Stilllegung

Hallo!

Weiß nict so genau, wo das hin soll, also mal hier:

Wir haben seit 1 Jahr unseren VW Country in der Garage stehen, haben gerade Tüv gemacht, obwohl er abgemedlet bzw. Stillgelegt ist.

Jetzt ist die Frage:
Muss man nach einer bestimmten Stillegeungszeit eine Art Hauptuntersuchung machen oder reicht es, wenn man regelmäßig Tüv macht?

Denn der soll noch 1 Jahr stehen und auf vordermann gebracht werden und wir wollen keine teuere Hauptuntersuchung machen.

Grüße

27 Antworten

ich war nur etwas verwirrt....

der eine ist von angemeldetem auto ausgegangen, der andere von abgemeldet.....

deshalb war ich net sicher, ob ihr jetzt verstanden habt, dass meins abgemeldet ist und so...

Moin,

zumindest ich hab es so verstanden:

Du hast ein Auto, das war auf Dich in Deutschland angemeldet und ist somit beim KBA erfasst.... Und somit ist das Schreiben weiter oben doch eindeutig, oder? Bis zu einem Zeitrau von 7 Jahren nach Abmeldung musst Du zum Wiederzulassen des Fahrzeuges aktuell HU und AU machen und nicht wie früher eine Vollabnahme (Baurat)...

Gruss

Marcus

aber HU ist doch hauptabnahme und AU ist sowas wie TÜV oder wie?

wieviel kostet denn ne HU so ca.?

Moin,

mal Ehrlich... Hast Du überhaupt schon mal ein Auto besessen respektive eines gefahren?
Wenn Du nicht mal weisst was HU und AU sind dann ist Dir eigentlich nicht zu helfen und es kommt das Gefühl auf verarscht zu werden....

Gruss

Marcus

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Das kommt davon, wenn jeder umgangssprachlich ein anderes Wort für das gleiche Ding verwendet.

"TüV machen" gibt es nicht mehr, seit auch andere Organisationen das gleiche tun dürfen.
Nennt sich jetzt HU = Hauptuntersuchung.
AU ist die Abgasuntersuchung.
"Vollabnahme" ist jetzt nur noch nach 7 Jahren Stilllegung notwendig, es sei denn, der Wagen wurde stillgelegt, bevor die neue Regelung in Kraft getreten ist.
Stillgelegte Autos müssen nicht zur HU = Hauptuntersuchung (TÜV machen), sondern erst, wenn sie wieder zugelassen werden sollen, vorausgesetzt das passiert INNERHALB von 7 Jahren seit Stilllegung.

Hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und hab auch nichts Wesentliches vergessen, oder falsch beschrieben.

Schönen Tag noch ... 🙂

hi hi hi, Stilllegung, heisst das jetzt aber auch nicht mehr, sondern "außer Betrieb gesetzt" 😉

ok - hast mich erwischt 😁

hoffe, ich war trotzdem verständlich ...
ist ja manchmal nicht so einfach

jau

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


... "Vollabnahme" ist jetzt nur noch nach 7 Jahren Stilllegung notwendig, es sei denn, der Wagen wurde stillgelegt, bevor die neue Regelung in Kraft getreten ist.

Glaube ich nicht so ganz, @Han_Omag F45;

"Vollabnahme" notwendig, wenn Fahrzeug 7 Jahre (oder länger) ausser Betrieb gesetzt war -

egal wann

.

D.h. z.B. Ausserbetriebsetzung Nov. 2001 => HU und AU genügen für eine Wiederinbetriebnahme jetzt im Oktober (also keine "Vollabnahme" notwendig).

Grüsse,   motorina.

Bist du sicher? Ich bin mir da nämlich nicht ganz sicher, hatte es deswegen vorsichtshalber so rum geschrieben.
Hat mich bisher weniger interessiert, da unsere "Leichen" danach ausser Betrieb genommen worden sind 😉
zur Zeit 3 Baustellen

Hallo @Han_Omag45,
hatte da mal gleich nach der Änderung bei meiner zuständigen ZulStelle nachgefragt und diese Auskunft erhalten (HU nach §29 genügt).
... und irgendwann im Frühjahr hatte ich im Netz eine ähnliche Bestätigung gefunden.

Den genauen Gesetzestext findest du hier:
FZV §14 Abs2.:   www.gesetze-im-internet.de/fzv/__14.html

Nach dieser Formulierung kann es dir passieren, dass du (innerhalb der 7 Jahre) "Vollabnahme" (§21) durchführen lassen musst.
Meine ZulStelle darauf angesprochen antwortete mir: Wir haben noch alle Daten. Werde es irgendwann testen müssen - habe selbst einige Fahrzeuge, die jetzt bereits knapp am 7-Jahreszeitraum kratzen ...

Grüsse,   motorina.

Vielen Dank! 😁
Naja bei uns sinds noch ein paar Jahre hin bis die 7 voll ist.
Solange wir unsere Kennzeichen reserviert halten, sind die Daten auf jeden Fall noch da. Gibt es aber wohl auch ne Deadline.

Es kann zur Zeit, wie von Motorina geschrieben, noch passieren, daß man eine Vollabnahme machen muss, obwohl seit der Stilllegung noch keine 7 Jahre vergangen sind. Dies betrifft aber nur Fahrzeuge, die vor Oktober 05 abgemeldet wurden, da von diesen Fahrzeugen die Daten beim KBA schon gelöscht sein könnten. Alle nach diesem Datum abgemeldeten Fahrzeuge müssten noch vorhanden sein.
Wenn die örtliche Zulassungsstelle mitgedacht hat, dann können auch noch Daten von Fahrzeugen die ab Anfang 05 abgemeldet wurden vorhanden sein.

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