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Steinschlagschäden, nun angeblich übliche Gebrauchsspuren

Guten Tag,

ich bin neu hier im Forum und kein Autoexperte.

Wir haben vor kurzem unserer KfZ-Versicherung einen Schaden durch Steinschlag an der Fahrzeugfront gemeldet. Unser Auto ist ca. 6 Jahre alt. Verursacher ist uns unbekannt. Wir hatten akustisch nichts mitbekommen.

Es sind viele (ca. 30-40) kleine kreisrunde Einschläge in Stecknadelkopfgräße vom Lack, nirgends jedoch Dellen.

Die Schäden sind aber auf mehreren lackierten Teilen der Front, Motorhaube, Stoßstange, sowie am PLasitkglass der Leuchten und der Windschutzscheibe.

Alle Einschläge in etwa gleich groß.

Zuerst wollte die Versicherung zahlen und wieß den Vertragshändler, der die Schäden aufnahm sogar an, bereits die Ersatzteile zu bestellen.

Dann jedoch spontan die Kehrtwende.

Die Versicherung meint aber nun, das nicht eines, sondernmehrere Schadensereignisse wären und somit jedes Teil an dem entweder lackiert werden müsse oder das ausgetauscht werden müsse (Leuchten, Windschutzscheibe) als eigener Fall zu werten wäre. Jeder Schadensfall hätte natürlich eine eigene Selbstbeteiligung und vermutlich auch Höherstufung.

Heute war der Gutachter der Vers. da und die Argumentation ist selbst für mich als Laien hahnebüchen.

- Er behauptet es wären normale Gebrauchstspuren über 5-6 Jahre, die IMMER passieren, da man ja hinter anderen Autos herfährt?!
- Die Qualität der Lacke heutzutage sei schlechter als früher obwohl die Autos teurer sind, weshalb es häufiger zu solchen Abnutzungsschäden käme?!
- Wir erklärten dass wir den Wagen vor ca. 1 Jahr nach Ende Leasingszeiit evtl an das Autohaus zurückgeben wollten und daher ein Wertgutachten erstellen ließen, von dem wir zumindest noch das Ankaufsangebot haben, welches einen um 2000 Euro höheren Preis auswies als den damaligen Verkehrswert ohne Schäden. Da meinte der Sachverständige, dass Gebrauchsspuren eingepreist wären und üblicherweise nicht in Abzug gebracht würden?!

Kurzum - sehe ich es schon richtig, dass sich die Versicherung um die Schadensregulierung drücken will.

Wer hat Erfahrung mit Steinschlagschäden und weiß wie hier die grundsätzlichen Erfolgsaussichten sind?

16 Antworten

du musst konkret beweisen, dass sämliche Schäden aus einem Ereignis stammen.

Kannst du das?

Nein, das wirst du nicht können.

Und das weiß auch dein Versicherer, deswegen hast du nun diese Infos bekommen.

wieso bin ich in der Beweispflicht?

Es könnten ja theoretisch auch nach der Schadenmeldung noch weitere Schäden entstanden sein.

Bzw. wenn ein Hagelschaden entsteht und vorher Krazer auf der Motorhaube zu sehen sind, wird ja trotzdem die Sanierung komplett übernommen oder nicht.

So wie Sie es beschreiben müsste ja jeder Verbraucher die Möglichkeit bekommen bei Abschluss eines Vertrages die Unversehrtheit des eigenen KfZ als Beweis zu dokumentieren um nicht im Nachgang in die Beweispflicht zu kommen.

Aber gut, muss ich mal in die Versicherungsbedingungen schauen.

Die Versicherung will sich nicht "drücken", sondern eben aus dem Schadenbild mehrere Ereignisse machen, was für Dich natürlich finanziell uninteressant ist.

Du sagst, Du hast keine Ahnung, wo diese Schäden herkommen, und sie waren alle "plötzlich" da (sonst läge ja die Versicherung richtig).

Eigentlich müsste sich doch anhand der Beschädigungen feststellen lassen, ob die alle aus einem Ereignis stammen ("hinter Kieslaster hergefahren"😉 oder zeitlich unabhängig sind (was sind "frische" Schäden, wo gibt es bereits Unterrostungen etc.) Da würde mich mal die Einschätzung von Profis (also den Gutachtern hier im Forum) interessieren...

Hier irrt der TE gewaltig.
Er stellt Ansprüche an die Versicherung.
Die Schäden dürften bei jedem Fahrzeug vorkommen, das außerhalb der Stadt bewegt wird.
Er ist nachweispflichtig, dass es sich um ein Schadenereignis handelt.
Bei dem angeführten Beispiel des TE hinsichtlich des Hagelschadens wo ein Vorschaden festgestellt wird, wird dieser selbstverständlich durch einen Abzug berücksichtigt.

Zitat:

@lejockel schrieb am 10. August 2023 um 10:35:32 Uhr:


Das ist normaler Gebrauch. Steinschlag gibt es bei Glas und dann wird repariert oder getauscht. Der Versicherer verhält sich korrekt. Solche Dinge gehören zum Lebensrisiko. Die kann man nur vermeiden, wenn man das Auto nicht benutzt.

Oder mehr Abstand hält.

Nein das stimmt so nicht. Mir ist auch schon ein Stein in die Schreibe geknallt als ich 80 kmh fuhr und der Vorausfahrende weit weg war. Der Stein ist in aller Ruhe über die Straße gehoppelt. Gleich am Tag 2 nach Kauf. :-(
Bei einem Scheibenriss fuhr ich mit 90 neben einen Transporter. Vor mir gar keiner. Rumms Riss in der Scheibe.

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 10. August 2023 um 11:08:13 Uhr:



Zitat:

@lejockel schrieb am 10. August 2023 um 10:35:32 Uhr:


Das ist normaler Gebrauch. Steinschlag gibt es bei Glas und dann wird repariert oder getauscht. Der Versicherer verhält sich korrekt. Solche Dinge gehören zum Lebensrisiko. Die kann man nur vermeiden, wenn man das Auto nicht benutzt.

Oder mehr Abstand hält.

Sehr konstruktiv, auch Fahrzeuge im Gegenverkehr schleudern Steine hoch.

[quote]
@lejockel schrieb am 10. August 2023 um 11:12:46 Uhr:
Nein das stimmt so nicht. Mir ist auch schon ein Stein in die Schreibe geknallt als ich 80 kmh fuhr und der Vorausfahrende weit weg war. Der Stein ist in aller Ruhe über die Straße gehoppelt. Gleich am Tag 2 nach Kauf. :-(
Bei einem Scheibenriss fuhr ich mit 90 neben einen Transporter. Vor mir gar keiner. Rumms Riss in der Scheibe.

Bei dir geht es im einen Steinschlag der einen Schaden verursacht hat.

Das ist ein Ereignis.

Hier geht es um diverse Steinschläge auf mehreren Bauteilen.

Aber wenn glaubt die Beweispflicht -die nun mal besteht, auch wenn man das nicht glauben mag- mit hätte, könnte, wollen oder was auch immer aushebeln zu können, dann kann man halt nur viel Erfolg wünschen.

Mehr bleibt nicht

wenn die Einschläge alle die ungefähr gleiche Größe und Tiefe haben, wenn an keinem der Einschläge Korrosion zu sehen ist, welches auch evtl. jahrealte Schäden hinweist empfinde ich das nicht als einen schwachen Beweis.

Selbst das Autohaus, welches vom Versicherer empfohlen wurde meint, es wäre ein und dasselbe Ereignis gewesen. Zählt das nichts?

Oder will der Zufall es, dass man mehrere Schadensereignisse hat, wo alle Steinchen die gleiche Größe hatten? Das ist doch mehr als unwahrscheinlich.

Nun gut. Danke für die Hinweise.

Mal sehen was draus wird.

Zitat:

@gibraldo schrieb am 10. August 2023 um 14:09:09 Uhr:


Selbst das Autohaus, welches vom Versicherer empfohlen wurde meint, es wäre ein und dasselbe Ereignis gewesen. Zählt das nichts?

Es zählt, was der Gutachter sagt. Wenn man es auf die Spitze treibt, das was der vom Gericht bestellte Gutachter sagt...

Zitat:

Oder will der Zufall es, dass man mehrere Schadensereignisse hat, wo alle Steinchen die gleiche Größe hatten? Das ist doch mehr als unwahrscheinlich.

Hm. Wie wäre es z.B. mit Rollsplit auf einer regelmäßig gefahrenen Strecke? Da kamen dann bei jeder Fahrt ein paar neue gleichartige Steinschläge dazu...

An der Front eines Lesingrückläufers erkennt man früheren Nutzer. Wenige einzelne Steinschläge bedeuten der Vorgängwr ist eher langsam unterwegs gewesen.
Viele kleine Steinschläge deuten auf viele schnell gefahrene Autobahnkilometer hin.
In der Regel wird das bei der Rückgabe auch als normale Nitzung eingestuft und führt nicht zu einer Zahlungspflicht.

Auf jeden Fall würde ich mir das Gutachten gut aufheben und bei der Rückgabe parat haben. Dann würde ich ein abweichendes Ergebnis des Rückgabe-Gutachters mit Verweis auf das Gutachten ablehnen.

@Hannes1971 : Der TE wollte vor ca. 1 Jahr (am Ende der Leasingzeit) das Auto zurückgeben. Vergangenheit, nicht Zukunft.

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