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Tagfahrlicht in Italien

Audi A6 C6/4F

Hallo habe bis jetzt noch nichts richtiges über das Thema gefunden vielleicht kann mir ja jemand von euch Helfen
Und zwar Reicht auch in Italien das Tagfahrlicht?

Danke

13 Antworten

so wie man in Italien für JEDE mitfahrende Person eine separate Warnweste mitführen muss, ist auch für jede Person eine separate Tagesfahrlichtlampe einzuschalten - 😁😁😁

im Ernst, es sollte doch hier auch die ganz normale Regelung ECE-Regelung R48 / R87 gelten. Somit genügt das Tagesfahrlicht das unser A6 hat.

Soweit ich weiss muss man das TFL in Italien aber nur auf der Autobahn und außerhalb geschl. Ortschaften einschalten.

hab eben hier nochwas gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Licht_am_Tag

Wir sollten doch tatsächlich davon ausgehen das ein ECE konformes TFL auch in Italien ausreicht.

Hallo Andres356 und an alle nach Italien Fahrenden,
nachstehend der Originalgesetzestext aus Italien. Es handelt sich um Artikel 152. Unter Paragraph 1 steht, dass alle Fahrzeuge ausserhalb von Ortschaften die Stand- und Ablendlichter und wenn vorgeschrieben die Nummernbeleuchtung einschalten müssen. Unter Komma 1 steht aber auch, dass wenn das Fahrzeug mit Tagesfahrlicht ausgestattet ist, dieses anstelle der oben aufgelisteten Lichter verwendet werden darf.

}} Also defintiv TAGFAHRLICHT ist in Italien OK !

Da die Gesetzeshüter (Carabinieri, Polizia, Vigili) nicht immer die Gesetze in allen Details genau kennen, empfehle ich den untenstehenden Text auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen. Ich habe die entsprechende Textpassage unterstrichen, so dass ihr im Notfall darauf hinweisen könnt.


Art 152. Segnalazione visiva e illuminazione dei veicoli
1. Fuori dai centri abitati, durante la marcia dei veicoli a motore, ad eccezione dei veicoli iscritti nei registri ASI, Storico Lancia, Italiano FIAT, Italiano Alfa Romeo, Storico FMI, è obbligatorio l’uso delle luci di posizione, dei proiettori anabbaglianti e, se prescritte, delle luci della targa e delle luci d’ingombro. Durante la marcia, per i ciclomotori ed i motocicli è obbligatorio l’uso dei predetti dispositivi anche nei centri abitati. Fuori dei casi indicati dall’articolo 153, comma 1, in luogo di questi dispositivi, se il veicolo ne è dotato, possono essere utilizzate le luci di marcia diurna
2. Ad eccezione dei velocipedi e dei ciclomotori a due ruote e dei motocicli, l'uso dei dispositivi di segnalazione visiva e' obbligatorio anche durante la fermata o la sosta, a meno che il veicolo sia reso pienamente visibile dall'illuminazione pubblica o venga collocato fuori dalla carreggiata. Tale obbligo sussiste anche se il veicolo si trova sulle corsie di emergenza.
3.Chiunque viola le disposizioni del presente articolo e' soggetto alla sanzione amministrativa del pagamento di una somma da euro 35 a euro 143 .

Viele Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von ap11


hoffentlich staht da nicht was Unanständiges unterstrichen,das man dann den Carabinieri unter die Lunte hält !!

Für die Misstrauischen, hier der Link zum Originaltext

http://www.patente.it/codice/152.htm

Hallo
Ich habe mal im Internet geschaut und dort dieses gefunden:
Lediglich in den skandinavischen Ländern, in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten.
Also reichen auch in Italien die Tagfahrleuchten.

Okey das Klingt gut. Danke für die Schnelle Antwort

Zitat:

Original geschrieben von Audi 64f


Hallo
Ich habe mal im Internet geschaut und dort dieses gefunden:
Lediglich in den skandinavischen Ländern, in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten.
Also reichen auch in Italien die Tagfahrleuchten.
Hier

wurde mir aber was anderes geantwortet.

Welche Aussage stimmt denn jetzt?

Offensichtlich hast du nicht verstanden, dass du in deinem do Beitrag mehrere Fragen gestellt hast und von mir auch alle eindeutig beantortet wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Mage010168


Jetzt nochmal, darf ich mit meinem Audi im kommenden July ungestraft aus dem Ruhrgebiet kommend,über Österreich und Slowenien bis zu meinem Ziel in Kroatien mit Tagfahrlicht fahren oder begehe ich auf irgendwelchen Hoheitsgewässern eine Ordnungswiedrigkeit oder gar Straftat?
JA

, du darfst fahren und

NEIN

, du begehst keine OW od Straftat.

Da Du wahrscheinlich nicht Strom sparen MUSST, schalte lieber das normale Licht ein. Wie in Österreich warten die Geier auf die blauäugigen Deutschen. SEI WACHSAM!!!
Jürgen

Da ich auch vor dieser Frage stand habe ich beim ADAC nachgefragt und mir wurde gesagt das in den oben genennanten Ländern auch das Tagfahrlicht ausreichend sei.
Deswegen gehe ich davon aus, dass diese Aussage der Wahrheit entspricht.

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


Offensichtlich hast du nicht verstanden, dass du in deinem do Beitrag mehrere Fragen gestellt hast und von mir auch alle eindeutig beantortet wurden.

JA, du darfst fahren und NEIN, du begehst keine OW od Straftat.

Oh, dann haben wir aneinander vorbeigeredet😁.

Ich dachte dein ""ja" bezog sich auf die Ordnungswiedrigkeit und dein "nein" auf die Straftat

Aber vielleicht sollte ich, um sämtlichen Ärger aus dem Weg zu gehen, den Urlaub in deutschen Gefilden verbringen.😁

Zitat:

Original geschrieben von Mage010168


Aber vielleicht sollte ich, um sämtlichen Ärger aus dem Weg zu gehen, den Urlaub in deutschen Gefilden verbringen.😁

...dann aber je nach Jahreszeit die Winterreifen und den Frostschutz im Wischwasser nicht vergessen 😁

"Für Tagfahrleuchten gilt die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen."
Quelle

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