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Tachoüberprüfung

VW Käfer Mexico
Themenstarteram 15. April 2019 um 13:32

Hallo.

 

 

Ich wollte beim TÜV an der Vorderachse eine 4.5 x 15 zoll et34 Felge mit der Bereifung 165/65 R15 eintragen lassen. Macht er aber nicht, da eine Abweichung von 6% sind . Er verwies mich auf eine "Tachostelle" die das dann überprüfen ob ich noch in der gesetzlichen Toleranz bin bzw. eine Angleichung gemacht werden muss.

 

 

Meine Frage ist, wie wird so eine Prüfung gemacht ? Setzt sich da jemand nebendran und ich fahr 100 Km/H laut Käfertacho und der Tachofritze vergleicht das mit GPS? oder wie kann ich mir das Vorstellen.Morgen hab ich dort ein Termin.

Über ein Feedback würde ich mich freuen.

 

 

immer was anderes beim Tüv ;)

 

 

Gruss aus der Pfalz

23 Antworten
Themenstarteram 15. April 2019 um 13:45

Dazu kam noch das ich imenz Probleme mit dieser Felge hatte, da der Tüvler keine Unterlage gefunden hat. uiuiui. aber er macht die Eintragung mit dieser Felgen wenn ich beim Tachofritze war

20190415_090621.jpg
20190415_090610.jpg

Hallo, ich habe auf meinem Mex. die gleiche Felgenkombination vorne

da gab es keine Probleme beim TÜV Koblenz!

Die Abweichung des Tachos beträgt zur Originalbereifung 155 er auf gleicher Felge 6% und das liegt innerhalb der Norm!

Hier gibt es eine Übersicht was geht und was nicht!

http://www.flat4.de/t_rad.htm

sorry, es sind unter 2,5% Abweichung!!!

Hatten wir das mit der Felge nicht schon in einem anderen Thread ?

Wenn es eine Nachbaufelge ohne KBA Nummer ist dann in D eigentlich nicht eintragbar weil es keine Unterlagen dafür gibt.

Wo stammt die denn her ? Ist das eine VW Felge ? Hm......Hersteller ?

Vari-Mann

Themenstarteram 15. April 2019 um 14:43

Zitat:

@Vari-Mann schrieb am 15. April 2019 um 16:21:49 Uhr:

Hatten wir das mit der Felge nicht schon in einem anderen Thread ?

Wenn es eine Nachbaufelge ohne KBA Nummer ist dann in D eigentlich nicht eintragbar weil es keine Unterlagen dafür gibt.

Wo stammt die denn her ? Ist das eine VW Felge ? Hm......Hersteller ?

Vari-Mann

hersteller? keine Ahnung. ist halt fett VW eingeschlagen darunter FBU.alles bissle seltsam. dachte das ist ne originalfelge.

naja. das nimmt der tüv aber trotzdem ab

 

Hallo

 

Soweit ich weis darf eine Tachoabweichung von bis zu 10% mehr vorliegen.

Ich habe damals einen Tachorechner benutzt.

Danach gab es keine Probleme beim TÜV.

Trotzdem rate ich zu einer Angleichung, da so das Kollone fahren ungewollt schwierig wird, weil andere bei 100 km/h auch 100 km/h fahren während dessen man selbst mit 80 echten km/h hinterhertuckert. Anschließend wundert man sich, warum einem die anderen vor der Nase „wegrasen“.

Anbei ein Link zu einem Tachorechner.

 

https://www.kfztech.de/kfztechnik/fahrwerk/reifen/tacho-rechner.htm

 

Gruß

VWaircooled

Themenstarteram 15. April 2019 um 17:32

danke für die Antworten.

@VWaircooled

10% abweichung ist ja recht viel. da frag ich mich warum der Tüv mozt.

 

weiß jemand wie die leute bei der tachoprüfung vorgehen?

Wie gesagt bin mir nicht mehr genau sicher mit der Abweichung. Einfach mal googeln. Bei mir hat er auch gemotzt bis ich es im vorgerechnet habe. Aber wir gesagt angleichen ist die bessere Idee.

Themenstarteram 15. April 2019 um 18:10

ich glaube nicht das es zum angleichen kommt.

 

ich bin heute Gefahren:

 

100 km/h laut Tacho , GPS Handy App = 96km/h

 

70 km/h Tacho, GPS = 67 km/h

 

50 km/h Tacho, GPS =50 Km/H

 

bei 30 km/h Tacho gibts abweichungen 33 km/h GPS.

 

aber einen käfertacho auf kmh genau ablesen.... naja.

meine nadel bewegt sich auch erst bei 20 Kmh

schon dadurch dass man statt dem ursprünglichen Format 5.60-15 (bei meinem Dickholmer) 155SR15 nimmt, wo der Reifen-Durchmesser etwas geringer ist, ist die zusätzlich zur regulären (gewollten) Abweichung hinzu kommende Abweichung in Summe schon mehr als 6,5% - bei mir jedenfalls sind es bei 100km/h imho ca. 8km/h, das sind 8%.

Ist aber wohl akzeptiert, besonders bei einem Oldtimer, wo es die originale Reifengröße nicht mehr gibt.

 

Generell sind dein 6,5% aber überhaupt schon mal im zulässigen Rahmen:

"Laut EU-Richtlinie "75/443/EWG" darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen.

Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen – plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h."

Themenstarteram 15. April 2019 um 18:53

des macht mich fertisch.

 

un sowas weiss der tüv nicht. altaverwalta

Themenstarteram 16. April 2019 um 12:48

heute war ich bei vdo wegen der Tachoprüfung. Hier ist das Ergebnis. Und die Grenzwerte.

Die Prüfung/Kontrollen kostete 60.-

 

Für die Nachwelt ;)

Alles im grünen Bereich

 

20190416_144554.jpg

erzähl mal wie und was die gemacht haben.

ich kenne sowas vom LKW fahrtenschreiber

aus den 80er jahren.

da wurde statt dem tacho eine spezielle uhr angeklemmt

und exakt 40 meter geradeausgefahren.

dann noch 2x 5 radumdrehungen gefahren und die strecke ausgemessen.

und mit einem "faule Sau" genannten messgerät der wirksame

abrollradius ermittelt.

mit den werten konnte man aus dicken tabellenkatalogen

( wenn erforderlich) die übersetzung für ein zwischengetriebe ermitteln.

Themenstarteram 16. April 2019 um 17:23

Es lief folgendermaßen ab, Achtung:

 

zuerst wurde ich gefragt ob das Auto Allrad hat. Ich dachte ,ich hab mich erst verhört .

Natürlich nicht ,sagte ich.

 

das is jetzt kein scherz was ich da schreibe.

 

die zweite Aussage war dann....

hat der Frontantrieb, dann kann der ja auf den Rollenprüfstand. ich so neiiin, der hat Heckantrieb und die Geschwindigkeit wird über das Vorderrad gemessen über eine Tachowelle.

Echt , kein Witz jetzt.

 

Dann sagte er:

 

Na dann müssen wir über Navi fahren.

 

D.H. es wurde über Navi (TomTom) die Geschwindikeit 40 / 80/ 100 angepeilt und wenn er das laut Navi erreicht hat, wird auf dem Käfertacho abgelesen was er anzeigt und Dokumentiert.

Da alles gepasst hat, Toleranzen sind ja recht gross gewesen, war keine Anpassung notwendig.

 

 

jetzt kann ich morgen zum Tüv und die Radreifenkombi eintragen lassen.

nenene....

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