Strafzettel erhalten. Habe ich hier falsch geparkt?

Hallo, hab Strafzettel an Windschutzscheibe von den schwarzen VW gefunden, nur ist mir nicht klar was ich falsch gemacht habe. Absolutes Halteverbot gilt nur für Fahrbahn hat man mir gesagt, ich stehe auf befestigen Seitenstreifen/Grünstreifen/Bürgersteig???

Bushaltestelle schätze ich mehr als 15 Meter weg.

Ich weiß nicht was der Polizist zu bemängeln hatte, da stehen immer Autos und nie hab ich da nen Strafzettel gesehen.

VW Golf
Bushaltestelle
Selbe Szene im Dunkeln
94 Antworten

@nogel
Streetview ist nicht aktuell, wurde schon mehrfach erwähnt.
Laut Foto sieht es da jetzt anders aus!
In der Regel wird das Parken auf solchen Streifen, auch ohne Schild, allerdings geduldet.
Aber Knöllchen kann es jederzeit geben.
Vorschlag: das blaue Parkenschild nachts versetzen.😉
Vielleicht wurde die richtige Aufstellung versäumt, nach den Änderungen, ohne Schild kein offizielles parken.

@Steffi36 kann uns sicher sagen, ob in dieser Straße nach wie vor geparkt werden kann. Und vermutlich wurde der erlaubte Parkbereich nur etwas verschoben wegen der neuen (Übergangs-) Haltestelle.

Ich hab noch mal geguckt, der erlaubte Parkbereich wurde verschoben, warum auch immer.

Ich hab mal nen Foto gemacht, weiter hinten fängt der Parkbereich an, endet vor der Bushaltestelle, was relativ neu ist, sonst durfte man bis zur Kreuzung stehen.

Als was gilt das jetzt? Unerlaubtes Parken auf Seitenstreifen?

20240115

Und wo stand jetzt dein Auto?

Das ist hier irgendwie Salami Taktik.

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 16. Januar 2024 um 07:06:23 Uhr:


Und wo stand jetzt dein Auto?

Das ist hier irgendwie Salami Taktik.

Am rechten Fahrbahn Rand, der schwarze VW von Miles (Carsharing).

Das ist doch eine vollkommen andere Stelle als auf den Bildern im Eingangsbeitrag.

Bilderstrecke vom Juni 2023
Wie man erkennen kann, Endet die Berechtigung auf dem Seitenstreifen zu parken an der Laterne. Demnach steht schon der silberne Golf Kombi wie auch der dunkelgraue Skoda schon verboten.

Da hilft auch gesunder Menschenverstand... auf unversiegelten Erdreich/Grünflächen/Baumscheiben stellt man seine Karre schlicht nicht ab, dazu werden die Autos immer schwerer ...

absolut richtig das die Städte endlich mal eingreifen, bzgl. nur weil bisher noch keine Verwarngelder verteilt wurden, heißt nicht das es legal war...und jetzt werden glücklicherweise die Behörden auf diese Thema aufmerksam ... da würden sonst auch Kaliber wie ein 3,5t Transporter abgestellt, das schädigt auf Dauer sogar die Wurzeln im Erdreich...

Und als Anwohner möchte man wohl eher die gepflegte Grünfläche als ein Schlammloch oder tote verdichtete Sandkraterflächen?

Ich weiß in berlin gibt es etliche Ecken mit einer angespannten Parkplatzsituation, bloß der Leidtragende darf nicht die Natur sein...🙁

@tartra Der grüne Daumen hat aber nichts mit der StVO zu tun. Daher sind deine Ausführungen eher populistisch.
Mir ist solch ein Stellplatz mit verdichtetem Boden lieber als das diese Streifen noch zusätzlich versiegelt werden.

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Darf man die Natur (als "Anderer"😉 mit dazu zählen?

Es soll auf keinen Fall Populistisch sein, nur ein Hinweis, abseits von was darf man oder nicht und was machen doch andere. Einfach mal einen Blick über den Tellerrand .. und gerade in urbanen Gebieten, wo die Parkplätze nahezu 24/7/365 belegt sind .. ist es einfach schlecht auf dem Erdreich/Grünflächen zu parken...

Wenn aber die Verwaltung dies zulässt (was hier ja in teilen ist), dann kann ich auch entsprechend parken und nein, die Natur gehört nicht zu den "Anderen". Das Verbot in Grünflächen zu parken ist über den §12 StVO geregelt.

Zitat:

@tartra schrieb am 16. Januar 2024 um 10:30:21 Uhr:


Da hilft auch gesunder Menschenverstand... auf unversiegelten Erdreich/Grünflächen/Baumscheiben stellt man seine Karre schlicht nicht ab, ...

Tja, bei uns in der Grünanlage beim Haus parkt neuerdings ein Quad. Wozu einen regulären Stellplatz suchen, wenn das geländegängige Teil auch in der Wiese stehen kann? 🙄

Zitat:

@ktown schrieb am 16. Januar 2024 um 10:44:54 Uhr:


Wenn aber die Verwaltung dies zulässt (was hier ja in teilen ist), dann kann ich auch entsprechend parken und nein, die Natur gehört nicht zu den "Anderen". Das Verbot in Grünflächen zu parken ist über den §12 StVO geregelt.

Wo in §12 StVO wird das denn geregelt? Kannst Du das mal verlinken? Das Wort "Grünfläche" taucht weder in der StVO noch im Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog auf.

Im Tatbestandskatalog gibt es das Wort "Grünstreifen", das gibt es aber in der StVO auch nicht.

Bei uns wird das Parkverbot auf Grünflächen in der Grünflächensatzung der Stadt geregelt und kann mit einem Auffangtatbestand wie es im Tatbestandkatalog beschrieben ist, geahndet werden.

Ist hier ganz gut erklärt:
https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/parken-auf-gruenflaeche/

Gruß Metalhead

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Januar 2024 um 12:30:05 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 16. Januar 2024 um 10:44:54 Uhr:


Wenn aber die Verwaltung dies zulässt (was hier ja in teilen ist), dann kann ich auch entsprechend parken und nein, die Natur gehört nicht zu den "Anderen". Das Verbot in Grünflächen zu parken ist über den §12 StVO geregelt.

Wo in §12 StVO wird das denn geregelt? Kannst Du das mal verlinken? Das Wort "Grünfläche" taucht weder in der StVO noch im Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog auf.

Im Tatbestandskatalog gibt es das Wort "Grünstreifen", das gibt es aber in der StVO auch nicht.

1. Willst du dich nun an Begrifflichkeiten aufhängen? Es ist doch schnuppe, ob man es, wie ich, Grünfläche nennt, oder Grünstreifen nennt. Gemeint ist das gleiche.

2. Der §12 definiert, wo geparkt und/oder gehalten werden darf. Wenn also weder Grünstreifen noch Grünfläche dort auftaucht, was sagt uns das?

Übrigens. Die TBNR sind von 102118 bis 102732.

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