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Tagfahrlicht

Themenstarteram 1. November 2005 um 20:18

Nachdem ab 15.11.2005 Licht am Tag Pflicht wird folgende Frage: Gibt es die Möglichkeit, beim S 60 Tagfahrlicht, wie in Nordeuropa üblich, nachzurüsten. Die Glühbirnrn des Abblendlichts sind besch... zu wechseln, die Helligkeit ist für Tagfahrlicht nicht notwendig. Die Freundlichen Österreichs spielen die Ahnungslosen...

In Erwartung zahlreicher Antworten

wienelch

S 60 D5 GT MJ2005

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15 Antworten

Re: Tagfahrlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von wienelch

Die Glühbirnrn des Abblendlichts sind besch... zu wechseln

dann hast Du noch nie an einem Nissan Micra K12 gewechselt:

. in Manual stehen die falschen Birnen, H7 statt H4

- ohne Schminkspiegel um um die Ecke zu gucken geht nix

- ohne gebogende Elektrikerzange um um die Ecke zu greifen geht nix

- ohne Silikonspray um die Gummiteile zusammen zu bekommen geht nix.

Dafür wechsel ich im S60 eine H7 innerhalb von 2 Minuten ohne blutige Finger und ohne ein Dutzend Schimpfwörter...

Tagfahrlich dürfte kein Problem sein, ich würde es unten in der Stoßstange unterbringen, wo die Luft in den Kühler geht (also in der untersten Aussparung). Aber ob sich das finanziell lohnt? Dafür kannst Du einige Birnen wechseln....

Ciao,

Eric

immer mit Abblendlicht.....

Re: Tagfahrlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von wienelch

Gibt es die Möglichkeit, beim S 60 Tagfahrlicht, wie in Nordeuropa üblich, nachzurüsten.

Moin,

wenn du mit Nordeuropa zB Sweden meinst, brauchst du nichts nachruesten. Lichtschalter auf an, fertig sind deine Tagfahrleuchten.

Und mit den original Volvofunzeln hatten wir in 3 Jahren einen Wechsel auf Grund von durchgebrannten Gruehwendeln.

Meiner Meinung nach hat das Anschalten des Abblendlichtes auch noch den Vorteil, dass hinten auch die Schlusslichter brennen, denn ich habe es oft genug erlebt, dass bei SCHRAHLENDEN Sonnenschein unbeleuchtet Autos nur als Schatten oder gar nicht zu sehen waren.

MfG

Mr.greenPullover

Und Mama's Peugeot kann das auch. Softwareænderung vom :)

Themenstarteram 1. November 2005 um 23:01

Beim Nachrüsten des Tagfahrlichtes dachte ich eher an die Integration im Bereich der Hauptscheinwerfer/Blinker. War leider noch nicht in Schweden um zu sehen, wo dort das Tagfahrlicht rausleuchtet, wäre jedoch ein guter Grund, wieder einmal in diesem schönen Land Urlaub zu machen.

Was den Micra betrifft habe ich das Vorgängermodell (Supermaus 1,4l 82PS, 10l Super in der Stadt mit Klima) mit super Zugang zum Birnenwechsel. Danke für den Hinweis im Nachfolgemodell. Aber das gefällt mir soundso nicht.

Mit bestem Dank für eure Antworten wünsche ich eine gute Nacht.

wienelch

S 60 D5 GT MJ2005

am 2. November 2005 um 7:10

Hallo Wienelch,

als Tagfahrlicht nutzen die Skandis schon seit Ewigkeiten (und inzwischen viele andere auch) das normale Fahrlicht (=Abblendlicht).

Bei uns ist aus dem vernünftigen Vorschlag, tagsüber auch mit Abbblendlicht zu fahren, eine neue "Geschäftsidee" entstanden - das TAGFAHRLICHT. Als Zusatzfunzeln versprechen sie den Nutzern ein klitzeklitzekleinwenig Spritersparnis gegenüber Abblendlicht, "colles" Aussehen (na ja...) bei einem erhofften Mördergeschäft für Hella & Co. .

Mein Tip: Schalte Dein Abblendlicht ein, so wie (Gott sei Dank) immer mehr Autofahrer auch. Spare Dir den Kauf der Spots + Einbaukosten. Lasse einfach Deinen Elch so wie er ist (nämlich perfekt) und gehe mit Deiner Lieben dafür richtig schön Essen - bei Kerzenschein natürlich...

 

Ulli

am 2. November 2005 um 7:57

Hallo,

eigentlich bin ich ja gegen das Einschalten des Abblendlichts am Tage und bei guten Lichtverhältnissen. Aber seitdem mein neues Auto sog. "Angel-Eyes"* hat, schalte ich die ein. :) Sieht einfach nett und sympathisch aus und schaden tut's auch keinem!

*Angel-Eyes: bei neueren BMW Lichtringe um die normalen Scheinwerfer...verleiht den Autos ein freundliches (Angel) Aussehen und darf auch tagsüber benutzt werden.

Übrigens darf Standlicht bei allen Autos tagsüber benutzt werden, entgegen dem weitverbreiteten Glauben, dies sei gegen die StVo!!!

Gruss Michael

Zitat:

Original geschrieben von BILDCHEF

Übrigens darf Standlicht bei allen Autos tagsüber benutzt werden, entgegen dem weitverbreiteten Glauben, dies sei gegen die StVo!!!

STVO

§17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Deine Fassung der Stvo wurde bestimmt noch vom Reichsverkehrsminister unterzeichnet :D ;)

 

Das die Ringe bei BMW Angel-Eyes heißen wusste ich garnicht, dass man die auch ohne Abblendlicht fahrten darf auch nicht. Meist sieht man die im Zusammenhang mit einem "bösen Blick". Also mehr devil-eyes. Aber nett schauts schon aus..... Wird ja auich bei älteren 5ern (E39) sehr häufig nachgerüstet um sie auf das Facelift-Modell zu bringen...

:)

am 2. November 2005 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

 

STVO

§17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Doch, ES DARF! Gerade erst gelesen, hat irgendein Anwalt gesagt!! Ist nicht verboten, solange es nicht gegen die StVo verstösst (die besagt, dass bei Dunkelheit mit Fahrlicht gefahren werden muss...). ich such' das mal raus....viele Polizisten wissen das auch nicht und "greifen" sich Standlichtfahrer.....

Reichsverkehrsminister: hatten bei Euch die Trabbis nicht grundsätzlich "Begrenzungsleuchten"?? Das Funzellicht kann man doch nicht als Abblendlicht bezeichnen.... ;) :D

Gruss ins Arzgebirg'

Michael

Zitat:

Original geschrieben von BILDCHEF

Reichsverkehrsminister: hatten bei Euch die Trabbis nicht grundsätzlich "Begrenzungsleuchten"?? Das Funzellicht kann man doch nicht als Abblendlicht bezeichnen.... ;) :D

die neueren Karbidlampen ab ´88 waren schon deutlich heller !!!! :p

dann bin ich mal auf die Geschichte mit dem Abblendlicht gespannt, würde mich auch interessieren....und ärgern, wenn ich nicht recht hab! ;)

Zitat:

Original geschrieben von BILDCHEF

...verleiht den Autos ein freundliches (Angel) Aussehen ...

Wie alles im Leben hat auch dies zwei Seiten.

Für Kleinstkinder ist es durchaus ein Problem (im Ernstfall auch für den Fahrer), dass ein Autogesicht freundlich aussieht. Da geht einfach keine Gefahr von aus. Wer so nett aussieht kann mir doch nicht wehtun...

Gruß Karsten, der dafür auch keine Lösung hat:(

@Bildchef:

Bitte den Namen des Anwalts mitveröffentlichen, damit der dann unsere Tickets bezahlen darf, wenn es nicht gestimmt hat...

;)

am 2. November 2005 um 9:39

Naja, um ganz ehrlich zu sein: war jemand aus dem BMW-Forum....und klang trotzdem sehr überzeugend... ;) :D oder stand's in AUTO-BILD...dann müsste es nicht zwangsläufug stimmen... :(

ich find's blöderweise nicht mehr....aber wir haben doch auch Anwälte hier im Forum...muss doch jemand wissen!!??

Mit kleinlauten Grüssen Michael

am 2. November 2005 um 9:58

So, hab' mal ein wenig gewühlt! In anderen Foren (hier im MT natürlich!) ist das auch schon öfter ein Thema gewesen...hier ja nicht so sehr, weil brave Volvo-Fahrer IMMER mit Abblendlicht fahren ;)

ich habe einen Beitrag kopiert, weil ich natürlich zu doof bin, einen Link dahin zu setzen:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wie der name schon sagt

STANDlicht und nicht FAHRlicht

hier der auszug aus der stvo (§17 Beleuchtung; 2):

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

mit abblendlicht JA... alles andere ist nicht stvo konform...

Diese Aussage stimmt so nicht!

Ich kann den Argumenten von Icheb da nur zustimmen.

Fahren mit Standlicht am Tage ist nicht verboten!

Darüber hatten wir im Verkehrsportal schon mal eine ausfühliche Diskussion (klick mich), die zu einem guten Ergebnis gekommen ist (Antwort vom Bundesministerium für Verkehr), dass ich hier mal poste (Quelle: Letzter Beitrag von Steveluke ):

Zitat:

Geschrieben von Steveluke

Sorry, dass ich diesen Thread wieder hervor hole, aber das Bundesministerium für Verkehr arbeitet halt nicht so schnell wink.gif

Auf meine konkrete an das Ministerium gerichtete Frage teilte dieses schriftlich folgendes mit:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Steveluke,

[...]

Gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf allein mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) nicht gefahren werden.

Demnach ist Standlicht im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.

Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden.

Es fragt sich aber, ob ein Fahrzeug mit Begrenzungsleuchten außerhalb der in § 17 Abs 1 StVO normierten Beleuchtungspflicht Sinn machen würde.

Begrenzungsleuchten dienen dazu, die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen. Am Tage ist daher der Gebrauch von Begrenzungsleuchten zwecks Erkennbarkeit des Fahrzeuges entbehrlich. Erst wenn die Sichtverhältnisse eine Erkennbarkeit des Fahrzeuges erfordern, bedarf es der Beleuchtung.

Da aber dann auch regelmäßig eine Beleuchtungsverpflichtung besteht, greift grundsätzlich die Benutzungspflicht des Abblendlichtes i.S.d. § 17 Abs. 1 StVO.

Hinzuweisen ist schließlich auf § 17 Abs. 3 StVO, wonach vorgesehen ist, dass bei zwei Nebelscheinwerfern statt des Abblendlichtes die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten genügt.

§ 17 Abs. 3 , Satz 2 StVO normiert die besonderen Witterungsbedingungen am Tage, bei denen mit Nebelscheinwerfern gefahren werden darf.

Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte."

 

Die Fettmarkierungen stammen von mir.

Wir halten also die Meinung des Ministeriums wie folgt fest:

Den Betrieb von Standlicht außerhalb der Benutzungspflicht der Abblendscheinwerfer hat der Gesetzgeber zwar so nicht vorgesehen, aber andererseits auch nicht verboten.

Somit sollte es erlaubt sein.

 

 

Und noch was:

Es kostet 10 Euro, wenn man "Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen

Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat" erfüllt (Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog).

Fazit: Fahren mit Standlicht ist nicht verboten!

Es wäre auch Schwachsinn, da das Licht ja kein Sicherheitsverlust, sondern einen (wenn auch geringen) Sicherheitsgewinn bringt.

Ich persönlich finde, dass es nicht soo viel bringt, mit Standlicht zu fahren, wenn, dann am besten gleich Abblendlicht. Aber wen's Spaß macht - ...

:::::

So, es scheint also NICHT VERBOTEN zu sein...ob's Sinn macht, ist die andere Frage! Bei den "Angel-Eyes" aber schon.... ;)

Ciao Michael

Fahren mit Standlicht

 

Es ist wie beim guten alten Radio Eriwan:

Darf man nur mit Standlicht Fahren?

Im Prinzip ja! Aber nur dann, wenn keine Beleuchtungspflicht besteht.

Tagsüber bei normalen Witterungsbedingungen darf also auch "nur" mit Standlicht gefahren werden, weil man sogar ohne Licht fahren darf.

§ 17 StVO regelt zunächst, wann eine Beleuchtung im Straßenverkehr benutzt werden muß. Nämlich:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. (Abs. 1 Satz 1)

Wenn also Beleuchtungspflicht besteht, ist Abs. 2 zu beachten, der im Satz 1 regelt: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Jetzt müßten eigentlich alle Klarheiten beseitigt sein.

... meint der Ostelch

Gebe hier mal ein beitrag zum "tagfahrlicht" aus skandinavischer sicht (wohen dort).

Die ueblichen und erlaubten "tagesfahrlichter" sind:

-abblendlicht

-abblendlicht mit reduzierter spannung (schont die birnen)

-nebelscheinwerfer

Die neuen speziellen tagesfahrleuchten sind, bis jetzt, kaum verbreitet.

In den 80'ern, nachdem die tageslichtpflicht 1979 in Schweden eingefuehrt worden ist, gab es sogenante "schweden" leuchten. Das sind lampen, aehnlich einer nebelschlussleuchte (21W), nur mit weisser oder gelben scheibe.

Einige hersteller hatten diese original integriert, so im 200 und 700. Da varen die parklichter mit einer doppelfaden birne ausgestattet (5W/21W).

Diese verschwanden aber ende der 80er wieder.

Die ruecklichter/parklichter/begrenzungleuchten muessen auch immer leuchten.

Instrumentenbeleuchtung braucht nicht leuchten, meisten fuehr tageslicht abgekoppelt.

Unversteandlich fuer mich ist, warum nebelscheinwerfer am tag in D verboten sind? Hat jemand eine begruendung?

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