Strafzettel berechtigt ??? Einspruch ?

Hallo Zusammen,

ich habe heute hinter einem Park-Schein-Bereich-Beginnt-Schild geparkt und zu meinem erstaunen einen Strafzettel erhalten. Werde Einspruch einlegen, doch wollte mir noch mal hier im Forum dazu Erfahrungen und Informationen einholen.

Ich sehe mich im Recht, da sonst kein weiteres Schild in der Nähe das Parken bzw. Halten regelt.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:


Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".

Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.

Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.
In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.
Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.

Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.

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Muß ja kein Parkplatz sein (das wird eine Fläche erst wenn sie ausgewiesen ist).
Wichtig ist doch nur daß es keine Fahrbahn, Bürgersteig, Ladezone, Bushaltestelle oder Grünfläche ist. Halteverbotschilder gibt's nicht also warum sollte man da nicht parken dürfen?

Gruß Metalhead

Hm. Gute Frage. Wüsste ich jetzt nicht auf Anhieb. Muss eine Parkbucht mit Zeichen 314 gekennzeichnet sein?

[edit]

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Hier § 12 Abs. 4 StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html):

"(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. [...]"

Also: Parkbuchten müssen nicht extra als Parkplätze ausgewiesen werden.

(Um's genau zu sagen: An normalen Straßen nicht. In verkehrsberuhigten Zonen und Haltverbotszonen mit Parken an gekennzeichneten Stellen gilt anderes.)

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. September 2017 um 16:00:58 Uhr:


Stand der Corsa mehr als 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkante entfernt? Gilt diese Regel überhaupt bei Parkbuchten?

Ich hätte da noch Geschwindigkeitsregelverstoß zur Auswahl 🙄

Was hast du denn in der Grundschule gelernt, nur Singen und Klatschen? 😁
Nee, im Ernst: bei den ersten Bildern ist mir das mit der 5m-Regel auch in den Sinn gekommen. Bei den folgenden jedoch nicht mehr, wo das Fahrzeug eindeutig nicht auf der Straße steht. Ich würde, wenn tatsächlich der fehlende Parkschein der Vorwurf ist, auch Einspruch einlegen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 27. September 2017 um 18:07:17 Uhr:


Was hast du denn in der Grundschule gelernt, nur Singen und Klatschen? 😁

Mir scheint, das hatten wir alle nur 😁

Zitat:

Nee, im Ernst: bei den ersten Bildern ist mir das mit der 5m-Regel auch in den Sinn gekommen. Bei den folgenden jedoch nicht mehr, wo das Fahrzeug eindeutig nicht auf der Straße steht.

Nicht unbedingt:

"Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,"

Fragt man nach dem Sinn der Vorschrift, sollen sicherlich einerseits die Bordsteinecken für Passanten frei sein, andererseits ist es auch eine Frage der Übersicht. Und die kann durch Parken in solchen Einbuchtungen auch behindert werden.

Zitat:

Ich würde, wenn tatsächlich der fehlende Parkschein der Vorwurf ist, auch Einspruch einlegen.

Das auf jeden Fall.

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Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 27. September 2017 um 18:34:40 Uhr:


...
Nicht unbedingt:

"Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,"

Fragt man nach dem Sinn der Vorschrift, sollen sicherlich einerseits die Bordsteinecken für Passanten frei sein, andererseits ist es auch eine Frage der Übersicht. Und die kann durch Parken in solchen Einbuchtungen auch behindert werden.

Das gilt doch für das Parken auf der Straße. Hier steht das Fahrzeug doch innerhalb einer Parkbucht.
Ich gehe davon aus, dass diese regelkonform gebaut wurden und ich mir jetzt keinen Kopf machen muss, dass diese weit genug entfernt sind.

Zitat:

@fahrfreude2015 schrieb am 25. September 2017 um 22:20:33 Uhr:


Das weiß ich noch nicht. Hab nur den Zettel " Brief kommt" hinter dem Scheibenwischer kleben.

Kannst du diesen Wisch mal (ggf. anonymisiert) hier als Anhang hochladen?

Ich kenne es (bislang) nur so, dass man eine Knolle (mit Zahlungsaufforderung, Bankverbindung etc. pp.) hinter dem Scheibenwischer hat.

Ein Zettel, der ohne Tatvorwurf (offenbar) nur sinngemäß sagt "Brief kommt", wäre mir grundsätzlich erstmal suspekt.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. September 2017 um 15:55:50 Uhr:


Ein Zettel, der ohne Tatvorwurf (offenbar) nur sinngemäß sagt "Brief kommt", wäre mir grundsätzlich erstmal suspekt.

Wäre mir auch völlig neu, daß eine Ankündigung am Scheibenwischer hängt, mit der Bekanntgabe, daß der Bußgeldbescheid im Anmarsch ist.

Falls das tatsächlich doch so gehandhabt wird, wäre ja sicher das Stadtwappen und die zuständige Behörde da drauf zu finden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. September 2017 um 16:20:25 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. September 2017 um 15:55:50 Uhr:


Ein Zettel, der ohne Tatvorwurf (offenbar) nur sinngemäß sagt "Brief kommt", wäre mir grundsätzlich erstmal suspekt.

Wäre mir auch völlig neu, daß eine Ankündigung am Scheibenwischer hängt, mit der Bekanntgabe, daß der Bußgeldbescheid im Anmarsch ist.

Falls das tatsächlich doch so gehandhabt wird, wäre ja sicher das Stadtwappen und die zuständige Behörde da drauf zu finden.

Komisch eigentlich, dass das bislang noch keiner "beanstandet" hat.

Klingt für mich irgendwie nach einem schlechten Scherz einer missgelaunten Person, die ggf. selbst vorher da gestanden hat.

Wobei die Bilder tatsächlich etwas merkwürdig sind. Die Parkzone (oder was auch immer das da ist) scheint zumindest geradezu Missverständnisse zu provozieren.

Gibt es nicht beides? Zettel mit unmittelbarer Zahlungsaufforderung, Betrag, Kennzeichen und Vorwurf, den der/die Politesse /-r vor Ort auf Thermopapier druckt und die allgemeinen, die nur anzeigen, dass man falsch geparkt hat?

Es gibt auch Städte, in denen wird nur ein Hinweis am Auto angebracht, dass demnächst ein Brief vom Ordnungsamt an den Halter verschickt wird.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. September 2017 um 15:55:50 Uhr:


Ich kenne es (bislang) nur so, dass man eine Knolle (mit Zahlungsaufforderung, Bankverbindung etc. pp.) hinter dem Scheibenwischer hat.

Ein Zettel, der ohne Tatvorwurf (offenbar) nur sinngemäß sagt "Brief kommt", wäre mir grundsätzlich erstmal suspekt.

Diese Methode wird nur noch von rückständigen Gemeinden angewandt. Normal ist der Hinweiszettel, der
Rest kommt dann später in Form des Anhörungsbogens.

Bei uns war es früher auch so, das es lediglich einen Zettel mit dem Hinweis gab, das Post folgt.

Aktuell wurde es geändert, meine letzte Knolle (übrigens auch unberechtigt) wurde gleich mit Kontonummer und Betrag angehängt.

Asset.JPG

Nur das Zettelchen gibt es immer noch. Ist bei uns Blau mit Stadtwappen und Stadtnamen und Behörde.

Mehr steht da nicht. Allerdings gehen unsere Stadtpolizisten immer mehr dazu über, ihre Tätigkeit aus einem fahrenden Auto heraus auszuüben. Da schreibt dann einer im Vorbeifahren auf, und wenn du da 10 Minuten später immer noch stehst, Pech gehabt.
Wenn Sie natürlich Parkscheine kontrollieren müssen steigen Sie aus.

Als Rückständig würde ich unsere Stadt nicht bezeichnen, aber vollkommen durchorganisiert wenn es um das Abzocken der Autofahrer geht.

Das Problem das die Stadt hat: Wenn sie das Schild an den Anfang der Parkbucht verschiebt, wird es durch das große Schild verdeckt und keiner zahlt mehr weil das Schild nicht sichtbar ist. Deshalb wurde das Schild an der Stelle wo es steht aufgestellt. Bei normalen Autos ist dies auch kein Problem da sie immer in den Parkscheinbereich hineinragen. Und nun kommen die oberschlauen Kleinstwagenfahrer und wollen da kostenlos parken. Wenn du da so zwischen dem Findling und dem gekennzeichneten Parkscheinbereich stehst und ein richtiges Auto stellt sich bis ans ende des Parkscheinbereichs, für den er bezahlt hat, wirst du viel Spaß haben, da weg zu kommen....

Die Stadt könnte das Problem lösen, indem sie auf der Fläche noch einen zusätzlichen Findling plaziert.

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