Tagfahrlicht und Abblendlicht

Mercedes E-Klasse C207

Hallo,

habe gestern mein Coupé in Bremen abgeholt (Bilder kommen noch wenn ich Zeit habe) und ich habe schon öfter im 212 er Forum gelesen, dass es bei manchen funktioniert, dass Tagfahrlicht und Abblendlicht gleichzeitig leuchten, wobei das Tagfahrlicht dann gedimmt leuchtet. Habe dann auch gestern noch extra den Verkäufer gefragt, ob es funktioniert und er meinte ja, musste dann aber abends leider feststellen, dass dies nicht der Fall ist.

Wie ist es bei euch? habt ihr es euch mal angeschaut? Kann mir jemand helfen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von LouisCypher



Zitat:

Original geschrieben von JaWa-Fahrer1983


..
b) ohne Code K22 = TFL wird bei eingeschaltetem ABL gedimmt
Der Code K22 ist in der Datenkarte des Fahrzeuges hinterlegt.
Hoffe geholfen zu haben 😛😉
LC
mein daimler hat das heute bei meinem Auto geändert!
(erstmalig - nicht trivial - ca. 1 1/h Arbeit)

man hat auf diese "Kulanz" natürlich keinen Anspruch, zumal lt. den daimlers
das TFL bei ABL "aus" sein muß, deswegen für dt. Kfz auch so programmiert!

die Stellung "0" ist wirksam bei Konfig (Einstellungen) "TFL AUS"
DANN beleibt nämlich auch die aut. Zuschaltung des ABL aus!

Das mit dem "abgesetzten Reserveradkasten" ist normal!
(werde mir eine abnehmbare Querstrebe unter der Abdeckung einbauen
um problemlos beladen zu können 😁)

gruß wobbie

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nochmal die Rechtslage 😮

dann ist für mich das thema erledigt! - mit TFL - 😛

Zitat:

Original geschrieben von wobbie



Zitat:

Original geschrieben von zuki77


Ich hab meinen am 29.6 abgeholt und bei mir geht es nicht ich habe alle Einstellkombinationen ausprobiert. Wahrscheinlich haben die im Werk es jetzt gemerkt, dass die das was falsches aufgespielt haben, nachdem es so viele im Nachhinein machen lassen haben.

Leute, da hat niemand was "falsch aufgespielt"!!!

In der BA auf Seite 106/107 ist die TFL-Funktion unter "Licht" klar beschrieben,
und soo funktioniert es auch!

Wenn wir nun meinen, "ne extra Wurst" gebraten zu bekommen, d.h.
ABL+ gedimmtes TFL, dann ist das reines "good will" der daimlers, wenn sie's
für uns machen und auch noch umsonst (so wie bei den meisten - auch bei mir!)

Ich weiß nicht, wenn man was bei den anderen "Premiumherstellern" in der Software
geändert haben will, ob die da auch so kooperativ und kulant sind wie die daimlers!

also Leute, auf dem Teppich bleiben, "kleine Lippe" reskieren. 😰

dann werden sie wohl auch weiterhin bei den daimlers geholfen! 😉

grüße wobbie

Also ich glaube schon, dass da jemand was falsches aufgespielt hat, wenn es sogar der dafür Zuständige aus dem Werk so gesagt hat. Sonst wäre es ja auch nicht so, dass bei den ersten gebauten Modellen beides leuchtet und dann nicht mehr und jetzt bei den ganz neuen wie oben von Pluto 123 beschrieben wieder beides leuchtet. Oder wie würdest du dir das erklären???

Zitat:

Original geschrieben von wobbie


nochmal die Rechtslage 😮

dann ist für mich das thema erledigt! - mit TFL - 😛

Ja und was willst du jetzt damit sagen???

Das die E- Klasse Limousine unzulässig auf der Straße fährt, weil beides gleichzeitig leuchtet?

Oder alle Audis mit TFL bei denen leuchtet auch beides. Es darf beides gleichzeitig leuchten wenn das TFL nicht mit 100% stärke leuchtet sondern gedimmt wird.

Moin Moin...

Auch bei meiner E-Klasse leuchtet das TFL gleichzeitig mit den Bi-Xenon Scheinwerfern, in abgedimmtert Form wie es Pluto123 schon beschrieben hat....😉 Bei den Audis fällt nur auf, das die TFL auch abgedimmt werden wenn man blinkt, da sie ja direkt unter dem Blinker sitzen....

JaWa-Fahrer1983 🙂

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interessante Frage noch hierzu:
gibts das TFL wenn man Lichtpaket NICHT dazunimmt???

Zitat:

Original geschrieben von crazyjimmy


interessante Frage noch hierzu:
gibts das TFL wenn man Lichtpaket NICHT dazunimmt???

Klar gibt es das dann.

Nur halt nicht in LED.

Zitat:

Original geschrieben von A6er



Zitat:

Original geschrieben von crazyjimmy


interessante Frage noch hierzu:
gibts das TFL wenn man Lichtpaket NICHT dazunimmt???
Klar gibt es das dann.
Nur halt nicht in LED.

ok, das duerfte dann wohl haesslich aussehen...

Hallo Mercedes Fahrer, ich hole diesen Beitrag nochmal hoch und hoffe das dies ok ist.
Ich selbst fahre keine E-Klasse, finde diesen Wagen allerdings sehr gelungen und würde, wenn ich mir einen leisten könnte auch einen holen. 🙂

Ich fahre einen Lexus IS 200 und möchte bei diesem Tagfahrlicht nachrüsten. Dieses Tagfahrlicht besitzt eine RL sowie A Zulassung und darf somit auch als Positionslicht leuchten. Im Grunde genommen läuft das ganze so ab wie bei Euch. Nun möchte ich aber das kurz angesprochene Thema nochmal raufholen.

Für Positionslichter gilt eine Höhe von mindestens 35cm, dies ist unbedingt einzuhalten und wird in der ECE 48 bzw. StVO geregelt. Ich war nun bei einem Mercedes Händler nachmessen und bemerkte das das TFL in der E-Klasse auf ca. 30cm eingebaut ist. Das ganze wäre nun laut StVO sowie ECE 48 unzulässig.

Da ich mir nicht vorstellen kann das Mercedes ein Auto mit unzulässigen Positionslicht auf den Markt bringt habe ich beim ADAC sowie bei der DEKRA und auch bei Mercedes nachgefragt. Die Antwort überraschte mich sehr. Der ADAC ging auf das Positionslicht garnicht erst ein und erklärte mir nur das ein TFL mindestens 25cm hoch sein darf. Die ist ja auch korrekt, allerdings gilt für Positions bzw. Standlichter die genannten 35cm.

Mercedes antowrtete mir:

Zitat:

„350 mm gelten für das Standlicht, wenn dies als Einzelleuchte ausgeführt ist. Abweichend zum Tagfahrlicht.“

Und die DEKRA schrieb mir:

Zitat:

"Die 350 mm als Mindesthöhe für Begrenzungsleuchten gilt. Abweichungen
sind nach der ECE-Regelung R48 nicht zulässig. Die Aussagen von Daimler
können wir so nicht nachvollziehen, zumal die ECE-Regelung nur ein paar
Begrenzungsleuchten zulässt."

Nun bin ich vollkommen verwirrt und dachte mir, das ich einfach mal die Fahrer frage. Gibt es im Handbuch irgend eine Regelung die die Nutzung des TFL in abgedimmter Form bei Nacht beschreibt und ist dort erklärt warum Mercedes es hinbekommen hat die Positionslichter unter 35cm einzubauen?

Ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Die DEKRA interessiert die Antwort übrigens auch sehr. 😁

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für die Info.

Die Antwort von Daimler wäre sicherlich auch für uns interessant.

Lassen Sie uns ruhig eine Kopie zukommen.

Übrigens werden die Abnahmen der Prototypen vom TÜV Süd durchgeführt.
Vielleicht finden Sie dort einen Ansprechpartner, der am Prüf- und
Abnahmeprozess beteiligt war.

TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Str. 7
D-70794 Filderstadt

In der Typgenehmigung wird von diesem übrigens bestätigt, dass die
Beleuchtungseinrichtungen der ECE-Regelung R-48 ÄS04 mit Erw. 01
entsprechen!?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

PS: Beim genannten TÜB Süd habe ich heute auch nechgefragt. Bis jetzt keine Antwort.

tagfahrlicht auf an :

wenn es hell genug ist, sind nur die beiden led leisten links und rechts unten an.
wird es zu dunkel, schaltet sich das xenon-abblendlicht hinzu, die leds bleiben weiterhin an - allerdings werden sie automatisch gedimmt.

Das abgedimmte TFL bei MB allgemein wundert mich. Bei Audi kann ich es ja noch nachvollziehen, es ist hocn genug im Scheinwerfer und sonst ist auch kein Standlicht vorhanden. Bei MB sind zusätzlich zum TFL noch Standlichter vorhanden, somit dürften die TFL eigentlich gar nicht leuchten wenn das Abblendlicht mit dem Standlicht eingeschaltet wurde. Die Mindesthöhe wird ja auch unterschritten für Positionslichter. Also wie hat man das gedreht? Muss ja irgendwie abgenommen worden sein, nur aufgrund welcher Regelung?

Gruß Viper

Zitat:

Original geschrieben von TheViperMan


Das abgedimmte TFL bei MB allgemein wundert mich. Bei Audi kann ich es ja noch nachvollziehen, es ist hocn genug im Scheinwerfer und sonst ist auch kein Standlicht vorhanden. Bei MB sind zusätzlich zum TFL noch Standlichter vorhanden, somit dürften die TFL eigentlich gar nicht leuchten wenn das Abblendlicht mit dem Standlicht eingeschaltet wurde. Die Mindesthöhe wird ja auch unterschritten für Positionslichter. Also wie hat man das gedreht? Muss ja irgendwie abgenommen worden sein, nur aufgrund welcher Regelung?

Gruß Viper

Und genau das interessiert mich auch. Ich kann Euch ja auf dem laufenden halten. 🙂

Hallo zusammen,
das MB Tagfahrlicht ist Technisch nicht besonders ausgereift und von der Design Ausführung sehr mangelhaft und besonderes für das E-Coupé hätte man im Baumarkt oder Conrad etwas besseres gefunden.
Das Tagfahrlicht der S-Klasse ist hingegen sehr gelungen und durchdacht.

Audi ist maß allerdinge in diesen Bereich.Mercedes hinkt da sehr hinterher, für „Billigen“ – Modell billige Losungen für Teure keine bessere Lösung sich LED-Winkellichter ?? wozu der Winkel, das sieht Billig aus und bei ist
Die Technik vorhanden, siehe C-Klasse, S-Klasse oder M-Klasse.
E-Klasse bleibt E-Klasse , eben nur 2. Klasse.
Ich hoffe für alle das ein Umdenken bei den Daimlerleute beginnt und ein Seitenblick zu den Eigenmodellen wie zu Audi oder Seat und Skoda, ein gutes Beispiel für Tagfahrlich ist
MAN 460XXL

Schönen Sonntag.
Das E-Coupé ist sonst aber der beste Mercedes zur Zeit, ausgenommen SLS, nur meine Garage ist nicht Hoch und Breit genug ;-))

Ich finde aber das die billigen "Hockey-Schläger" ein gewisses wieder Erkennungswert haben. Ich finde die passen richtig zu dem Auto.

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009


Ich finde aber das die billigen "Hockey-Schläger" ein gewisses wieder Erkennungswert haben. Ich finde die passen richtig zu dem Auto.

stimme dir zu, allerdings nur vollends beim coupe - dort passen die tfls sehr gut zum grill.

bei der limousine/t-modell sieht die sache wieder anders aus, aber auch da ist es noch aktzeptabel.

eine frage,

wenn man das fahrzeug öffnet/schließt leuchten die xenon+tagfahrlichter auf

kann man das einstellen?

z.b. das nur die Tagfahrlichter aufleuchten beim öffnen?

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