Strafzettel berechtigt ??? Einspruch ?
Hallo Zusammen,
ich habe heute hinter einem Park-Schein-Bereich-Beginnt-Schild geparkt und zu meinem erstaunen einen Strafzettel erhalten. Werde Einspruch einlegen, doch wollte mir noch mal hier im Forum dazu Erfahrungen und Informationen einholen.
Ich sehe mich im Recht, da sonst kein weiteres Schild in der Nähe das Parken bzw. Halten regelt.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.
Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.
In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.
Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.
Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.
99 Antworten
Zitat:
@fahrfreude2015 schrieb am 7. Januar 2018 um 21:30:14 Uhr:
Hallo Leute,ich muss mich nochmal melden. Die Stadt hat nun das Schild umgesetzt 😁 😁 😁
Danke für die Rückmeldung!
Schade, dass das Schild versetzt wurde. Und irgendwie auch Quatsch. Müsste man mal ausrechnen, ob und wann die zu erwartenden Mehreinnahmen die Kosten des Versetzens ausgleichen. Abgesehen davon haben viele bestimmt aus Sicherheitsgründen dennoch einen Parkschein gekauft.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 8. Januar 2018 um 12:48:10 Uhr:
Zitat:
@fahrfreude2015 schrieb am 7. Januar 2018 um 21:30:14 Uhr:
Hallo Leute,ich muss mich nochmal melden. Die Stadt hat nun das Schild umgesetzt 😁 😁 😁
Danke für die Rückmeldung!
Schade, dass das Schild versetzt wurde. Und irgendwie auch Quatsch. Müsste man mal ausrechnen, ob und wann die zu erwartenden Mehreinnahmen die Kosten des Versetzens ausgleichen. Abgesehen davon haben viele bestimmt aus Sicherheitsgründen dennoch einen Parkschein gekauft.
Hier geht es wohl weniger um Kosten als, vernünftigerweise, um die Beseitigung eines Fehlers beim Aufstellen. Die Ordnungsbehörde hat nur mal bei sich selbst für Ordnung gesorgt. 😉 Dass das Parken vor dem bisherigen Standort des Schildes wirklich kostenlos war, ist auch noch nicht ausgemacht. Ich kenne das System in Aachen nicht genau. Es gibt dort verschiedene Parkzonen, die nahezu den gesamtem inneren Bereich der Stadt abdecken. Es könnte sein, dass diese Zonen rechtlich Teil einer großen Parkraumbewirtschaftungszone sind. Da die Parkraumbewirtschaftungszonen jeweil nur zu Beginn und Ende (ähnlich wie die Tempo-30-Zonen) ausgeschildert sein müssen, könnte es sein, dass der TE zwar nicht in der Parkzone J1 aber innerhalb der gesamten Parkraumbewirtschaftungszone noch in der Parkzone D oder R geparkt hat, die unmittelbar an die Parkzone J1 angrenzen. Eventuell hat das Ordnungsamt wegen der Unübersichtlichkeit der Regelungen auch einfach "Gnade vor Recht" ergehen lassen und lieber das Schild versetzt, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@fahrfreude2015 schrieb am 7. Januar 2018 um 21:30:14 Uhr:
ich muss mich nochmal melden. Die Stadt hat nun das Schild umgesetzt 😁 😁 😁
Das ist die vernünftigste Lösung. Ausdrücklichen Dank für die Rückmeldung!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Januar 2018 um 11:00:50 Uhr:
Zumindest hat jetzt so alles seine Richtigkeit.
Eine Frechheit der Stadt war es hingegen trotzdem, daß hier ein Knöllchen ausgestellt wurde und bestimmt war das auch kein Einzelfall.
Sicher wurden hier mehr als genug zu unrecht abkassiert !
Die sollten alle jetzt das Geld zurückklagen.
Ich denke nicht, dass dieses Modell wirklich einträglich war. Wer da ohne Parkschein geparkt hat, der hat das ganz bewusst gemacht und diejenigen legen im Fall der Fälle auch Widerspruch ein.
Es mögen eher einige unnötig ein Parkschein gekauft haben.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Januar 2018 um 12:59:52 Uhr:
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 8. Januar 2018 um 12:48:10 Uhr:
Danke für die Rückmeldung!
Schade, dass das Schild versetzt wurde. Und irgendwie auch Quatsch. Müsste man mal ausrechnen, ob und wann die zu erwartenden Mehreinnahmen die Kosten des Versetzens ausgleichen. Abgesehen davon haben viele bestimmt aus Sicherheitsgründen dennoch einen Parkschein gekauft.
Hier geht es wohl weniger um Kosten als, vernünftigerweise, um die Beseitigung eines Fehlers beim Aufstellen. Die Ordnungsbehörde hat nur mal bei sich selbst für Ordnung gesorgt. 😉 Dass das Parken vor dem bisherigen Standort des Schildes wirklich kostenlos war, ist auch noch nicht ausgemacht. Ich kenne das System in Aachen nicht genau. Es gibt dort verschiedene Parkzonen, die nahezu den gesamtem inneren Bereich der Stadt abdecken. Es könnte sein, dass diese Zonen rechtlich Teil einer großen Parkraumbewirtschaftungszone sind. Da die Parkraumbewirtschaftungszonen jeweil nur zu Beginn und Ende (ähnlich wie die Tempo-30-Zonen) ausgeschildert sein müssen, könnte es sein, dass der TE zwar nicht in der Parkzone J1 aber innerhalb der gesamten Parkraumbewirtschaftungszone noch in der Parkzone D oder R geparkt hat, die unmittelbar an die Parkzone J1 angrenzen. Eventuell hat das Ordnungsamt wegen der Unübersichtlichkeit der Regelungen auch einfach "Gnade vor Recht" ergehen lassen und lieber das Schild versetzt, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
Grüße vom Ostelch
Also eigentlich habe ich es ja schon paar mal gesagt aber ich sage es nochmal:
Dort in der Straße existiert keine Parkzone!
Das Parken wird dort nur mit diesen Schildern geregelt.
Ich wohne hier und habe es auch einigemal geprüft bevor ich Einspruch eingelegt habe.
Zitat:
@fahrfreude2015 schrieb am 28. März 2018 um 21:35:56 Uhr:
Also eigentlich habe ich es ja schon paar mal gesagt aber ich sage es nochmal:Dort in der Straße existiert keine Parkzone!
Das Parken wird dort nur mit diesen Schildern geregelt.
Ich wohne hier und habe es auch einigemal geprüft bevor ich Einspruch eingelegt habe.
Dann wundert es mich, dass es die verlinkte Karte der Stadt Aachen gibt und das auf dem von dir fotografierten Schild "Parkzone J1" zu lesen ist. Da dort wohnst wirst du recht haben und die Sache ist ja nun sowieso doppelt erledigt und auch schon gut abgehangen.
Grüße vom Ostelch
Warum sowieso doppelt erledigt?
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 29. März 2018 um 06:35:57 Uhr:
Warum sowieso doppelt erledigt?
Einmal, weil die Ordnungsbehörde das Verfahren gegen den TE eingestellt hatte und zum zweiten, weil die anschließend das Schild so umgesetzt hat, dass die Stelle, an der der TE damals geparkt hatte, nun eindeutig im Bereich einer Parkzone liegt.
Grüße vom Ostelch
Was beides hier im Thread bereits ziemlich weit vorne erörtert wurde.
Ich finde es schon nett von der Stadt Aachen, dass sie auf uns hier hören!
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 29. März 2018 um 10:56:38 Uhr:
Was beides hier im Thread bereits ziemlich weit vorne erörtert wurde.Ich finde es schon nett von der Stadt Aachen, dass sie auf uns hier hören!
Tja, wenn unser langer Arm es will, stehen alle Räder still!
Grüße vom Ostelch