Tagfahrlicht beim 4B
Moinsen, wie kann man denn Tagfahrlicht in das Auto zaubern? Habe einen 4B, der jetzt 1 Jahr alt ist. Mein Freundlicher meinte, man könne da was mit einem Relais basteln. Auto an, Licht an. Von Hella gibt es noch keine Nachrüstsätze wie für den A4. Wer hat noch eine Idee?
95 Antworten
Sorry,
ich wollte dir damit helfen.
Die Zulassung deiner Slebstgebastelten Leuchte ist mit sehr viel Geldaufwand verbunden.
Ich konstruiere selbst Modellhubschrauber, bastel also gerne und gebe nicht schnell auf.
Aber das mit den Lampen ist recht aussichtslos. Hier war schon mal ein Beitrag über dieses Thema und da wurde von mehreren Tausend Euro gesprochen.
Gruss Bassi
Bassi,
laß ihn einfach machen. Ein lichttechnisches Gutachten kostet ein paar tausend Euro und das braucht man halt, wenn man "selbstgebastelte lichttechnische Einrichtungen" an ein nach StVZO zugelassenes Fahrzeug anbringen will und den TÜV-Segen haben will (damit es dann bei der nächsten HU auch wieder eine Plakette gibt).
Ansonsten, Erlöschen BE bei Anbringung der "selbstgebastelten lichttechnische Einrichtungen" an ein ordentlich zugelassenens Kfz..
Und glaube mir, du wirst angehalten, wenn du an einem 4B das TFL des S6 4F verbaust, und wenn es im ersten Moment nur pure Neugier des Schutzmannes ist.
Gruß Sven
@ Wbern
Hätte die LED's auch gerne, ist aber echt sau viel Streß, das alles "ordentlich" eingetragen zu bekommen. Solange nix passiert, bist du mit deiner "Heimwerkerlösung" ja der König, wenn's kracht, bist du der Arsch, erlöschen BE, somit Freudentanz bei Deiner Versicherung. Ist mir zu heikel.
Nix für ungut.
Gruß
Sven
Danke Sveni
Bassi
Bittschön mein Lieber.
Sveni
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Da bin ich ja mal gespannt, was bei Eurer munteren Bastel-Stunde hier rauskommt... Zum Thema TFL hab ich mich ja schon mehrfach ausgelassen, das erspar ich uns mal hier. 🙂
Bitte immer dran denken, dass die BE erlischt, wenn die Teile nicht eingetragen sind oder kein E-Prüfzeichen haben 😉
MfG subbort
So, Nägel mit Köpfen gemacht, TÜV angefunkt.
Hier meine Anfrage:
Bitte senden Sie weitere Informationen per E-Mail
Ihre Anfrage über die TÜV Rheinland Group: Tagfahrlicht nachrüsten
Meine Nachricht für Sie: Ich möchte mein Kfz mit TFL nachrüsten, in dem ich vom aktuellen Modell meiner Baureihe (A6 4F) die LED-Leiste an meines (A6 4B) entsprechend einbaue und im gleichen Sinne elektrisch verschalte. Wie ist das rechtlich zu betrachten, es gibt ja keine ABG oder ABE für diesen Umbau, die LED-Leiste hat aber eine lichttechnische Zulassung für den A6 4F - kann der TÜV das (evtl. mit einer Einzelabhnahme?) eintragen? Muss das überhaupt eingetragen werden? Danke schon mal, Gruß, Stefan Trost
Zeitpunkt: 22.06.2006, 08:45h
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Trost,
wenn das Tagfahrlicht ein entsprechendes Prüfzeichen aufweist, und davon ist auszugehen, kann es ohne weitere Prüfung auch in ihrem Fahrzeug genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Sander
Competence Center
hans-ulrich.sander@de.tuv.com
Tel.: 0221/806-3966
Fax: 0221/806-3924
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
Also, Junx. Ran an den Speck. Wer holt sich die Leisten als erster und macht den Chefbastler?
4F0 941 067 A LED-Standlicht und Tagfahrleuchte, links 97,09
4F0 941 068 A LED-Standlicht und Tagfahrleuchte, rechts 97,09
Nix mit "Erlöschen der ABE" und so weiter ... mit dieser Einstellung würden wir heute noch Kutsche fahren *g*
Grüße, Stefan
Super Sache, Strost!
Da ich leider NICHT der beste Bastler bin, muss ich allerdings auf bebeilderte einbauanleitung und verkabelung warten.
Gut gemacht!
Wenn das so ist, dann:
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch NICHT, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
für diese Teile
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist...
Wer weiß, ob wir im 4B einen TFL im Lichtschalter haben? Und wenn ja, ist der verschaltet (ich meine, von der Funktion her aktiv)?
Die einfache elektrische Geschichte: wir nutzen von den 4F - TFL's nur die TFL-Funktion. Also:
1 Relais an den Anschluss TFL, ans Relais geschaltetes Plus, und das TFL. Fertisch.
Elektrisch sehe ich keine Probleme (ich hab auch schon 'ne Schaltung in Petto, um auch die Standlichtfunktion des TFL zu nutzen ... braucht aber 2 Relais)
Jetzt zur Hardware ... werd die tage mal beim 🙂 vorbeitigern und so einen Teileonkel belabern. News hier.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von strost
Wer weiß, ob wir im 4B einen TFL im Lichtschalter haben? Und wenn ja, ist der verschaltet (ich meine, von der Funktion her aktiv)?
Stefan
Hi,
Den TFL-Anschluss gibts auf jeden Fall...zumindest in meinem Modell (2002). Also FL sollte ihn haben.
Beschalten ist der Kontakt auch. Im Forum haben auch schon einige die NSW da dran gehängt.
Daran sollts also nocht schaitern. Mir macht eher der Einbauort sorgen. Will nicht auf die NSW verzichten.
Zitat:
Original geschrieben von strost
Nix mit "Erlöschen der ABE" und so weiter ... mit dieser Einstellung würden wir heute noch Kutsche fahren *g*
Grüße, Stefan
Hallo Stefan,
mein Beitrag mit dem Erlöschen der BE bezog sich auf die hier im Fred angesprochenen selbstgebastelten LED-Leisten oder die vom 4F, wenn die verändert wurden und nicht auf die Original Audi 4F-Leiste. Und bei den selbstgebastelten erlischt die BE ganz sicher und das ist es nicht wert.
Gruß Sven
Richtig!
Zitat:
Original geschrieben von strost
Nix mit "Erlöschen der ABE" und so weiter ... mit dieser Einstellung würden wir heute noch Kutsche fahren *g*
manche lernen es lieber auf die harte tour, wie jeder will *gg*
Nur für Versuche abseits des öffentlichen Raums
Jetzt wo alle rechtlichen Seiten abgehandelt sind können die Forscher ja mal einen Garagenversuch starten.
Von der TFL Klemme des Lichtschalters an ein Relais steuern. Vom Relais auf eine kleine Schaltung mit:[URL=http://www.produktinfo.conrad.com/.../...a-01-en-LT_1083_1084_1085.pdf´[/URL]
Vom Ausgang der Schaltung paralell an die Nebler.
Wenn die Schaltung als regelbare Spannungsquelle augeführt ist kann man dann die Lichtstärke der Nebler über die Spannung regulieren.
Der Vorteil gegenüber Vorwiderständen ist eine geringere Verlustleistung und gesamt gesehen ein niedrigerer Energieverbrauch bei dauern eingeschaltetem Tagfahrlicht.
elektrisierende Grüsse
überallroad
?? Hallo, langsam, jetzt versteh ich Dich net, ich denke, die Nebler in D sind nicht als TFL erlaubt?
Oder doch, wenn gedimmt?
*komplett verunsichert*
Unsichere Grüße, Stefan
Zitat:
Original geschrieben von strost
?? Hallo, langsam, jetzt versteh ich Dich net, ich denke, die Nebler in D sind nicht als TFL erlaubt?
Oder doch, wenn gedimmt?
*komplett verunsichert*
Unsichere Grüße, Stefan
Hej Stefan.
Es ist natürlich nicht erlaubt in Deutschland!🙂
Als gedimmtes (damit es nicht so blendet) Werkzeugsuchlicht in der Garage ist es aber gut zu gebrauchen.
Außerdem könnte ja sein das du mal nach Österreich fährst.
(Da weis ich jetzt auch nicht mehr den wirklich neusten Stand obwohl ich jetzt auch noch mal nachdrücklich das lesen ! des ganzen! Threats empfehle.)
Es gibt viele Dinge die von Gesetzten verboten sind und du kannst bestraft werden wenn es jemand verfolgt.
Wer ist noch nie bei Rot über die Straße gegangen?
Und nicht alles was erlaubt ist kann (sollte) ohne Einschaltung der eigenen Verantwortung bis zum letzten ausgereizt werden.
Beim Licht sehe ich das so:
Z.B. Fernlicht - schau dir mal die Ausleuchtzonen verschiedener Lampentypen an. Alle haben einen Zulasssung.
Wenn dir jetzt Nachts einer mit Powerlampen entgegenkommt und nicht rechtzeitig abblendet (was er natürlich muß) nützt dir das lichttechnische Gutachten voraufhin diese Lampen ihre Zulassung erhalten haben wenig wenn du dann geblendet im Graben landest.
Wer sich wirklich verantwortungsvoll mit der Materie beschäftigt kann aus den Angaben von zugelasssenen TFLtern ableiten das ein gedimmtes Nebellicht zumindest Lichtstärkenmäßig gleichgeschaltet werden kann.
Das gilt im übrigen auch für das Fernlicht.
Es geht doch darum das Fahrzeug besser erkennnbar zu machen OHNE zu blenden. Um anderen Verkehrsteilnehmern die Beurteilung des Fahrzeugs zu erleichtern und einen gewissen Standart der Erkennbarkeit zu gewährleisten sind auch die Einbauabstände der Lampen für TFL festgelegt. Die Einhaltung der Vorschriften wird in der Regel durch die werksmäßig verbauten FL und NL gewährleistet.
Natürlich kann man auf den ganzen Firlefans verzichten und Abblendlicht einschalten.
Mancher möchte aber den Rest seiner gesamten lichttechnischen Anlagen im Auto schonen und außerdem etwas Energie für den Betrieb derselben sparen.
Das macht auch ernergiepolitisch Sinn selbst wenn jedes Fahrzeug nur 0,1 l/100km Kraftstoff spart. Die Summe machts.
hoffentlichjetztverständliche Grüsse
überallroad