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STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht

Themenstarteram 2. März 2012 um 13:45

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2012 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.

In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.

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Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:13:00 Uhr:

Nicht wirklich. Wie du eine solche Aussage bezeichnen solltest? Als richtig. Das ist erstmal die Grundregel. Von der gibt es Ausnahmen, z.B. bei gelternder Radwegbenutzungspflicht. Selbige ist aber eben nicht so häufig verpflichtend wie der eine oder andere es gerne hätte.

Ich sehe es andersrum, die Radwegebenutzungspflicht lässt sich nicht so oft und einfach aushebeln, wie es einige hier gerne hätten bzw. vorstellen.

Und ich sage es nochmal, wer eine lange schöne Radtour macht, fährt freiwillig auf dem Radweg, wenn er keine Sado-Maso Ambitionen in sich hat.

Themenstarteram 31. Juli 2015 um 9:36

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:08:02 Uhr:

Solange du eine Grundlage als Quatsch bezeichnest wird es schwierig mit einer konstruktiven Diskussion.

Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:

Zitat:

@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:08:02 Uhr:

Solange du eine Grundlage als Quatsch bezeichnest wird es schwierig mit einer konstruktiven Diskussion.

Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:

Weil es FAHRZEUGführer sind!

"...Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG,..." versuch es doch mal! Lies aber vorher, was in der StVO steht, wo du mit deinem KRAFTfahrzeug fahren darfst/musst. ;-)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:33:17 Uhr:

Ich sehe es andersrum, die Radwegebenutzungspflicht lässt sich nicht so oft und einfach aufheben, wie es einige hier gerne hätten bzw. vorstellen.

Naja, es sind halt besondere Gefahrenlagen erforderlich, welche jetzt präzisiert werden sollen.

Zitat:

Und ich sage es nochmal, wer eine lange schöne Radtour macht, fährt freiwillig auf dem Radweg, wenn er keine Sado-Maso Ambitionen in sich hat.

Man sollte vielleicht unterscheiden, ob man irgendwo über Land eine gemütliche Radtour macht oder in der Stadt einfach nur von A nach B möchte. Natürlich ist es an einer stark befahrenen Landstraße angenehmer, wenn ein paar Meter entfernt ein Radweg verläuft. In der Stadt sind Radwege oftmals ausgesprochen abenteuerlich untergebracht und an jeder Kreuzung besteht die Gefahr, von abbiegenden PKW-Fahrern übersehen zu werden. Als Autofahrer habe ich einen Radfahrer lieber in meinem direkten Sichtfeld vor mir auf der Fahrbahn als irgendwo hinter einer Reihe geparrker Fahrzeuge, wo er dann (für mich) relativ unvermittelt auftaucht.

Zitat:

@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:

Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:

Weil das in der STVO so geregelt ist und die Fahrbahn eben nicht exklusiv für Kraftfahrzeuge da ist. Begreif das endlich mal. Was genau ist daran so schwer zu verstehen?

Themenstarteram 31. Juli 2015 um 9:44

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:43:00 Uhr:

Weil das in der STVO so geregelt ist und die Fahrbahn eben nicht exklusiv für Kraftfahrzeuge da ist. Begreif das endlich mal. Was genau ist daran so schwer zu verstehen?

Mit dem AUTO darf ich nur au der Straße fahren, mit dem FAHRRAD nur auf dem Radweg. Ist ja zum Glück in der nächsten Version der STVO im neuen Jahr alles eindeutig geregelt.

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:43:00 Uhr:

Zitat:

@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:36:09 Uhr:

Ich fahre doch auch nicht mit dem AUTO auf dem RADWEG, warum sollten Radfahrer das Gegenteil dürfen?:confused:

Weil das in der STVO so geregelt ist und die Fahrbahn eben nicht exklusiv für Kraftfahrzeuge da ist. Begreif das endlich mal. Was genau ist daran so schwer zu verstehen?

Quelle: :D §2 Asatz 4

Zitat:

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

@RH SH: Ich überlege gerade, wie ich NUB-konform zum Ausdruck bringe, dass es mit deinem Denkvermögen offenbar nicht zum Besten bestellt ist...

am 31. Juli 2015 um 9:47

Zitat:

@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:44:57 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:43:00 Uhr:

Weil das in der STVO so geregelt ist und die Fahrbahn eben nicht exklusiv für Kraftfahrzeuge da ist. Begreif das endlich mal. Was genau ist daran so schwer zu verstehen?

Mit dem AUTO darf ich nur au der Straße fahren, mit dem FAHRRAD nur auf dem Radweg. Ist ja zum Glück in der nächsten Version der STVO im neuen Jahr alles eindeutig geregelt.

Dann hoffen wir mal, dass "sie" bis dahin noch die fehlenden Radwege schaffen. Wie ist das eigentlich mit den Kosten? Fahrradsteuer anyone?

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:00:50 Uhr:

Ja, es ist angenehm wenn man mit dem Auto flott durchkommt. Es ist aber kein Grundrecht!

Das findet sich auch offiziell und damit verbindlich so wieder:

Zitat:

Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

Nachzulesen in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung", Quelle.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:33:17 Uhr:

Und ich sage es nochmal, wer eine lange schöne Radtour macht, fährt freiwillig auf dem Radweg, wenn er keine Sado-Maso Ambitionen in sich hat.

Wer eine lange, schöne Radtour macht, fährt in der Regel eh auf (Rad-)Wanderwegen....

Themenstarteram 31. Juli 2015 um 9:53

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 31. Juli 2015 um 11:47:57 Uhr:

Dann hoffen wir mal, dass "sie" bis dahin noch die fehlenden Radwege schaffen. Wie ist das eigentlich mit den Kosten? Fahrradsteuer anyone?

Die Radwege gibt es schon.... Die hiesigen Radfahrer sind sich nur zu fein diese auch zu verwenden. Stattdessen werden Schlupflöcher und Gesetzeslücken gesucht, um doch noch den Verkehr auf der Straße behindern zu können.

Zitat:

@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 11:44:57 Uhr:

Mit dem AUTO darf ich nur au der Straße fahren, mit dem FAHRRAD nur auf dem Radweg. Ist ja zum Glück in der nächsten Version der STVO im neuen Jahr alles eindeutig geregelt.

Nochmals:

Quelle?

(Ich fürchte, Dir steht in einigen Monaten eine sehr, sehr große Enttäuschung bevor.)

MfG, Tazio1935

Zitat:

@BMWRider schrieb am 31. Juli 2015 um 11:52:40 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:33:17 Uhr:

Und ich sage es nochmal, wer eine lange schöne Radtour macht, fährt freiwillig auf dem Radweg, wenn er keine Sado-Maso Ambitionen in sich hat.

Wer eine lange, schöne Radtour macht, fährt in der Regel eh auf (Rad-)Wanderwegen....

...welche aber auch oft einfach parallel zu einer Straße geführt sind.

Aber egal.....

Mal Abgesehen von Vorschriften und Gesetzen und der STVO, ich persönlich bin gegen eine Aufweichung der Radwegebenutzungspflicht, zum einen wird der restliche Verkehr ausgebremst und zum anderen ist es zu gefährlich. Es wird dann früher oder später schwere Unfälle geben die nicht passiert wären, wenn der / die Radler auf einem Radweg gefahren wären.

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