Tagfahrlicht
Hi,
ich bin aus Österreich und bekomme (hoffentlich) in einigen Wochen meinen Titanium-S mit Xenons.
Nun wird das Auto in Österreich ja mit Tagfahrlicht ausgeliefert, nun zu meiner Frage da ich mal annehme dass
das Tagfahrlicht auf die Xenons geht.
Schadet das den Xenons wenn die immer eingeschaltet sind
bzw. lässt sich das Tagfahrlicht auf die Nebelscheinwerfer umprogrammieren ?
lg hannes
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von trudl28
Servus
Am Tag sollten nur die Motorräder mit Licht fahren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Für mich ist es Lebenswichtig erkannt zu werden, hab da keinen AIRBAG u. muß meine Knochen hinhalten.
Genau deswegen!!!!
Damit ich nicht von diesen Kamikazeorganspendern um den Haufen gefahren werde!!!!
76 Antworten
Dürfte doch verboten sein.
Nebelleuchten dürfen nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
wenn ihr so auf´s spaaren ausseit , dann fahrt mit dem Fahrrad .....
Wenn ein Brenner mal alle 3 Jahre den Geist aufgibt - Pfennigskram .....
Gruß
Cowman
Zitat:
Original geschrieben von Cowman
wenn ihr so auf´s spaaren ausseit , dann fahrt mit dem Fahrrad .....Wenn ein Brenner mal alle 3 Jahre den Geist aufgibt - Pfennigskram .....
Gruß
Cowman
Genau, meine im jetzigen MKIII halten schon 6 Jahre, keine Probleme damit
Zitat:
Original geschrieben von easynob
Dürfte doch verboten sein.
Nebelleuchten dürfen nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
seit wann ? ich dachte, es ist nur verboten wenn man Abblendlicht und Nebler gleichzeitig angeschaltet hat. Ob du nun die Nebler an hast, oder das Abblendlich ist Pups, solange es nicht den Gegenverkehr blendet.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von easynob
Dürfte doch verboten sein.
Nebelleuchten dürfen nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50m eingeschaltet werden.
Die Nebelscheinwerfer darf man auch bei starkem Regen einschalten - da gibt es eigentlich gar keine feste Regelung; meine ich....und dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht brennen.
Hi,
denke die Rechtslage ist hier in Österreich und Deutschland unterschiedlich
Für Österreich gilt Zitat Jurist aus OÖN:
„Nebellicht darf jedenfalls bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall verwendet werden. Auch als Tagfahrlicht ist Nebellicht zulässig – und zwar alleine oder gemeinsam mit Begrenzungs- und Schlussleuchten. Allerdings müssen die Nebelscheinwerfer bereits ab Werk in die Fahrzeugfront integriert sein. Nachgerüstete Nebelscheinwerfer dürfen ausschließlich bei Sichtbehinderung verwendet werden.“ Ob die Verwendung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht sinnvoll ist, ist allerdings eine andere Frage.
Nebelscheinwerfer haben eine ganz andere Abstrahlung als Tagfahrlicht. Insofern ist das Ergebnis eigentlich mit NSW ein ganz anderes als mit TFL. Es ist eben nicht sinnvoll, irgendwie zwei Lampen vorne am Auto einzuschalten und zu meinen, damit haben man TFL. In Deutschland ist deshalb auch der Nebelscheinwerfer als TFL nicht gestattet.
Schlussendlich ist ja von Wirkung von Gegenverkehr besser und v.a. früher wahrgenommen zu werden. Deshalb finde ich es egal ob mit TFL oder NSW. Mit NSW fällt man halt eher mal auf und die blenden ja auch nur nachts (wenn dann überhaupt)
Ich bin mit meinen Xenon im MK3 und Mk4 auch am Tag unterwegs und hatte bis jetzt keinen Ausfall gehabt. Die Xenonbrenner sollen ein Autoleben lang halten sagt man in Fachkreisen. Übrigens vermeide ich mit der Lichtautomatik zufahren, das laufende ein und ausschalten soll wohl für die Brenner nicht gut sein.
Loddar
Servus
Am Tag sollten nur die Motorräder mit Licht fahren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Für mich ist es Lebenswichtig erkannt zu werden, hab da keinen AIRBAG u. muß meine Knochen hinhalten.
Zitat:
Original geschrieben von trudl28
Servus
Am Tag sollten nur die Motorräder mit Licht fahren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Für mich ist es Lebenswichtig erkannt zu werden, hab da keinen AIRBAG u. muß meine Knochen hinhalten.
Genau deswegen!!!!
Damit ich nicht von diesen Kamikazeorganspendern um den Haufen gefahren werde!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo_Titanium
Wenn du sparen willst, mache es wie ich.Standlichter --> Nebelleuchte. Sollte am Tag nicht verboten sein meiner Meinung nach.
Kostet in der Schweiz Fr. 60.- Busse wenn du so rumfährst. Gesetz ist gesetz. Nebel am Tag hin oder her. Nebel vorne ist nur bei Nebel erlaubt und bei starken Regen, Schneefall oder nachts bei kurvigen Strassen. Steht so im Strassenverkehrsgesetz.
Zitat:
Original geschrieben von Loddar
Genau deswegen!!!!Zitat:
Original geschrieben von trudl28
Servus
Am Tag sollten nur die Motorräder mit Licht fahren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Für mich ist es Lebenswichtig erkannt zu werden, hab da keinen AIRBAG u. muß meine Knochen hinhalten.
Damit ich nicht von diesen Kamikazeorganspendern um den Haufen gefahren werde!!!!
Servus
Motorradfahrer töten nicht, sondern werden getötet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!😠
Zitat:
Original geschrieben von trudl28
ServusZitat:
Original geschrieben von Loddar
Genau deswegen!!!!
Damit ich nicht von diesen Kamikazeorganspendern um den Haufen gefahren werde!!!!
Motorradfahrer töten nicht, sondern werden getötet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!😠
Oder töten sich selbst in dem sie sich in Halsbrecherischen Fahrstil sich und andere gefährden!!!
Es sind vielleicht mal 10% Motorradfahrer die sich ordentlich im Straßenverkehr bewegen, und bitte glaube mir, ich habe selbst einen tötlichen Motorradunfall miterlebt wo der Fahrer leider tötlich und ein Unbeteiligter schwer verletzt wurde und ich bin heute noch tief betroffen. Daher lautet bei mir das Motto:"Sehen und gesehen werden" also mit Licht!
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, dass ist die Deviese!
In diesem Sinne.
Loddar
Servus
Bin da ganz Deiner Meinung, nur bin ich überzeugt, dass die Motorradaser nicht mehr als 10% sind, für die hab ich auch wenig Verständnis, genausowenig für die 10% Autoraser und die Schnarchzapfen die dir ins Gesicht schauen u. dann die Vorfahrt nehmen!