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STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht

Themenstarteram 2. März 2012 um 13:45

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2012 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.

In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.

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das steht da auch jetzt schon drin. Wenn sie mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Die Frage um die sich die zitierte Quelle dreht ist doch lediglich, wann es zulässig ist, einen Radweg mit dem blauen Schild zu kennzeichnen und damit benutzungspflichtig zu machen.

Erstens steht eine Neufassung der STVO nicht zur Debatte und zweitens wird man in dieser sicher nicht den nicht benutzungspflichtigen Radweg abschaffen.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 31. Juli 2015 um 10:38:12 Uhr:

Zitat:

@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 10:35:10 Uhr:

Es wird eine neue Version der STVO geben in der geschrieben steht, dass Radwege wieder verwendet werden müssen, sofern vorhanden. Die Vernunft setzt sich eben doch noch durch.

Quelle?

Es muss keine neue STVO geben. Es ist alles schon geregelt.

Bei Schild 237 gibt es, bis auf bestimmte erläuterte Ausnahmen, eine Benutzungspflicht.

 

Mal so gefragt, wer von den Verweigerern fährt überhaupt regelmäßig Rad und dann auf der Straße ?

Wie sind Eure Erfahrungen ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 10:46:11 Uhr:

Zitat:

@BMWRider schrieb am 31. Juli 2015 um 10:38:12 Uhr:

 

Quelle?

Es muss keine neue STVO geben. Es ist alles schon geregelt.

Bei Schild 237 gibt es, bis auf bestimmte erläuterte Ausnahmen, eine Benutzungspflicht.

Das ist eine Antwort. Allerdings nicht die auf die Frage, welche Quelle belegt, das alle RW wieder benutzungspflichtig werden sollen.

P.S. Von den derzeit benutzungspflichtigen RW würden etliche nach Prüfung nicht mehr benutzungspflichtig sein. Viele Kommunen und Straßenbauverwaltungen handeln noch nach dem Gusto "wo kein Kläger, da kein Richter". Sobald aber mal ein Bürger auf der Matte steht und die Benutzungspflicht hinterfragt, sind die blauen Schilder schnell weg.

 

Ich fahre übrigens täglich Fahrrad. Auch mehr und mehr auf der Straße, wo ich es für sicherer erachte. Und das ist innerstädtisch recht häufig der Fall, wenn man da mal die Radwegbreiten betrachtet inkl. der ganzen Zufahrten, etc. Ich beobachte auch einen steigenden Anteil auf der Straße fahrender Radler.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. Juli 2015 um 22:46:46 Uhr:

Findest Du? Ich habe nur keine Lust auf Deine Zerpflückungstaktik nur weil Dir gerade langweilig ist oder Du zufällig Dein Passwort wieder gefunden hast. Schade, mit Dir kann man eigentlich gut reden. Wenn Du willst, aber heute hast Du einfach keine Lust. Sondern Du hast Recht und Punkt. Geht mit mir im übrigen völlig in Ordnung. Ich habe noch ein Leben außerhalb des V+S :). Also das reale und so....

Warum pampst du mich denn bitte so an? DU hast ein Zitat von mir verdreht und weigerst dich beharrlich, eine schlüssige Begründung dafür zu liefern. Lass deine schlechte Laune bitte nicht an mir aus!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 06:36:56 Uhr:

Es geht hier aber nicht um einen Radler, wenn jeder Radler auf der Straße fahren würde und alle Radler die Radwege ignorieren, ist die Straße voll mit Radlern, da hast Du als Autofahrer nichts mehr zu melden.

da ist nix mehr mit kurzeitig hinterher fahren, da kannst froh sein wenn Du überhaupt noch fahren kannst.

Die Fahrbahn ist für alle Fahrzeuge da, nicht nur für Autofahrer. Ich weiß nicht, wie oft man das hier noch wiederholen muss. Ja, es ist angenehm wenn man mit dem Auto flott durchkommt. Es ist aber kein Grundrecht!

Zitat:

@BMWRider schrieb am 31. Juli 2015 um 10:20:14 Uhr:

Zitat:

@RH SH schrieb am 31. Juli 2015 um 09:59:37 Uhr:

 

Und genau deshalb ist es gut und richtig, dass ab 1. Jänner der Radweg wieder verwendet werden MUSS. Freue mich schon auf das empörte Gezeter der Radfahrer Fraktion, die dann nicht mehr mit Öko Argumenten den Verkehr blockeieren kann.

MUSS ER NICHT!

Manmanman, erstaunlich, wie selektiv die Wahrnehmung sein kann. Es haben genug Leute erklärt, was deine Quellen wirklich aussagen und nicht, was du da hineininterpretierst, damit die Welt ist, wie sie dir gefällt.

Da lebt Jemand offensichtlich in seiner eigenen kleinen Welt. :D

 

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 31. Juli 2015 um 10:20:34 Uhr:

Mit den Radfahrern ist es wie mit den Frauen. Erst baut man extra Häuser für sie und dann muss man sie auch noch hinprügeln :D

Du vielleicht. :D

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:00:50 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 06:36:56 Uhr:

Es geht hier aber nicht um einen Radler, wenn jeder Radler auf der Straße fahren würde und alle Radler die Radwege ignorieren, ist die Straße voll mit Radlern, da hast Du als Autofahrer nichts mehr zu melden.

da ist nix mehr mit kurzeitig hinterher fahren, da kannst froh sein wenn Du überhaupt noch fahren kannst.

Die Fahrbahn ist für alle Fahrzeuge da, nicht nur für Autofahrer. .....

Sorry das ist Quatsch, es gibt da genug Ausnahmen und Regelungen.

Genau wie die Radwegebenutzungspflicht bei Radwegen mit dem Schild 237. :D

Solange du eine Grundlage als Quatsch bezeichnest wird es schwierig mit einer konstruktiven Diskussion.

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Juli 2015 um 11:08:02 Uhr:

Solange du eine Grundlage als Quatsch bezeichnest wird es schwierig mit einer konstruktiven Diskussion.

Na wie soll man solch eine Aussage denn sonst bezeichnen ?

OK, ich bezeichne sie als falsch.

Besser ?

Nicht wirklich. Wie du eine solche Aussage bezeichnen solltest? Als richtig. Das ist erstmal die Grundregel. Von der gibt es Ausnahmen, z.B. bei gelternder Radwegbenutzungspflicht. Selbige ist aber eben nicht so häufig verpflichtend wie der eine oder andere es gerne hätte.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 10:34:36 Uhr:

Und nach meiner Auffassungsgabe besteht die Radwegebenutzungspflicht sowie das schöne blaue Schild (Zeichen 237) aufgestellt ist. Dies deckt sich auch mit der STVO.

Das bestreite ich ja keineswegs: "Radwege können auch heute als benutzungspflichtig ausgeschildert werden, wenn örtlich eine besondere Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. " Habe ich vorgestern in diesem Thread geschrieben.

Eine Beschilderung, die den Radweg benutzungspflichtig macht, ist aber längst die Ausnahme. In Berlin sind inzwischen 85 Prozent aller Radwege NICHT benutzungspflichtig. Hinzu kommt, dass "selbst die 15 Prozent der beschilderten Radwege laut StVO nur benutzt werden müssen, wenn das nach ihrem Zustand zumutbar sowie „die Linienführung eindeutig, stetig und sicher“ sei, also frei von Hindernissen und mindestens 1,5 Meter breit, möglichst sogar zwei."

MfG, Tazio1935

Hier steht alle aus der Sicht des adfc, also einer Gesellschaft Pro- Radler.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:15:41 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2015 um 10:34:36 Uhr:

Und nach meiner Auffassungsgabe besteht die Radwegebenutzungspflicht sowie das schöne blaue Schild (Zeichen 237) aufgestellt ist. Dies deckt sich auch mit der STVO.

Das bestreite ich ja keineswegs: ....

MfG, Tazio1935

Na dann ist ja gut.

Und das es wie immer im Leben auch Ausnahmen und Sonderreglungen gibt, wissen nun auch alle.

Ich weigere mich ja nur zu glauben das es prinzipiell keine Radwegebenutzungspflicht gäbe.

Den Tenor kann ich hier erkennen.

Ich mag mich täuschen, aber das hier doch niemand geschrieben. Was man sehr wohl liest ist, dass diejenigen, die die Radfahrer von der Fahrbahn verbannen möchten, ein etwas eigenwilliges Rechtsverständnis haben - allen voran der Radfahrer-Hasser RH SH.

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