Tagfahrlicht Lösungen ?

Opel Vectra C

nachdem wir sich über dieses Thema schön langsam mal Gedanken machen sollten, habe ich diesen Link gefunden. http://www.tagfahrlicht.at/

Gibt es für die Variante mit den Zusatzscheinwerfern nicht eine einfachere Lösung als die angebotene ?

80 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von olli-CH


Hallo Mike (?)

Tagfahrlich - programmiert über Tech2 beim FOH - sollte keine Auswirkungen aufs Display haben.
Es ist lediglich das normale Fahrlicht (Ablendlicht, also nur vorne) immer aktiviert, sobald der Motor läuft. Alles andere (Rücklicht, Instrumentenbeleuchtung) bleibt aus.

Bedeutet das, dass die Xenons bei Vectras/Signums mit Xenon dann den ganzen lieben langen Tag vor sich her leuchten - dann doch lieber nicht. Wer dann Kurvenblicht drin hat, wie ich, belastet zusätzlichdann auch noch diese Mechanik.

Re: Erkenntnisse aus dem Autokino

Zitat:

Original geschrieben von mrIllo


Was man in so einem abendlichen Autokinobesuch über sein Auto lernt 😁

1) Die Tagfahrlichtlösung von Opel muss dringend überarbeitet werden.............

Meine Rede! In Österreich gilt die Verwendungspflich von Lich am Tag ab 15. November. Alternativ zum Tagfahrlicht oder Abblendlicht dürfen in Österreich auch die Nebelscheinwerfer verwendet werden. Opel wäre gefordert, dafür eine Schaltung anzubieten, da dies wohl die beste und auch kostengünstigste Variante sein wird.

Gruß

Re: Re: Erkenntnisse aus dem Autokino

Zitat:

Original geschrieben von pfeili200


Alternativ zum Tagfahrlicht oder Abblendlicht dürfen in Österreich auch die Nebelscheinwerfer verwendet werden.

Nein. Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht auch in Österreich nicht erlaubt.

Re: Re: Re: Erkenntnisse aus dem Autokino

Zitat:

Original geschrieben von xfrank


Nein. Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht auch in Österreich nicht erlaubt.

Eigentlich bin ich ein sehr geduldiger Mensch, der auch mit so manchem Klugscheisser zurecht kommt. Den Thread aber einfach mit einer falschen Aussagen killen, kann ich doch auch wieder nicht zulassen. Hier der Gesetzestext der 26. KFG-Novelle, so, wie er am 28 09 05 im Österreichischen Parlament beschlossen wurde un heute im Portal des Parlaments zu finden ist:

83. Im § 99 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine
Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht.“

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von saharaman


Bedeutet das, dass die Xenons bei Vectras/Signums mit Xenon dann den ganzen lieben langen Tag vor sich her leuchten - dann doch lieber nicht. Wer dann Kurvenblicht drin hat, wie ich, belastet zusätzlichdann auch noch diese Mechanik.

Bei aktiviertem Tagfahrlicht und Lichtschalter auf "0" ist die AFL-Funktionalität deaktiviert. Diese wird erst bei Schalterstellung "Licht ein" aktiv.

Das Dauerleuchten der Xenons ist nicht das Schlimme. Problematischer sind die Anzahl der Zündungen eines Xenon-Brenners.

Re: Re: Re: Re: Erkenntnisse aus dem Autokino

Zitat:

Original geschrieben von pfeili200


Eigentlich bin ich ein sehr geduldiger Mensch, der auch mit so manchem Klugscheisser zurecht kommt. Den Thread aber einfach mit einer falschen Aussagen killen, kann ich doch auch wieder nicht zulassen. Hier der Gesetzestext der 26. KFG-Novelle, so, wie er am 28 09 05 im Österreichischen Parlament beschlossen wurde un heute im Portal des Parlaments zu finden ist:

83. Im § 99 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine
Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht.“

Gruß

Sorry, hast Recht. War noch auf dem Stand vom 22.9. Da war der Verkehrausschuß noch der Meinung, Nebler gehen nicht. Hat sich wohl einiges getan in einer Woche.

Das Problem ist nur, daß die Nebelscheinwerfer nur mit Abblendlicht oder Standlicht funktionieren.
Ist es bei uns in Österreichnicht verboten, nur das Standlicht ohne Abblendlicht zu verwenden? Das wäre für die Verwendung der Nebelscheinwerfer nämlich notwendig.

Hab mich in den letzten 2 Stunden mal durch die Gesetzestexte gewühlt und am Ende nur noch Bahnhof verstanden :-(

Zitat:

Original geschrieben von mikeec


genau das mit den Zusatzscheinwerfer habe ich gemeint. Das programmieren des Tagfahrlichtes scheint ja immer Auswirkungen auf Displayhelligkeit etc zu haben. Das bei gedimmten Display selbiges kaum mehr lesbar ist, kennt man ja. Kann man ausschalten, weiss ich, ist aber bei Nachtfahrten nicht so mein Ding. Daher kommt mir das mit den Nebelscheinwerfern und die aber gedimmt recht sinnvoll vor. Wenn aber nicht anders machbar, dann kann man sich nur für die angebotene Lösung entscheiden.

davon lass lieber die finger, es sei denn du möchtest geld loswerden, da nebelscheinwerfer nur bei starken sichteinschränkungen benutzt werden dürfen

fährst du am tage mit nebelscheinwerfer, kann es recht teuer werden

Re: Re: Re: Re: Re: Erkenntnisse aus dem Autokino

Zitat:

Original geschrieben von xfrank


Sorry, hast Recht. War noch auf dem Stand vom 22.9. Da war der Verkehrausschuß noch der Meinung, Nebler gehen nicht. Hat sich wohl einiges getan in einer Woche.

Hi!

Kleinlaut melde ich mich wieder und entschuldige mich, aber ich war so begeistert, dass de österr. Gesetzgeber endlich mal eine autofahrerfreundliche Lösung ins Auge gefasst hätte, dass ich um einen Takt zu früh "hurra"geschriehen habe. Du hast recht, denn der endgültige Gestzestext lautet:

In § 99 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird bblendlicht
tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten
die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.“

Das einzige Entgegenkommen, nämlch die Ausnahme von § 14 Abs. 3 und Abs. 4 beschränkt sich darauf, dass keine Begrenzungs-, Schluß- und Kennzeichenbeleuchtung am Tag verwendt werden muss!

Nichts für ungut

Gruß
Pfeili

Hallo

Also meine Lösung:

Originale Nebelscheinwerfer ausbauen und entsorgen.
(Diese sind bei meinem Exemplar ohnehin undicht)

Werkstätte beauftragen sie mittels Tech abzumelden um Fehlermeldungen zu deaktivieren.

Dann ein Tagfahrlichtset der Firma Hella (2 mal 16Watt) in die freigewordenen Öffnungen einbauen.

Das mitgelieferte Relais entsprechend anschließen. Zündung+ ist im Motorraum leicht zu finden. Masse holt man sich vom Standlicht über die mitgelieferte Diode.
Also geht das Tagfahrlicht aus sobald man das Licht einschaltet, wie es in Österreich verlangt wird.

Das Bussystem merkt nichts, wenn man Hella glaubt liegt eine (sogar in Österreich anerkannte) ABE bei.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von GTS-DTI


Hallo
..............
Originale Nebelscheinwerfer ausbauen und entsorgen.
(Diese sind bei meinem Exemplar ohnehin undicht)..............
mfg

Eine super Idee! Werde meinen WFOH damit konfrontieren und das Ergebnis posten.

Gruß

Servus!

So, nachdem Ihr mich jetzt total durcheinander gebracht habt 😁 nochmals für die Dummen, bitte:

Ich hätte gerne folgende Lösung für das Tagfahrlicht (habe keine Xenon und kein ALC):
Zündung an - nichts passiert
Motor läuft - Scheinwerfer vorne gehen an, hinten nichts, keine Instrumentenbeleuchtung geht an, keine Displayveränderung (hab eh immer eine feste Einstellung, egal ob Tag oder Nacht), denn:

Ich möchte vermeiden, dass ich bei Dunkelheit oder Dämmerung als "Einäugiger" durch die Gegend fahre, d.h. dass ich vor lauter Licht ist ja an vergesse, das Licht richtig anzuschalten, d.h. auch die hintere Beleuchtung einschalte. Deshalb finde ich die Regelung eim Astra, dass die Instrumentenbeleuchtung immer angeht (auch ohne Licht), in der Dämmerung sehr gefährlich, da man dadurch schnell mal vergisst, das Licht tatsächlich einzuschalten (zumindest war das bei meinem Leihwagen der Fall, kann aber auch am ALC des Astra gelegen haben...). Deshalb finde ich die "dunkle Höhle" meines Vectra (= Instrumententräger) eigentlich ganz praktisch, da ich dadurch eher zu früh als zu spät mein Licht einschalte 😁

Sollte die Möglichkeit wie von mir gewünscht nicht möglich sein, schalt ich lieber das Licht immer von Hand an!

Grüsse Andy

Es gibt 4 Varianten, aber so wie du es haben willst geht es mit keiner.
Bei Variante 4 sollte aber bei laufendem Motor auch die Hintergrundbeleuchtung der Instrumententafel aus sein (dementsprechend wahrscheinlich das Display auch).
Ich werd wahrscheinlich Variante 4 nehmen.

Bei mir ist das TFL wie folgt geschalten:
Zündung an= Standlicht vorn an
Motor an=Abblendlicht vorn an
Rückleuchten und Instrumentenbeleuchtung nur bei eingeschaltetem Licht an.

mfg eckes 14

Zitat:

Original geschrieben von eckes 14


Bei mir ist das TFL wie folgt geschalten:
Zündung an= Standlicht vorn an
Motor an=Abblendlicht vorn an
Rückleuchten und Instrumentenbeleuchtung nur bei eingeschaltetem Licht an.
dto.

Dank eines eifrigen, unermüdlichen Menschens fahre ich nun auch mit TFL, obwohl das (laut FOH) nur bei Xenon geht.
Mir war es ebenfalls wichtig, die Instrumentenbeleuchtung besonders jedoch die CID-Dimmung am Tage auszulassen. So kann ich durch das drehen des Lichtschalters des Nachts auf eine augenfreundlichere Beleuchtung schalten ohne dauernd die Dimmfunktion zu beanspruchen.
Wichtig war mir zudem auch das die Rücklichter am Tage ausbleiben, da die Bremsleuchten auf diese Weise eine bessere Signalwirkung erreichen.

Beste Grüße,
Bartho.

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