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Tatsächliche Reperaturkosten weichen stark vom Kostenvoranschlag ab

Themenstarteram 6. Juni 2022 um 15:40

Mein Vater ist mir reingefahren und seine KFZ Haftpflicht zahlt für meinen Schaden.

Kostenvoranschlag : 2650 Euro

Tatsächliche Kosten : 3500 Euro

Ist das so zulässig?

Wurde bei VW direkt gemacht

Muss mein Vater den Differenzbetrag zahlen?

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27 Antworten

Hallo, korrekt wäre gewesen, wenn die Werkstatt sich zwischendurch gemeldet hätte. So muss jetzt dargelegt werden, warum der Kostenvoranschlag überschritten wurde. Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich ! Warum interessiert das überhaupt, wenn die Versicherung zahlt ?

Mfg

Zitat:

@vaxis334 schrieb am 6. Juni 2022 um 17:40:35 Uhr:

 

Muss mein Vater den Differenzbetrag zahlen?

Nein die HP Deines Vaters.

Wurde bei der Schadenshöhe kein Gutachter bestellt?

Was sagt denn die Werkstätte, dass die tatsächliche Rechnung 900 Euro teurer ist?

Warum wurde kein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt?

Denken wir mal praktisch:

Die Versicherung geht aufgrund vom Baujahr davon aus, dass eine Totalschadenabrechnung außer Betracht bleiben wird. Die Mehrkosten liegen 1. grob in der 130% Grenze und 2. wären sie sowieso zu erstatten wenn sie zuvor bekannt gewesen wären. Abrechnung abwarten und Teetrinken. Und wenn man beim nächsten mal auf Nummer sicher gehen will, nimmt man sich einen ö.b.u.v. Sachverständigen und einen Anwalt an Bord, dann gäbe es auch die weiteren Ansprüche die nun grade durchs Raster gerauscht sind.

Ich denke man sollte hier unterscheiden zwischen Usern die alle 5 Jahre mal mit einer gegnerischen Versicherung zu tun haben und wo alles reibungslos funktioniert hat (oder sie das zumindest glauben), und Usern die ihr Brot mit solchen Geschichten verdienen und wissen wie der Hase täglich läuft.

... und dann gibt es natürlich noch den einen, der irgendwann mal hier im Forum seine Grenzen aufgezeigt bekam und sich seitdem als beleidigte Leberwurst gefühlt täglich neu anmeldet um sich zum Horst zu machen.

Nur auch bei Usern die angeblich mit solchen Geschichten verdienen darf man die Aussagen durchaus auf Plausibilität oder Anwendbarkeit überprüfen und dazu ist es egal wie oft/wie lange man hier angemeldet ist.

Auf dem zitierten Thread ging es um "einfache Sachlagen" . Also Unfallbericht mit eindeutiger Schuldlage vorhanden, keine Verletzten, wahrscheinlich relative geringe Schadenssumme etc. Dann Kommt einer der Anwaltsfraktion und erzählt er hat 250 Fälle gegen die HDI gewonnen. Ja das mag richtig sein, aber wenn da nicht unterschieden wird ob es einfache Fälle waren oder komplizerte dann hilft das zur Bewertung des Sachverhalts ob die HUK kürzen würde in meinen Augen fast gar nichts.

Zum anderen wird sich in den einschlägingen Berichten noch oft auf Fälle berufen die schon über 6 Jahre zurück liegen , seitdem wird die HUK möglicherweise auch gelernt haben, das es sich nicht lohnt 107,74€ beim Gutachter zu kürzen um dann wegen einer Auseinandersetzung vor Gericht wahrscheinlich um die 1000€ Kosten zu haben.

 

...seitdem wird die HUK möglicherweise auch gelernt haben, das es sich nicht lohnt 107,74€ beim Gutachter zu kürzen um dann wegen einer Auseinandersetzung vor Gericht wahrscheinlich um die 1000€ Kosten zu haben.

Ohne jetzt Reklame für den anwaltlichen Berufsstand machen zu wollen, aber bevor die HUK (und Co.) das lernt, friert die Hölle ein. Gibt z.B. eine große Versicherungsgesellschaft, die das Honorar des Sachverständigen um weniger als 10€ kürzt, weil es für den Geschädigten "erkennbar" überhöht wäre. Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist es heute Standard, ein Gutachten von sog. Prüfdienstleistern "überprüfen" zu lassen und auf Grund deren "Expertise" dann Kürzungen vorzunehmen, oft/fast immer entgegen der herrschenden Rechtsprechung.

Und für den Geschädigten gibt es dann eigentlich nur eine Möglichkeit, nämlich die 1-200,- €-Kürzungen zu schlucken. Denn einen Anwalt, der für ein Honorar unterhalb des Mindestlohns dann tätig wird, wird er nicht finden.

Kurz mal zum Nachdenken - welchen Vorteil hat denn Berlin-Paul, wenn er "Reklame für seinen Berufsstand" macht? Mehr Aufträge werden es kaum sein, denn seine wahre Identität dürfte hier den Wenigsten bekannt sein.

Und ein zweiter Punkt zum Nachdenken: Warum gewähren eigentlich einhellig alle Gerichte dem Geschädigten selbst bei Schäden deutlich unter 1.000,- € das Recht, einen Anwalt zu beauftragen? Vielleicht deshalb, weil es durch die Bank nahezu keine problemlosen Regulierungen mehr gibt? Weil auf der Versicherungsseite Fachleute sitzen, nicht in der Regulierung, sondern in der Kürzung?

Schade das man für diesen Kommentar nur einmal Danke anklicken kann.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2022 um 20:12:37 Uhr:

 

Kurz mal zum Nachdenken - welchen Vorteil hat denn Berlin-Paul, wenn er "Reklame für seinen Berufsstand" macht? Mehr Aufträge werden es kaum sein, denn seine wahre Identität dürfte hier den Wenigsten bekannt sein.

Nun ja, irgendwer wird schon mal vorbeikommen, aber egal.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2022 um 20:12:37 Uhr:

 

Und ein zweiter Punkt zum Nachdenken: Warum gewähren eigentlich einhellig alle Gerichte dem Geschädigten selbst bei Schäden deutlich unter 1.000,- € das Recht, einen Anwalt zu beauftragen? Vielleicht deshalb, weil es durch die Bank nahezu keine problemlosen Regulierungen mehr gibt? Weil auf der Versicherungsseite Fachleute sitzen, nicht in der Regulierung, sondern in der Kürzung?

Ja, es gibt solche und solche Entscheidungen oder auch nur Meinungen - Fälle bei denen die Erstattungen am Ende nicht stattgegeben wurden wird man weniger im Internet finden, da natürlich die Urteile gerne von Interessierter Seite auf den jeweiligen HPs aufgeführt werden:

Hier aber mal eine RA Meinung: das 1000€ als Grenze anzusehen sind.

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