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Tagesfahrlicht

Themenstarteram 1. Oktober 2005 um 4:33

Hallo Leute.

Ein bekannter hat schon länger tagesfahrleuchten drin,nun das problem,er wird immer von der polizei angehalten und die sagen mit nebellampen fahren ist verboten.

Hat sich das noch nicht biß zu denen rumgesprochen das es erlaubt

ist am tage damit rumzufahren.

Ich würde mir ja auch welche kaufen,aber so ein streß brauch ich nicht.

wie ist eure erfahrung mit tagesfahrlicht.

 

gruß

Bad

129 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BerlinGolfGT

[...]

Die Nebellampen umbauen das man sie zusätzlich als TFL verwenden kann mit Sicherheit da orginal TFL als Punktlicht aus gelegt sein muss da das nicht blendet und Nebel ist ein Streulicht was blendet wenn man die Dinger falsch einsetzt.

Bitte was?

mm

Tagfahrlicht = Punktlicht

Nebellicht = Streulicht

das eine kann man nicht zum anderen umbauen. Durch die Zweckentfremdung erlischt die Zulassung für das jew. Bauteil.

Zitat:

Original geschrieben von maxoqcb

gibts schon was neues vom widerstandskabel?

Ja, gibt es. Meins ist inzwischen eingebaut und das Abblendlicht leuchtet abgedunkelt als Tagfahrlicht.

Eine Anleitung habe ich auch erstellt, die wird in den nächsten Tagen hoffentlich irgendwo online sein. Sobald es so ist, werde ich das hier melden.

(Ich warte nur noch auf eine Antwort eine MT-lers, da ich eine Text-Passage aus seiner ZV-Anleitung übernehmen wollte)

Gruss

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Tagfahrlicht = Punktlicht

Nebellicht = Streulicht

Dann scheinst du es doch genauso interpretiert zu haben wie ich. Waere noch zu klaeren, was mit "Punktlicht" gemeint ist

Die obige Aussage ist jedenfalls falsch.

Normale Scheinwerfer (Abblendlicht) haben einen gewissen Streulichtanteil, damit z.b. hoch angebrachte Verkehrsschilder beleuchtet werden. Dieser Streulichtanteil sorgt leider auch fuer eine gewisse Eigenblendung bei (starkem) Regen, Schneefall oder erst recht bei Nebel.

Nebelscheinwerfer (zumindest halbwegs gute) sind dagegen so konstruiert, dass sie so gut wie kein Streulicht abgeben, eben um die Eigenblendung zu verhindern.

Fuer den Gegenverkehr sollte ein Scheinwerfer mit moeglichst geringem Streulichtanteil eingenehmer sein, sofern der Scheinwerfer korrekt eingestellt ist.

Tagfahrleuchten dagegen sollen nicht die Fahrbahn ausleuchten, sondern Aufnmerksamkeit auf sich, bzw. das Auto, lenken. Deswegen erzeugen sie nur Streulicht, d.h. sie blenden auf gewollte Art. Letzteres ist auch der Grund, warum sie nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten duerfen.

Zitat:

 

das eine kann man nicht zum anderen umbauen. Durch die Zweckentfremdung erlischt die Zulassung für das jew. Bauteil.

Kein Einwand.

Aus oben genannten Gruenden ist ein NSW sowieso als TFL denkbar ungeeignet; Abblendlicht geht einigermassen. Gedimmtes Fernlicht duerfte dagegen ganz gut geeignet sein.

 

mm

Jetzt hab ich mich hier mal so halbwegs durchgelesen --> BAHNHOF<

Wie machen die das bei VW Umbauaktion mit 20€ und da wird nur 1 Kabel gebraucht????

Kann mal hier einer konkret sagen wie die das machen??

@eule0

wie hast du das gemacht

Funkt das beim Golf IV auch gleich wie beim Golf III??EXTRA Scheinwerfer will Ich keine.

Währe nett wenn das hier einer beschreiben würde wie das umbauen geht.

Danke

Mfg

2 beiträge drüber steht, dass eule1 noch auf eine einverständniserklärung wartet und dann das hier veröffentlicht.

beim golf 4?

guck ob dein lichtschalter den pin TFL hat

Ok Ich guck und Warte :-)

Danke

Mfg

Hiho,

also, derjenige, auf dessen Einverständnis warte, hat meine PN vor 2 Tagen gelesen. Da ich daraufhin nichts von ihm gehört habe, gehe ich davon aus, daß er nichts dagegen hat.

Die Lösung für ca 20 Euro ist in meiner Anleitung als einfache Schaltung beschrieben. Es kann allerdings sein, dass VW das Widerstandskabel nicht an der ZE sondern als Brücke direkt beim Schalter benutzt (so wie Henrik es angeschlossen hat).

Für weiteres: siehe hier

Was allerdings der TÜV und der Verein grün/weiss dazu sagt, weiss ich nicht. Da ich diese Woche zum TÜV muss, werde ich dann mal nachfragen.

Gruss

Jörg

Da wird es wohl zur Zeit noch Schwierigkeiten geben mit deinen Umbau eule0

Es sind zur Zeit in Deutschland nur zugelassene Tagfahrleuchten erlaubt.

Schaltungen wo nur das Ablendlicht auch abgedimmt brennen sind nicht erlaubt.

Da warten schon mehrere Hersteller solcher Module auf eine ABE für Deutschland wie sie in Österreich z.b schon gibt.

 

Nähreres StVZO § 49a

Zitat:

Original geschrieben von BerlinGolfGT

Da wird es wohl zur Zeit noch Schwierigkeiten geben mit deinen Umbau eule0

Es sind zur Zeit in Deutschland nur zugelassene Tagfahrleuchten erlaubt.

Schaltungen wo nur das Ablendlicht auch abgedimmt brennen sind nicht erlaubt.

Da warten schon mehrere Hersteller solcher Module auf eine ABE für Deutschland wie sie in Österreich z.b schon gibt.

 

Nähreres StVZO § 49a

Ein paar Beiträge weiter oben meinte doch cult1, dass es bei VW eine Umbauaktion mit einem (Widerstands-) Kabel gibt. Das sollte doch heissen, wenn VW das offiziell macht, dass es dafür eine Genehmigung gibt. (Ich werde wie gesagt beim TÜV nachfragen)

Gruss

Jörg

am 10. Oktober 2005 um 23:15

In Österreich ab 15.11.2005 Pflicht, Fahren mit Licht am Tag bzw. Tagfahrlicht!

Die von Hella hab ich seit anfang Sommer drin. Einbauzeit lag bei 45 Minuten!

 

Angeblendet weil ich so rumfahre wurde ich noch nie und von der Polizei wurde ich deswegen auch noch nie angehalten!

Liebe Grüße aus Salzburg

Warum soll man eigentlich die Scheinwerfer mit einem Widerstand dimmen?

Könnte man dann nicht gleich das Standlicht als TFL anschließen?

Frage ist ernst gemeint!

Hab bei mir ne Brücke am Lichtschalter gesetzt. Die Scheinwerfer leuchten wie immer. Es ist doch Sinn vom TFL, dass man gesehen wird, oder seh ich das falsch?

Gruß

Ansgar

am 11. Oktober 2005 um 10:58

Richtig, aber nur mit Standlicht rumfahren geht auch ned!:-)

Heisst ja auch Standlicht *gg*

Also hier wird es so aussehen ab 15.11.:

Entweder man fährt mit normalen Abblendlicht oder mit Tagfahrleuchten.

Mit Nebler in Kombination des Standlichtes oder nur mit Standlicht rumfahren, ist nicht erlaubt und nicht im Sinne der StVo!

Hier ein nützlicher Link, denke das wird auch in D dann so gehandhabt!

ÖAMTC

Zitat:

Original geschrieben von hons

Warum soll man eigentlich die Scheinwerfer mit einem Widerstand dimmen?

Könnte man dann nicht gleich das Standlicht als TFL anschließen?

Frage ist ernst gemeint!

Hab bei mir ne Brücke am Lichtschalter gesetzt. Die Scheinwerfer leuchten wie immer. Es ist doch Sinn vom TFL, dass man gesehen wird, oder seh ich das falsch?

Gruß

Ansgar

wie du selbst schon bemerkt hast, das man gesehen werden soll...

mit standlicht wirst du halt nicht gesehen, weil es den reflektor anders ausstrahlt als eine TFL oder abblendlicht...

Das ist mir ja schon klar, aber ich versteh nicht ganz warum man die Abblendlichter dunkler machen soll? Verbrauchen die dann so viel weniger Spritt?

Ist die Lösung mit der Brücke denn im grünen Bereich?

Gruß

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