Strafzettel berechtigt ??? Einspruch ?
Hallo Zusammen,
ich habe heute hinter einem Park-Schein-Bereich-Beginnt-Schild geparkt und zu meinem erstaunen einen Strafzettel erhalten. Werde Einspruch einlegen, doch wollte mir noch mal hier im Forum dazu Erfahrungen und Informationen einholen.
Ich sehe mich im Recht, da sonst kein weiteres Schild in der Nähe das Parken bzw. Halten regelt.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.
Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.
In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.
Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.
Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.
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Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Pfeil nach Links bedeutet, dass es ab dort los geht. Wie bei den Schildern Parkenverbotsschildern.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.
Parkzonen mit Parkschein beginnen und enden nun mal irgendwo. Gibt es an vielen Stellen, dass man links vom Strich bezahlt und rechts kostenlos parken darf.
Ja. Das Kennzeichen kennzeichent die Parkzone. Und links neben dem Schild sind die Parkplätze, die zu dieser Parkzone gehören. Da zeigt schließlich auch der Pfeil hin. Und dazu gehört auch der erste Parkplatz auf dem (vmtl.) deine Karre steht. Also ist das Ticket völlig gerechtfertigt. Eigentlich logisch.
Wäre das Schild 90° gedreht, wäre die Sachlage anders.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 23:11:17 Uhr:
Ja. Das Kennzeichen kennzeichent die Parkzone. Und links neben dem Schild sind die Parkplätze, die zu dieser Parkzone gehören. Da zeigt schließlich auch der Pfeil hin. Und dazu gehört auch der erste Parkplatz auf dem (vmtl.) deine Karre steht. Also ist das Ticket völlig gerechtfertigt. Eigentlich logisch.Wäre das Schild 90° gedreht, wäre die Sachlage anders.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../314-parken-verkehrszeichen.php
Was bedeutet das Verkehrsschild?
Hier darf man parken. Hier befindet sich ein Parkplatz.
Zusatzzeichen sind zu beachten: Die Parkerlaubnis kann beschränkt oder gebührenpflichtig sein.
Zusatzschilder mit weißem Pfeil zeigen Anfang und Ende des Parkbereichs an
--> also so habe ich das aber nicht gelernt. Mal schauen welche Meinung das Ordungsamt vertritt. Vllt hast du ja recht.
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Die Meinung vom Ordnungsamt hast du schon. Und die ist logisch nachvollziehbar.
Vielleicht erkennst du das irgendwann auch.
Das Schild steht fuer Anfang Parkplatz und wird auch am Anfang aufgestellt und nicht irgendwo mitten drin. Solcher Unsinn! Man sollte sehr Vorsichtig sein hier von Schulbildung zu reden wenn man selbst nix begriffen hat 😉 Der Hinweis das der Parkplatz links neben dem Schild ist, der ist auch Klasse. Das haben Schilder im Strassenverkehr so an sich das sie neben der Fahrbahn stehen.
Ab Schild gehts los mit Zone J1 nur mit Parkschein und nicht davor. Was weiter vorn durch Schilder geregelt wird, das weiss man leider nicht.
Mag am Abstand zur Fußgängerampel liegen.
Evtl. deswegen erst ab Schild erlaubt.
Mach mal bitte ein Bild, worauf man wirklich erkennt welches Schild wo steht.
Auf dem einen dunklen Bild kommt es mit nämlich so vor, als ob da das Schild doch vor deinem Parkplatz steht.
Es sieht ein bisschen so aus, dass der Corsa grade so zwischen knapp vor dem Schild und hinten noch nicht auf dem Findling rein passt.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 23:11:17 Uhr:
Wäre das Schild 90° gedreht, wäre die Sachlage anders.
Nö, wäre sie nicht.
Gruß Metalhead
Wie ich das sehe, stand die Karre eindeutig vor dem Schild. Was ich weiter sehe ist, daß das linke Hintérrad ein bißchen in der Grünanlage steht. Daraus allerdings eine Verwanrung zu stricken wäre für mich abenteuerlich.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).
Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.
Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.
In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.
Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.
Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte). Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder? Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.
Das mit dem Singen, Klatschen und Bildermalen trifft ja eher auf dich zu. Schau mal in die StVO, da steht etwas ganz anderes drin, nämlich:
Abschnitt 3 Parken, ErläuterungDer Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg.
Zu selbst Nachlesen: https://www.dvr.de/site.aspx?...
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 23:11:17 Uhr:
Ja. Das Kennzeichen kennzeichent die Parkzone. Und links neben dem Schild sind die Parkplätze, die zu dieser Parkzone gehören. Da zeigt schließlich auch der Pfeil hin. Und dazu gehört auch der erste Parkplatz auf dem (vmtl.) deine Karre steht. Also ist das Ticket völlig gerechtfertigt. Eigentlich logisch.Wäre das Schild 90° gedreht, wäre die Sachlage anders.
Damit liegst du einfach nur komplett falsch, siehe oben.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:
...
Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?
Wie kommt jemand auf den Gedanken, ... ... oder was?! Nur Helden hier.
Erschreckend, wie völlig unnötig eine bis dato sachlich verlaufene Diskussion aggressive Töne erhält. Sentenced7 hätte seinen inhaltlichen Standpunkt ganz einfach auch ohne beleidgende Elemente darlegen können.
Kein Wunder, daß im Verkehr oft kein Miteinander herrscht, wenn schon bei solchen vergleichsweisen Nichtigkeiten sofort unsachliche verbale Keulen geschwungen werden.
PS:
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 23:17:25 Uhr:
Die Meinung vom Ordnungsamt hast du schon.
...
Er hat noch gar nichts außer der Ankündigung einer weiteren Mitteilung.