Strafe wegen Plakette

BMW 5er F10

Guten Morgen,

also ich habe seit August einen 525d vom BMW Händler.

gestern habe ich einen Briefbekommen in dem mir mitgeteilt wird: „Sie nehmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.“

Erst war ich verwundert, aber dann habe ich sehen das am Wagen keine Plakette klebt :-/

Ich verstehe jetzt zwar warum dieser Brief kommt, aber es ist doch für jeden einsichtig, auch für Leute die sich nicht mit Autos auskennen, dass dieses Auto kein Umweltverschmutzer ist.

Und es geht um die Stadt Mannheim.

Also kann ich dagegen angehen oder hätte das Teil einfach an der Scheibe kleben müssen?
Und hätte das Autohaus mir die Plakette nicht mit geben müssen?

Beste Antwort im Thema

Was für ein Geheule ;-)
Bekannte Regeln werden ignoriert und dann .....

42 weitere Antworten
42 Antworten

Zitat:

@LifeIsTough schrieb am 3. November 2017 um 11:02:52 Uhr:


Warum nicht? Ich würde es machen, da Verkehrsrechtsschutz.

Ein vernünftiger Überwacher fotografiert die ganze Scheibe, vor allem wenn keine Plakette angebracht ist.

Und nachdem die KVÜ (zumindest in München) in ihren Zettelgeräten schon eine integrierte Kamera haben, machen die bestimmt nicht nur ein Lichtbild.

Weil sofern die Überwacherin ihren Job richtig gemacht hat, er aus dieser Nummer nicht mehr raus kommt hat sie bei dem Foto geschlampt... so reicht auch die Vorgehensweise die ich genannt habe, es geht um den Zeitaufwand wegen 80 Euro nicht darum ob er ne rechtsschutz hat .... und dieses Konstrukt mit Windschutzscheibe etc... fällt vor nem Richter gnadenlos auseinander zumal der Tatbestand ja trotzdem erfüllt ist....

Ich bezweifle auch sehr, dass eine Rechtsschutzversicherung, nach Pruefung der Sachlage, die Kosten fuer den Widerspruch uebernehmen wird.

Wenn du wüsstest was vor Gericht alles eingestellt wird. Letztens wurde ein Handy-Verstoß eines Taxi-Fahrers eingestellt, weil der behauptete ein Ipod an sein Ohr gehalten zu haben.

Ein anderes mal wurde der Einspruch eingestellt, weil ein Paketfahrer behauptet hat, an seinem Scan-Gerät zu tippen und nicht an seinem Handy.

Ich könnte so weiter machen, bin vom Fach...

Also erzähl mir nicht das Konstrukte vor einem Richter auseinander fallen....

Nein nicht konstrukte, sondern nur das welches du gebracht hast :-) do Verwechslungen Gefahr ist in beiden durchaus gegeben.... die Plakette wird auf dem Foto jedoch zweifelsfrei als nicht vorhanden zu erkennen sein.... aber auch egal ...

Ähnliche Themen

Habe die Plakette auch nicht angebracht, liegt im Handschuhfach bei mir.

Naja, deswegen sage ich ja...Plakette war nicht angebracht weil....

Ich bin mir fast sicher, dass ein Richter von 80 € + Auslagen und Gebühren von 23,50 €, die man auch noch mitrechnen muss, auf 35 € Verwarngeld herabstuft. Es war ja nur ein Vorschlag meinerseits...nachdem was ich so vor Gericht alles schon gehört und gesehen habe, ist das noch das am wenigsten Lächerliche :-)

Zitat:

@Hausi61 schrieb am 3. November 2017 um 12:12:52 Uhr:


Habe die Plakette auch nicht angebracht, liegt im Handschuhfach bei mir.

Ja und was macht die da ? :-)

Ich hab gar keine weil der Händler keine drauf gemacht hat und weil ich bei mir keine benötige fahre ich wohin wo eine benötigt wird stehe ich sowieso im Parkhaus...

Bin auch mal deshalb aufgeschrieben wurden beim parken, habe einfach nicht reagiert. Aus Kostengründen wurde das Bußgeld auf 15 Euro reduziert, Fahrer nicht feststellbar.

Plakette gibbets bei der Zulassungsstelle.

Zitat:

@Hausi61 schrieb am 3. November 2017 um 12:51:35 Uhr:


Bin auch mal deshalb aufgeschrieben wurden beim parken, habe einfach nicht reagiert. Aus Kostengründen wurde das Bußgeld auf 15 Euro reduziert, Fahrer nicht feststellbar.

Plakette gibbets bei der Zulassungsstelle.

Ja sicher weil beim Parken auch der Fahrer haftet....
Parkt ein Fahrzeug gilt Halterhaftung nur mal so nebenbei....

Zitat:

@LifeIsTough schrieb am 3. November 2017 um 11:53:59 Uhr:


Wenn du wüsstest was vor Gericht alles eingestellt wird. Letztens wurde ein Handy-Verstoß eines Taxi-Fahrers eingestellt, weil der behauptete ein Ipod an sein Ohr gehalten zu haben.

Ein anderes mal wurde der Einspruch eingestellt, weil ein Paketfahrer behauptet hat, an seinem Scan-Gerät zu tippen und nicht an seinem Handy.

Ich könnte so weiter machen, bin vom Fach...

Also erzähl mir nicht das Konstrukte vor einem Richter auseinander fallen....

Ich denke in diesen Beispielen sind Existenzen betroffen welche mit Fahrverbot geahndet und unter Umständen zu Arbeitslosigkeit führen können. In solchen Fällen macht es durchaus Sinn gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen.

Allerdings geht es hier um insg. 110 € ohne jegliche Fahrverbote? Wer zuviel Langeweile hat darf dafür gerne seine Lebenszeit opfern. Meine wäre mir dafür zu schade und ob das Vorhaben bei korrekt sichergestellter Beweislast überhaupt von Erfolg gekrönt ist, sei mal dahingestellt. Letzteres war bei den genannten Beispielen sicherlich nicht der Fall und dementsprechend hinfällig. Wer konnte damals im vorbeifahren schon einen iPod vom iPhone oder das Tippen auf nem Handy und Paket-Scanner unterscheiden - klug.

Bei einer Windschutzscheibe ohne Plakette in einer Umweltzone ist der Tatbestand eindeutig. Wurde eine Beweissicherung nach Vorgaben durchgeführt, sehe ich hier nicht den geringsten Hauch einer Chance und wie bereits richtig erwähnt, schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Letztlich kann aber jedermann sein Glück versuchen und der eine oder andere auch Erfolg damit haben.

So kam erst vor kurzem ein Bericht im Fernsehen, dass fast ca. 50 % der Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund von Fehlern beim Messverfahren mit Laserpistolen oder Nichteinhaltung von Richtlinien bei temporären Installation am Straßenrand erfolgreich angefechtet werden können.

Dem TE rate ich dazu, den Bußgeldbescheid zu begleichen und als Konsequenz die Plakette anzubringen oder Umweltzonen zu vermeiden - ich hab den hässlichen Aufkleber ehrlich gesagt bisher auch noch nicht angebracht. :S

Bei der Überlastung unserer Gerichte würde ich persönlich es sehr begrüßen wenn wieder mehr Leute die faire Strafe bei Verstößen direkt akzeptieren würden und nicht weder jedem Spaß vor Gericht ziehen. Aber heutzutage wird ja jedes eigene Fehlverhalten schön geredet und immer die Schuld bei Anderen gesucht.
Nur meine 5 Cent.

Zitat:

@prvrs schrieb am 3. November 2017 um 15:56:21 Uhr:



Zitat:

@LifeIsTough schrieb am 3. November 2017 um 11:53:59 Uhr:


Wenn du wüsstest was vor Gericht alles eingestellt wird. Letztens wurde ein Handy-Verstoß eines Taxi-Fahrers eingestellt, weil der behauptete ein Ipod an sein Ohr gehalten zu haben.

Ein anderes mal wurde der Einspruch eingestellt, weil ein Paketfahrer behauptet hat, an seinem Scan-Gerät zu tippen und nicht an seinem Handy.

Ich könnte so weiter machen, bin vom Fach...

Also erzähl mir nicht das Konstrukte vor einem Richter auseinander fallen....


Ich denke in diesen Beispielen sind Existenzen betroffen welche mit Fahrverbot geahndet und unter Umständen zu Arbeitslosigkeit führen können. In solchen Fällen macht es durchaus Sinn gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen.
Allerdings geht es hier um insg. 110 € ohne jegliche Fahrverbote? Wer zuviel Langeweile hat darf dafür gerne seine Lebenszeit opfern. Meine wäre mir dafür zu schade und ob das Vorhaben bei korrekt sichergestellter Beweislast überhaupt von Erfolg gekrönt ist, sei mal dahingestellt. Letzteres war bei den genannten Beispielen sicherlich nicht der Fall und dementsprechend hinfällig. Wer konnte damals im vorbeifahren schon einen iPod vom iPhone oder das Tippen auf nem Handy und Paket-Scanner unterscheiden - klug.
Bei einer Windschutzscheibe ohne Plakette in einer Umweltzone ist der Tatbestand eindeutig. Wurde eine Beweissicherung nach Vorgaben durchgeführt, sehe ich hier nicht den geringsten Hauch einer Chance und wie bereits richtig erwähnt, schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Letztlich kann aber jedermann sein Glück versuchen und der eine oder andere auch Erfolg damit haben.
So kam erst vor kurzem ein Bericht im Fernsehen, dass fast ca. 50 % der Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund von Fehlern beim Messverfahren mit Laserpistolen oder Nichteinhaltung von Richtlinien bei temporären Installation am Straßenrand erfolgreich angefechtet werden können.
Dem TE rate ich dazu, den Bußgeldbescheid zu begleichen und als Konsequenz die Plakette anzubringen oder Umweltzonen zu vermeiden - ich hab den hässlichen Aufkleber ehrlich gesagt bisher auch noch nicht angebracht. :S

War eben nicht so...aber egal...gut das du so gut über die zwei Beispiele bescheid weißt. Und wenn eine fremde und ausreisepflichtige Person das Recht hat zu klagen gegen Verwaltungsakte und Bescheide dann ich und alle anderen auch.

und weil der eine springt, springst Du hinterher oder wie?

& wie äußerte sich der Tatbestand? So lässt es sich nun mal aus deinen Beispielen herauslesen und wenn ich mich nicht täusche, hat in diesem Fall keiner das Recht zum Widerspruch in Frage gestellt, lediglich die Sinnhaftigkeit dessen. Aber auch Dir ein Dankeschön für die Einbringung der juristischen Möglichkeiten in unserem Rechtsstaat. 🙂

Zitat:

@kanne66 schrieb am 3. November 2017 um 16:49:14 Uhr:


und weil der eine springt, springst Du hinterher oder wie?

Nein, aber wenn ich sehe das er weich landet...Außerdem muss ich im Gegensatz zu so einem Individuum hart für mein Geld arbeiten und kriege es nicht hinterher geworfen, weil ich mich für etwas ausgebe, was ich im schlimmsten Fall gar nicht bin!

Ähnliche Themen