Steuerbefreiung für das Jahr 2009
hallo leute!
habe heute vom finanzamt einen erfreulichen brief erhalten, denn der am 29.09.2008 zugelassene ttc 1.8 ist für das jahr 2009 steuerbefreit! habe damit nicht gerechnet😁
Beste Antwort im Thema
Yo!
Unmittelbare Vorteile sind mir jetzt erstmal keine bekannt. Aber wer weiß schon, was da in Zukunft noch herumgekaspert wird. Daher (weil möglich) lieber EU5 als EU4.
VG
Shiny
30 Antworten
Habe meinen 1.8 TTC am 21.11.08 bekommen.
Da dieser Euro5 ist, wird er sogar 2009 und 2010 steuerbefreit sein.
Gruß Andy
Zitat:
Original geschrieben von ShinyMcShine
Ab welchem Zulassungsdatum gilt denn die Steuerbefreiung?
würde mich auch mal interessieren....
Ähnliche Themen
Also so wie ich den Gesetzestext hier interpretiere, gibt es gar keinen Stichtag. Die Steuerbefreiung für 2009 und 2010 gilt rückwirkend für alle in 2008 erstzugelassenen EURO5 Fahrzeuge.
Der Gesetztestext ist zwar etwas konfus formuliert aber wenn man ihn dreimal durchgelesen hat kommt man glaub ich klar - oder?
hallo!
jetzt weiß ich warum ich nur eine befreiung für ein jahr erhalte, info adac:
ADAC
Wer profitiert von der Steuerbefreiung?
Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.
Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Steuer für max. ein weiteres Jahr
Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält somit nur der, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte
Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.
Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14.
gruß
akorki
Dann also keine Befreiung für mich, da Audi seit Herbst wohl "irgendwas" am 1.8er TFSI geändert haben muss, weil er seit da EURO5 ist, und als ich meinem im Juli bekommen habe war er noch EURO4. 🙁 Somit bekomme ich doch kein Präsent vom Staat...
ein freund von mir hat sich ein golf 5 geholt und der war zulassung 06.08 und der kriegt keine steuerbefreiung mehr!
er hat dann beim kreissamt angerufen und so weit ich mich entsinnen kann , meinte die frau autos bis EZ 09.08 seihen steuerbefreit
Zitat:
Original geschrieben von semu
Kannst du deinen FliTTzer nicht umschlüsseln lassen?
Das scheint ja leider nix zu bringen:
"Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14."
EZ Anfang 09/2008, Euro 5, befreit bis 31.12.2009.
Betrag wurde vom örtlichen FA bereits erstattet, hat mich gefreut...😎
P.S.: Die "Umstellung" der Motoren auf EU 5 war doch erst 08-09/2008 ? Davor wurden die doch noch mit EU 4 ausgeliefert und somit nicht steuerbegünstigt?
Zitat:
Original geschrieben von w0tan
EZ Anfang 09/2008, Euro 5, befreit bis 31.12.2009.Betrag wurde vom örtlichen FA bereits erstattet, hat mich gefreut...😎
P.S.: Die "Umstellung" der Motoren auf EU 5 war doch erst 08-09/2008 ? Davor wurden die doch noch mit EU 4 ausgeliefert und somit nicht steuerbegünstigt?
Korrekt, habe ja geschrieben: "Dann also keine Befreiung für mich, da Audi seit Herbst wohl "irgendwas" am 1.8er TFSI geändert haben muss, weil er seit da EURO5 ist, und als ich meinem im Juli bekommen habe war er noch EURO4." Obwohl mein "alter" 1.8er TFSI Emissionswerte hat, die ebenfalls in EURO5 fallen...