Tacho nicht eichen lassen!!

Audi A4 B6/8E

na ganz so tragisch wie im betreff ist´s nun nicht aber ich war heute auf einer schön freien BAB und habe fast das lenkrad durchgebissen. vor mir war ein (zugegeben hübscher und auch sauschneller) SL 55AMG, gut der ist schnell gefahren und hat mich auch sauber ausbeschleunigt. aber er hat ständig bei (meinem) Tacho 230 dicht gemacht. auf mein freundliches bitten mich vorbeizulassen hat er auch nicht reagiert. da er sonst recht vernünftig (zumindest für den tankwart) gefahren ist, denke ich, dass er V reifen drauf hatte und sein tacho im ständig was von 240 vorgemacht hat. genauso war es bei den anderen autos die ich gesehen habe, da diese alle "reifenunpassende" geschwindigkeiten gefahren sind (die golfs lagen meist bei 175, die meisten anderen bei kanpp über 195 bis 200). hätt ich den tacho nicht machen lassen hätte ich mich ja nicht geärgert aber so bekommt man die kalte krätze.

50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


@xipho

Drängeln war früher erheblich schlimmer.
Inzwischen sind gerade die Vielfahrer aufgrund der Punktesituation sehr, sehr vorsichtig geworden.
Die Verkehrsstatistik beweist dies gerade auf BABen nachhaltig.

Das ist es ja. Die drängeln nicht, aber dank Bangle wirkt es so. Ist wie wenn man mit einer Uzi unterm Arm rumläuft, wirkt auch aggressiv, egal wie man sich verhält... Dank an Audi, dass der A6 nicht so zornig guckt wie der 5er.

Prinzipiell sollte man nur noch die Hälfte der Kfz-Steuer zahlen, denn es fahren doch eh alle nur noch auf der linken Spur.
In D gibt es ein Rechtsfahrgebot, aber irgendwie scheint das niemanden zu kümmern, und ist die rechte Spur auch noch so frei.

Leicht OT:

Für den Geschwindigkeitsindex "zu langsam"? Sollte mit einem neueren Audi trotz "Fantasie"-Tacho nicht passieren. Denn wenn man einen Geschwindigkeitsschwellenwert programmiert, so orientiert sich das FIS offensichtlich nicht am Tacho sondern bezieht einen überraschend genauen Wert von einer anderen Quelle bzw. kann die Tachoabweichung rausrechnen.

Ich habe aktuell Winterreifen mit V-Index und demnach den Schwellenwert auf 210km/h eingestellt. Nun warnt mich das FIS aber nicht bei Tachogeschwindigkeit 210km/h, sondern erst wenn der Tacho auf etwas über 225km/h steht. Und das ist fast exakt die Abweichung des Tachos, die ich per GPS (Garmin Vista) ermittelt habe.

BTW: Dies geht natürlich nur mit dem Schwellenwert 2, der "fest" einprogrammiert wird und nicht mit dem Wert1, der ja nach aktueller Tachoanzeige eingestellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von MouseWare


Leicht OT:

Für den Geschwindigkeitsindex "zu langsam"? Sollte mit einem neueren Audi trotz "Fantasie"-Tacho nicht passieren. Denn wenn man einen Geschwindigkeitsschwellenwert programmiert, so orientiert sich das FIS offensichtlich nicht am Tacho sondern bezieht einen überraschend genauen Wert von einer anderen Quelle bzw. kann die Tachoabweichung rausrechnen.

Ich habe aktuell Winterreifen mit V-Index und demnach den Schwellenwert auf 210km/h eingestellt. Nun warnt mich das FIS aber nicht bei Tachogeschwindigkeit 210km/h, sondern erst wenn der Tacho auf etwas über 225km/h steht. Und das ist fast exakt die Abweichung des Tachos, die ich per GPS (Garmin Vista) ermittelt habe.

BTW: Dies geht natürlich nur mit dem Schwellenwert 2, der "fest" einprogrammiert wird und nicht mit dem Wert1, der ja nach aktueller Tachoanzeige eingestellt wird.

Bei V Reifen darfst du aber 240 fahren!!! Ich habe H Reifen und das Warnsignal auf 210 eingestellt. Bei Tacho 221 fängt es an zu bimmeln! Stelle ich die Durchschnittsgeschwindigkeit im FIS neu ein, so steht da 210km/h. Also sehr genau. Laut TÜV Prüfer muss auch kein Aufkleber angebracht werden wenn die Winterreifen nur 210 km/h dürfen. Es reicht der Warnwert für den Fahrer.

Gruß Scoty81

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Zitat:

Original geschrieben von ricS0282


@chefbaer

man darf auch den Blinker benutzen um zu zeigen dass man überholen will. DEFINITIV 100%ig sicher!!!

Die Lichthupe ist allerdings verboten.

Und kurzes hupen als Zeichen soll auch erlaubt sein.
Aber wer will n das denn wirklich bei 200 km/h hören?

Gruss,
ric

Aus der StVo:

§5 Abs.5: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

So isses ...

Mike

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


... und ich muss solche Leute bei Tempi über 200 immer erst ein paar km weich kochen, ehe es mit dem Überholen klappt. Häufig knicken Sie in BAB-Kurven ein ...

Sag mal madcruiser wo fährst du denn mit deiner Karre so rum?

Da muß ich mir doch glatt überlegen, wenn wir uns mal auf der BAB treffen, ob ich dich anzeigen sollte wenn du mich weich kochen willst, ob ich dich einfach sofort vorbei lassen soll oder ob ich dich kochen lassen soll.

Es ist echt ne Schande wer heute alles eine Führerschein bekommt!!!

Vollted

zufälliges oder absichtliches Mißverständnis?

Es geht im Thread um Fahrer, die bewußt gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen und andere am Überholen hindern.

Wenn Du als so ausgebremster Zwangsnachfahrer Dich entsprechend der StVO verhalten willst, musst Du entsprechend lange hinterherfahren. So lange bis der Oberlehrer vor Dir die Lust verliert und "ausgekocht" ist. Er denkt dann er hat gewonnen, in Wahrheit bist Du ihn endlich los.

Zu meiner Person:
30 % und 0 Punkte.
Bei 40.000 km p.a. und mehr als 25 Jahren Führerschein ist das sicher kein Zufall.
Ich fahre eben nicht dicht auf, sondern warte mit gutem Abstand bis der Überholvorgang beendet ist und beschleunige erst dann wieder wenn Platz zum Überholen ist.
So kommt man einfach schneller voran.

Faustrecht oder die Androhung davon bleibt also weiterhin Menschen überlassen, die so fahren wie Du Dich äußerst.
Es gibt längst mehr Ausbremser als Drängler.

Zitat:

Original geschrieben von mike1.8T


Ich finde der beste "Aufräumer" ist XENONLICHT. Das beamt fast alle wech ... 😁 😁 😁

Jau, diese Xenon-Blender sind wirklich nervig...

Da fährt man gemütlich auf der rechten Spur mit 140-150 und sieht im Spiegel wichtig wichtig Xenon auf der linken Spur rankommen, fährt schonmal auf die mittlere Spur weil man denkt: "Endlich mal ein interessanter "Gegner"."... man lässt ihn vorbei, will sich hinter ihm einfädeln... und dann erkennt man die bittere Realität... wieder nur nen Diesel...

Und zum Thema Zwangsnachfahrer: Überholsignale wie z.B. die Lichthupe sind doch für genau solche Situationen gedacht, oder irre ich da? Man sollte es nur nicht übertreiben, sonst das wird das Nötigung. Ansonsten www.polizeibedarf.de 😁

@Quattrofreak

Zitat:

Da fährt man gemütlich auf der rechten Spur mit 140-150 und sieht im Spiegel wichtig wichtig Xenon auf der linken Spur rankommen

Das wird der

ebonyschwarze 1.9 TDI Avant in Mattoptik mit kompletten S-Line Paket und 18" 5 Speichen von Vollted

gewesen sein ...

.. der Dich dann bei 199 nicht mehr vorbei lässt,

obwohl sein Wagen laut Tacho mindestens 220 fährt!

Och jungs ist doch gut jetzt!

😁 😁 😁 😁😁

jenau......nicht streiten hier, Hände reichen und vertragen. Sind doch eine Familie......

Etwas Spass muss sein,
ist schließlich eine eher bierernste Angelegenheit.

Richtig böse ist doch keiner geworden, oder?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


In jedem Fall bleibt mein Punktekonto so auf Null stehen.

Stimmt nicht - wenn die Polizei will kann sie das Verhalten als Ansatz/Absicht zum rechts überholen interpretieren; und das reicht auch schon für Punkte ...

also so weit ich weiß ist darf man die lichthupe 1mal betätigen um den vorderman drauf hinzuweisen das man vorbei möchte

aber das problem kenne ich auch wenn ich mit mein "alten" 80er oder mit mein bruder sein fahr hat man doch recht oft leute die kein platz machen
und mit dem A6 machen schon bedeutend mehr leute platz

@talkwalker
wenn der Versuch einer Ordnungswidrigkeit mit Strafe bedroht wäre, dann müßte die Absicht des Begehens einer solchen bewiesen werden.
Wäre es anders, könnten in den Kommunen massenweise Knöllchen wegen versuchtem Falschparken ausgestellt werden!

Für Linksfahrer sieht es nicht so gut aus.
Vorgesehene Strafe der Rennleitung:
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert 40 EUR und 2 Punkte .
Im Falle des Rechtsheranfahrens wird diesem eine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen (sofern er anschließend zweifelsfrei noch rechts hätte überholt werden können).

Bitte akzeptiert, das es auch StVO-konform fahrende Schnellfahrer gibt und ich dazu gehöre.
Danke!

Andernfalls macht eine Thread "Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von xx0 km/h auf BABen" auf. Das sei Euch unbenommen.

Weder Drängler noch Ausbremser fahren entsprechend der StVO.
Zur freundlichen Erinnerung:

§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert
ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wir leben in einem Rechtsstaat.
Nicht in einem Linksfahrerstaat, obwohl manchmal ...

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