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Tagfahrlicht

Kia Optima 2 (JF)
Themenstarteram 10. Februar 2017 um 13:11

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen ob beim Optima(2016) beim Tagfahrlicht die Rücklichter dazugeschalten werden können?

Bei meinen BMW und beim Audi war das kein Problem. Der KIA Händler meint aber beim Optima geht das nicht.

Kann ich aber gar nicht glauben, denn es gibt ja Länder die schreiben zwingend vor, das Front- und Heckseite beleuchtet sein müssen.

vielen Dank

Charly

21 Antworten
am 10. Februar 2017 um 14:18

Beim Ceed 2016 geht es. Starte doch einfach mal und mach das Standlicht an.

Themenstarteram 13. Februar 2017 um 10:41

Zitat:

@Michael1943 schrieb am 10. Februar 2017 um 15:18:42 Uhr:

Beim Ceed 2016 geht es. Starte doch einfach mal und mach das Standlicht an.

Hallo Michael, da haben wir uns falsch verstanden. Ich möchte mit den Tagfahrlicht fahren. Das es beim Standlicht und den normalen Fahrlicht brennt ist schon klar.

Gruß

Charly

am 13. Februar 2017 um 10:48

Hallo Charly, diese Möglichkeit im Rahmen des Stand-oder Fahrlichts nur die Heckbeleuchtung zuschalten zu können ist mir bei Kia noch nicht begegnet.

Gruß

Michael

@charly-eins Das es nicht geht ist ganz einfach zu erkären...Es ist nicht erlaubt!

Es gibt unterschiede zwischen Fahrlichtschaltung und Tagfahrlicht! Tagfahrlicht darf nur nach vorn gerichtet sein! Fahrlichtschaltung(Abblendlicht leuchtet mit vermindertet kraft)darf auch nach hinten Leuchten!

genau erklärt!---> https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

MfG

Zitat:

@Michael1943 schrieb am 10. Februar 2017 um 15:18:42 Uhr:

Beim Ceed 2016 geht es. Starte doch einfach mal und mach das Standlicht an.

Dann fähst du mit Standlicht und das ist Verboten!

Wenn du beim deinem Auto das Standlicht einschaltest dunkelt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtnievau ab!

Wenn sich das Tagfahrlicht sich nicht abdunkelt sind die Scheinwerfer defekt...weit verbreitetes Problem beim Ceed!

MfG

am 20. März 2017 um 20:05

Nein tut es nicht, da es bei Kia kein Standlicht gibt, sondern nur das TFL. Einfach das Standlicht einschalten, dann ändert such vorn nichts und hinten leuchten die Rücklichter. (Allerdings auch die Innenbeleuchtung.

Zitat:

@CalimeroS211 schrieb am 20. März 2017 um 21:05:02 Uhr:

Nein tut es nicht, da es bei Kia kein Standlicht gibt, sondern nur das TFL. Einfach das Standlicht einschalten, dann ändert such vorn nichts und hinten leuchten die Rücklichter. (Allerdings auch die Innenbeleuchtung.

Das ist Falsch!

Das TFL muss abdunkeln!(tut es normal auch)Das ist Gesetzlich so vorgeschrieben...tut es das nicht ist was nicht I.O.!

am 21. März 2017 um 5:16

Das TFL dunkelt ab sobald man das Abblendlicht einschaltet, aber auch nur dann (beim Carens geht es z.B. auch beim blinken auf der jeweiligen Seite aus). Wenn man man ohne Licht fährt ist es voll an und wenn man auf Standlicht schaltet bleibt genauso hell, nur dass eben die Rücklichter sowie die Innenbeleuchtung zugeschaltet wird.

Man kann diese Schaltung aus zwei Gründen nutzen.

1. Gibt es vorn keinen Unterschied in der Beleuchtung zwischen Standlicht und ohne Licht fahren.

2. Gibt es keine gesetzliche Regelung die das Fahren mit Standlicht verbietet, außer wenn Abblendlicht gefordert ist, also in der Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen.

Man kann also ganz getrost beim Kia auf das Standlicht schalten, wenn man zusätzlich eine hintere Beleuchtung haben möchte.

Zitat:

@TMD007 schrieb am 14. Februar 2017 um 15:32:05 Uhr:

@charly-eins Das es nicht geht ist ganz einfach zu erkären...Es ist nicht erlaubt!

Es gibt unterschiede zwischen Fahrlichtschaltung und Tagfahrlicht! Tagfahrlicht darf nur nach vorn gerichtet sein! Fahrlichtschaltung(Abblendlicht leuchtet mit vermindertet kraft)darf auch nach hinten Leuchten!

genau erklärt!---> https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Dann fahre ich seit Jahren mit meinem BMW illegal (ab Werk).

Lichtschalter auf Automatik und hell: TFL vorne an, Rücklicht an, Kennzeichenbeleuchtung an

Lichtschalter auf Standlicht: TFL (Standlicht) an, Rücklicht an, Kennzeichenbeleuchtung aus (verstehe das wer will...)

In dem Wikipediaeintrag steht nichts davon, das die Rückleuchten nicht eingeschaltet sein dürfen. Da steht nur das das TFL nach vorne gerichtet ist. Sonst kämen manche Leute auf die Idee das (weiße) TFL zur Seite oder nach hinten leuchten zu lassen.

 

am 21. März 2017 um 9:07

Natürlich dürfen die Rücklichter auch am Tage leuchten, warum auch nicht, ich darf ja am Tage auch mit Licht fahren. Es gibt dort keine Regelung die einem sowas verbieten würde.

Ob Kia sich das so gedacht hat oder nicht, es ist eine schnelle und einfache Lösung mal schnell das Rücklicht zuzuschalten (ohne im Menü herum zu suchen). Gerade in der Übergangszeit, wo es gern mal ein wenig schummerig ist.

Gut geregelt bei Kia, das Licht geht immer aus, wenn man das Fahrzeug anstellt, also egal auf welcher Stellung der Lichtschalter steht.

Hallo zusammen,

§ 17 StVO (2) sagt eindeutig:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Das ist aber eine Bedienungsvorschrift, keine Schaltvorschrift! Bei den Nebelscheinwerfern ist das genau so. Man darf nicht zeitgleich mit Fern- und NL fahren, aber die NL müssen nicht automatisch beim einschalten des Fernlicht ausschalten.

Ebenso eindeutig:

Wenn das TFL nicht abdunkelt, ist es kein Standlicht und es darf damit gefahren werden.

Wenn kein anderes Gesetz ausdrücklich dagegenspricht (da muss ich mich jetzt selber erst mal schlau machen), darf es sogar zusammen mit dem Abblendlicht leuchten, wenn nicht mehr als vier Lampen an sind.

 

Bis dänne, Günter!

am 21. März 2017 um 16:41

Also das TFL leuchtet mit voller Helligkeit, wenn auf Standlicht geschaltet wird, es ändert sich an der Front rein gar nichts.

Schaltet man das Abblendlicht ein, dann dimmt sich das TFL leuchtet aber weiter.

am 21. März 2017 um 17:23

Übrigens für alle Zweifler:

 

Im Paragraph 17 StVO Abs 2 steht zwar, dass ohne Standlicht nicht gefahren werden darf, diese Aussage bezieht sich aber auf Abs 1.

Kurz gesagt, es darf nicht mit Standlicht gefahren werden, wenn eine Pflicht zur Beleuchtung besteht. Am Tage besteht diese Pflicht nicht und daher kann mit Standlicht gefahren werden. Musste nur nochmal die Definition heraus suchen, anbei von Bundesverkehrsministerium:

Hallo zusammen,

@ calimero:

Das BMVI ist kein gesetzgebendes oder -prüfendes Organ. Gerade die derzeitigen Querelen über die Autobahnmaut oder der VW-Abgas-Skandal zeigen einen Widerspruch des BMVI zur Rechtsprechung. Im Zweifelsfall bedeutet das nur, dass Du nicht vorsätzlich sondern nur fahrlässig gegen ein Gesetz verstoßen hast.

Möchtest Du einen Gerichtsprozess bis vor den Europäischen Gerichtshof führen, weil ein Polizist 30 Euro Bußgeld von Dir haben möchte?

@ alle und TE

Charly-eins, angesichts der Tatsache, das in Norwegen z.B. bis zu 240€ Bußgeld fällig werden, oder die Kroaten über die falsche Lichtschaltung auch teure Bußgelder kassieren:

Warum ist es so schwer das normale Abblendlicht einzuschalten?

Charly, wenn es die einzelnen Länder vorschreiben, ist es doch selbst erklärend. Rücklicht ist Vorschrift, ob mit TFL oder Abblendlicht ist denen egal.

In Deutschland selber ist die Gesetzeslage nicht eindeutig, warum also im Ausland? Also, macht euch vor einer Auslandreise schlau!! In der Schweiz braucht ein Brillenträger immer eine Ersatzbrille, in z.B. Kroatien einen Lampenersatzsatz, ...oder eine 2. Warnweste oder eine 2. Warnblinkleuchte usw...

Bis dänne, Günter!

...@charly-eins

um Deine Eingangsfrage abschließend zu beantworten:

Das ist beim Optima nicht möglich.

Die uneinheitlichen Vorschriften der einzelnen EU-Staaten sprechen außerdem dagegen.

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