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STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht
Sehr geehrte Forengemeinde,
wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.
Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.
Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.
Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Sehr geehrte Forengemeinde,
wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.
Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.
Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.
Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.
In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.
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2261 Antworten
Zitat:
@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 13:00:17 Uhr:
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 31. Juli 2015 um 12:57:25 Uhr:
So wie von jedem Autofahrer verlangt wird, sich vor dem Abbiegen nach querenden Radfahrern umzusehen
Und warum? Weil der Radfahrer dort Vorrang hat. Würdest du von jedem Autofahrer verlangen, an einer Kreuzung, an der er Vorfahrt hat abzubremsen, weil er übersehen werden könnte?
Meine Frau wurde mal im Auto von einem besoffenen Schwein gerammt, das mit völlig überhöhtem Tempo links aus einer Fußgängerzone kam. Sprich: Das kann einem auch als Autofahrer passieren, aber sie blieb unverletzt. Ihr Auto hatte einen Totalschaden. Ein Radfahrer wäre aber mausetot gewesen.
Zitat:
Du legst leider zweierlei Maß an. Die Radfahrer sollen die Fehler der Autofahrer ausbügeln, damit diese möglichst ungestört vor sich hin fahren können. Schon eine sehr egoistische Sichtweise.
Ich verlange gar nichts. Es ist aber im Interesse des Radfahrers, wenn er am Leben bleiben will.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 31. Juli 2015 um 13:12:02 Uhr:
Es ist aber im Interesse des Radfahrers, wenn er am Leben bleiben will.
Es ist auch im Interesse des Autofahrers, nicht für Verletzungen, bleibende Behinderungen oder den Tod anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich zu sein und dafür belangt zu werden. Auch wenn man selbst körperlich unverletzt bleibt, das Leben ist danach oft nicht mehr dasselbe.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 31. Juli 2015 um 12:57:25 Uhr:
....sollte jeder Radfahrer bei parallel fahrenden Auto sicherstellen, gesehen zu werden. So schwierig ist das ja eigentlich nicht.
Man darf halt im Straßenverkehr nicht automatisch davon ausgehen, wahrgenommen zu werden.
Diese Forderung muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...
Der Radler hat keinen Einfluss darauf, wohin der Kraftfahrer schaut oder ob er Lust hat einen verpflichtenden Schulterblick zu machen. Er hat keinen Einfluss darauf, wie der Kraftfahrer seine Spiegel einstellt, die ja direkt Einfluss auf die Größe des toten Winkel haben.
Der Radler muss also sicherstellen, gesehen zu werden...:confused:
Wenn ich im Vergleich dazu daran denke, welchen Aufwand die Feuerwehr auf der Einsatzfahrt betreibt, um sicherzustellen, dass sie von anderen VT gesehen werden, dann bin ich auf die zukünftige Ausstattung der Fahrräder gespannt.
Du hast sicher auch kein Problem damit, wenn dir auf der AB ein LKW vor die Nase zieht, denn du musst ja schließlich sicherstellen, dass der Trucker dich gesehen hat, oder...?
mfg
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 13:10:03 Uhr:
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Radfahrer fahren meistens noch bei roter Ampel über die Straße oder erzwingen ihre Vorfahrt gegenüber abbiegenden Autos. Die Verkehrsregeln gelten aber, man glaubt es kaum, auch für Radfahrer.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Richtig: nichts. Ist es eigentlich sehr schlimm, wenn man so sehr von HAss zerfressen ist wie du?
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:08:02 Uhr:
Solange du eine Grundlage als Quatsch bezeichnest wird es schwierig mit einer konstruktiven Diskussion.
Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:
Achtung, Achtung:
Der Wettbewerb der dämlichen Argumente ist eröffnet.
Es können noch Vorschläge abgegeben werden.
:D:D:D
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 13:10:03 Uhr:
Radfahrer fahren meistens noch bei roter Ampel über die Straße oder erzwingen ihre Vorfahrt gegenüber abbiegenden Autos.
Das ist blanker Unsinn. Lies mal:
Zitat:
Sehr selten waren Rotlichtverstöße an Ampeln der Unfallgrund. Die Fahrweise von Radfahrern zeigte ein klares Defensivverhalten, obwohl sie in den überwiegenden Fällen ein Vorfahrtsrecht zum Überqueren der Straße besaßen. (Quelle)
Wie wäre es denn mal damit, endlich eine zuverlässige Quelle dafür zu nennen, dass ANGEBLICH im kommenden Jahr eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gelten soll. Bis jetzt betrachte ich das nur als ein Hirngespinst von Dir, bei dem sich Realität und Wunschdenken bedenklich miteinander vermischen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:
Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:
Vielleicht interessiert Dich ja die Antwort des
Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC):
Zitat:
Alle Fahrzeuge dürfen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Daher müssen Radfahrer Radwege nur dann benutzen, wenn diese durch die Verkehrszeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (getrennter Geh- und Radweg) gekennzeichnet sind. Nicht entsprechend gekennzeichnete rechtsverlaufende Radwege dürfen, müssen aber nicht benutzt werden.
Kannst Du hier nachlesen, Unterpunkt "Was ist bei der Benutzung von Radwegen zu beachten?"
MfG, Tazio1935
Zitat:
@Swallow schrieb am 31. Juli 2015 um 14:39:14 Uhr:
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:
Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:
Achtung, Achtung:
Der Wettbewerb der dämlichen Argumente ist eröffnet.
Es können noch Vorschläge abgegeben werden.
:D:D:D
Aber es geht nur noch um Silber oder Bronze, oder kommt da noch jemand vorbei...?
:);):p
Zitat:
@reox schrieb am 31. Juli 2015 um 15:33:25 Uhr:
Zitat:
@Swallow schrieb am 31. Juli 2015 um 14:39:14 Uhr:
Achtung, Achtung:
Der Wettbewerb der dämlichen Argumente ist eröffnet.
Es können noch Vorschläge abgegeben werden.
:D:D:D
Aber es geht nur noch um Silber oder Bronze, oder kommt da noch jemand vorbei...?
:);):p
Wer weiß, nicht vorschnell aufgeben. Einsendeschluss ist ja Sonntag 20:00 Uhr.
Und bis dahin ...
Ich würde mich übrigens über einen Doppel- oder Dreifachsieg nicht wundern. ;)
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 31. Juli 2015 um 15:18:17 Uhr:
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:
Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:
Vielleicht interessiert Dich ja die Antwort des
Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC):
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 31. Juli 2015 um 15:18:17 Uhr:
Zitat:
Alle Fahrzeuge dürfen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Daher müssen Radfahrer Radwege nur dann benutzen, wenn diese durch die Verkehrszeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (getrennter Geh- und Radweg) gekennzeichnet sind. Nicht entsprechend gekennzeichnete rechtsverlaufende Radwege dürfen, müssen aber nicht benutzt werden.
Kannst Du hier nachlesen, Unterpunkt "Was ist bei der Benutzung von Radwegen zu beachten?"
MfG, Tazio1935
Ich weiß, dass die Radfahrer das bislang durften. Ich stelle nur die Frage: Warum? Autofahrer dürfen auch nicht auf dem Radweg fahren, warum also dürfen Radfahrer auf der Straße fahren? Ich verstehe es einfach nicht. Kein wunder, dass es mit diesem Land den Bach runter geht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 06:36:56 Uhr:
Es geht hier aber nicht um einen Radler, wenn jeder Radler auf der Straße fahren würde und alle Radler die Radwege ignorieren, ist die Straße voll mit Radlern, da hast Du als Autofahrer nichts mehr zu melden.
da ist nix mehr mit kurzeitig hinterher fahren, da kannst froh sein wenn Du überhaupt noch fahren kannst.
Radler im Herdentrieb sind das schlimmste was einem auf der Straße passieren kann.
Wenn eines Tages so viele Menschen, darunter auch Radler "im Herdentrieb" (wie du es nennst) unterwegs sein sollten, dass es derartige Probleme gibt, dann werden ganz andere Lösungen erforderlich sein, um den Verkehr aufrecht zu erhalten.
Zitat:
@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:43:00 Uhr:
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:
Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:
Weil das in der STVO so geregelt ist und die Fahrbahn eben nicht exklusiv für Kraftfahrzeuge da ist. Begreif das endlich mal. Was genau ist daran so schwer zu verstehen?
Deine Hinweise sind zwecklos, AMenge.... bei dem User "RH SH" ist Hopfen und Malz verloren.
Zitat:
@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:44:57 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:43:00 Uhr:
Weil das in der STVO so geregelt ist und die Fahrbahn eben nicht exklusiv für Kraftfahrzeuge da ist. Begreif das endlich mal. Was genau ist daran so schwer zu verstehen?
Mit dem AUTO darf ich nur au der Straße fahren, mit dem FAHRRAD nur auf dem Radweg. Ist ja zum Glück in der nächsten Version der STVO im neuen Jahr alles eindeutig geregelt.
lt. dem von dir verlinkten Artikel geht es hierbei weniger um die STVO. Es geht vielmehr um die Richtlinien zur Auslobung benutzungspflichtiger Radwege. Diese sehen ja bekanntlich vor, dass es benutzungspflichtige Radwege nur unter besonderen Bedingungen geben kann. Genau diese Bedingungen sollen in Zukunft offenbar konkretisiert werden (keine Sache der STVO, sondern das geht mehr Richtung "Verwaltungsrecht"). Ob das zu mehr oder zu weniger benutzungspflichtigen Radwegen führen wird, das sei mal dahingestellt.
Die STVO Regelung an sich wird sich nicht verändern ("Blaues Schild" = benutzungspflicht).
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 31. Juli 2015 um 13:12:02 Uhr:
Zitat:
Du legst leider zweierlei Maß an. Die Radfahrer sollen die Fehler der Autofahrer ausbügeln, damit diese möglichst ungestört vor sich hin fahren können. Schon eine sehr egoistische Sichtweise.
Ich verlange gar nichts. Es ist aber im Interesse des Radfahrers, wenn er am Leben bleiben will.
Wie gesagt:
Was du forderst, das ist ein Recht des Stärkeren. Das gibt es nicht und soll es auch in Zukunft nicht geben.
Sonst würden für LKW ja gar keine Regeln gelten, ist schließlich im Interesse der PKW, wenn sie am Leben bleiben wollen, dass man am besten gar nicht in deren Nähe kommen.
Vorab: Ich fahre sowohl regelmäßig mit dem Rad als auch mit dem Auto.
Zitat:
@Swallow schrieb am 30. Juli 2015 um 13:18:13 Uhr:
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es viele Radfahrer gibt, die statt eines solchen Radwegs (wenn er denn mal fertig ist) lieber die Straße benutzen - ein paar Rennradfahrer im Training vielleicht ausgenommen.
Meines Erachtens ist es vor allem der Personenkreis "Rennradfahrer", der grundsätzlich auf die Fahrbahn möchte. Die Gründe könnte ich jetzt nur vermuten, da ich selbst kein entsprechender Rennradler bin.
Aber der Durschnitts-Freizeitfahrer ist in der Regel wohl froh, wenn er getrennt vom fließenden Kfz-Verkehr fahren kann und nicht alle 10 Sekunden Angst haben muss, geschnitten zu werden oder ähnliches.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2015 um 21:29:34 Uhr:
Sorry ich kann Euch nicht mehr folgen. Findet ihr es toll wenn die Radler die Straße wählen und somit den motorisierten Verkehr zum erliegen bringen ?
Erst letzte Woche war hier auf der Ortsumgehung (unbeschränkt) ein Rennradler im morgendlichen Arbeitsverkehr unterwegs. Sofort haben sich etwa 10 Pkws dahinter "gestaut".
Nach meiner Meinung fördert dies die Unfallgefahr auch erheblich, da hierdurch riskantere Überholmanöver ja quasi gefördert werden (auch wenn man dann natürlich nicht regelkonform handelt) und ebenso steigt die Gefahr, dass der Radfahrer geschnitten wird, weil natürliche gerade morgens die Wenigsten zu viel Zeit haben und auch noch "schnell" die Lücke zum Überholen nutzen möchte.
Ich hätte in dieser Situation jedenfalls nicht in der Haut des Radfahrers stecken wollen!