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Tagfahrlicht

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 19:26

So, nun endlich habe ich mein Tagfahrlicht so wie ichs es mir ab Werk eigentlich vorgestellt hatte. Da ich meinen Touran gestern in der Werkstatt hatte wegen den immer wieder auftretenden Bremssystem Fehlermeldungen hatte ich gleich die Codierung der Nordamerika Variante in Auftrag gegeben sowie die Änderung der Dauerpluslosen Steckdosen. Die Steckdosen waren offenbar keine allzu grosse Sache. Die Anleitung für die Codierung des Tagfahlichts hatte ich vor längerer Zeit schon in der Werkstatt deponiert damit sie sich vertraut machen könnten mit dem Eingriff. Leider war diese Anleitung spurlos verschwunden. So setzte ich mich beim ankommen in der Werkstatt beim Meister an den Compi und begann im Forum nach dem Beitrag mit der Anleitung zu suchen. Nach kurzer Suche wurde ich fündig und konnte die Mechaniker in staunen versetzen ob der zahllosen Möglichkeiten der Codierungen. Nach zwei Versuchen klappte es dann auch mit der Codierung.

Dazu muss ich noch nachtragen dass meine Werkstatt im Werk nachgefragt hatte betreffend Tagfahrlicht in der Version dass nur die vorderen Scheinwerfer leuchten und sonst nichts. Die Antwort vom Werk verwies auf die Standardmässige Freischaltung der Skandinavien-Variante, welche ich aber als witzlos erachte, da ich mit CH/LH auch einfach alles Licht eingeschaltet haben kann. Aber für etwas gibt es ja dieses Forum mit seinen kompetenten Usern.

Überrascht war ich dann davon dass ich also jetzt den Lichtschalter in der Tunnel stellung lassen kann und so am Tag mit nur eingeschaltetem Abblendlicht (ohne Armaturenbeleuchtung und ohne Heckleuchten) und bei der Einfahrt in Tunnel oder Tiefgarage schaltet automatisch alles Licht ein. Auch CH/LH funktioniert noch immer obwohl ich da schon anderes gelesen hatte.

Zum Bremssystemfehler: Da kann ich nur sagen dass der Unterdrucksensor vom Hauptbremszylinder gewechselt wurde, die Zeit wird zeigen ob damit die Sache gelöst ist.

 

Gruss metusalem

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9 Antworten
am 20. Mai 2008 um 19:41

Nur wegen der Vollständigkeit und nicht zur Belehrung. Diese Variante der Tagfahrlichschaltung ist in Deutschland nicht erlaubt.

Nur als Hinweis für diejenigen die sich das auch schalten lassen wollen, damit sie wissen was sie tun.

Gruß

Afralu

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 20:35

oh toll, dann hab ich ja was illegales was trotzdem der sicherheit dient :cool:

am 20. Mai 2008 um 21:02

Hast du auch eine 45er auf dem Nachttisch? Wenn schon, denn schon :D

Bitte bitte....bleibt ruhig.

afralu hat seinen Hinweis gegeben, somit weiß jeder über den rechtlichen Hintergrund bescheid und kann selbst frei entscheiden. Über den Sinn oder Unsinn dieser Schaltung hat jeder seine freie Meinung und man sollte sie auch jedem lassen und man muß sie nicht mit Polemik ins lächerliche schieben.

Da die Mehrzahl unserer Polizeibeamten eh nicht den Unterschied erkennen werden, wird man (so denke ich) lange Zeit ohne Probleme damit fahren können.

Hallo,

die StVZO § 49a sagt aber was anderes, da hier wohl diese Variante des Tabfahrlichtes erlaubt ist:

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,

2. Fahrtrichtungsanzeiger,

3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4. Arbeitsscheinwerfer an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Interpretiere ich dies falsch?

Gruß

Peter

Hi,

 

ich denke mal du beziehst dich auf den Punkt 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Leider konnte ich auf die schnelle die Bestimmungen nicht finden, aber die werden wohl aussagen, dass die Leuchten auch eine Zulassung für Tagfahrlicht benötigen! Dies wiederrum ist weder bei den Hauptscheinwerfern noch bei den Nebelscheinwerfern gegeben, darum ist dies ,rechtlich gesehen, nicht zulässig, auch wenn es funktioniert! Darum heißt das ganze auch inzwischen bei VW Dauerfahrlicht und nicht mehr Tagfahrlicht, so wie es zu Anfang war.

 

Kurzum, es ist nicht zulässig, beim Touran die Dauerfahrlichtschaltung nur auf die Hauptscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer zu programmieren.

 

Gruß

 

EDIT : Doch noch was gefunden zur Tagfahrleuchte : Diese trägt ein E-Prüfzeichen und zusätzlich die Kennzeichnung RL !  Quelle : www.bmvbs.de/.../R-87-Leuchten-Tagfahrlicht-fuer-Kfz.pdf  im Anhang 2

am 21. Mai 2008 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von kunzp

Hallo,

die StVZO § 49a sagt aber was anderes, da hier wohl diese Variante des Tabfahrlichtes erlaubt ist:

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

.....

.....

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Interpretiere ich dies falsch?

Ja, du hast die falsche Interpretation. Du hast den richtigen § erwischt und genau dort steht es drin das es eben nicht erlaubt.

Was er hat ist eine Fahrlichschaltung und hat nichts mit den Tagfahrleuchten in Punkt 5 zu tun, wie sie z.B. Audi mit dem LED-Band verbaut. Und die Hauptscheinwerfer dürfen nur zusammen mit Schlusslicht und Kennzeichenbel. leuchten.

Gruß

Afralu

am 21. Mai 2008 um 17:41

ausserdem gibt es auch Polizisten, die das Touranforum lesen......:rolleyes:

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 20:47

da es offenbar bei euch in deutschland soviele leute gibt die die paragrafen so gut kennen muss ich wohl ab nun deutschland meiden und mich in anderen ländern bewegen um den drastischen strafen zu entgehen:D

ich denke es ist für einen polizisten auch nicht so ohne weiteres ersichtlich ob ich hinten licht habe wenn ich gefahren komme und ich rausgewinkt werde. weil da stell ich ja eh den motor ab, und hätte ja noch zeit den lichtschalter auf ch/lh-position zu drehen und dann würde das ganze gar nicht auffallen, selbst bei einer lichtkontrolle.

hatte allerdings hier bei uns in der schweiz vor ein paar jahren an einem bora tagfahrleuchten montiert und wurde von der polizei rausgewinkt als sie vor mir her fuhren. sie behaupteten dass ich mit nebellicht fahre am tag. es gab dann eine grosse diskussion in der sie mir drohten dass ich das auf der stelle unbrauchbar machen müsse oder eine saftige busse erhalte. als ich sie daraufhin aufforderte mir den entsprechenden gesetzestext zu zeigen, der mir dieses tagfahrlicht verbietet konnten sie mir jedenfalls nichts vorweisen. sie verlangten dann dass ich jetzt still sein solle. ich erwiderte dass ich mir von ihnen den mund nicht verbieten lasse und wenn etwas nicht in ordnung sei an meinem fahrzeug sie mir doch jetzt eine busse ausstellen sollen. sie forderten mich dann auf weiterzufahren ohne eine mängelkarte oder busse auszustellen.

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