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Tagfahrlicht beim GTI im Nebelscheinwerfer möglich?

Themenstarteram 9. Januar 2010 um 8:58

Kann man das umcodieren lassen? Der Nebelscheinwerfer hat ja beim GTI sowieso nicht die Abbiegelichtfunktion, wäre also "frei".

Aber hab mal nachgeschaut, das Tageslicht hat ja eine spezielle Zweifadenbirne H 15, dann dürfte der Tausch wohl nicht funktionieren, weil die in die Halterung beim Nebelscheinwerfer nicht reinpasst.

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wer etwas mit vcds umgehen kann,kann das bit 1 setzen.

es gibt mehrere möglichkeiten

Zitat:

Original geschrieben von nobodys79

Zitat:

Original geschrieben von onkelto

Hallo, habe einen GTD und möchte (wollte) das Tagfahrlicht auf Nebel codieren. Verwende VCDS 908.1, allerdings habe ich bei Byte 14 kein Bit 1. Gibt es hier noch eine andere Möglichkeit dies zu bewerkstelligen...

Danke und Gruß

Das würd mich auch Interessieren, denn ich hatte beim Kollege geschaut (Highline TDI mit fast allem drin) und haben keine Auswahlmöglichkeit gefunden um TFL auf NSW zu codieren. Kann ich dann einfach in Byte 14 das Bit von Hand von 0 auf 1 ändern, geht das überhaupt?

Danke schon mal für die antworten

Wenn du mit VCDS im Byte 14 bist, dann zeigt dir das Programm zusätzlich zu den einzelnen Bits auch einen Binärcode an.

Im Binärcode selbst, kannst du auch änderungen vornehmen.

Bit 1 = 00000010

Einfach im Byte 14 den Bit 1 von null auf eins setzen iund mit Enter bestätigen...

dann raus aus der Langtextcodierung und codierung ins Steuergerät rein.

Fertig!

Hallo,

haben es heute auch mal versucht die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen

aber wenn der mechaniker im Byte 14 das Bit 1 aktiviert habe ich Dauerfahrlicht.

Somit leuchten auch die Rückleuchten,Nummerschild und sogar das Standlicht, also alles

ist an wie beim Xenon Dauerfahrlicht.

Hat jemand eine Idee oder den Code wie man die Nebler als reines Tagfahrlicht betreiben kann??

Und funktioniert dann auch noch das abbiegelicht auf den Neblern das bei mir aktiviert wurde und auch funktioniert??

Grüße aus dem Spessart

der GTI/GTD hat keine BE für das abbiegelicht über die nebler und auch keine BE für das tfl via nebler!

Zitat:

Original geschrieben von mika85

der GTI/GTD hat keine BE für das abbiegelicht über die nebler und auch keine BE für das tfl via nebler!

Ich denke das war allen bewusst. Es gibt auch keine BE für den DWA-Ver/Entriegelungston oder Abschalten des Dauerfahrlichts und da gibts bestimmt noch einiges mehr...

da muß ich dir wiedersprechen!

das dauerfahrlicht darf abgestellt werden.

Hallo,

wenn ich das TFL über die Nebler aktiviert habe, kann ich dann das ganze über die Kombination am Blinkerhebel(wies in der GA steht) deaktivieren/aktivieren? Oder geht das nicht?

Nicht das ich jedes mal vorm TÜV zum codieren muss...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von mika85

da muß ich dir wiedersprechen!

das dauerfahrlicht darf abgestellt werden.

Im Zweifelsfall ist die Ansprechzeit der Lichthupe zu lang und deswegen verboten.

Würde mich mal interessieren wie das beim R gelöst ist.

wer verbietet dir das dauerfahrlicht abstellen zu lassen VW?KBA?dein Gewissen?deine Frau? jetzt lass die kirche im dorf :D

es verbietet dir keiner.pass auf wenn du deine CH/LH zeit verlängerst könnten deine birnen bald kaputt gehen...

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Zitat:

Original geschrieben von mika85

da muß ich dir wiedersprechen!

das dauerfahrlicht darf abgestellt werden.

Im Zweifelsfall ist die Ansprechzeit der Lichthupe zu lang und deswegen verboten.

Würde mich mal interessieren wie das beim R gelöst ist.

Hä? Wie kommst du denn darauf?

Die Lichthupe über BiXenon haben zig Autos, auch ohne Dauerfahrlicht. Alles eine Auslegungssache.

Naja den Golf VI gibt es nicht als Xenon-Ausführung ohne DFL.

Also ist der auch nur so beim KBA abgenommen.

Sinnfrei, aber ist genauso wie das ESP, welches man auch nicht

mehr abschalten darf.

Theoretisch gibts keine Vorschrift, aber ist

halt in dem Auto nur so zugelassen.

 

Anyway, mir egal, ich machs trotzdem :p

am 2. März 2010 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Naja den Golf VI gibt es nicht als Xenon-Ausführung ohne DFL.

Also ist der auch nur so beim KBA abgenommen.

Sinnfrei, aber ist genauso wie das ESP, welches man auch nicht

mehr abschalten darf.

Theoretisch gibts keine Vorschrift, aber ist

halt in dem Auto nur so zugelassen.

Anyway, mir egal, ich machs trotzdem :p

Was du da schreibst, ist schlichtweg falsch.

Die Dauerlichtschaltung hat NIX mit der Abnahme beim Kraftfahrtbundesamt zu tun.

Wenn der Golf dort nur in schwarzer Lackierung abgenommen hat, darf man die Farbe auch nicht ändern?

QUATSCH!!!

Bei ESP ist es 'ne andere Sache, da es ein sogenanntes Sicherheits-Feature ist.

Dieses bringt dem Golf "Punkte" in seiner Euro-Wertung und ist notwendig um überhaupt eine Zulassung zu bekommen.

Die Xenonscheinwerfer müssen NICHT immer brennen. Ist beim Golf R auch nicht so. Lichthupe kann man da trotzdem benutzen.

Postet nicht immer alles, was ihr über hören und sagen angeeignet habt. In Deutschlang gibt es (glücklicherweise) für alles ein Gesetz, eine Verordnung, eine Richtlinie, etc.

Naja.

Also der Golf ist schon so mit DFL abgenommen worden, da alle neuen Autos ab 2011 (?) ja mit Tagfahrlicht oder DFL ausgestattet sein müssen.

Und Licht ist definitiv ein Sicherheitsfeature.

 

Das hat mit der Zulassung der Scheinwerfer aber nichts zu tun.

am 3. März 2010 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

Also der Golf ist schon so mit DFL abgenommen worden, da alle neuen Autos ab 2011 (?) ja mit Tagfahrlicht oder DFL ausgestattet sein müssen.

Und Licht ist definitiv ein Sicherheitsfeature.

Nein und nochmals NEIN!

Das DFL der Xenons darf rauscodiert werden bzw. es gibt keine Vorschrift, die dies verbieten pder vorschreibt, dass DFL bei den Xenons drauf sein muss.

VW hat es von sich aus gemacht. Licht ist zwar sicherheitsrelevant, jedoch ist die DFL-Schaltung dabei absolut uninteressant.

Auch wenn ihr bei euren Stammstisch-gesprächen etwaige Sachen in dieser Richtung besprochen habt. Es ist einfach so! Nehmt es so hin!

Ist auch richtig so, aber ab 2011 oder 2012 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die genau das vorschreibt.

Diese muss dann auch in nationales Recht umgesetzt werden.

Heutzutage ist die Deaktivierung natürlich erlaubt.

Echtes TFL darf (muss sogar) vom Fahrer abschaltbar sein.

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