Strafzettel berechtigt ??? Einspruch ?
Hallo Zusammen,
ich habe heute hinter einem Park-Schein-Bereich-Beginnt-Schild geparkt und zu meinem erstaunen einen Strafzettel erhalten. Werde Einspruch einlegen, doch wollte mir noch mal hier im Forum dazu Erfahrungen und Informationen einholen.
Ich sehe mich im Recht, da sonst kein weiteres Schild in der Nähe das Parken bzw. Halten regelt.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.
Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.
In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.
Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.
Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.
99 Antworten
Hallo Leute,
Nun ist die Antwort.
Verfahren wurde eingestellt! Danke für eure Einschätzungen und Beiträge 🙂
Und liebe Grüße an den lieben Sentenced7
Der wird die Ironie nicht begreifen. 😎
..die Einstellung war absolut zu erwarten. Solche Fälle habe ich selbst auch schon mehrmals erlebt und mich stets (erfolgreich!) zur Wehr gesetzt. In einem ganz ähnlichen Fall hat die Stadt anschließend einen Bautrupp hingeschickt, die das Schild tatsächlich fünf Meter weiter vorn in der Straße neu eingepflanzt haben (statt einen simplen Pfeil auf dem Schild zu ergänzen).
Einmal habe ich es bis zum Gericht getrieben und der Richter hat das Verfahren bei einem Ortstermin eingestellt. Das Verfahren hat die Stadt allein 630 € Auslagen gekostet und natürlich die Arbeitskraft des heftig genervten Richters ;-)
Schöner Erfolg für Dich! Peinlich für die Stadt - die Knöllchenonkels und -tanten sollten wenigstens auf diesem meist ziemlich einfachen Rechtsgebiet Durchblick haben. Die Überlegung, die sich Betroffene "Falschparker" machen, müssen die ja bei jedem Sachverhalt einmal kurz durchspielen. Da sollte sich ziemlich rasch Routine einstellen. Hier kommt man völlig unzweifelhaft zu dem vielfach erwähnten Ergebnis. Trotzdem handeln die offenbar nur nach Gewohnheit, Gefühl oder Ladezustand der Batterie im Knöllchendrucker.
Die arbeiten halt so, wie sie es können ...
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Ich glaube, das trifft auf jeden zu.
Auch auf dich und mich. 😎
Mit dem Glauben ist das so eine Sache ... 🙂
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 15. Dez. 2017 um 20:54:10 Uhr:
Der wird die Ironie nicht begreifen.
Wie auch, wenn man in der Grundschule nur Klatschen und Singen hatte 😁
Und danke an den TE fuer die Rueckmeldung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Dezember 2017 um 18:38:27 Uhr:
Mit dem Glauben ist das so eine Sache ... 🙂
Und die erste Krise ist bekanntlich die Glaubenskrise. Oder war das jetzt die Schönheitskrise?
Njet ... gar keine Krise. 🙂
Mit oder ohne Fahrrad? 😁
Das nenne ich mal einen Erfolg.
Auch wenn der kostenfreie Parkplatz jetzt weg ist.
... also wenn man stänkern wollte, würde man binnen Monatsfrist gegen das Versetzen des Schildes Widerspruch mit irgend einer "Begründung" einlegen und für Beschäftigung sorgen. 😎
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 7. Januar 2018 um 21:32:46 Uhr:
Mit oder ohne Fahrrad? 😁Das nenne ich mal einen Erfolg.
Auch wenn der kostenfreie Parkplatz jetzt weg ist.
Zumindest hat jetzt so alles seine Richtigkeit.
Eine Frechheit der Stadt war es hingegen trotzdem, daß hier ein Knöllchen ausgestellt wurde und bestimmt war das auch kein Einzelfall.
Sicher wurden hier mehr als genug zu unrecht abkassiert !
Die sollten alle jetzt das Geld zurückklagen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Januar 2018 um 11:00:50 Uhr:
Die sollten alle jetzt das Geld zurückklagen.
Das ist nicht möglich, sobald die Verwarnung bezahlt wurde ist diese akzeptiert und die Einspruchsmöglichkeiten erloschen.
erledigt