Systemausfall Anfahrassistent, Systemstörung Start - Stop System, Ausfall elektronische Parkbremse.
Ich bekomme seit nunmehr 25.000 km (ca. 20 mal sporadisch) im FIS besagte Fehlermeldungen. Korrodierte Kontakte wurden gereinigt und sonst ist Audi komplett hilflos. Ich war bereits in 2 großen Audi Autohäusern, alle waren damit überfordert. Der Fehler tritt nach dem Start auf, ist nicht reproduzierbar, aber im Fehlerspeicher hinterlegt.
Kennt jemand dieses Problem und dessen Ursache? Und warum fällt immer alles zusammen aus ?
Viele Grüße,
Krischo
57 Antworten
Zitat:
@PhL1989 schrieb am 1. Dezember 2021 um 10:47:39 Uhr:
Fehler dokumentieren und mitteilen, damit hinterher bei der Beweislastumkehr keine Probleme entstehen.
Kann man bei Paranoia machen (ist nicht bös gemeint), aber in den ersten 6 Monaten liegt, gesetzlich geregelt, die Beweislast beim Verkäufer. Da er daß Auto erst seit zwei Wochen besitzt wird es noch schwieriger zu beweisen, daß der Besitzer die Schäden verursacht hat. Ich denke da hat er sogar gute Chancen selbst wenn ein Verschleißteil hopps geht (Z.B. die Batterie).
Mag sein, dass es übertrieben ist, allerdings habe ich mit meinem damaligen 4F die Erfahrung gemacht, dass eben nicht alles repariert wurde, was man beanstandet hat. Ist auch als Laie nicht immer nachvollziehbar. Da ging es um die äußere LED-Rückleuchte. Da hatte ich das Glück, dass es nach den 6 Monate eine Email gab, wo ich bereits auf den Fehler der Rückleuchten hingewiesen habe. Hab sie dann danach erst gewechselt bekommen.
Also jetzt bei 8 Grad sagt er mir keinen dieser Fehler, in anderen Foren habe ich auch gelesen das es eventuell an der Kälte liegen könnte. (außer Kindersicherung Systemstörung)
Die Fehler habe ich natürlich abfotografiert und direkt dem Zentrum per Email gesendet.
Wurde auch angerufen, dass es Wenn auf Garantiefall läuft.
Er sagt das wir den Hof ja mit keinem dieser Fehler verlassen haben. Jetzt warte ich auf einen Termin.
Leider ist es natürlich 2 Stunden entfernt von uns, aber damit muss ich leben.
Die Batterie lass ich mal meinen Mann später testen wenn der da ist.
Natürlich nur Schade, dass erste teure Auto für uns und dann dass... Mein Mann ist bedient. 😁
Aber ich versuche das mal zu Regeln.
Eure Antworten sind schon mal hilfreich!
Zitat:
@Opel3Audi1 schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:03:15 Uhr:
(außer Kindersicherung Systemstörung)
Das liegt zu 99,99% am Türschloss. Reparatur lohnt nicht. Lass das Schloss gegen ein Neues tauschen und die Problematik ist gegegessen.
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Also neues Update.
Die Dame für den Werkstatt Termin hat gesagt, weil das Auto schon 11 Jahre alt ist, das es kein Garantiefall werden könnte . Wir müsste Montag in die Werkstatt und Dienstag würden wir ihn wieder abholen. Leihwagen würden wir gestellt bekommen und zum Glück keine Kosten davon tragen.
Bevor wir das Auto gekauft haben, wurde neu TÜV und Service gemacht und die Fahrerassistenzsysteme getauscht, weil da wohl eine Fehlermeldung war.
Mein Mann natürlich auf 180.. Er will das nachher selbst klären, weil ich überhaupt nicht so aufbrausend bin.
Zitat:
@Opel3Audi1 schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:53:42 Uhr:
Also neues Update.
Die Dame für den Werkstatt Termin hat gesagt, weil das Auto schon 11 Jahre alt ist, das es kein Garantiefall werden könnte.
Nein, kein Garantiefall. ABER der Verkäufer muß euch BEWEISEN, daß ihr die Fehler bzw. Defekte verursacht habt. D.h. sie müssen beweisen, daß die Fehler, etc beim Verkauf NICHT vorlagen. Das werden sie nicht können. Daher trägt der Verkäufer (Voraussetzung: gewerblicher Verkäufer) alle Kosten. NICHT von der Werkstatt ins Boxhorn jagen lassen. Die Reparaturarbeiten müssen natürlich dort ausgeführt werden, wo der Wagen gekauft wurde. Ausnahme: Es wird anders zwischen Verkäufer und Werkstatt vereinbart. Ist aber auch nicht euer Problem.
Zitat:
@Opel3Audi1 schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:03:15 Uhr:
Er sagt das wir den Hof ja mit keinem dieser Fehler verlassen haben. Jetzt warte ich auf einen Termin.
Leider ist es natürlich 2 Stunden entfernt von uns, aber damit muss ich leben.
Was er sagt, ist egal. Er muß beweisen, daß die Fehler nicht da waren bzw. die Ursachen für die Fehlermeldungen nicht bei Verkauf vorgelegen haben. Das ist beim Tüschloss nahezu ausgeschlossen, daß er euch beweist, daß der Fehler durch euch verursacht wurde? Wie auch? Durch das Auf und Zu machen einer Tür (denn dafür ist sie da 😁 )? Wohl kaum. Das ist in der Baureihe ein bekanntes Problem (und weiß Audi auch). Die anderen Probleme mit der Tür können vom T-Stg kommen oder einem Kabelbruch oder loser Stecker oder Korrossion (etc). Die sollen die Verkleidung abmachen und nachsehen. Ein Teil der anderen Fehler kann durch eine schwache Batterie verursacht werden. Die Batterie ist leider ein Verschleissteil. ABER auch hier: zwei Wochen sind keine Zeit für eine gebrauchte Batterie. Die sollte mindestens unter dem Stichwort Kulanz kostenlos abfallen. Wenn ihr das Auto jetzt schon 4-5 Monate hättet (also gegen Ende der Beweislastumkehrzeit), dann wäre es eher schwierig.
Das mit dem 2 Stunden ist blöd, aber man kann anfragen, ob sich Verkäufer (war ein Audizentrum?) und eine näherliegende Audiwerkstatt einigen können. Dann wäre das auch machbar. Den Verkäufer kann man dazu nicht verpflichten, aber wenn es ein Audihaus ist und er sich etwas aus seinen Kunden macht, dann willigt er evtl ein.
Definitiv KEINE Einwilligung zu irgendeiner Kostenübernahme euererseits unterschreiben!!
@Opel3Audi1 Das ganze ist mit einem Wort zu erklären: "Sachmängelhaftung". Einfach mal googeln....
Zitat:
@Opel3Audi1 schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:53:42 Uhr:
Also neues Update.
Die Dame für den Werkstatt Termin hat gesagt, weil das Auto schon 11 Jahre alt ist, das es kein Garantiefall werden könnte . Wir müsste Montag in die Werkstatt und Dienstag würden wir ihn wieder abholen. Leihwagen würden wir gestellt bekommen und zum Glück keine Kosten davon tragen.
Bevor wir das Auto gekauft haben, wurde neu TÜV und Service gemacht und die Fahrerassistenzsysteme getauscht, weil da wohl eine Fehlermeldung war.
Mein Mann natürlich auf 180.. Er will das nachher selbst klären, weil ich überhaupt nicht so aufbrausend bin.
Die müssen das kostenlos reparieren oder wenigstens einen Preisnachlass geben!
Nach 2 Wochen das geht garnicht!
Ich hoffe die Fehler sind noch im Fehlerspeicher, dann unbedingt ausdrucken lassen (am besten selber wenn möglich, oder in einer anderen Werkstatt)
(Kostet euch 20€)
Dort steht nämlich wann der Fehler aufgetreten ist.
Das mit den Türschloss hatte ich auch, ist aufjedenfall kein Hexenwerk oder Kostenfalle.
Nur muss man es wissen! Hab es auch nur hier im Forum rausgefunden.
Aber kann dir ja egal sein wenn die Teil für Teil tauschen, denn du musst das definitiv nicht bezahlen!
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich glaube du musst nicht zwangsläufig da hinkutschen. Klar hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, er kann mit dir/euch aber vereinbaren es in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen.
Mein Händler war auch 1,5 Stunden weg. Glaube in der Gewährleistung steht auch irgendwo drin, dass er den Wagen abholen muss. Irgendwo hatte ich damals was gelesen. Hat auch funktioniert... Der Händler war natürlich nicht begeistert, aber nach der 2. Abholung lief alles tadellos 😁
Das Auto ist 11 Jahre alt? Hast du ein Foto?
Mit 11 Jahren könnte es noch einer der letzten 4F sein, aber die hatten soweit ich weiß kein Start-Stopp-System.
Ich hatte auch 2 Stunden Fahrt zum Verkäufer, aber die Mängel hat eine Audi-Werkstatt in der Nähe behoben. Natürlich erst nach der Klärung mit dem Verkäufer.
Das Ganze müsste (wie hier schon mehrfach angesprochen) über die Sachmängelhaftung und die Beweislastumkehr des § 476 BGB abzuwickeln sein. Ich hänge mal ein PDF an wo man, das ab Seite 17 nachlesen kann.
Zitat:
@Opel3Audi1 schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:53:42 Uhr:
Also neues Update.
Die Dame für den Werkstatt Termin hat gesagt, weil das Auto schon 11 Jahre alt ist, das es kein Garantiefall werden könnte . Wir müsste Montag in die Werkstatt und Dienstag würden wir ihn wieder abholen. Leihwagen würden wir gestellt bekommen und zum Glück keine Kosten davon tragen.
Bevor wir das Auto gekauft haben, wurde neu TÜV und Service gemacht und die Fahrerassistenzsysteme getauscht, weil da wohl eine Fehlermeldung war.
Mein Mann natürlich auf 180.. Er will das nachher selbst klären, weil ich überhaupt nicht so aufbrausend bin.
Von Audi hast du natürlich keine Garantie mehr.
ABER, so wie die Kollegen schon geschrieben haben, hast du bei einem Gebrauchtwagen den du vom Händler kaufst eine gesetzliche Gewährleistung.
Im zuge dieser Gewährleistung muss der Händler diese Schäden beheben. Bzw. für die Behebung aufkommen.
Frag mal einen Anwalt wenn ihr euch damit nicht auskennt.
Habt ihr vielleicht einen Rechtschutz?
Ansonsten ist die Erstauskunft in der Regel beim Anwalt auch Gratis.
Und wegen den 2 Stunden Entfernung, das würde ich ja schon als direkte Nachbarschaft ansehen.
In den letzten 20 Jahren habe ich kein Fahrzeug mehr gekauft dass nicht mindestens 600 km entfernt war. lach.
Bis jetzt konnten alle Probleme auch ohne Anwalt gelöst werden, wobei der Hinweis auf eine Bestehende Rechtschutz die lösungsbereitschaft der Verkaüfer förderte.
Ist hier jemand, der jetzt eine genaue Lösung zu dem Problem gefunden hat?