Tagfahrlicht Modul Eingebaut

Honda Civic 1 (SB, SV, VB)

So ich habe es gewagt und mir das TFL Modul eingebaut www.daylightrunning.de/html/honda.html
Lichtautomatik an und es Leuchten nur mehr die Scheinwerfer ohne Innenraum und Schlussleuchten,bei einfahrten in Tunnels oder Einbruch der Dunkelheit schaltet sich die ganze Beleuchtung zu. Einfach SUPER nun ist mein Civic Perfekt und das Leidige Thema Tagfahrlicht hat ein Ende.
Schöne Grüße Civic06

114 Antworten

Okay, danke!

Moin...

also mein TFL-Modul läuft fast ohne Probleme. Die TFL-Funktion hab ich zwar deaktiviert und dafür ist nur die Comming-Home Funktion aktiv.
So weit, so gut. Jetzt hab ich aber das Problem, dass jedesmal, wenn ich den Motor starte das Xenon-Licht einmal kurz aufblitzt. So für ca. eine halbe Sekunde. Ist das bei euch auch so? Ablendlichtschalter steht auf Auto. 100%-Massekabel ist angeschlossen.

Hab dem Verkäufer schon eine Mail mit dem Problem gesendet. Mal sehn, was der dazu sagt.

Greets,
PJ

Hab mir das Teil heute bestellt.
Auf der dt. Seite (Technik) hab ich folgenden Hinweis gelesen:

"Hinweis:
Das Modul verfügt über kein TÜV Gutachten bzw. ABE"

Heisst das jetzt, dass das Teil keins braucht oder nur keins hat ;-)
Nicht dass mich das jetzt stören würde... zur Durchsicht nehm ichs halt raus.
Wäre aber interessant zu wissen!

Schönen Halloween!

Zitat:

Original geschrieben von civic0307


Hab mir das Teil heute bestellt.
Auf der dt. Seite (Technik) hab ich folgenden Hinweis gelesen:

"Hinweis:
Das Modul verfügt über kein TÜV Gutachten bzw. ABE"

Heisst das jetzt, dass das Teil keins braucht oder nur keins hat ;-)
Nicht dass mich das jetzt stören würde... zur Durchsicht nehm ichs halt raus.
Wäre aber interessant zu wissen!

Schönen Halloween!

Tja... also wenn du es ganz genau nimmst, erlischt mit dem Einbau des Moduls deine ABE des Autos...

Ähm... das ist mir noch gar nicht aufgefallen...
Wenn dadurch wirklich die ABE (bzw. BE) des Fahrzeugs erlischt, zahlt zB bei einem Unfall doch auch die Versicherung nicht, oder?
Insofern wäre das ja mal keine Kleinigkeit... Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen. Welche Möglichkeit hat man, um ein ABE für das Tagfahrlicht zu bekommen? Einfach beim TÜV vorfahren? Und was kostet das?

Zitat:

Original geschrieben von faulerLennert


Ähm... das ist mir noch gar nicht aufgefallen...
Wenn dadurch wirklich die ABE (bzw. BE) des Fahrzeugs erlischt, zahlt zB bei einem Unfall doch auch die Versicherung nicht, oder?
Insofern wäre das ja mal keine Kleinigkeit... Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen. Welche Möglichkeit hat man, um ein ABE für das Tagfahrlicht zu bekommen? Einfach beim TÜV vorfahren? Und was kostet das?

Wenn du damit zum TÜV fährst, wird der die Hände über den Kopf zusammenschlagen und dich dann auslachen ;-) Nee, für dieses selbstgebastelte Modul wirst du nie TÜV bekommen. Dafür muss der Hersteller eine ABE haben. Und die wird's nicht geben...

Ich glaube nicht dass das Modul schon mal irgendein TÜV gesehen hat. Im schlimmsten Fall kann das Ding sogar anfangen zu schmoren und daraufhin brennt dir dann dein Auto ab... Es gibt ja nicht umsonst die Marken "TÜV geprüft" und "GS".

Trotzdem lass ich es eingebaut ;-)

Okaaay... das beruhigt mich jetzt nicht wirklich... 🙁
jetzt weiß ich nicht mehr wirklich ob ich das Teil einbauen will...
und wie ist das mit dem Versicherungsschutz?

Was soll denn nun diese Panikmache?
Man braucht zwar für alles mögliche ne ABE / Gutachten aber doch nicht für alles. Woraus wird denn hier geschlossen, dass man ne ABE für so ein Modul braucht?
Wenn ich mir ne Endstufe o.ä. einbaue hat die ja auch keine ABE und ist an der Bord-Elektronik angeschlossen - da kann genauso ein Kabel schmoren...
Und das mit dem Versicherungsschutz hat sich nach meinen Informationen auch schon geändert - also nicht so viel Panik verbreiten.

Gruß

Simon

Zitat:

Original geschrieben von Simsi1986


Was soll denn nun diese Panikmache?
Man braucht zwar für alles mögliche ne ABE / Gutachten aber doch nicht für alles. Woraus wird denn hier geschlossen, dass man ne ABE für so ein Modul braucht?
Wenn ich mir ne Endstufe o.ä. einbaue hat die ja auch keine ABE und ist an der Bord-Elektronik angeschlossen - da kann genauso ein Kabel schmoren...
Und das mit dem Versicherungsschutz hat sich nach meinen Informationen auch schon geändert - also nicht so viel Panik verbreiten.

Gruß

Simon

Okay... aber auf deiner Endstufe (oder im Handbuch) ist bestimmt irgendwo ein TÜV oder GS-Zeichen drauf. Wetten? Das heißt, dass die Endstufe von einem unabhängigem Institut geprüft wurde und für unbedenklich erklärt wurde.

Woher wollen wir wissen was der Hersteller des Moduls da zusammenzimmert? Wer hat das überprüft? Wo steht, dass das Modul absolut unbedenklich für die Elektronik des Autos ist? Wer übernimmt den Schaden, wenn mal was kaputt geht?

Fragen über Fragen...

Zitat:

Original geschrieben von Simsi1986


Was soll denn nun diese Panikmache?

Es geht mir nicht darum Panik zu machen, sondern Informationen zu sammeln. Das mit der Versicherung z.B. ist ja ein heißes Thema mit (möglicherweise) großem finanziellen Risiko. Ich hab mir das Modul selber bestellt (ohne darauf zu achten, dass es keine ABE hat 🙁 ), aber einbauen werd ich es erst, wenn ich weiß, was es für Konsequenzen haben kann. Wenn jemand dieses VersicherungsProblem mit Fakten widerlegen kann, wäre ich persönlich sehr froh darüber.

Also nochmal: Ich will weder das Modul schlechtreden noch Panik stiften!

Also ich hab das Modul seit August in meinem Auto und bin sehr zufrieden damit. Gedanken bezüglich eines Kabelbrandes oder was auch immer hab ich mir bisher keine gemacht. Um eine Überspannung auf das Gerät bzw. das Auto zu verhindern ist ja sowieso die Sicherung vorhanden.

Auf TÜV-Prüfung bzw. ABE hab ich nicht mal im Traum bei diesem Gerät gedacht. Ich werde es mir auch nicht entfernen. Das wäre ja, als ob ich mir einen anderen Autoradio einbaue und dann passiert was. Und es kann mir keiner erzählen, das dann der Autoradiohersteller haftbar gemacht werden kann, wenn irgendwas zu brennen beginnt.

Zitat:

Original geschrieben von Fazergoody


Und es kann mir keiner erzählen, das dann der Autoradiohersteller haftbar gemacht werden kann, wenn irgendwas zu brennen beginnt.

Darum geht es ja nicht.

Es geht darum, dass das Modul bisher noch von keinem unabhängigem Prüfinstitut (TÜV oder GS) auf was weiß ich überprüft wurde. Hersteller, die Zubehör für's KFZ anbieten, müssen eine Menge Geld in solche Prüfungen investieren, damit sie die Artikel verkaufen dürfen. So ist das leider in Deutschland. Für alles gibt es Regeln und Gesetze...

Von mir aus kann sich jeder das ins Auto bauen was er will... Ich hab's ja auch drin 😁

Hab jetzt was ganz interessantes gefunden: klick

Zitat:
Das Führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit die mit 3 Punkten in Flensburg sowie einer Geldbuße in Höhe von 50,- Euro geahndet wird (Stand 01.01.2002).
Der Versicherungsvertrag setzt eine vorhandene Betriebserlaubnis voraus! Ist das montierte Teil nicht der Versicherung gemeldet (unterbleibt also eine "Gefahrerhöhungs-Meldung"😉, ist sie im Schadenfall berechtigt, die Leistung zu verweigern.
Der Haftpflicht-Versichungsschutz bleibt bestehen, allerdings wird die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Die Höhe der Regressforderung ist im Versicherungsvertrag festgehalten (üblich sind 5.000,- Euro).
Anders sieht es mit der Teilkasko (TK) oder der Vollkasko (VK) aus! Im Falle eines Schadens braucht die Versicherung Ansprüche aus der TK oder VK nicht zu zahlen da die Bedingungen des Versichungsvertrags nicht eingehalten wurden!
...
Des weiteren hat der Versicherte die Möglichkeit nachzuweisen, daß die Gefahrerhöhung den Unfall nicht verursacht oder mitverursacht hat (Kausalität, § 25 III VVG). In diesem Falle müsste die Versicherung ebenfalls zahlen. Da die Beweislast aber bei dem Versicherungsnehmer liegt, dürfte dies teuer und zeitaufwendig werden.

Zitat:

Original geschrieben von faulerLennert



Des weiteren hat der Versicherte die Möglichkeit nachzuweisen, daß die Gefahrerhöhung den Unfall nicht verursacht oder mitverursacht hat (Kausalität, § 25 III VVG). In diesem Falle müsste die Versicherung ebenfalls zahlen. Da die Beweislast aber bei dem Versicherungsnehmer liegt, dürfte dies teuer und zeitaufwendig werden.

Wenn du jemandem die Vorfahrt nimmst und ihm reinrauschst dürfte es ziemlich einfach sein zu beweisen, dass es nicht an der Gefahrenerhöhung lag, dass der Unfall zustande gekommen ist 😉

Außer die Versicherung behauptet letztlich, dass z.B. in diesem Fall das TFL-Modul plötzlich Gas gegeben hat 😁

Klar, es kann probleme mit dem Modul bei einem Unfall geben - aber es ist auch sehr einfach wieder entfernbar 😉
Und ansonsten sehe ich die Gefahr, dass da was abschmort nicht so groß - dafür sind ja die Sicherungen dran.
Mich würd viel mehr stören, dass die Garantie von Honda erlischt.

wg. Musik im Auto: also ich kann jetzt nur noch von meinem alten Subwoofer im BMW sprechen, da ich es davon noch weiß: da war definitiv kein Prüfzeichen (weder TÜV noch GS) drauf.

Kurz: Es muss halt jeder selber wissen, ob er das TFL-Modul verbaut oder nicht - die Gefahr, dass was passiert stufe ich als äußerst gering ein und ansonsten ist das Modul ja jetzt nicht absolut auffällig.

Gruß

Simon

Macht Euch halt nicht so nen Stress! Das hatte ich wirklich nicht vor... Sorry ;-)

Fazit: Das Teil hat keine ABE - Punkt.
Mir ist es egal - ich werde aber definitiv nicht MIT zur Inspektion fahren.

Ich glaube nicht, dass sich eine Versichung den Sicherunskasten bei einem Unfall anschaut - ausser die Kiste fackelt ab. Aber das ist ja kein 307!!!!

(Ohne Scheiß, einem Kollegen ist sein 307 abgebrannt und der hatte das Modul nicht *grins*)

Jetzt bau ichs erst mal ein ;-)))

PS: Das Modul arbeitet eh nur mit Niedervolt - die greifen - glaube ich - die Schaltspitzen ab und schalten danach das Licht ein und aus. Da das bei Xenon aber vor dem Hochspannungsbereich passiert, kann eigentlch nicht soooo viel passieren... Aber wei weiss schon, wie die Strömlinge laufen Wäre das nicht was für Zephs Technikladen?? Analysier mal!
😁

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