Steuern / Abgasnorm...(kat)
Sers,
da ich ja nur Euro1 habe,ne zeitlang n 400cpsi Metallkat gefahren bin und jetzt bald die Steuern fällig sind sind, die bei Euro1 extrem in die höhe gehen, habe ich mir n Z3 kat (1.8er) besorgt und dranmontiert. Der ist von Bj. 97 glaube ich. Also der müsste doch schon Euro2 haben oder?
Es ist ein Zeuner Kat.
Und wie kann ich der Finanzbehörde nun klarstellen, dass ich Euro2 habe?
Über jeden Tip bin ich euch sehr dankbar.
gruß
Viethai
22 Antworten
krass. die holen auch alles was sie bekommen.
naja, abwarten. habe noch kein geld.
Und.. das kann ein Laier einbauen? Biste dir da sicher? =) bzw. n azubi im 2. lj.
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Du zahlst aber trotzdem ab 1.1.05 mehr - auch rückwirkend...
Muss ich deshalb 2 € nachzahlen? Hab den Wagen am 13.01. oder so zugelassen.
Zitat:
Original geschrieben von Bender82
Muss ich deshalb 2 € nachzahlen? Hab den Wagen am 13.01. oder so zugelassen.
Blöde Frage!
Selbstverständlich musst Du das - überleg doch mal, in welchem Land Du lebst...😉
Zitat:
Original geschrieben von |dev^
...
Und.. das kann ein Laier einbauen? Biste dir da sicher? =) bzw. n azubi im 2. lj.
Hi,
ja, kann eigentlich jeder, der keine zehn linke Daumen hat 😉
Wichtig für Eintragung: Aktuelle AU nach Einbau ist Pflicht!
Steuerberechnung richtet sich nach dem Eintragungsdatum, das in den Fahrzeugschein beim Strassenverkehrs- Landrats- oder sonstigem Amt, bei uns macht das auch das "Bürgerbüro", aus der Eintragung der Prüforganisation im Fahrzeugbrief hervor geht. Wenn Du also ohne geänderten Fahrzeugschein noch einen Monat oder so durch die Gegend düst, dann wird erst mal nach der alten Einstufung abgerechnet. Der zu viel bezahlte Betrag wird entweder, bei < €5,00, in der nächsten Jahres- oder der Endabrechnung berücksichtigt oder fällt der Differenzbetrag grösser aus, gibt es im allgemeinen nicht nur einen neuen Steuerbescheid, sondern der Differenzbetrag wird direkt erstattet bzw. nachgefordert.
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Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Wichtig für Eintragung: Aktuelle AU nach Einbau ist Pflicht!
Nicht ganz...
Eine AU berechtigte Werkstatt muss die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen - dazu ist nicht zwingend eine AU notwendig. Das entsprechende Formular liegt dem KLR bei.
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Nicht ganz...Eine AU berechtigte Werkstatt muss die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen - dazu ist nicht zwingend eine AU notwendig. Das entsprechende Formular liegt dem KLR bei.
Hi,
Du meinst sicher, die Prüfung, das der KAT und die Lambda-Regelung VOR der Nachrüstung noch ordnungsgemäss funktioniert haben - Hmm, wie macht man das OHNE AU ???
Also wären, rein theoretisch betrachtet, ZWEI AUs nötig, eine VOR der Umrüstung und eine DANACH ... (so schreibt es zumindest der Troisdorfer Hersteller des KLR-Systems vor)
Also wird wohl eine AU, nach der (selbst ausgeführten) Nachrüstung, beim TÜV etc. immer noch die billigste Methode sein, um zu einer gültigen Umschlüsselung der Papiere zu kommen, die zur Steuerminderung führt.
Ausserdem kenne ich keine Werkstatt, die kostenlos eine AU durchführt und dann noch kostenlos schriftlich bestätigt. - Weil, bei einer evtl. durchgeführten Stichprobe, z.B. wg. zweifelhaftem Zustandekommen einer amtlichen Bescheinigung, der ausstellende Betrieb bei Beanstandungen seine Zulassung als berechtigter AU-Abnahmebetrieb u.U. verliert ... Das riskiert keiner, der auch nur ein Gramm Hirn sein eigen nennt!
Hi Leute,
habe auf der Page www.twintec.de
dem Hersteller von KLR(Kaltlaufregler)-Systemen folgendes gelesen!!!
UMSCHLÜSSELUNG AUF EURO 2
Obwohl einige Fahrzeugmodelle bereits ohne technische Änderungen ab Werk die Euro 2-Norm erfüllt hätten, wurden diese jedoch durch den Fahrzeughersteller nach Euro 1 (Schlüsselnummer: 14 oder 21) eingestuft und zugelassen. Die betreffenden Halter dieser Fahrzeuge wurden zu einem späteren Zeitpunkt durch den jeweiligen Fahrzeughersteller darüber benachrichtigt, daß diese Fahrzeuge zwecks Steuererparnis in Euro 2 (Schlüsselnummern 25 oder 26) umgeschlüsselt werden können.
Im vorliegenden Lieferprogramm haben wir deshalb versucht, alle Fahrzeuge definitiv auszuschließen, bei denen die Möglichkeit der Umschlüsselung gegeben war. Eine Umrüstung mit dem KLR-System macht hier steuerlich keinen Sinn, andererseits jedoch jedem Fahrzeughalter die Möglichkeit der Umrüstung mit dem KLR-System zu eröffnen, dessen Fahrzeug die Euro 2-Norm nicht erfüllt.
Na, das ist ja der HAMMER !!!
habe einen 325i Cabrio BJ1993 mit Euro1 und habe die Schadstoffschlüsselnr. 14 und kann es ohne technische Umrüstung auf 25 oder 26 umschlüsseln lassen ?!?! siehe oberen TEXT!
Weiß einer wie das geht? Wurde natürlich von BMW darüber nicht informiert, weil ich den Wagen auch gebraucht in 06.2002 gekauft habe und bezahle wohl wie es scheint zuviele Steuern!
Muß ab 1.01.05 378€ bezahlen
obwohl nach Euro2 nur 184 € !!!!
DIFFERENZ von 194 €!!!
SO EIN SHIT....GLAUB DAS NICHT!!!
DIE KNÜPFEN MIR ZUVIEL GELD AB !!!
Es reicht, wenn Du das einmal schreibst!
http://www.motor-talk.de/t515843/f56/s/thread.html
Und nochmal: nein, Du kannst Deinen BMW auf gar keinen Fall einfach so umschlüsseln lassen!