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Subaru Impreza 2.0R Active G3, Getriebeschaden?

Subaru Impreza III (GR)
Themenstarteram 30. Januar 2015 um 13:28

Hallo,

Ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser in diesem Forum und habe jetzt selbst mal eine Frage...

Vor ca. 4 Monaten habe ich mir auch endlich einen Subi gekauft... ich war bis vor einer Woche sehr zufrieden mit ihm... Als ich dann abends von der Tankstelle losfahren wollte, ging plötzlich der erste und 2. Gang nicht mehr... vorher gab es keine komischen Geräusche oder dergleichen... die Gänge lassen sich einfach nicht mehr einlegen.... der erste gar nicht mehr und der 2. nur mir "gewalt"...

also ab ins Autohaus...

die meinen jetzt die Reperatur würde 6000 Euro kosten und ich müsste 40÷ selbst übernehmen... als ich mich auf die Gewährleistung berufen habe, meintem sie ich wäre daran schuld, da ich angeblich mit der Allraduntersetzung gefahren wäre.

Das stimmt allerdings überhaupt nicht.

Ich soll jetzt den Ausbau vom Getriebe und die Kosten des Gutachters übernehmen...

Meine Frage(n) jetzt an euch...

1. Was könnte denn defekt sein?

2. Bin ich im Recht? (Nach 3000km und nem Kaufpreis von 8500€)

3. Wie würdet ihr vorgehen?

Ich wäre euch echt dankbar für Antworten, da ich ziemlich verzweifelt bin..

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Februar 2015 um 20:36

So ich hab den Text jetz so wie er oben stand abgeschickt... Als Antwort kam, das der Schaden angeblich durch Fehlbedienung meinerseits zustande gekommen wäre und somit ein Garantie/Gewährleistungsfall ausgeschlossen wäre. Die anderen Mängel wären angeblich nicht vorhanden. Beim Spotlight wäre angeblich die Glühbirne kaputt. Nur komisch das sie brennt, solang man den Schalter fest hällt. Beweise dafür das ich am schaden schuld bin haben sie aber nicht genannt. Ich soll das Auto nun Innerhalb von 2 Tagen abholen, da ich sonst Standgebüren zahlen müsse. Hab das ganze nun an meinen Anwalt weiter gegeben. Ich kann die Leute in Jena und umgebung nur vor diesem Autohaus ( ACT Auto Center Thiele) warnen. Alles gut solange es geld gibt... nur wenn man ein Problem hat gibt es unfreundliche Antworten, lügen und inkompetente Meinungen. Frech... einfach nur frech...

9 weitere Antworten
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9 Antworten
am 30. Januar 2015 um 14:39

Ausser dem Vorgelege kannst du doch, soweit ich das weiß, gar nichts schalten. Das Vorgelege, mal davon abgesehen, dass das im normalen Betrieb kaum gebraucht wird, sollte auf dein Problem auch keinen Einfluss haben. Die Subarus zeichnen sich doch auch gerade dadurch aus, dass der Allrad permanent ist. Dein Autohaus ist bestimmt kein Subaru Händler? Frag doch mal bei einem Subaru Händler nach!

Was hast denn für eine Garantie?

Die 5 Jahres Subarugarantie oder die 3 Jahresgarantie oder so eine selber gebastelte von einem Autohaus wo dies und das nicht drinnen ist und 1000 wenn und aber?

Wie alt ist Dein Auto und wieviel km hast drauf.

Wenn Du die Subarugarantie hast brauchst Du gar nichts bezahlen, wenn Dein Auto noch z.B. keine 5 Jahre alt ist und unter 160.000km drauf hat.

Wenn die Dir eine Rechnung stellen, ab zum Rechtsanwalt.

Die Getriebereparatur kostet bestimmt keine 6.000€, das kostet das Getriebe ja nicht mal neu.

z.B. ein Beispiel:

http://kleinanzeigen.ebay.de/.../270924365-223-5724

Bei mir ist der 3-Gang auch mal nur noch mit Krachen von heute auf morgen rein gegangen, da war die Schaltgabel oder Schaltklaue oder wie das Ding geheißen hat defekt, die war aus

Plastik.

Da hat man eine neue rein gemacht am nächsten Tag konnte ich das Auto wieder mitnehmen und gut wars.

Das kostet aber bestimmt keine 6.000€.

Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, daß der Defekt etwas zu tun haben kann wenn man mit dem Vorgelege rumfährt, das Vorgelege hat das Auto ja damit man damit rumfahren kann und nicht aus Zierde.

Ich hab noch nie gehört, daß man mit der Getriebeuntersetzung nur Anfahren darf.

Die Untersetzung ist ja gerade dazu da, um einen Schweren Anhänger mal über die Alpen zu ziehen um den Motor zu entlasten und nicht immer im ersten und zweiten Gang rumfahren muß.

Auf der Autobahn brauchst das Vorgelege nicht.

Also genau das Gegenteil.

Die sollen Dir mal zeigen wo das steht, daß man nicht immer mit dem Vorgelege fahren darf.:D

Gruß

Karle

Themenstarteram 30. Januar 2015 um 15:20

Doch das Vorgelege kann man schalten und im 1. bis 5. Gang ausfahren. hab ich auch mal gemacht.. padsiert ist allerdings nichts, außer einem besseren Anzug. Die Garantie ist eine selbst gebastelte vom Autohaus... mit mindestens 2000 wenn und aber's... ist allerdings ein Subaruhändler und das fahrzeig wurde bei ihnen schon als Neuwagen verkauft. Der gute ist BJ. 2008 und hat jetzt 86800 Kilometer runter. Laut Ggarantievereinbarung muss ich ab einer Laufleistung von 80000 km 40 Prozent der Reperaturkosten selbst tragen. Nur ist das Ding grad mal 4 Monate in meinem Besitz. Also eigendlich ein Gewährleistungsfall...

Ich hab auch ein "Schriftstück" verfasst... bin nur nicht ganz sicher ob ich das so abgeben sollte oder ob das nach hinten los geht... Ich kanns ja mal posten.. :

Themenstarteram 30. Januar 2015 um 15:20

Antrag auf Nacherfüllung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das bei ihnen gekaufte Fahrzeug ( Subaru Impreza G3 ) weist nach noch nicht einmal 4000 Kilometern erhebliche Mängel auf. Nach der im BGB ( Paragrafen 437 ff. ) verankerten Gewährleistungspflicht müssen Mängel anstandslos repariert und die Kosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden, insofern die Zeitspanne zwischen Kauf und auftreten des Problemes kleiner als 6 Monate ist. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist.

Des weiteren wird in den ersten 6 Monaten juristisch davon ausgegangen, das der Schaden schon ganz oder nur bedingt beim Kauf des Fahrzeuges vorlag. Das können auch versteckte Mängel sein oder solche, die erst nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Beschaffenheit des Fahrzeuges nicht auftreten dürften.

Ein Gebrauchtwagen muss also in einem Zustand sein, wie es nach Alter, Kilometerleistung und zugesagten Zustand (Scheckheft gepflegt, unfallfrei, "wie ein Neuwagen") zu erwarten ist. Ist er es nicht, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung der Mängel (Gewährleistung). Abweichende Vereinbarungen können nur zugunsten des Käufers getroffen werden. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden auch durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt, somit sind auch die vor dem Kauf bestehenden Mängel zu beseitigen. Ist das nicht möglich, ist dem Käufer die Möglichkeit gegeben, den Kaufvertrag aufzuheben oder Preisnachlass zu fordern.

 

Hiermit wird dem Autohaus die Möglichkeit der Ausbesserung gewährt.

Gemäß der auf der ersten Seite stehenden Gesetzmäßigkeiten verlange ich eine Ausbesserung folgender Mängel:

- Getriebeschaden (Reperatur des ersten und 2. Gangs)

- Fensterheber hinten links und rechts

- Leistungsprobleme beim Kaltstart

- Enorm hoher Spritverbrauch seit ca. 1500 km

- Spotlight forn links

- Verschlussklappe der Mittelarmlehne

- Stoßdämpfer hinten

- Quietschen der Bremsen.

Das Farzeug wurde fristgerecht im Zeiraum von 6 Monaten nach dem Kauf bei ihnen abgegeben.

Da bei einem Kaufpreis von 8500 Euro und einer Laufleistung von 86698 km ein einwandfreies KFZ erwartet werden kann, greift die Gewährleistungspflicht in diesem Fall.

Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, muss ich in Betracht ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Du kannst es Doch!

Was soll nach hinten los gehen, mehr als die Rechnung die jetzt schon angesprochen wurde wirst nicht bezahlen müssen.

Ich weiß, daß so selbstgebastelte Garantien immer doof sind, meist bist sogar noch an das Autohaus gebunden und kannst die Reparatur nicht mal wo anders machen lassen.

Aber im Notfalle kannst noch einen Sachverständigen fragen ob die Reparatur verhältnismäßig ist, bei dem Rechnungsbetrag rechnet sich das eventuell.

Das Getriebe kann bestimmt günstig repariert werden, da ist bestimmt nicht alles kaputt.

für 40% verstehe ich aber dann die Komplette Reparatur des Autos mit allen anderen Mängeln, 2400€ ist ja kein Papenstiel und das aber nur, wenn eine Reparatur des Getriebes nicht möglich ist.

Würde ich bei einem Sachverständigen nachfragen.

Was würden die denn berechnen, wenn die anderen Mängel mit in die Getriebereparatur rein kommen würde 10.000€?!:D

Ein tolles Auto haben die Dir da verkauft!

Themenstarteram 30. Januar 2015 um 16:16

Hab halt Angst das die sich was einfallen lassen, das sie gar nichts übernehmen müssen... wie zum Beispiel die Vorwürfe mit dem Untersetzungsgetriebe... Das mit dem Sachverständigen hab ich mir ja aich schon überlegt... ich denke wenn der Brief nicht zieht, werde ich das auch versuchen... Man macht es einem eben nie leicht.. nur sollte man ja von so einem Auto erwarten das es auch fährt. Vielleicht verlangen sie auch gleich den Fahrzeugneupreis :D

am 30. Januar 2015 um 17:10

Ich bin normalerweise kein Freund davon, aber in Deinem Fall würde ich das ganze sofort über einen Anwalt laufen lassen. Ich hätte das komische Gefühl das man mich betrügen möchte, und bevor ich als Laie da was verkehrt mache soll ein Anwalt auf den Busch klopfen. Die 6000 Euro sind für mich schlichtweg unverschämt.

Themenstarteram 6. Februar 2015 um 20:36

So ich hab den Text jetz so wie er oben stand abgeschickt... Als Antwort kam, das der Schaden angeblich durch Fehlbedienung meinerseits zustande gekommen wäre und somit ein Garantie/Gewährleistungsfall ausgeschlossen wäre. Die anderen Mängel wären angeblich nicht vorhanden. Beim Spotlight wäre angeblich die Glühbirne kaputt. Nur komisch das sie brennt, solang man den Schalter fest hällt. Beweise dafür das ich am schaden schuld bin haben sie aber nicht genannt. Ich soll das Auto nun Innerhalb von 2 Tagen abholen, da ich sonst Standgebüren zahlen müsse. Hab das ganze nun an meinen Anwalt weiter gegeben. Ich kann die Leute in Jena und umgebung nur vor diesem Autohaus ( ACT Auto Center Thiele) warnen. Alles gut solange es geld gibt... nur wenn man ein Problem hat gibt es unfreundliche Antworten, lügen und inkompetente Meinungen. Frech... einfach nur frech...

Na ich hätte da das Gleiche gemacht.

Und über die Beweise daß Du was falsch gemacht hast würde ich mir keine Kopfzerbrechen machen.

Bei mir haben 3 Subaru Fach-Werkstätten mit 3 Motoren nicht herausgefunden warum die Motoren kaputt gingen, bin gespannt was da so eine Allroundwerkstatt heraus findet.:D

Da allgemein bekannt ist, daß Subaru mit den Boxerdieseln sehr große Probleme hat und die Ursache von falsch eingegossene silikon Naten über Glühkerzen die defekt sind und keine Lampe, ja nicht mal das Diagnosetool dies anzeigt bis hin zu undichten Luftschläuchen, Kurzstreckenproblemen (wie alle Diesel heute, nur ganz extrem), Kurbelwellenbrüchen, Kolben die verschmelzen weil die Einspritzdüsen nicht sauber einspritzen und, und, und

hast Du gute Chancen.

Den Motor kann man wohl nur über 200.000km fahren wenn man einen Lehrgang macht wie man das Ding zu fahren hat, seinen Arbeitsplatz und seine Wohnung weiter auseinander verlagert wie dies mit anderen Dieseln nötig ist, oder jedes Wochenende mal auf die Autobahn geht und nach Vorschrift das Ding am Leben zu hält.

Das kann kein Mensch von einem verlange und wenn doch, wird das bestimmt Auswirkungen auf die zukünftigen Verkaufszahlen des Boxerdiesel haben.

Man muß hier aber gerechterweise auch mal sagen, daß Subaru viele dieser Probleme so langsam in den Griff bekommen hat!

Wenn man aber ein Auto erwischt hat das noch so Probleme aufweist dann hat man halt die beschriebenen Probleme.

Würde mich sehr interessieren wie das Ganze ausgeht, kannst ja hin und wieder hier reinschreiben was so abgeht.

Gruß

Karle

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