatt hat sich nur insoweit für dich eingesetzt, dass sie freiwillig auf einen Teil der ihr zustehenden Bezahlung verzichtet hat, um dich als zufriedenen Kunden zu erhalten. Von daher kann man das Kundenbindung bewerten, das ändert aber nichts an der unzulässigen Kürzung durch die Versicherung.

Zitat:

@Ano85 schrieb am 20. Juli 2016 um 22:11:25 Uhr:


Es gab in der Abrechnung der HUK zwar Kürzungen (Knapp 90€ Kürzungen bei 1.073€ Gesamtbetrag), aber die hatte mein Serviceberater bereits vorausgesagt.

Das sehe ich ja jetzt erst.
104€/h wollte die Versicherung übernehmen, 127 €/h wollte deine Werkstatt haben, sind 23€ Differenz pro Stunde.
Macht bei angenommenen 3 ½ -4 Stunden Arbeitsaufwand ca. 90€

Nun wurde die Rechnungssumme um 90€ gekürzt.
Da scheint dein Werkstattmeister ja echt knallhart mit der HUK verhandelt zu haben.😁😁😁

Schön blöd die Werkstatt, wenn sie sich das bieten lässt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2016 um 00:18:00 Uhr:


Doch, das hat man. Nur die Auswahl der Werkstatt gibt man aus der Hand.

Hier irrst Du. Dies ist bei anderen Versicherern so, nicht aber bei der HUK.

Zitat:

Man muss allerdings auch darauf bestehen, dass ein Original eingebaut wird. Dann wird einem gesagt, dass das eh der selbe Hersteller sei. Darauf erwidert man dann, dass das schön ist und man trotzdem das Original haben will. So wird es dann auch gemacht.

Du kannst leider auf gar nichts bestehen, Denn die HUK ist Auftraggeber der Reparatur und bestimmt als Solcher, wie und mit welchen Teilen repariert wird. Der Fahrzeugeigentümer und VN ist völlig außen vor!

Deshalb ist auch die vollmundig beworbene Garantie reine Makulatur, denn die gibt die HUK sich selbst.

Aber wer sich auf einen solchen Vertrag einlässt, dem ist eh nicht zu helfen.

Da irre ich keineswegs. Die AKB der HUK - wie auch von anderen - beinhalten bei der Werkstattbindung kein Recht der Versicherung, den Reparaturweg zu bestimmen und gegen den Willen des VN etwas anderes als Originalteile einbauen zu lassen. Die HUK will ihren Durchschnittsstundensatz als Marktpreis durchdrücken und deshalb den Preis verhandeln - o.k. eher vor den Latz geben -. Wie andere auch, wählt sie dazu die Werkstatt aus und erteilt den Auftrag.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2016 um 10:09:44 Uhr:


Da irre ich keineswegs. Wie andere auch, wählt sie dazu die Werkstatt aus und erteilt den Auftrag.

Doch. Bei anderen Versicherern wird in aller Regel, bei vereinbarter Werkstattbindung, zwar die Werkstatt vorgegeben, den Reparaturauftrag erteilt allerdings der VN.
Bei der HUK ist dies anders.

Und? Wo in den AKB steht denn, dass sie gegen den Willen des VN was anderes als Originalteile einbauen dürfen? Da kannst Du lange suchen. Es steht da nicht drin!

Der VN oder Eigentümer ist aber nicht der Auftraggeber der Reparatur.
Sein einziges "Wahlrecht" besteht darin ob er die Versicherung über einen Schaden informieren möchte, oder ob er es bleiben lassen möchte und lieber selbst zahlt.

" Sie informieren uns im Reparaturfall, wir wählen die Werkstatt aus
unserem Werkstattnetz aus, in der das Fahrzeug repariert wird, ertei-
len ihr den Reparaturauftrag
und tragen die Kosten der Fahrzeugrepa-
ratur"

Damit ist de facto ausgeschlossen, dass sich der Eigentümer oder VN irgendwelche Materialien aussuchen kann, da zwischen ihm und der Werkstatt von vorne herein keine Geschäftsbeziehung besteht,.
Er gibt keine Reparatur in Auftrag, verbringt bestenfalls sein Fahrzeug dort hin.
Da dieses "Wahlrecht" also alleine aufgrund der vertraglichen Konstellation nicht existieren kann, muss es in den AKB nicht ausgeschlossen geben.

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