Strafzettel berechtigt ??? Einspruch ?

Hallo Zusammen,

ich habe heute hinter einem Park-Schein-Bereich-Beginnt-Schild geparkt und zu meinem erstaunen einen Strafzettel erhalten. Werde Einspruch einlegen, doch wollte mir noch mal hier im Forum dazu Erfahrungen und Informationen einholen.

Ich sehe mich im Recht, da sonst kein weiteres Schild in der Nähe das Parken bzw. Halten regelt.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus!

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Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:


Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".

Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.

Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.
In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.
Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.

Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.

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Zitat:

@Crash O. schrieb am 28. September 2017 um 22:09:43 Uhr:


wirst du viel Spaß haben, da weg zu kommen....

Nö, dürfte kein Problem sein. Polizei rufen und abschleppen lassen, wenn man so zugeparkt wurde das man nicht mehr raus kommt.

Ansonsten ist es für die Stadt auch kein Beinbruch, wenn ein Platz kostenlos ist. Man muss es nur der kontrollierenden Kraft deutlich machen, das sie halt einen Fehler gemacht hat. Ist menschlich.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 28. September 2017 um 22:16:18 Uhr:



Zitat:

@Crash O. schrieb am 28. September 2017 um 22:09:43 Uhr:


wirst du viel Spaß haben, da weg zu kommen....

Nö, dürfte kein Problem sein. Polizei rufen und abschleppen lassen, wenn man so zugeparkt wurde das man nicht mehr raus kommt.

Ansonsten ist es für die Stadt auch kein Beinbruch, wenn ein Platz kostenlos ist. Man muss es nur der kontrollierenden Kraft deutlich machen, das sie halt einen Fehler gemacht hat. Ist menschlich.

Auch das habe ich selbst schon einmal persönlich gehabt, dass eine Bußgeldbehörde einen Fehler gemacht hat. Die haben dann argumentiert, dass der Fehler geheilt wurde, aber Kosten angefallen sind, die ich zu tragen hätte.

Eigentlich hätte ich das bezahlen müssen, aber ich habe es nicht bezahlt, weil ich ganz einfach keine Post mehr angenommen habe. Somit ist es dann in der Versenkung verschwunden, weil wahrscheinlich der Aufwand gegenüber dem nutzen, der Eintreibung, zu groß war.

Keine Post anzunehmen ist natürlich die dümmste Reaktion, wenn man Forderungen gegen sich laufen hat. Das hat schon viele Leute in die K*cke geritten. Schuldnerberatungsstellen können davon ein Lied singen.

Nur was ich schwarz auf weiß vor mir habe, kann ich auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen!

Zitat:

@Crash O. schrieb am 28. September 2017 um 22:09:43 Uhr:


Das Problem das die Stadt hat: Wenn sie das Schild an den Anfang der Parkbucht verschiebt, wird es durch das große Schild verdeckt und keiner zahlt mehr weil das Schild nicht sichtbar ist. Deshalb wurde das Schild an der Stelle wo es steht aufgestellt. Bei normalen Autos ist dies auch kein Problem da sie immer in den Parkscheinbereich hineinragen. Und nun kommen die oberschlauen Kleinstwagenfahrer und wollen da kostenlos parken. Wenn du da so zwischen dem Findling und dem gekennzeichneten Parkscheinbereich stehst und ein richtiges Auto stellt sich bis ans ende des Parkscheinbereichs, für den er bezahlt hat, wirst du viel Spaß haben, da weg zu kommen....

Ändert nach wie vor nix an der Tatsache, daß die Parkscheinzone immer noch erst "ab" dem Schild gültig ist.
Das ist aber nicht das Problem des kleinen Bürgers, sondern das von der zuständigen Gemeinde.

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Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 29. September 2017 um 00:15:09 Uhr:


...
Auch das habe ich selbst schon einmal persönlich gehabt, dass eine Bußgeldbehörde einen Fehler gemacht hat. Die haben dann argumentiert, dass der Fehler geheilt wurde, aber Kosten angefallen sind, die ich zu tragen hätte.

Eigentlich hätte ich das bezahlen müssen, aber ich habe es nicht bezahlt, weil ich ganz einfach keine Post mehr angenommen habe. Somit ist es dann in der Versenkung verschwunden, weil wahrscheinlich der Aufwand gegenüber dem nutzen, der Eintreibung, zu groß war.

Weshalb sollte man für etwas zahlen, was man nicht selbst verschuldet hat? Wie hat die Behörde das begründet?

so Leute,

die Stadt hat sich etwas Zeit gelassen: Nun ist Post da!
Ich soll 25€ für " Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 2 Stunden" bezahlen." ( §13 abs. 1 2 §49 stvo §24 stvg 63.4 bkat).

Ich bin immer noch der Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist. Doch habe ich bedenken ob sich die Stadt drauf einlässt und es dann fallen lässt. Falls nicht, wird es nämlich noch teurer.
Was sind eure Erfahrungen mit sowas?

Beste Grüße
Fahrfreude

Dann macht man ein Foto, telefoniert einmal nett mit der Sachbearbeiterin, schickt Ihr wenn keines in der Akte ist das Bild per E-Mail, und dann sagt Sie dir schon ob sie es einstellt.

Zitat:

@fahrfreude2015 schrieb am 2. November 2017 um 22:17:06 Uhr:


Ich bin immer noch der Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist. Doch habe ich bedenken ob sich die Stadt drauf einlässt und es dann fallen lässt. Falls nicht, wird es nämlich noch teurer.

Völlig egal ob es die Stadt selber oder ein Richter einstellt. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 2. November 2017 um 22:28:50 Uhr:


Dann macht man ein Foto, telefoniert einmal nett mit der Sachbearbeiterin, schickt Ihr wenn keines in der Akte ist das Bild per E-Mail, und dann sagt Sie dir schon ob sie es einstellt.

Wenn kein Foto in der Akte ist und der Strafzettel nur aufgrund der Aussage eines Ordnungsbeamten ausgestellt wurde: Reicht diese Aussage als Beweismittel aus? Denn dann wäre das Foto als Gegendarstellung natürlich nötig. Andernfalls dürfte das Ordnungsamt ja Probleme haben, die Ordnungswidrigkeit überhaupt nachzuweisen.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. September 2017 um 15:55:50 Uhr:



Zitat:

@fahrfreude2015 schrieb am 25. September 2017 um 22:20:33 Uhr:


Das weiß ich noch nicht. Hab nur den Zettel " Brief kommt" hinter dem Scheibenwischer kleben.

Kannst du diesen Wisch mal (ggf. anonymisiert) hier als Anhang hochladen?

Ich kenne es (bislang) nur so, dass man eine Knolle (mit Zahlungsaufforderung, Bankverbindung etc. pp.) hinter dem Scheibenwischer hat.

Ein Zettel, der ohne Tatvorwurf (offenbar) nur sinngemäß sagt "Brief kommt", wäre mir grundsätzlich erstmal suspekt.

Die Stadt Köln hat auch nur kleine weiße Flyer aus dünner Pappe mit Stadtwappen.

Ich doch auch eigentlich sinnvoller, oder?
Wenn der Strafzettel direkt ans Auto gepappt wird, könnte ja theoretisch irgendein Hans vorbei kommen und ihn mitnehmen.
Dann flattert ein paar Wochen später die 1. Mahnung ins Haus, ohne dass man überhaupt eine Zahlungsaufforderung gesehen hat.

Zitat:

@HenryFromWob schrieb am 3. November 2017 um 16:00:14 Uhr:


Wenn kein Foto in der Akte ist und der Strafzettel nur aufgrund der Aussage eines Ordnungsbeamten ausgestellt wurde: Reicht diese Aussage als Beweismittel aus? Denn dann wäre das Foto als Gegendarstellung natürlich nötig. Andernfalls dürfte das Ordnungsamt ja Probleme haben, die Ordnungswidrigkeit überhaupt nachzuweisen.

Die Frage ist ob auf dem Foto in der Akte das Schild klar zu erkennen ist. Ein Foto durfte da schon drin sein.

Zitat:

@Crash O. schrieb am 28. September 2017 um 22:09:43 Uhr:


Das Problem das die Stadt hat: Wenn sie das Schild an den Anfang der Parkbucht verschiebt, wird es durch das große Schild verdeckt und keiner zahlt mehr weil das Schild nicht sichtbar ist. Deshalb wurde das Schild an der Stelle wo es steht aufgestellt.

Hätte die Stadt das Schild in der Ausführung mit 2 Pfeilen (nach links und rechts) aufgestellt hätte hätte sie das Probkem s chon nicht mehr! ( Dann gilt das schild für den Bereich davor und dahinter)

So wie es hier aussieht würde ich auch Widerspruch einlegen (die Fotos sollten als Beweis reichen).

Zitat:

Hätte die Stadt das Schild in der Ausführung mit 2 Pfeilen (nach links und rechts) aufgestellt hätte hätte sie das Probkem s chon nicht mehr! ( Dann gilt das schild für den Bereich davor und dahinter)

Das Zeichen 314 mit zwei Pfeilen dient lediglich als Wiederholung. Die entsprechende Regelung gilt ohne ausdrücklichen Anfang nicht vor dem Verkehrszeichen, sondern allenfalls dahinter.

Ich habe letzte Woche noch einen anderen Politeur angetroffen (wollte mir ein Knöllchen verpassen, war aber nur kurz Geld wechseln beim Metzger --> konnten es also schnell aus der Welt schaffen 🙂 ) und ihn bezüglich meinem Schreiben ausgefragt. Seine Aussage kurz und knapp:
- Wir haben mehrere solcher Stellen an denen Schilder falsch aufgestellt worden sind. Wir schreiben diese Autos auch nicht auf, da wir uns sonst nur die Finger verbrennen
- ich hätte auch dort geparkt und würde nicht bezahlen. Du hast recht.
- leg Widerspruch ein, sollte eingestellt werden.

Gesagt getan: War beim Ordnungsamt und habe die Sache geschildert. Dem Ordungsamt lagen Bilder vor, jedoch war auf keinem dieser Bilder das Schild zu sehen. Hab dem Ordnungsamt meine Bilder geschickt und diese wollen es nochmal Prüfen und dann bekomme ich wieder Post.

Halte euch auf dem Laufenden.

Euer
Fahrfreude

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