Stiller Rückruf 400d?

Mercedes E-Klasse

Ich habe Post von MB bekommen.
Mein Fahrzeug hätte "möglicherweise eine falsche Software auf dem Motorsteuergerät" und die Werte in den COC Papieren seinen "möglicherweise falsch".
Ich möge mich umgehend zum 🙂 begeben, dort würde ich eine andere Software und neue COC-Papiere bekommen.

WTF??!

Erst steht mein S213 400d 6 Wochen nach Fertigstellung auf dem Werksgelände rum, weil die Papiere nicht freigegeben werden, so dass ich blöderweise nicht mehr nach NEFZ besteuert werde, da die Zulassung 10 Tage zu spät erfolgt.
Und jetzt das.

Hat MB wieder betrogen?
Jetzt neue Software heisst dann: Weniger Leistung, höherer Verbrauch wie bei VAG?
Und höhere CO2-Werte = noch mehr KfZ-Steuer?

Kann mir nicht vorstellen, dass ich der Einzige bin.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@adhoma1 schrieb am 21. Mai 2019 um 10:09:46 Uhr:


@skippy .......

Hattest Du den Eindruck, ich habe eine Frage gestellt ????

Was sagt ihr denn zu meinem post ?

Hatte ich schon. Oder ist das keine Fragestellung zu deinem Text gewesen?

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Zitat:

@manatee schrieb am 22. Mai 2019 um 17:16:30 Uhr:


@michaelp. Die hier z.B. https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/falsche-kfz-steuern-100.html

Ausserdem hab ich es ja "live" mitbekommen bei der Bestellung/Zulassung: Der x213 war als 400d nicht zertifiziert, der S213 dann kurzfristig schon, wurde aber wegen nicht freigegebener COC-Papiere seitens MB-Werk wochenlang nicht rausgerückt. So wurde ich dann (für mich: leider) nach WLTP besteuert, statt noch nach NEFZ.

Inzwischen weiss ich übrigens von einem G, der auch dieses Schreiben bekommen hat. Aber nichts genaues weiß man nicht...

Das Problem ist doch, das ab dem 1.9.2018 bei jedem Fahrzeug der CO2-Wert genau ermittelt werden muss. Das heißt, wenn bei Dir CO2 relewante Bauteile verbaut wurden, erhöht sich der Wert.

Vielleicht hat man bei Dir ein Bauteil vergessen für die Berechnung.

Fehlermachen ist menschlich. Und sei froh das Sie es frühzeitig gemerkt haben. Möchte nicht wissen, ob die Kfz-Stelle Steuer nachfordern kann, wenn man das erst nach x Jahren festgestellt hätte.

Gruß

Hallo zusammen und @manatee ,

wie beispielsweise nach der Konfiguration eines Mercedes-Benz E400d 4MATIC Limousine ersichtlich, wird unter den Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienz auf die Fußnote [4] hingewiesen. Dort steht geschrieben:

Zitat:

Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.

Klartext:

"Für den Zeitraum bis zum 31.08.2018 gelten die für das Jahr 2017 gemessenen NEFZ-CO2-Werte und für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2020 die mit einer Korrelationsformel aus den gemessenen WLTP-CO2-Werten ermittelten bzw. errechneten NEFZ-CO2-Werte."

Für die Kfz-Steuer gilt:

Für Fahrzeuge, die nach dem WLTP-Prüfverfahren typgenehmigt sind und bis zum 31.08.2018 erstmalig zugelassen werden, ist der in Feld 22 der fahrzeugbezogenen Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ausgewiesene NEFZ-CO2-Wert für die künftige Berechnung der Kfz.-Steuer maßgeblich.

Für Fahrzeuge, die nach dem WLTP-Prüfverfahren typgenehmigt sind und ab dem 01.09.2018 erstmalig zugelassen werden, ist der in Feld 7 der fahrzeugbezogenen Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ausgewiesene WLPT-CO2-Wert für die künftige Berechnung der Kfz.-Steuer maßgeblich.

Für Fahrzeuge, die nach dem WLTP-Prüfverfahren typgenehmigt sind, müssen ab Stichtag 01.09.2018 die Angaben der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen in den ausgehändigten Prospekten, aufgestellten Hinweisschildern in den Verkaufsräumen, Webseiten der Händler und Hersteller ect. den ausgewiesenen WLTP-CO2-Emissionen gemäß Feld 7 der jeweiligen Übereinstimmungserklärungen (den jeweiligen COC-Papieren) entsprechen.

Mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier - Certificate of Conformity) bescheinigt der Genehmigungsinhaber, dass das darin beschriebene Fahrzeug in jeder Hinsicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmt.

Ein Problem stellt die vom Hersteller errechnete und danach eingesetzte Korrelationsformel dar, die das Ergebnis der errechneten NEFZ-CO2-Werte maßgeblich beeinflussen kann. Ist das Ergebnis der errechneten NEFZ-CO2-Werte nachweislich manipuliert worden, muss es korrigiert und das COC-Papier erneuert und ausgetauscht werden.

Ist das neue Ergebnis weit von einer zu erwartenden Kundenakzeptanz entfernt, zieht der Hersteller eine Änderung der Motorsteuerungssoftware in Erwägung, um das Delta zwischen den alten und neuen Werten zu verkleinern. Das Motiv der Ingenieure für solche Manipulationen liegt auf der Hand: Bauteileschutz (vor dem Softwareupdate) ist Kundenschutz ...

LG Walter

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 25. Mai 2019 um 21:14:57 Uhr:


Hallo zusammen und @manatee ,

wie beispielsweise nach der Konfiguration eines Mercedes-Benz E400d 4MATIC Limousine ersichtlich, wird unter den Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienz auf die Fußnote [4] hingewiesen. Dort steht geschrieben:

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 25. Mai 2019 um 21:14:57 Uhr:



Zitat:

Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.


Für Fahrzeuge, die nach dem WLTP-Prüfverfahren typgenehmigt sind, müssen ab Stichtag 01.09.2018 die Angaben der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen in den ausgehändigten Prospekten, aufgestellten Hinweisschildern in den Verkaufsräumen, Webseiten der Händler und Hersteller ect. den ausgewiesenen WLTP-CO2-Emissionen gemäß Feld 7 der jeweiligen Übereinstimmungserklärungen (den jeweiligen COC-Papieren) entsprechen.

Ein Problem stellt die vom Hersteller errechnete und danach eingesetzte Korrelationsformel dar, die das Ergebnis der errechneten NEFZ-CO2-Werte maßgeblich beeinflussen kann. Ist das Ergebnis der errechneten NEFZ-CO2-Werte nachweislich manipuliert worden, muss es korrigiert und das COC-Papier erneuert und ausgetauscht werden.

LG Walter

Gibt es für die letzten Absätze irgendwelche Quellen oder selbst ausgedacht?

Auch WLTP typgenehmigte Fahrzeuge müssen mit dem errechneten NEFZ Wert ausgewiesen werden in Werbung, Prospekte etc. per Gesetz zum Energielabeling. (Wird demnächst geändert)

Die Umrechnung von WLTP zu NEFZ denkt sich der Hersteller nicht aus. Der Algorithmus wird bzw. ist vorgegeben nach meiner Info.

Der WLTP Kalkulator wurde letztes Jahr bei allen Herstellern mit Hochdruck entwickelt und zum Stichtag ausgerollt. Vielleicht gab es bei bestimmten Modellen / SA Kombination auch einfach nur einen Berechnungsfehler, in den letzten 9Monaten gab es sicherlich noch ein paar Optimierungen bzw. Nachprüfungen die zu entsprechenden Erkenntnissen führen können, siehe z.B. auch Einschränkungen von SA bei bestimmten Modellen in 2019.

Viele Grüße

Update, bzw. "Nicht-Update" - die NL bekommt keinerlei Informationen aus dem Werk, was da los ist. Außer meinem Fahrzeug sind in der NL nur noch 2 weitere betroffen.

Letzte Aussage dazu: "Es wird halt gemacht. Was mit deinen Papieren bzw. deinen KfZ-Steuern passiert - ganz ehrlich: Keine Ahnung. Und wir erfahren nichts außer fast denselben Text, den Du bekommen hast. Traurig."

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Zitat:

@manatee schrieb am 20. Mai 2019 um 22:03:40 Uhr:


„Heimlich“ fällt wohl aus, wenn man mir geänderte COC Papiere in die Hand drücken will.

Die aktuelle Check-Seite von MB behauptet auch, dass meine FIN nicht von einer Servicemassnahme betroffen sei.
Die im Schreiben stimmt aber überein mit meinem Fahrzeug.

....könnest du bitte die Check-Seite hier verlinken?

Hallo,
dieses Schreiben war ganz still in meinem Briefkasten 😛.
Von einem Rückruf kann ich da nichts erkennen. Meiner Meinung nach ist das eine Bitte zur Terminvereinbarung für eine Kundendienstmaßnahme.

P.S.: Ich war bis zum 24.5. im Ausland. Deshalb poste ich es erst jetzt.

Edit: Erstzulassung 25.7.2018

Zitat:

@Thunder EN schrieb am 27. Mai 2019 um 23:40:03 Uhr:


Hallo,
dieses Schreiben war ganz still in meinem Briefkasten 😛.
Von einem Rückruf kann ich da nichts erkennen. Meiner Meinung nach ist das eine Bitte zur Terminvereinbarung für eine Kundendienstmaßnahme.

P.S.: Ich war bis zum 24.5. im Ausland. Deshalb poste ich es erst jetzt.

Edit: Erstzulassung 25.7.2018

Danke für das Einstellen deines gleichlautenden Schreibens.
Allerdings frage ich mich: Woran meinst Du denn, einen stillen Rückruf als solchen erkennen zu können?

Das da fett "Rückruf" drüber steht? Wohl kaum.

Ich gehe mal davon aus, dass das kunstgerecht gedrechselte Wording schlicht IMMER "Kundendienstmaßnahme" ist. Dies ist jedoch genauso wenig ein Unterscheidungskriterium, wie die formulierte Bitte um Terminvereinbarung. Letztere wirst Du in jedem Schreiben finden, welche dich zum Werkstattbesuch auffordert, das dürfte in der Natur der Sache liegen, oder?

Aber ist ja auch eigentlich Wurscht, in der Sache klärt auch diese feine Unterscheidung nicht, was TECHNISCH wirklich passiert ist, was nun geändert wird und welche Folgen dies haben wird. Und nur darauf kommt es am Ende ja an.

Und hierüber kann ich mir leider keine Informationen beschaffen.

@thunder en Vielleicht versuchst Du mal dein Glück? Möglicherweise weiß dein 🙂 mehr?

Dank dir...

Moin,

ich würde sagen: Abwarten und Tee trinken.

Da steht nicht, daß Du "vorgestern" beim Freundlichen erscheinen sollst. Also wartest Du einfach mal ab, was die Zeit so bringt, vermutlich einige Informationen, was da passieren soll.

Insofern cool down - hier im Forum taucht früher oder später eine Info dazu auf....

Gruß aus Nordhessen :-)

Zitat:

@manatee schrieb am 28. Mai 2019 um 11:32:40 Uhr:



Zitat:

@Thunder EN schrieb am 27. Mai 2019 um 23:40:03 Uhr:


Hallo,
dieses Schreiben war ganz still in meinem Briefkasten 😛.
Von einem Rückruf kann ich da nichts erkennen. Meiner Meinung nach ist das eine Bitte zur Terminvereinbarung für eine Kundendienstmaßnahme.

P.S.: Ich war bis zum 24.5. im Ausland. Deshalb poste ich es erst jetzt.

Edit: Erstzulassung 25.7.2018

Danke für das Einstellen deines gleichlautenden Schreibens.
Allerdings frage ich mich: Woran meinst Du denn, einen stillen Rückruf als solchen erkennen zu können?

Das da fett "Rückruf" drüber steht? Wohl kaum.

Ich gehe mal davon aus, dass das kunstgerecht gedrechselte Wording schlicht IMMER "Kundendienstmaßnahme" ist. Dies ist jedoch genauso wenig ein Unterscheidungskriterium, wie die formulierte Bitte um Terminvereinbarung. Letztere wirst Du in jedem Schreiben finden, welche dich zum Werkstattbesuch auffordert, das dürfte in der Natur der Sache liegen, oder?

Aber ist ja auch eigentlich Wurscht, in der Sache klärt auch diese feine Unterscheidung nicht, was TECHNISCH wirklich passiert ist, was nun geändert wird und welche Folgen dies haben wird. Und nur darauf kommt es am Ende ja an.

Und hierüber kann ich mir leider keine Informationen beschaffen.

@thunder en Vielleicht versuchst Du mal dein Glück? Möglicherweise weiß dein 🙂 mehr?

Dank dir...

Das sehe ich auch so. Ich werde mich baldmöglichst darum kümmern. 😛 Im Moment habe ich aber sehr viel zu tun...

Update: Das Abwarten war nicht mal so lange, dass der Tee kalt werden konnte 🙂

Gestern Anruf von der NL, ich solle doch nun mal kommen.
Da lt. meinem "Fahrplan" in 4 Wochen eh der erste Service dran ist, vereinbarten wir, dies zu verbinden und noch so lange zu warten.
Informationen hat man nach wie vor keine - und erwartet auch nicht mehr, aus dem Werk welche zu bekommen. Dies würden die Erfahrungen der letzten Monate zeigen.

Nach dem Update würde ich mal auf den Verbrauch achten.

Wir mussten (!!!!!) bei unseren Vitos ein Update machen lassen. Seitdem ist ein spürbare Mehrverbrauch sichtbar. Nach Aussage von Mercedes wäre dies aber nur "Einbildung".... 😠 😠

Zitat:

@Muhar schrieb am 26. Mai 2019 um 13:56:29 Uhr:


Auch WLTP typgenehmigte Fahrzeuge müssen mit dem errechneten NEFZ Wert ausgewiesen werden in Werbung, Prospekte etc. per Gesetz zum Energielabeling. (Wird demnächst geändert)

Hallo zusammen und hallo @Muhar ,

du liegst vollkommen richtig:

Tatsächlich werden bis 2020 bei nach WLTP-Prüfverfahren typgenehmigten Motoren in den Verbraucherinformationen CO2-Werte angegeben, die - in Übereinstimmung mit der derzeit gültigen Pkw-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) - nicht denen entsprechen, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. im Kfz-Schein, Feld V.7, ausgewiesen werden.

Der von dir erwähnte "WLTP-Kalkulator" ist in der

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 zur Festlegung eines Verfahrens für die Ermittlung der Korrelationsparameter, die erforderlich sind, um der Änderung des Regelprüfverfahrens Rechnung zu tragen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1014/2010

beschrieben und befindet sich unten im Anhang.

LG, Walter

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 29. Mai 2019 um 16:21:14 Uhr:



Zitat:

@Muhar schrieb am 26. Mai 2019 um 13:56:29 Uhr:


Auch WLTP typgenehmigte Fahrzeuge müssen mit dem errechneten NEFZ Wert ausgewiesen werden in Werbung, Prospekte etc. per Gesetz zum Energielabeling. (Wird demnächst geändert)

Hallo zusammen und hallo @Muhar ,

du liegst vollkommen richtig:

Tatsächlich werden bis 2020 bei nach WLTP-Prüfverfahren typgenehmigten Motoren in den Verbraucherinformationen CO2-Werte angegeben, die - in Übereinstimmung mit der derzeit gültigen Pkw-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) - nicht denen entsprechen, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. im Kfz-Schein, Feld V.7, ausgewiesen werden.

Der von dir erwähnte "WLTP-Kalkulator" ist in der

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 zur Festlegung eines Verfahrens für die Ermittlung der Korrelationsparameter, die erforderlich sind, um der Änderung des Regelprüfverfahrens Rechnung zu tragen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1014/2010

beschrieben und befindet sich unten im Anhang.

LG, Walter

Super, dass du noch die Quellen dazu hast, hier wird ja leider oft allerlei Unsinn unterstellt bzw. verbreitet!!

Viele Grüße

Hallo ich habe mal eine Frage ist der alte v350 schon wltp zertifiziert und wenn ja wieviel steuer kostet er im Jahr
Ebenso der r350 wie hoch ist die kfz steuer man liest verschiedene Werte kann mir jemand eine genaue Antwort geben

Zitat:

@umonza schrieb am 30. Mai 2019 um 22:48:44 Uhr:


Hallo ich habe mal eine Frage ist der alte v350 schon wltp zertifiziert und wenn ja wieviel steuer kostet er im Jahr

Nein, der OM 642 ist nach NEFZ in Euro 6b zertifiziert. Die Steuer beträgt 383,- Euro im Jahr.

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