Tageszulassung?
Hallo zusammen,
hab da mal ein paar Fragen zu Thema Tageszulassung:
wie viel Km darf ein Wagen mit Tageszulassung max haben?
Wer muss der Vorbesitzer sein? Wagen wurde im VW Autohaus wird im VW Autoaus gekauft!
Denn Wagen haben wir bereits bestellt aber noch nicht gesehen, beziehungsweiße heute das
erste mal auf dem Hof des Autohause, nun ist der Wagen aber auf eine Autovermietung zugelassen,
hat einen Km Stand von ca. 500 km, dies wurde aber vor dem kauf und auch nicht im Kaufvertrag erwähnt!
Wir haben den Wagen an Hand der FahrgestellNr gesehnen!
Was würdet Ihr jetzt machen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von aLpi82
Ja stimmt aber ich wollte damit sagen, dass er der 2. Besitzer von dem fahrzeug wäre...Zitat:
Original geschrieben von Scythem4n
In diesem Fall wäre es ein Jahreswagen, noch kein Gebrauchtwagen.Auf den Papieren darf nichts eingetragen sein, wenn man ein Auto mit Tageszulassung kauft..
Du bist bei einer Tageszulassung auch der Zweitbesitzer. Aber es dürfen keine KM auf dem Tacho sein.
15 Antworten
Eine Tageszulassung ist nur auf dem Papier.
D.h das Auto darf normal nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Würde das mal mit dem 🙂 besprechen und das Auto auch mal auf evtl Schäden absuchen ebenso wissen wollen ob das Auto schon vermietet wurde.
Bei einer Tageszulassung muss der erstbesitzer das Autohaus sein..
Wenn das Auto auf eine Autovermietung zugelassen wurde, dann ist es keine Tageszulassung mehr sondern ein Gebrauchtwagen.
In diesem Fall wäre es ein Jahreswagen, noch kein Gebrauchtwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Scythem4n
In diesem Fall wäre es ein Jahreswagen, noch kein Gebrauchtwagen.
Ja stimmt aber ich wollte damit sagen, dass er der 2. Besitzer von dem fahrzeug wäre...
Auf den Papieren darf nichts eingetragen sein, wenn man ein Auto mit Tageszulassung kauft..
danke für eue Antworten,
was soll ich jetzt machen, das mit der Anmeldung auf eine Autovermietung ist ja keine Tageszulassung mehr!
Werd jetzt mal abwarten was das Autohaus jetzt macht!
Laut Kaufvertrag hast Du ja Anspruch auf das darin erwähnte Fahrzeug, dies wird wohl nicht erfüllt werden können, so dass man ggf. Anspruch auf Schadenersatz hat?
Anmeldung auf eine Autovermietung + ein weiterer Vorbesitzer sind halt 2 wertminderne Tatsachen. Also wenn Dir der Wagen trotzdem gefällt, würde ich den Preis noch einmal drücken...
Zitat:
Original geschrieben von aLpi82
Ja stimmt aber ich wollte damit sagen, dass er der 2. Besitzer von dem fahrzeug wäre...Zitat:
Original geschrieben von Scythem4n
In diesem Fall wäre es ein Jahreswagen, noch kein Gebrauchtwagen.Auf den Papieren darf nichts eingetragen sein, wenn man ein Auto mit Tageszulassung kauft..
Du bist bei einer Tageszulassung auch der Zweitbesitzer. Aber es dürfen keine KM auf dem Tacho sein.
Hab den Wagen gerade nochmals angeschaut und auch nochmals die Fahrgestellnummer verglichen,
eindeutig der Wagen wo ich laut Kufvertrag gekauft habe, nach genauerem hinschaun, gibt es ja beim GesamtKM keine komma stelle somit hat der Wagen sogar über 4000Km, bin mal gespannt wie sich das Autohaus hier wieder rausredet!
Jo das bin ich auch,halt uns auf dem laufenden😉
Aber mit den KM und der Tatsache, dass das Auto vermietet wurde ist es auf keinen Fall mehr eine Tageszulassung😉
Wenn das Auto i.O ist und du es haben willst würde ich auf jedenfall den Preis drücken.
Alleine schonmal die 4 x 0,67% des Kauifpreises für die Nutzung , und dann natürlich noch % weil es keine TZ ist etc...
Die Händler kommen schon auf Ideen.
Ganz nebenbei: Fahrzeuge von Autovermietungen MÜSSEN alle 2 Jahre zum TÜV, auch Neuwagen! Also hast du auch noch den Nachteil. Hatte mal einen PKW über eine Autovermietung gekauft. Den Wagen habe nur ich gefahren, kein anderer und war NIE als Mietwagen gelaufen! War damals sagenhaft günstig, super Konditionen. Jedenfalls mußte ich damals schon nach 2 Jahren zur 1. HU.
Zitat:
Original geschrieben von golfpluslpg
Ganz nebenbei: Fahrzeuge von Autovermietungen MÜSSEN alle 2 Jahre zum TÜV, auch Neuwagen! .....
Jährlich !!! (nicht alle 2) bei Mietwagen.
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Jährlich !!! (nicht alle 2) bei Mietwagen.Zitat:
Original geschrieben von golfpluslpg
Ganz nebenbei: Fahrzeuge von Autovermietungen MÜSSEN alle 2 Jahre zum TÜV, auch Neuwagen! .....
STIMMT! Hatte ich ganz vergessen. Der Wagen lief aber nur kurze Zeit über die Autovermietung. Danach haben wir meinen Namen als Halter angegeben und der 2 Jahreszyklus war angesagt. Aber das 1. mal mußte ich nach 1 Jahr zum TÜV. Mußte nochmal meine alten Unterlagen nachschauen und da wurde faceman32 seine Aussage bestätigt.
SORRY
ich würde das Auto wohl nicht mehr kaufen, weil ich mich total verschaukelt fühlen würde; Frechheit, was der Händler da versucht
Ich habe leider auch vor einiger Zeit so meine Erfahrungen mit einer "Tageszulassung" (- Ford Focus TDI -) gemacht, die de facto keine war. Der Wagen hatte außer dem Autohaus noch einen weiteren eingetragenen Vorbesitzer (2-wöchige Anmeldung üher einen großen Einkaufsmarkt). Die Folge war ein nerviger Rechtsstreit, zumal sich bei dem Wagen auch noch sehr schnell technische Probleme zeigten.
Also ich persönlich würde lieber die Finger von so einem dubios anmutenden Angebot lassen...