Sturmschaden während der Fahrt
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein Problem: Ich bin auf einer Landstraße hinter einem Auto gefahren welches einen Anhänger mit Planenaufbau zog. Es war nicht ersichtlich was der Hänger geladen hatte.
An diesem Tag gab es eine Amtliche Sturmwarnung.
Ich habe das Gespann überholen wollen, dabei hat eine Windböe den Hänger erfasst und gegen mein Auto geschleudert.
Die Polizei hat alles dokumentiert und der Fahrer eine Verwarnung erhalten. Der Hänger war nicht beladen.
Nun stellt sich die Versicherung des Unfallgegners quer und will nicht zahlen. Begründung: es wäre ein unabwendbar es Ereigniss gewesen.
Hat jemand mit solch einem Fall Erfahrung?
????
62 Antworten
Bei Sturm mit einem leeren Planenanhänger über Land zu fahren ist kein unabwendbares Ereignis. Das ist eher das Gegenteil davon, das ist fahrlässig.
Na dann die Versicherung verklagen und sich überraschen lassen...
Meine Meinung: bei Sturm so ein Gespann zu überholen ist dämlich.
Das mag dämlich sein, aber ist nicht die Frage.
Der Unfall wurde ja nicht durch das Fahrzeug des Überholers verursacht, sondern durch den Anhänger des Überholten.
Nimm stattdessen an, der TE hätte nicht überholt, sondern wäre dem Gespann entgegengekommen und der Anhänger wäre in dem Moment auf die Gegenfahrbahn gedrückt worden. Die Unfallursache wäre die gleiche gewesen (Wind drückt Anhänger auf die Gegenfahrbahn), ausgelöst durch fahrlässiges Handeln (Fahren mit leerem Planenanhänger bei Sturm) und nicht durch ein unabwendbares Ereignis (das wäre z.B. ein windstiller Tag und plötzlich kommt ein Tornado und schleudert den Anhänger auf die Gegenfahrbahn)
Richtig. Auch dann würde die Versicherung versuchen, leistungsfrei zu bleiben.
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Banale Frage, woran erkennt man einen leeren Planenanhänger?
an einer durchsichtigen Plane, die es doch üblerweise immer bei solchen Anhängern gibt? 😁😁😁
Verusch macht kluch und ich versuche auch, seit Jahrzehnten Millionär zu werden.
Bei meinen Eltern ist vor Jahren mal ein Baum des Nachbarn auf den Zaun gefallen. Der Nachbar hat es seiner Versicherung gemeldet und die hat abgelehnt mit der Begründung: Der Baum war gesund, es war nicht vorherzusehen, dass er bei Sturm abbricht.
Mein Vater wollte das nicht akzeptieren (es war ein uralter Birnenbaum, sah wirklich nicht mehr gesund und stabil aus) und hat einen Gutachter beauftragt. Der hat bestätigt, dass der Baum morsch war und somit ein Verschulden des Nachbarn vorlag (er hätte den morschen Baum rechtzeitig beseitigen müssen). Folglich hat die Versicherung den Schaden plus das Gutachten gezahlt.
Aber wenn man das nicht als Einzelfall sieht, sondern als gängige Praxis, dann wird ein Schuh draus. Die Versicherung lehnt erstmal ab. 8 von 10 Leuten akzeptieren das vielleicht. Sei es, weil sie die Gutachterkosten scheuen oder weil der Schaden nicht so hoch ist, dass sich der Aufwand lohnt oder warum auch immer.
Dann ist es für die Versicherung immer noch ein gutes Geschäft, auch wenn sie in den zwei anderen Fällen den Schaden plus Gutachten bezahlen müssen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. Februar 2022 um 21:41:43 Uhr:
Banale Frage, woran erkennt man einen leeren Planenanhänger?
In diesem Fall am ersten Beitrag.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 26. Februar 2022 um 21:50:47 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. Februar 2022 um 21:41:43 Uhr:
Banale Frage, woran erkennt man einen leeren Planenanhänger?In diesem Fall am ersten Beitrag.
Werde trotzdem vor einer Überholabsicht mich nicht bei MT einloggen.
@Paola Gibt es in dem Fall irgendwelche Neuigkeiten, welche die geneigten Helfer und Mitleser wissen sollten?
Hallo, ich hatte erstmal Wiederspruch gegen den Bescheid eingelegt. Daraufhin hat die Versicherung erst die Unterlagen bei der Polizei angefordert. Was ich ebenfalls getan habe, allerdings hat die Polizei mir gesagt das sie zur Zeit lange Bearbeitungszeiten haben. Im Moment warten wir auf die Unterlagen und die neue Entscheidung der Versicherung.
Du wirst, im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung, keine Akteneinsicht bekommen. Das muss dein Anwalt für dich machen.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 12. März 2022 um 08:15:02 Uhr:
Du wirst, im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung, keine Akteneinsicht bekommen. Das muss dein Anwalt für dich machen.
Das ist ein Gerücht. Wird aber zugegebenermaßen aus Zeitmangel auch erst mal pauschal abgelehnt.
Gruß Metalhead
Ich hatte mit der Zuständigen Stelle telefoniert dort wurde mir gesagt das jeder Akteneinsicht erhält der das Aktenzeichen hat und einen Grund dafür, laut des Beamten z.B. Klärung der Kostenübernahme im Versicherungsfall und dafür muss ich keinen Anwalt bemühen.
Gesetze können sich im Laufe der Jahre ändern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht_(Deutschland)