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Steuerentlastung ade

Themenstarteram 24. September 2004 um 13:45

Hallo an alle,

gerade kam durch, die Steuerentlastung für schwere SUV fällt ab April 05 weg. Jetzt würde mich interessieren, ob das auch für selbstständige gilt, die den Wagen für die Firma nutzen.

Davon haben die leider nichts erwähnt.

bolfo

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16 Antworten

Das neue Gesetz gilt nur für Angstellte, die den Wagen in ihrer Freizeit nutzen, nicht. Und das bin ich!!!!

Deutschland - Egoistenland!!!

H.

Also ich habe vor kurzem mein Finazamt (Mannheim, Baden-W.) gefragt, die wissen davon nichts und haben mir ohne Einspruch gleich einen Steuerbescheid über 185 Euro (V10TDI) geschickt.

Zitat:

Original geschrieben von HonigtÖrtchen

Das neue Gesetz gilt nur für Angstellte, die den Wagen in ihrer Freizeit nutzen, nicht. Und das bin ich!!!!

Deutschland - Egoistenland!!!

H.

Ja was denn nun? "Gilt nur für Angestellte....nicht" Was meinst Du, gilt es nun für Dich, oder gilt es nicht?

Wenn Ihr mich fragt, wird hier Halbwissen polemisiert und es wird hier ziemlich viel Bullshit erzählt.

Es gilt natürlich für jeden, weil nicht die Steuerrichtlinien geändert wurden, sondern die Strassenverkehrszulassungsordnung. Danach gelten alle SUVs als PKW und nicht mehr als LKW.

Und da sind sie doch eigentlich auch, oder? Mir kann keiner erzählen, dass er seinen Touareg als LKW nutzt.

Unabhängig davon gibt durchaus Unternehmer, Freiberufler, Selbständige, die ihr Fahrzeug steuerlich geltend machen können. Dazu gehört auch die Geltendmachung KFZ Steuer (wie bisher).

Was heißt hier Deutschland - Egoistenland?

Ich kann das genöle nicht mehr hören.

Wir alle hatten (kurzfristig) das Privileg, durch Ausnutzung einer Gesetzeslücke, nur verdammt wenig KFZ Steuer zu zahlen. Gerecht war das nicht unbedingt, oder warum sollten wir weniger Steuern zahlen, als ein Polo-Fahrer?

Nun wird die Lücke geschlossen, und wir zahlen KFZ Steuer wie jeder andere auch. Das ist gerecht.

Und wer einen Touareg fährt und sich die KFZ Steuer nicht mehr leisten kann, dem kann ich auch nicht helfen.

Das stimmt so nicht ganz: Mein Touareg ist als PKW zugelassen, somit fällt er zunächst unter die normale PKW-Besteuerungsgrundlage nach Abgasnorn Euro 3 (bei V6 und R5 Euro 4), d.h. Hubraum x dem zutreffenden Steuersatz je angefangenen 100 ccm. Zulassungstechnisch bleibt der Touareg auch ein PKW, aber bei KFZ über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht (mein V 10 hat 3,2 t) kennt das Steuergesetz den Begriff "sonstige KFZ" und die werden nach einer Gewichtstabelle, so wie LKW, besteuert. Normalerweise schickt das Finanzamt zunächst einen Steuerbescheid nach Abgasnorm für PKW und ändert diesen bei Widerspruch ab in die Kategore "Sonstige KFZ" mit der entsprechend günstigereren Tabelle. Laut meinem Finazamt (Mannheim) hat sich daran bis jetzt auch nichts geändert, es ist wohl auch Ländersache eine Änderung herbeizuführen. Klar das das etwas ungerecht erscheinen mag, bei der Gesetzesgebung dachte wohl keiner daran, dass jemals so schwere Geländewagen gebaut werden. Überigens ist rein juristisch das Parken mit einem Touareg auf einer auf dem Gehweg eingezeichneten Parkfläche verboten, da auf Gehwegen - auch wenn das Parken durch Zusatzschild erlaubt ist - nur mit KFZ bis zu 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht geparkt werden darf - daran hat wohl noch niemand gedacht .... .

Hallo, Gutmensch,

da muß ich Dir absolut recht geben.

Ich bekomme meinen T voraussichtlich im November und bin durchaus bereit dem Hubraum entsprechend auch die KFZ- Steuer zu zahlen.

Wenn ich mir die Steuer nicht leisten kann, muß ich halt ein anderes Auto anschaffen.

Deutschland - Egoistenland würde meiner Meinung nach nur dann zutreffen wenn man die alte Regelung beigehalten hätte.

Viel trauriger finde ich die Diskusionen in verschiedenen Ländern bei denen die SUV`s aus den Innenstädten verbannt werden sollen.

Drüber kann man sich aufregen.

Gruß Bernd

Zitat:

.... aber bei KFZ über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht (mein V 10 hat 3,2 t) kennt das Steuergesetz den Begriff "sonstige KFZ"

Hallo Boris,

erlaube mir, dass ich Dir da widerspreche.

Nicht nach Steuergesetz, sondern nach StVZO (Straßenverkehrszulassunsordnung) können PKW über 2.8 t als "sonstige Fahrzeuge" bzw. "Kombinationskraftfahrzeige" zugelassen werden - und werden auf Antrag entsprechend steuerlich behandelt.

Genau dieser Punkt in der StVZO wird ab 1.4.2005 gestrichen, ohne das Steuergesetz anzutasten.

Und somit sind unsere Touaregs dann wieder stinknormale hubraumbesteuerte PKWs.

Keiner konnte mir sagen, ob die Einstufung für bereits zugelassene Fahrzeuge erhalten bleibt.

Mir bereitet allerdings Sorgen, dass der R5 nur als "Nutzfahrzeug" mit entsprechender Sonderbehandlung die Abgasnorm E3 geschafft hat.

Wird er jetzt als PKW in E2 zurückgestuft?

Das wird dann in Sachen KFZ Steuer teuer.

...hallo....

offensichtlich haben hier einige meinen Beitrag mißverstanden. Der Autor dieses Threats fragte, ob denn die Gesetzesänderung auch für Selbstständige, die den Wagen für ihre Firma nutzten, gelte. Darauf mein Beitrag, dass das Gesetz natürlich nur für mich nicht gelte.

Ironie!!!!

Ich fand diesen Satz (...für Selbstständige mit Fa.)sehr egiostisch, deshalb: Deutschland-Egoistenland!!!!!

Ich denke, das war kein polemisiertes Halbwissen, Bullshit etc., sondern nur ne Spur zu sarkastisch für manch einen Leser...

Alles klar?

H.

am 26. September 2004 um 17:57

Zitat:

Mir bereitet allerdings Sorgen, dass der R5 nur als "Nutzfahrzeug" mit entsprechender Sonderbehandlung die Abgasnorm E3 geschafft hat.

Wird er jetzt als PKW in E2 zurückgestuft?

Das wird dann in Sachen KFZ Steuer teuer.

der R5 hat doch sowieso Euro 3.

soweit ich weiß, hat der V10 TDI die Euro 2/ Euro 3- problematik . mittlerweile sollte sich das allerdings auch erledigt haben (ab. MJ '05).

Zitat:

Original geschrieben von indybaer

der R5 hat doch sowieso Euro 3.

.... richtig Indybear. Du bist ja ein ganz schlauer Experte. Euro 3 gilt aber nur, weil der Touareg als Nutzfahrzeug eingestuft ist, und für Nutzfahrzeige gelten nicht so straffe Normen wie für PKWs.

Wenn er aber kein Nutzfahrzeug mehr ist (siehe oben im Thread), würde eventuell - was ich nicht weiß, aber gerne wüßte - die Einstufung E2 gelten. Anhand der Schlüsselnummer ist die Schadstoffklasse jedenfalls übel.

am 26. September 2004 um 20:07

hallo? hast du den recht kurzen post auch gelesen?

ich beziehe mich auf den V10. meinem kenntnisstand zufolge erfüllt er nicht die PKW- Euro 3- norm, der R5 TDI hingegen schon.

guck mal hier: http://www.ngz-online.de/ratgeber/geld+recht/rechtsdb/index.phtml?co=sc&id=2378

vielleicht ist dann das mißverständnis aus der welt geschafft.

Zitat:

Original geschrieben von indybaer

hallo? hast du den recht kurzen post auch gelesen?

ich beziehe mich auf den V10.

Na klasse, Du Schlaubaer! Wer kann hier nicht lesen?

Ich weiß ja nicht, wovon Du redest - ich rede vom R5.

Du redest: der hat ja sowieso E3

Meine Frage war wie lange wohl noch?

Vorbei geredet? Offensichtlich.

am 26. September 2004 um 21:04

von genau dem R5 habe ich auch geredet (besser geschrieben). dieser hat Euro 3 (aber das schrieb ich schon zweimal).

die von dir angeführte einstufung in Euro 3 obwohl er nur Euro 2 erfüllt, betrifft den V10 TDI.

ansonsten kann ich dir nur empfehlen wieder runterzukommen. da morgen sowieso eine konsultation mit dem händler meines vertrauens ansteht, kann ich ja gleich noch mal nachfragen.

Hallo,

zunächst wurde im Bundesrat am vergangenen Freitag nur der erste Schritt zur Abschaffung des Steuerprivilegs gemacht, allerdings wurde dadurch noch kein Termin gesetzt.

Bei der Änderung der Besteuerung gibt es noch nichts Konkretes, es soll jedoch wohl Ausnahmen bei gewerblich genutzten Fahrzeugen geben, deren Nutzer ein begründetes Interesse an einem Geländewagen haben (genannt werden immer Winzer und Bergbauern). Eine pauschale Ausnahme für alle Gewerbetreibende ist somit wohl nicht vorgesehen.

Fraglich ist auch, ob dies dann auch für Kleinbusse und Vergleichbares gelten soll, und ob hierfür die 2,8To Grenze gilt.

Gruss

am 27. September 2004 um 11:56

also sowohl mein händler als auch die VW- "hotline" haben mir gesagt, daß der R5 auch weiterhin Euro 3 haben wird und das es sich dabei um die PKW- norm handelt.

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