strafe bei nicht eingetragenen felgen
hallo,
was istdie max. strafe bei einer kontrolle wenn die felgen nicht eingetragen sind??
MFG
Beste Antwort im Thema
Tatbestand 178: "Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis [...]auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt" - 50€, 3 punkte
das hab ich zumindest im bußgeldkatalog gefunden. hinzukommen könnte noch eine stilllegung des fahrzeugs.
alternativ zur stillegung kanns auch ne mängelkarte geben, auf der die behebung des mangels/der mängel von einem sachverständigen abgesegnet werden muss.
verschuldest du damit einen unfall mit personenschaden wird es max. zu einer straftat (fahrlässige körperverletzung). das kostet dann u.u. nicht nur geld.
bei einem unfall ohne personenschaden kanns zu o.g. bußgeld auch noch bis zu 5000€ regressforderung deinier versicherung kommen.
35 Antworten
Hi,
ist vollkommen egal muß trotzdem eingetragen werden. Neben dem Durchmesser und der breite gibt es ja auch noch die Einpresstiefe (ET) außerdem steht in einer ABE auch noch ob die Felge überhaupt stabil genug für dein Fahrzeug ist.
Selbst mit eine ABE müssen die Felgen teilweise vom Tüv abgenommen werden und können,müssen aber nicht, eigetragen werden.
Im Fall eines Unfalls bist du nicht immer Schuld,aber das schlimme ist wenn du schuld bist kannst du deinen Versicherungsschutz verlieren und das wird dann unter umständen richtig teuer.
Bei einer Polizeikontrolle hängt es immer ein bißchen von den Polizisten ab. Einige kenne sich in diesem Gebiet nicht so besonder aus, es gibt auch auch genug sie sich sehr gut auskennen. Mit Glück bekommst du dann nur ne Mängelkarte. Aber eigentlich sind da Punkte fällig, beim Führerschein auf Probe ist eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit fällig.
Daher lieber eintragen lassen,kommt dich auf jeden fall billiger 😉
Gruß Tobias
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nicht eingetragene Felgen- was kann bei einer Kontrolle passieren' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,ist vollkommen egal muß trotzdem eingetragen werden. Neben dem Durchmesser und der breite gibt es ja auch noch die Einpresstiefe (ET) außerdem steht in einer ABE auch noch ob die Felge überhaupt stabil genug für dein Fahrzeug ist.
Gruß Tobias
In einer ABE steht das nicht, eher in nem Tüv teilegutachten und des brauchst du auf allefälle zum eintragen...
und mit der ET hatte er ja nix groß erwähnt...
Ich denke wenn ich andere felgen drauf mach die von größe breite usw. gleich sind wie die originalen dann müste man doch nichts eintragen? Berichtigt mich wenn ich falsch liege
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nicht eingetragene Felgen- was kann bei einer Kontrolle passieren' überführt.]
Da liegst du falsch.
Denn es werden Felgen Größe und Name eingetragen und ebenso Reifen Größe und Name als Kombination
Zb.
Wenn du ne MAM W1 Felge 7.5x17 mit 215/45 17 Pirellis fährst ist das auch so eingetragen
hast du diese eingetragen und wechselst auf Aluett 7.5x17 mit 215/45 17 Dunlop dann hast du zwar die gleich größe aber diese felgen sind nicht abgenomen für dein Fz.
Folgen:
Betrieberlaubnis erloschen! Im falle des Unfalls min. Teilschuld ( falls es auffällt. dh bei einem Parkplatzrämpler dürfte das nicht so auffallen wie bei einem schweren Unfall wo der Tüv deine Karre komplett zerflückt wenn irgendwas unklar war)
erwischt man dich bei einer Verkehrskontrolle wirds lustig 🙂 denn da kommt es dann auf den Veranstalter an. Hat er Ahnung oder nen schlechten Tag läßt er dich direkt beim TüV vorfahren wo der TüV Mann sich das ganze anschaut. Darauf hin kann es sogar zu einer Anzeige kommen wegen erlöschener Betriebserlaubnis.
Zusätzlich gibts dann meist noch 3 Punkte auf dem Sparkonto in Flensburg ( wo man sich ab 18 Punkten ein Bustiket seiner Wahl kaufen darf 🙂 ) + 75 Euro Strafe
Wenn du Glück hast bekommst du einen Mängelschein und mußt dich binnen 1 Woche bei einer Polizeidienstelle melden und den "Rückbau" abstempeln lassen.
und den ganzen Stress kann man haben wegen ner versäumten 35-45 euro eintragung 😁
Edit:
Wenn du keine Papiere zu den Felgen gibt ist das auch keine Prob.
entweder gibst du uns mal die Daten und dann wird sich was finden lassen oder du Läßt beim Tüv eine 21.3er eintragung machen die ist etwas Teurer als die 19er ( 35-45 Euro mit gültigen Papieren ) aber dafür bekommst du deine Abnahme und ersparst dir Stress.
mfg
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nicht eingetragene Felgen- was kann bei einer Kontrolle passieren' überführt.]
Hi,
viele Tüver haben auch schon ein Archiv mit diversen Gutachten...
Würde zuerst mal fragen..
Wenn er zwar eins für die Felge aber nicht für dein Fzg. hat kann er ein Vergleichsgutachten heranziehen wurde bei mir so gemacht.. Steht dann auch alles im Brief/Schein.. und man bekommt keine Probleme beim Unfall/Kontrolle
Mfg
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nicht eingetragene Felgen- was kann bei einer Kontrolle passieren' überführt.]
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also mir ist das doof passiert das ich meine felgen draufgemacht habe und joa das war freitags....hätte ich erst montags eintragen können....aba wies klar war...freitag en unfall gehabt...
ohne personen oda anderen sachschaden...nur mein auto
jez hat die polizei mir ne mängelkarte gegeben und 10 tage zeit en gutachten vorzulegen...
geht das denn auch noch nachtäglich jez???
Hi,
du mußt jetzt halt nachweisen das die Felgen so zulässig sind und der Unfall dadurch net ausgelöst wurde.
Eine entsprechendes Bußgeld und Punkte wirst du aber wahrscheinlich trotzdem kriegen.
ist aber auch immer ein wenig Ermessenssache der Polizei,wenn die meinen du bist durch den Unfall genug bestraft drücken sie vielleicht beide Augen zu 😉
Wenn sich raustellt das die Felgen net zulässig sind und die den Unfall ausgelöst oder begünstigt haben hast du aber ein problem.
Gruß Tobias