Strafzettel berechtigt ??? Einspruch ?

Hallo Zusammen,

ich habe heute hinter einem Park-Schein-Bereich-Beginnt-Schild geparkt und zu meinem erstaunen einen Strafzettel erhalten. Werde Einspruch einlegen, doch wollte mir noch mal hier im Forum dazu Erfahrungen und Informationen einholen.

Ich sehe mich im Recht, da sonst kein weiteres Schild in der Nähe das Parken bzw. Halten regelt.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:


Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".

Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.

Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.
In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.
Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.

Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.

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Zitat:

@Manitoba Star [url=https://www.motor-talk.de/.../...erechtigt-einspruch-t6150439.html?...]schrieb am 26. September 2017 um 09:05:58
Kein Wunder, daß im Verkehr oft kein Miteinander herrscht, wenn schon bei solchen vergleichsweisen Nichtigkeiten sofort unsachliche verbale Keulen geschwungen werden.

Das schlimme ist in Verbindung mit Unwissenheit. Er stellt seine Meinung als die einzige richtige hin und holt Verbal aus. Das sind eigendlich die schlimmsten Zeitgenossen.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 23:11:17 Uhr:


Ja. Das Kennzeichen kennzeichent die Parkzone. Und links neben dem Schild sind die Parkplätze, die zu dieser Parkzone gehören. Da zeigt schließlich auch der Pfeil hin. Und dazu gehört auch der erste Parkplatz auf dem (vmtl.) deine Karre steht. Also ist das Ticket völlig gerechtfertigt. Eigentlich logisch.

Wäre das Schild 90° gedreht, wäre die Sachlage anders.

Vermutlich selbst nur Singen und Klatschen in der Schule gehabt.

Die Zonen sind "ab" dem Schild gültig.
Der TE steht somit außerhalb der Zone.

Habe nochmal heute neue Bilder gemacht. Momentan steht ein anderes Fahrzeug dort, welches einen Bewohnerparkausweis besitzt. Es auch die Nebenstraße zu sehen bei der ein Parkbereich beginnt.

Gruß Musti

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Parken denn Anwohner gebührenfrei ? Es kann grundsätzlich Sinn machen, in einem Gebiet mit Anwohnerparkplätzen auch vereinzelt Raum für sonstige Parker freizuhalten. In Deinem Fall geht es wohl doch eher um Gebühren / keine Gebühren.

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Die Intention ist klar: Die komplette Straße ist Parkzone, deswegen steht das Schild auf der linken Straßenseite auch direkt am Anfang. Aber: Auf der rechten Straßenseite ist das Schild allerdings erst ab dem 2. Parkplatz aufgestellt, d.h. der erste (wo auf den Bildern der Opel steht) ist definitiv außerhalb der Zone und der Strafzettel ist somit zu Unrecht ergangen. Ich würde Einspruch einlegen.

Die Ausführungen von birscherl sind richtig, da würde ich auch nichts zahlen.

Stand der Corsa mehr als 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkante entfernt? Gilt diese Regel überhaupt bei Parkbuchten?

Man kann munkeln, weshalb das Schild nicht direkt am Anfang steht. Vielleicht wa da vorher mal ein Behindertenparkplatz (dürfte etwas klein sein) oder ein Altglascontainer?

Spekulation. Ich bin auf den Verwarngeldbescheid gespannt.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. September 2017 um 16:00:58 Uhr:


Stand der Corsa mehr als 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkante entfernt? Gilt diese Regel überhaupt bei Parkbuchten?

Man kann munkeln, weshalb das Schild nicht direkt am Anfang steht. Vielleicht wa da vorher mal ein Behindertenparkplatz (dürfte etwas klein sein) oder ein Altglascontainer?

Spekulation. Ich bin auf den Verwarngeldbescheid gespannt.

Ich bezweifle stark, dass sich die 5 Meter-Regel auf Parkbuchten ausweiten lässt. Wäre sinnbefreit

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. September 2017 um 12:12:48 Uhr:


Die Intention ist klar: Die komplette Straße ist Parkzone, deswegen steht das Schild auf der linken Straßenseite auch direkt am Anfang. Aber: Auf der rechten Straßenseite ist das Schild allerdings erst ab dem 2. Parkplatz aufgestellt, d.h. der erste (wo auf den Bildern der Opel steht) ist definitiv außerhalb der Zone und der Strafzettel ist somit zu Unrecht ergangen. Ich würde Einspruch einlegen.

So sehe ich das auch. Das Schild steht eben sehr unglücklich. Der VT ist aber nicht verpflichtet, "blöd formulierte Allgemeinverfügungen" (= dumm aufgestellte Schilder) zugunsten der Behörde und zu seinem Nachteil zu interpretieren. Das eine oder andere Oberlandesgericht hat in der Rechtsbeschwerde auf eine Einspruchsentscheidung hin etwa wie folgt formuliert: "... könnte die Behörde als Gelegenheit und Anlaß sehen, durch einwandfreie und unmißverständliche Aufstellung der Beschilderung Rechtsklarheit zu schaffen."

Der Wagen der heute morgen auf meinem Platz von gestern dort stand ( der Opel Agila, mit Bewohnerparkauweis) stand gerade immer noch an seinem Platz. Ohne Strafzettel. Also gehe ich mal davon aus, dass es den Menschen vom Ordungsamt um ein Parkschein geht.

Sollte also ich recht haben!

ja

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. September 2017 um 16:00:58 Uhr:


Stand der Corsa mehr als 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkante entfernt? Gilt diese Regel überhaupt bei Parkbuchten?

Man kann munkeln, weshalb das Schild nicht direkt am Anfang steht. Vielleicht wa da vorher mal ein Behindertenparkplatz (dürfte etwas klein sein) oder ein Altglascontainer?

Spekulation. Ich bin auf den Verwarngeldbescheid gespannt.

Also ich würde mal sagen, daß das völlig unabhängig ist, was da mal gestanden hat, bzw. was da mal war.
Die Tatsache ist, daß hier ein Parkplatz ist, der sich vor der ausgeschilderten Parkscheinzone befindet.

Diese Zone "beginnt" ab dem Schild. Der TE und der schwarze Agila befinden sich "außerhalb" dieser Zone.
Und deshalb würde auch ich dazu raten, das Bußgeld nicht zu entrichten.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 23:11:17 Uhr:


Ja. Das Kennzeichen kennzeichent die Parkzone. Und links neben dem Schild sind die Parkplätze, die zu dieser Parkzone gehören. Da zeigt schließlich auch der Pfeil hin. Und dazu gehört auch der erste Parkplatz auf dem (vmtl.) deine Karre steht. Also ist das Ticket völlig gerechtfertigt. Eigentlich logisch.

Wäre das Schild 90° gedreht, wäre die Sachlage anders.

Ein Pfeil auf dem blauen Schild kennzeichnet hier den Beginn einer Parkzone und zwar genau ab dem Schild und nicht 5 m vorher. Vielleicht solltest du dein "Klatschen und Singen"-Statement noch mal überdenken.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2017 um 19:14:46 Uhr:



Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. September 2017 um 16:00:58 Uhr:


Stand der Corsa mehr als 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkante entfernt? Gilt diese Regel überhaupt bei Parkbuchten?

Man kann munkeln, weshalb das Schild nicht direkt am Anfang steht. Vielleicht wa da vorher mal ein Behindertenparkplatz (dürfte etwas klein sein) oder ein Altglascontainer?

Spekulation. Ich bin auf den Verwarngeldbescheid gespannt.

Also ich würde mal sagen, daß das völlig unabhängig ist, was da mal gestanden hat, bzw. was da mal war.
Die Tatsache ist, daß hier ein Parkplatz ist, der sich vor der ausgeschilderten Parkscheinzone befindet.

Diese Zone "beginnt" ab dem Schild. Der TE und der schwarze Agila befinden sich "außerhalb" dieser Zone.
Und deshalb würde auch ich dazu raten, das Bußgeld nicht zu entrichten.

Keine Frage. Ich frage mich nur, warum das Schild gerade dort steht

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2017 um 19:14:46 Uhr:


Die Tatsache ist, daß hier ein Parkplatz ist, der sich vor der ausgeschilderten Parkscheinzone befindet.

Wie soll der TE beweisen, daß die Fläche, auf der er gestanden hat, ein Parkplatz ist? 😕

Dies einfach als Tatsache darzustellen, wird nicht reichen.

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