Tatsächliches Leergewicht des Touareg
Hallo zusammen.
Ich habe mein Fahrzeug ( v6 tdi bj 14 mit Gelände Paket)wiegen lassen (vollgetankt ohne Fahrer) und mit dem eingetragenen Gewicht im Fahrzeugschein verglichen. Gewicht Abweichung von fast 180 kg.
Und ich dachte die Fahrzeuge werden einmal gewogen bevor das letzte Tor verlassen.
Ich habe dann bischen gegoogelt wie das ist. Habe hier unten kopiert.
Wenn das Gewicht Angaben im Schein nicht stimmen dann muss man vor dem Urlaub Abfahrt erst auf die wage fahren. Wichtig ist die zulässige Gesamtmasse.
Habt Ihr schon mal eure Touareg auf die Wage gehabt ? Was wiegt der V8 tdi im schein überhaupt ? Was ist meine Zuladung ?
Hier ist der Anhang.
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Das Leergewicht eines Fahrzeugs ist behördlich festgelegt; die Angaben der Hersteller müssen sich an diesen Richtlinien orientieren. Die Bestimmungen finden Sie in §42 der StVZO - oder zusammengefasst auch hier!
Das Leergewicht berücksichtigt die Ausstattung des Fahrzeugs nicht
Im Leergewicht sind alle Anbauteile inbegriffen, die das Auto für den Betrieb benötigt. Deshalb ist das Fahrzeug zu 90 % vollgetankt, die Behälter für Wasser und Kühlflüssigkeit sind vollständig gefüllt und ein Ersatzrad steht zur Verfügung.
Ein Wagenheber und ein Werkzeugkasten sind im Leergewicht ebenfalls enthalten. Gleiches gilt für die Bereifung und für den Verbandskasten, der zur Phlichtausstatung Ihres Autos gehört. Weiterhin ist der Fahrzeugführer mit einem symbolischen Gewicht von 75 Kilogramm berücksichtigt.
Die Bestimmungen haben sich zum 1. Juli 2004 geändert. Vorher fand der Kraftstofftank mit 100 % Füllung Berücksichtigung. Der Fahrer wurde hingegen nicht in die Definition der Leermasse einbezogen.
Das zulässige Gesamtgewicht beim Auto nicht überschreiten
Neben dem Leergewicht ist im Fahrzeugschein das zulässige Gesamtgewicht definiert. Auch diese Definition sollten Sie kennen. Die Polizei führt immer wieder Verkehrskontrollen durch, bei denen die Zuladung von Fahrzeugen überprüft wird. Bei einer Überschreitung des Werts müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Die zulässige Gesamtmasse ist wie die Leermasse in der StVZO geregelt. Sie setzt sich aus dem Leergewicht und der Zuladung zusammen. Der Hersteller gibt das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugschein an.
Das Gesamtgewicht beinhaltet alle Anbauteile und das Zubehör, das in der Leermasse definiert ist. Hinzu kommt das Gewicht der Fahrer, die Masse des Gepäcks und das Gewicht der Dach- beziehungsweise Anhängelast. Führen Sie auf der Anhängekupplung beispielsweise Fahrräder mit, sind diese in dem Gesamtgewicht zu berücksichtigen.
Führen Sie einen Anhänger mit sich, wird dieser nicht im Gesamtgewicht berücksichtigt. Beim Anhängerbetrieb müssen Sie die Anhängelast beachten. Dabei ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheidend. Sie dürfen beispielsweise keinen Wohnwagen ziehen, der schwerer ist als die zulässige Anhängelast. Das Argument, Sie hätten den Wohnwagen nicht beladen und das Leergewicht, würde die Anhängelast nicht überschreiten, ist nicht zulässig.
Weiterhin beschreibt die zulässige Gesamtmasse die Definition des Fahrzeugs. Liegt sie unter 2,8 Tonnen und besitzt das Fahrzeug zwei oder weniger Achsen, handelt es sich um einen Pkw.
Schönen Wochenende
Nevzat
20 Antworten
Nicht nur die untersätzungs getriebe auch diverse Kunststoff Verkleidungen unter dem Fahrzeug aus massive Blech verkleidet . Und das bei T2 wurde nicht mit gewogen. Bestimmt wegen Abgas Bestimmungen.
Grüß euch
Nevzat
Zitat:
@Paul75 schrieb am 19. Januar 2020 um 14:12:31 Uhr:
Über 3.5t darfst du in Österreich nur 80km/h fahren.... Eigentlich totaler Blödsinn... Mit meinen alten Passat 1604kg +1600kg Wohnwagen
Du verwechselt da was, gemeint ist das höchst zulässige Gesamtgewicht und nicht das Eigengewicht, und das liegt beim Passat sicher nicht bei 1604kg, sondern wohl auch über 2000kg, damit ist auch da kein Fahren mit einem 1600kg-Anhänger mit 100 möglich.
MfG
Hannes
Er ist nicht der einzige in diesem Thread, der das Leergewicht mit dem zulässigen Gesamtgewicht ständig verwechselt.
Ich kann zwar das Leergewicht von 2.251kg auf 2.500kg auflasten (dann dürfte ich meinen 3-Tonnen Anhänger legal 100km/h fahren), das zulässige Gesamtgewicht bleibt aber gleich: 2.900kg. „Vorteil“: ich habe es schwarz auf weiß, dass meine Zuladung viel niedriger ist als ich am Anfang gedacht habe.
Außerdem, ein Blick auf den COC-Auszug zeigt, dass man nicht wirklich von Schummeln oder Lügen sprechen kann.
Zitat:
@Hannes H. schrieb am 19. Januar 2020 um 19:59:24 Uhr:
Zitat:
@Paul75 schrieb am 19. Januar 2020 um 14:12:31 Uhr:
Über 3.5t darfst du in Österreich nur 80km/h fahren.... Eigentlich totaler Blödsinn... Mit meinen alten Passat 1604kg +1600kg WohnwagenDu verwechselt da was, gemeint ist das höchst zulässige Gesamtgewicht und nicht das Eigengewicht, und das liegt beim Passat sicher nicht bei 1604kg, sondern wohl auch über 2000kg, damit ist auch da kein Fahren mit einem 1600kg-Anhänger mit 100 möglich.
MfG
Hannes
Verdammt, jetzt wo du es sagst...also min. 3Jahre zu schnell im Osiland unterwegs gewesen....
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...nicht nur du. Ich war/bin schon seit 1998 mit 3,5to+x dort unterwegs....
nicht weitersagen....Modena-Klausen (2012) in unter 3 Stunden (nur links), Triest (Mautstation) -Tunnel Venedig (2018) mit 110km/h nur links (war LKW-Stau die ganze Strecke) Tja, im Nachhinein war's doch etwas bedenklich....