Strafzettel erhalten. Habe ich hier falsch geparkt?
Hallo, hab Strafzettel an Windschutzscheibe von den schwarzen VW gefunden, nur ist mir nicht klar was ich falsch gemacht habe. Absolutes Halteverbot gilt nur für Fahrbahn hat man mir gesagt, ich stehe auf befestigen Seitenstreifen/Grünstreifen/Bürgersteig???
Bushaltestelle schätze ich mehr als 15 Meter weg.
Ich weiß nicht was der Polizist zu bemängeln hatte, da stehen immer Autos und nie hab ich da nen Strafzettel gesehen.
94 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 16. Januar 2024 um 07:57:37 Uhr:
Wie man erkennen kann, Endet die Berechtigung auf dem Seitenstreifen zu parken an der Laterne.
Für die Berechtigung auf einem Seitenstreifen zu parken, benötigt man keine Beschilderung. Das Parken auf einem befestigten Seitenstreifen ist der vorgesehene Normalfall aus § 12 StVO.
Also stellt sich nur noch die Frage, ob es an dieser Stelle immer noch ein befestigter Seitenstreifen ist. Und da hat die Behörde offenbar eine andere Auffassung. Diese muss man aber nicht unbedingt teilen. Dort, wo weiter vorne das Parken ausdrücklich erlaubt ist, ist der Seitenstreifen auch nicht gepflastert oder asphaltiert, sondern nur mit etwas Schotter verdichtet. Das soll offenbar "befestigt" im Sinne der StVO sein. An der Stelle, wo die TE parkte, sieht es praktisch genau so aus. Auch dort ist kein "matschiges Erdreich", sondern die gleiche Oberfläche wie weiter vorne.
Dort ist nichts befestigt. Einfach nur sandiger Boden im mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen, wie es hier üblich ist. An manchen Stellen ist das "Gehwegparken" angeordnet und in Richtung Ampelkreuzung hat sich der nicht freigegebene Bereich verändert. Das wurde schlicht übersehen. Kann in der ewigen Routine als Anwohner nunmal passieren.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Januar 2024 um 16:07:06 Uhr:
Dort ist nichts befestigt.
Das ist Auslegungssache. Der Wortlaut der StVO scheint es sogar der Interpretation des Fahrers zu überlassen, wann das Merkmal vorliegt:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist ..."
Für die TE war der Seitenstreifen offenbar "dazu ausreichend befestigt". Die Reifen sinken überhaupt nicht ein, es ist kein Erdreich und es sieht genau so aus, wie auf den anderen Stellen, an denen es nach Auffassung der Behörde erlaubt sein soll.
Bäume als Straßenbegleitgrün = Grünanlage. Parken auf Grünanlagen ist für Führerscheinbesitzer nur zulässig, wenn es ausgeschildert ist. Dort war es zum "Tatzeitpunkt" nicht ausgeschildert und damit nicht zulässig. Und damit hat es sich.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Januar 2024 um 16:21:37 Uhr:
Parken auf Grünanlagen ist für Führerscheinbesitzer nur zulässig, wenn es ausgeschildert ist.
Es gibt keine Beschilderung, um auf Grünanlagen parken zu dürfen. Die Beschilderung, die hier verwendet wird, erlaubt das Parken auf Gehwegen.
Wann ist er denn befestigt? Der Seitenstreifen ist auf jedenfall mit einen Bordstein zur Fahrbahn abgegrenzt.
Für was zahle ich denn jetzt? Parken auf Grünstreifen oder Seitenstreifen? Ich finde Bußgelder nur für illegales Parken auf dem linken Seitenstreifen aber nicht auf den Rechten.
Zitat:
@Steffi36 schrieb am 16. Januar 2024 um 16:24:51 Uhr:
Für was zahle ich denn jetzt?
Das kann man nicht wissen. Möglich wäre ein Verstoß gegen die Grünanlagensatzung der Stadt Berlin, das wird aber üblicherweise eher vom Ordnungsamt als von der Polizei geahndet. Daher wird der Vorwurf vermutlich das Parken auf einem Gehweg sein.
Das Verwarngeld wird vermutlich auf das Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung ausgelegt sein.
Wenn die Fläche nun zur Berliner Grünfläche (Parks u.s.w.) gezählt wird, biste mit einem Bußgeld bis zu 5000 EURO dabei, zählt es zum Gehweg, ohne Behinderung 55 EURO u.s.w.
Ernsthaft wir haben jetzt keine Glaskugel, da wirst du jetzt einfach mal abwarten müssen, was im Brief als Vorwurf steht ...
Zitat:
@tartra schrieb am 16. Januar 2024 um 16:33:28 Uhr:
Wenn die Fläche nun zur Berliner Grünfläche (Parks u.s.w.) gezählt wird, biste mit einem Bußgeld bis zu 5000 EURO dabei, zählt es zum Gehweg, ohne Behinderung 55 EURO u.s.w.Ernsthaft wir haben jetzt keine Glaskugel, da wirst du jetzt einfach mal abwarten müssen, was im Brief als Vorwurf steht ...
Klasse, bis zu 5000 euro, dann kann ich nur hoffen das es als Gehweg ausgelegt wird.
Jahrzehnte war parken genau an der Stelle erlaubt, jetzt auf einmal geht es natürlich nicht mehr. Typisch Deutschland.
Zitat:
@Steffi36 schrieb am 16. Januar 2024 um 17:07:08 Uhr:
Klasse, bis zu 5000 euro, dann kann ich nur hoffen das es als Gehweg ausgelegt wird.
Lass dich von der Formulierung "bis zu" nicht irritieren. In der Regel wird das ungefähr gleich geahndet, also z.B. mit 50 Euro.
Zitat:
@tartra schrieb am 16. Januar 2024 um 16:33:28 Uhr:
Wenn die Fläche nun zur Berliner Grünfläche (Parks u.s.w.) gezählt wird, biste mit einem Bußgeld bis zu 5000 EURO dabei, zählt es zum Gehweg, ohne Behinderung 55 EURO u.s.w.
In München sind es sogar bis 25k€, aber da wird zwischen Grünfläche und Grünstreifen unterschieden (und eine Grünfläche ist das sicher nicht und ein Grünstreifen geht IMHO bis max. 100,-).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Januar 2024 um 17:14:25 Uhr:
In München sind es sogar bis 25k€, aber da wird zwischen Grünfläche und Grünstreifen unterschieden (und eine Grünfläche ist das sicher nicht und ein Grünstreifen geht IMHO bis max. 100,-).
25.000 € würde es wohl eher kosten, wenn Du im Englischen Garten direkt auf dem Rasen parkst.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2024 um 17:16:45 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Januar 2024 um 17:14:25 Uhr:
In München sind es sogar bis 25k€, aber da wird zwischen Grünfläche und Grünstreifen unterschieden (und eine Grünfläche ist das sicher nicht und ein Grünstreifen geht IMHO bis max. 100,-).25.000 € würde es wohl eher kosten, wenn Du im Englischen Garten direkt auf dem Rasen parkst.
Ja, klar "bis zu" halt. 😉
Hier geht's um Grünstreifen.
Gruß Metalhead
Ich hab mir jetzt den Flächennutzungsplan angeguckt. Es ist nicht als Grünfläche ausgewiesen, sondern als Wohnbaufläche.