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Tagfahrleuchten

Themenstarteram 25. Juli 2006 um 10:17

ich möchte mir gerne an meinem Astra Tagfahrleuchten ala Audi A6 installieren. Kann mir jemand sagen wo ich so ähnliche kaufen kann. Bei Audi gibt es sie noch nicht im teile verkauf.

gruss Marco

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17 Antworten
am 25. Juli 2006 um 10:27

Hmm... du suchst LED´s? Von Hella gibts ja einiges, keine Ahnung ob die auch LED-Leuchten haben.

www.hella.de

Gruß

nuparo

Die Audi LEDs sind vom S6, schau mal hier im Audi A6 4F Forum nach, da gehts gerade darum: http://www.motor-talk.de/t1142413/f309/s/thread.html

Gruß, Smove

am 26. Juli 2006 um 4:57

Überhaupt würde ich mir gerne Tagfahrlicht nachrüsten also ich glaube 20W, verbunden mit Neblern, weil die hab ich bei mir auch nicht. Gibt es solcher Kombilichter überhaupt? Und wenn nicht dann nur Tagfahrlicht, aber das muss man dann so schalten das es mit dem Fahrtlicht ausgeht.

am 26. Juli 2006 um 15:27

ich würd jau TFL auch anchrüsten, oder wenn es denn erlaubt wäre die NSW als TFL nehmen...

aber irgendwie is das mal wieder typisch deutschland, im ösiland dürfen se tagsüber mit nsw rumhacken und hier ned ;)

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco

ich würd jau TFL auch anchrüsten, oder wenn es denn erlaubt wäre die NSW als TFL nehmen...

aber irgendwie is das mal wieder typisch deutschland, im ösiland dürfen se tagsüber mit nsw rumhacken und hier ned ;)

machs doch einfach. wurd schon paar ma deshalb angehalten und darauf hingewiesen. dann macht man se halt aus. und nur wenn die ganz schlechtdrauf sind, dann kostets 10€. aber solange du selbst freundlcih auftrittst passt das schon [zumindest hatteich noch keine probleme, dass es geld kostete]

am 27. Juli 2006 um 5:57

Wer am Tag mit NSW rumfährt hat härtere Strafen verdient und ich finde das wirklich nicht gut! Weil am ende bei gutem wetter ist egal, aber sowie die straße feucht ist blendet es weil es reflektiert wird daher weil die nsw immer sehr weit unten angebracht sind, es hat schon seinen grund warum das verboten ist. außerdem nehmen die locker 110W und TFL nur 24W, also ein weiterer Grund die scheiß nebeldinger nur bei NEBEL anzuschalten!

am 27. Juli 2006 um 8:35

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666

Wer am Tag mit NSW rumfährt hat härtere Strafen verdient und ich finde das wirklich nicht gut! Weil am ende bei gutem wetter ist egal, aber sowie die straße feucht ist blendet es weil es reflektiert wird daher weil die nsw immer sehr weit unten angebracht sind, es hat schon seinen grund warum das verboten ist. außerdem nehmen die locker 110W und TFL nur 24W, also ein weiterer Grund die scheiß nebeldinger nur bei NEBEL anzuschalten!

bei anderen witterungsverhältnissen als sonne hab ich auch das normale fahrlicht an, da sind die NSW aus.

110W? ja und? gib mir 40€ alle 3 monate für neue H7 birnen für die scheinwerfer oder halt 10€ für neue H11 leuchten in den NSW, alle 7 monate wenns wirklich ned lang hält.

bei sonne gehts einfach mal drum das man die NSW besser erkennt aus der entfernung, da die kleiner sind bei gleicher lichtstärke als die scheinwerfer

am 27. Juli 2006 um 9:26

An TFL wäre ich auch interessiert, sofern es denn eine günstige Lösung gäbe. Dann würde ich nämlich auch tagsüber mit Licht fahren. Für das normale Licht bin ich etwas zu geizig und finde es auch nicht sooo dringend erforderlich.

Nebelscheinwerfer selbst halte ich auch für eine schlechte Alternative, denn die Dinger blenden den Gegenverkehr. Ich finds immer super, wenn mir ein cooles Auto entgegenkommt, mit einem Fahrer mit dicken Eiern und ich kaum noch was sehen kann.

Was ist typisch deutsch daran, wenn man im Osten was darf, was im Westen verboten ist? Das gibts in anderen Ländern ja auch.

Gruß

nuparo

@SilentBlood666: öhm... nur mal so... nebelscheinwerfer darf ich bei jeder sichtbeeinträchtigung anschalten! also sobald es regnet ist es legitim! naja, und bei sonnenschein stört es ja - wie du schon geschrieben hast - keinen, da sie da mit sicherheit nicht blenden. also wo ist das problem?

PS: dunkelheit ist übrigens keine sichtbeeinträchtigung in dme sinne, dass sie dazuzählen würde... die argumentation hat ein kumpel mal - vergeblich - bei ner kontrolle angeführt ;)

am 27. Juli 2006 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von {eyno}

öhm... nur mal so... nebelscheinwerfer darf ich bei jeder sichtbeeinträchtigung anschalten! also sobald es regnet ist es legitim!

Mal nicht übertreiben jetzt. Bei Regen oder Schnee darfst du Nebels auch nur dann einschalten, wenn die Sicht deutlich beeinträchtigt wird. Also bei üblichem Regen oder Schneefall nicht.

Und ich wiederhols gern nochmal: Dieses Verbot hat einen Sinn, den zumindest ich nachvollziehen kann.

nuparo

am 28. Juli 2006 um 8:19

solange "deulich" nirgends genau definiert ist kann man für ne falsche auslegung nicht bestraft werden.

außerdem blendets bei strakem regen/schnee sicher net weniger als bei leichtem... deine argumentation ist daher für mich nicht nachvollziehbar!

am 28. Juli 2006 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von {eyno}

solange "deulich" nirgends genau definiert ist kann man für ne falsche auslegung nicht bestraft werden.

Haha... ja träum weiter. Wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Zitat:

außerdem blendets bei strakem regen/schnee sicher net weniger als bei leichtem... deine argumentation ist daher für mich nicht nachvollziehbar!

Dann helfe ich dir auf die Sprünge: in einem Fall machen die NSW für niemanden Sinn (außer dass sie cool aussehen), im anderen (bei Sichtbehinderung nämlich) kann der Fahrer mit NSW besser sehen.

Ganz richtig ist das aber auch nicht was ich geschrieben habe, denn der Gesetzgeber schreibt in der StvO §17, 3 folgendes:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. [...] Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Gruß

nuparo

Zitat:

Original geschrieben von nuparo

Haha... ja träum weiter. Wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

wer sagt denn dass iczh unwissend bin? ich definiere nur für mich "ehreblcihe sichteinschränkung" anders als du es vieleicht tust. ab 3 tropfend ie stunde sehe ich saozusagen einen persönlcihen vorteil, betreffend der sicht...

aber is ja auhc wurschd... in meinen augen sollte sicht immer an und nebler an einem sonnigen tag stören definitiv keinen. bei regen, schnee und nebel sind sie durch das zitat von dir oben ja zulässig,. ergo werd cih se weiterhin immer anschalten.

ich bin damit auch aus der diskussion raus, weils ja nix bringt. du ahst diene meinung, und ich meine. und so wirds eben auch bleiben...

am 29. Juli 2006 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von {eyno}

wer sagt denn dass iczh unwissend bin? ich definiere nur für mich "ehreblcihe sichteinschränkung" anders als du es vieleicht tust. ab 3 tropfend ie stunde sehe ich saozusagen einen persönlcihen vorteil, betreffend der sicht...

aber is ja auhc wurschd... in meinen augen sollte sicht immer an und nebler an einem sonnigen tag stören definitiv keinen. bei regen, schnee und nebel sind sie durch das zitat von dir oben ja zulässig,. ergo werd cih se weiterhin immer anschalten.

ich bin damit auch aus der diskussion raus, weils ja nix bringt. du ahst diene meinung, und ich meine. und so wirds eben auch bleiben...

mein reden, volle zustimmung

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