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STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
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563 Antworten
Möchte ich mich ersteinmal entschuldigen, hier vielleicht etwas durcheinander gebracht zu haben, oder mich unklar und missverständlich ausgedrückt zu haben.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 22. August 2020 um 13:58:07 Uhr:
Auch wenn kein Kreuz und Unterschrift zu sehen ist, sollte doch eine Online Abmeldungvorliegen können, oder?
So wie der TE geschrieben hatte. Das ganze sei online passiert.
Also auf der Rückseite des Fahrzeugscheines war kein 2. Stempel und auch kein 2. Zulassungsaufkleber noch eine weitere Unterschrift eines Mitarbeiters der KFZ Zulassungsstelle, aus welcher eine Abmeldung ersichtlich war.
Auch war kein zweites Datum eingetragen, was man mit dem Zulassungsdatum auf der Vorderseite hätte vergleichen können, um so herauszufinden, ob das Datum gleich ist, bzw. bei einem anderen (späteren) Datum eine Abmeldung herleiten kann.
Bei der KFZ Zulassungsstelle sagte man mir jedoch, dass eine Abmeldung auf der Rückseite vermerkt sei in der Form, dass der grüne Aufkleber abgerubbelt sei, und sich dann ein Blauer Aufdruck mit einer Nummer zeige, aus welcher die Abmeldung ersichtlich ist.
So ganz habe ich das jedoch nicht verstanden, da ich es so kenne, dass die KFZ Zulassungsstelle die Kennzeichen entwertet (Zulassungssiegel abkratzt) und dann auf dem fahrzeugschein einen weiteren Vermerk anbringt mit einem neuen datum und einem weiteren Stempel.
Auch kenne ich es so, dass einige Zulassungsstellen auf der Vorderseite einen (oder mehrere) große Stempel anbringen wie UNGÜLTIG oder den fahrzeugschein durchstreichen mit Kugelschreiber bzw. sogar noch eine Ecke des Fahrzeugscheines abschneiden.
Nichts von alle dem war auf dem fahrzeugschein ersichtlich:
KEIN durchgestrichener Fahrzeugschein mit Kugelschreiber
KEINe abgeschnittene Ecke
KEIN weiterer Stempel auf der Rückseite
KEINe weitere Unterschrift auf der Rückseite
KEIN weiteres Datum / Datum der Abmeldung.
Zitat:
@munition76 schrieb am 22. August 2020 um 14:42:27 Uhr:
Die Story wird schon wahr sein.
Ein bisschen wird eh meist erfunden und hinzugefügt, ist schon fast normal. ;)
Nein, nichts frei erfunden oder hinzugefügt.
Aber vielleicht wichtige Kleinigkeiten vergessen zu erwähnen, wie ich das in meinem vorherigen Beitrag erst jetzt nachgeholt habe.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 22. August 2020 um 14:49:55 Uhr:
Stattdessen immer mehr Wiedersprüche und alles muss man ihm aus der Nase ziehenn.
Nein, keine Widersprüche, sondern lediglich Kleinigkeiten nicht ausführlich geschrieben, die wichtig waren.
Schließlich bin ich kein Fachmann für KFZ Zulassungsdinge
Es ist ein Siegel welches vor dem 1.1.15 auf das Kennzeichen gekommen sein muss. Ab da wurden die Siegel mit QR Code, rubbel Feld und Sicherheitscode verwendet.
Entweder das Fahrzeug war seit mindestens 2014 durchgehend zugelassen, ansonsten wären andere Siegel drauf.
Die alten Siegel lassen eine Online Abmeldung nicht zu,da sie keinen Sicherheits Code haben, der für eine Abmeldung über das online Portal zwingend erforderlich ist.
Hier passt einiges nicht.
Zitat:
@Magru88 schrieb am 22. August 2020 um 14:52:24 Uhr:
Bei der KFZ Zulassungsstelle sagte man mir jedoch, dass eine Abmeldung auf der Rückseite vermerkt sei in der Form, dass der grüne Aufkleber abgerubbelt sei, und sich dann ein Blauer Aufdruck mit einer Nummer zeige, aus welcher die Abmeldung ersichtlich ist.
Dann schau doch einfach mal selber nach, ob das Feld freigerubbelt ist.
Zitat:
@Magru88 schrieb am 22. August 2020 um 14:56:11 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 22. August 2020 um 14:49:55 Uhr:
Stattdessen immer mehr Wiedersprüche und alles muss man ihm aus der Nase ziehenn.
Nein, keine Widersprüche, sondern lediglich Kleinigkeiten nicht ausführlich geschrieben, die wichtig waren.
Schließlich bin ich kein Fachmann für KFZ Zulassungsdinge
.und trotzdem ignorierst Du Ratschläge, wie bspw nicht mit dem Händler zu kommunizieren.
Also ich hab mir das so zusammengereimt,
dass der Wagen online abgemeldet wurde,darum ist es auch möglich, dass die Siegel noch auf dem Kennzeichen waren. Das grüne Feld auf den Fz- Schein wird wohl auch abgerubbelt gewesen sein,denn den Code darunter brauchts zur Abmeldung. Der TE wird's wohl nur übersehen haben. Anders kanns bald gar nicht sein, damit die Sache rund wird.
Gruß jaro
Nein.
Bei einer online Abmeldung müssen 3 Code's eingegeben werden.
Die Codes der beiden Siegel und der der zb 1.
Anders ist die online Abmeldung nicht möglich
Hier die Siegel ab 2015
Man kann das Feld mit dem Sicherheitscode erkennen. Ist frei gelegt,gilt das Siegel als entwertet
Ahh, ok
Oder man hat den Fahrzeugschein nicht freigerubbelt, sondern den Sicherheitscode richtig erraten. :D
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. August 2020 um 14:59:48 Uhr:
Es ist ein Siegel welches vor dem 1.1.15 auf das Kennzeichen gekommen sein muss. Ab da wurden die Siegel mit QR Code, rubbel Feld und Sicherheitscode verwendet.
Nein, das Fahrzeug wurde vom letzten Halter (also der vor mir) im Jahre 2019 in Hessen zugelassen.
Das Kennzeichen wurde ganz neu erteilt, davor kam das Auto aus einem ganz anderen Bundesland als Hessen.
Zitat:
Entweder das Fahrzeug war seit mindestens 2014 durchgehend zugelassen,
nein, es war NICHT seit oder vor 2014 durchgehend zugelassen.
Es wurde bereits 2019 schon einmal abgemeldet, und kam dann sogar in ein anderes Bundesland, nämlich Hessen, und wurde dort 2019 ganz neu zugelassen.
Zitat:
ansonsten wären andere Siegel drauf.
so, was wären denn da für Zulassungssiegel draufgeklebt worden?
Zitat:
Die alten Siegel lassen eine Online Abmeldung nicht zu,da sie keinen Sicherheits Code haben, der für eine Abmeldung über das online Portal zwingend erforderlich ist.
Also kleben demnach auf dem Kennzeichen, welches ich zur Überführung nac Hause benutzt hatte, die alten Siegel drauf, die dort eigentlich gar nicht hingehören??
Zitat:
Hier passt einiges nicht.
Ja, das könnte demnach so sein??
Zitat:
@zille1976 schrieb am 22. August 2020 um 15:01:27 Uhr:
Zitat:
@Magru88 schrieb am 22. August 2020 um 14:52:24 Uhr:
Bei der KFZ Zulassungsstelle sagte man mir jedoch, dass eine Abmeldung auf der Rückseite vermerkt sei in der Form, dass der grüne Aufkleber abgerubbelt sei, und sich dann ein Blauer Aufdruck mit einer Nummer zeige, aus welcher die Abmeldung ersichtlich ist.
Dann schau doch einfach mal selber nach, ob das Feld freigerubbelt ist.
Ja, war freigerubbelt, aber ohne Stempel und ohne Unterschrift und ohne Datum.
Deswegen hatte ich ja auch die Abmeldung nicht erkannt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. August 2020 um 15:02:32 Uhr:
.und trotzdem ignorierst Du Ratschläge, wie bspw nicht mit dem Händler zu kommunizieren.
Ja, das waren die Ratschläge hier im Forum, wobei der Anwalt während der Beratung durchaus vorgschlagen hatte, doch ersteinmal mit dem Händler zu telefonieren nach dem Motto, man kann es ja versuchen, freundlich zu reden.
Verlieren können duch ein TEL Gespräach beide Seiten nichts, so der Anwalt.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 22. August 2020 um 15:38:10 Uhr:
Also ich hab mir das so zusammengereimt,
dass der Wagen online abgemeldet wurde,darum ist es auch möglich, dass die Siegel noch auf dem Kennzeichen waren. Das grüne Feld auf den Fz- Schein wird wohl auch abgerubbelt gewesen sein,denn den Code darunter brauchts zur Abmeldung. Der TE wird's wohl nur übersehen haben. Anders kanns bald gar nicht sein, damit die Sache rund wird.
Gruß jaro
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. August 2020 um 15:42:13 Uhr:
Nein.
Bei einer online Abmeldung müssen 3 Code's eingegeben werden.
Die Codes der beiden Siegel und der der zb 1.
Anders ist die online Abmeldung nicht möglich
Hier die Siegel ab 2015
Man kann das Feld mit dem Sicherheitscode erkennen. Ist frei gelegt,gilt das Siegel als entwertet
Es tut mir leid, aber jetzt verstehe ich wirklich nur noch Bahnhof mit den ganzen Plaketten und Codes, welche freigerubbelt werden müßen.
Also Fakt ist, dass auf dem fahrzeugschein was freigerubbelt wurde.
Fakt ist auch, dass auf den Kennzeichen noch die Original Zulassungsplaketten geklebt haben, die nicht beschädigt und auch nicht freigerubbelt worden sind.
Zitat:
@Magru88 schrieb am 22. August 2020 um 16:42:36 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 22. August 2020 um 15:01:27 Uhr:
Dann schau doch einfach mal selber nach, ob das Feld freigerubbelt ist.
Ja, war freigerubbelt, aber ohne Stempel und ohne Unterschrift und ohne Datum.
Deswegen hatte ich ja auch die Abmeldung nicht erkannt.
Wenn es freigerubbelt war, war das Dokument in dem Moment nicht mehr gültig.
Wenn es online gemacht wurde, dann ist doch klar, dass kein Stempel oder Datum dabei steht. Das ist doch Sinn einer Onlineabmeldung.
