Steinschlag

Opel Vectra C

Hi zusammen,

heut morgen hatte ich direkt nach einer Kiesgrubenausfahrt einen Kieslaster vor mir...nach einigen metern machte es *KNALL* und siehe da, volltreffer. der stein hat mich im unteren drittel, fahrerseite und fast scheibenmittig erwischt.
sicherheitshalber habe ich mir auch mal das nummernschild notiert. mir ist sowas noch nie passiert, dewegen die frage. wie läuft sowas dann genau ab? möchte ja nicht das der sprung das wandern anfängt.

gruß
WB

16 Antworten

So wie Du es beschreibst ist es im Sichtfeld des Fahrer's, da hilft nur AUSTAUSCH. Kostenübernahme durch Teilkasko. Schön drauf achten, dass es die RICHTIGE Scheibe ist (Solarreflect, mit oder ohne Regensensor....)

Ob Dir die Feststellung des Verursachers hilft, weiß ich nicht. Aber ich würds versuchen, so kommst Du ggf. um die eventuelle SB der TK drumrum...

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner


Ob Dir die Feststellung des Verursachers hilft, weiß ich nicht. Aber ich würds versuchen, so kommst Du ggf. um die eventuelle SB der TK drumrum...

Gruss

Wenn der Stein vom Reifen hochgeschleudert wurde - Pech gehabt. Wenn er jedoch vom LKW viel (ungesicherte Ladung - dann zahlt der LKW Betreiber.

ich glaube er kam vom reifen...naja kann man wohl nichts machen.
fahre gleich mal zum carglass und die sollen sich das mal genau ansehen, vielleicht kann man es ja flicken.

Re: Steinschlag

Zitat:

Original geschrieben von WebBuddha


Hi zusammen,

heut morgen hatte ich direkt nach einer Kiesgrubenausfahrt einen Kieslaster vor mir...nach einigen metern machte es *KNALL* und siehe da, volltreffer. der stein hat mich im unteren drittel, fahrerseite und fast scheibenmittig erwischt.
sicherheitshalber habe ich mir auch mal das nummernschild notiert. mir ist sowas noch nie passiert, dewegen die frage. wie läuft sowas dann genau ab? möchte ja nicht das der sprung das wandern anfängt.

gruß
WB

Servus webbuddha,

das aufschreiben des Kennzeichens hättest du dir sparen können, dem Fahrer kann nur dann Fahrlässigkeit unterstellt werden wenn z.B. ein Nachweis über unzureichende Sicherung der Ladung nachgewiesen werden kann. Bei Steinen die durch die Reifen aufgeschleudert wurden, kann Fahrlässigkeit regelmäßig nicht unterstellt werden.

Wie vorab bereits erwähnt TK melden und gut ist`s.

Der mit der Solarreflect der war ich, bei mir hat die Werkstatt versucht mir einzureden das die "Sungate" vom Hersteller Saint Gobain lediglich etwas anders aussieht aber funktionstechnisch mit der Solarreflect gleich ist. Tja nach einiger Ermittlungsarbeit stellte sich eben der Sachverhalt als etwas anders dar.

Die Scheibe war eine stinknormale Wärmeverglasung.Deshalb der Tip von caravectraner ist nicht der schlechteste, vor dem Wechsel die Werkstatt extra auf die Solarreflect hinweisen!

So Long!
PW

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Hi,
ich lese hier immer von Fahrlässigkeit des Fahrers, und dass er nur dann haften muss.
Das kann ich nicht glauben.
1. meine ich einmal gelernt zu haben ,dass man vor der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen darauf zu achten hat, dass von dem Fahrzeug keine Gefahr für andere ausgeht. Das betrifft nicht nur die Ladung, sondern den Gesamtzustand des Fahrzeuges.
2. ist zu prüfen, ob der Fahrer nicht sogar grob fahrlässig gehandelt hat, da ja jeder weiß, dass beim Befahren von Kiesgruben sich Kies in die Profile setzt, die anschließend herausgeschleudert werden.
Also, so ganz "kampflos" würde ich nicht die TK in Anspruch nehmen und die Selbstbeteiligung freundlich lächend zahlen.
Wenn du das kennzeichen hast, würde ich mich zunächst an den Halter wenden. Schwierig wird wahrscheinlich ihm das alles nachzuweisen. Da kannst du nur hoffen, dass der nicht alles abstreitet. Aber mit der passenden Uhrzeit im Vergelich zu seinem Fahrtenschreiber gibt es schon Möglichkeiten, die es als wahrscheinlich gelten lassen, dass das fahrzeug es war.
Gruß
Christoph

Einfach mal den Sachverhalt der eigenen Versicherung schildern. Wenn die den Schaden auf die Versicherung des LKW abwälzen können, machen die das schon.

Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von teddylan


Hi,
ich lese hier immer von Fahrlässigkeit des Fahrers, und dass er nur dann haften muss.
Das kann ich nicht glauben.
1. meine ich einmal gelernt zu haben ,dass man vor der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen darauf zu achten hat, dass von dem Fahrzeug keine Gefahr für andere ausgeht. Das betrifft nicht nur die Ladung, sondern den Gesamtzustand des Fahrzeuges.
2. ist zu prüfen, ob der Fahrer nicht sogar grob fahrlässig gehandelt hat, da ja jeder weiß, dass beim Befahren von Kiesgruben sich Kies in die Profile setzt, die anschließend herausgeschleudert werden.
Also, so ganz "kampflos" würde ich nicht die TK in Anspruch nehmen und die Selbstbeteiligung freundlich lächend zahlen.
Wenn du das kennzeichen hast, würde ich mich zunächst an den Halter wenden. Schwierig wird wahrscheinlich ihm das alles nachzuweisen. Da kannst du nur hoffen, dass der nicht alles abstreitet. Aber mit der passenden Uhrzeit im Vergelich zu seinem Fahrtenschreiber gibt es schon Möglichkeiten, die es als wahrscheinlich gelten lassen, dass das fahrzeug es war.
Gruß
Christoph

Servus teddylan,

die Problematik an der Geschichte ist die, das du beweisen musst, daß der Stein bspw. von der Ladefläche des LKW`s gefallen bzw. aufgeschleudert worden ist. Im Gegesatz dazu besteht aber gerade bei solchen Ausfahrten (Kiesgruben usw.) die hohe Wahrscheinlichkeit das sich Schüttgut bereits auf der Straße befunden hat. Diese Beweisführung wirst du in der Regel nie führen können.

Umgekehrt könnte man dem Gedanken anheim fallen, daß die Mindestabstände nicht eingehalten wurden und deshalb der Schaden zustand kam. Sofern dokumentierte Beweise vorliegen kann der Sachverhalt natürlich anders aussehen, i.d.R. hat die aber niemand deshalb werden solche Schäden von den Versicherern meist unproblematisch reguliert. Derartig gelagerte Klagen werden meist abgewiesen.

So Long!
PW

War es nicht so, dass er unerheblich ist, ob der LKW den Stein in Form von ungesicherter Ladung oder als hochgeschleuderten Gegenstand verursacht hat? Fakt ist, der LKW hat den Stein irgendwie in Bewegung gesetzt und den Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht. Für solche Fälle ist die Haftpflicht schlisslich da. Unberührt davon ist vorerst die Schuldfrage. Das klären die Versicherungen in der Regel untereinander

erstmal danke für die ganzen antworten zu dem thema.
ich war nun bei carglass und die konnten das ganze flicken, allerdings ist von innen noch der "sprung" zu sehen. es könnte also sein, das die scheibe evtl. doch nochmal reisst.

ich werd mir die ganze sache auf alle fälle nochmal genau hinterlegen...man weiß ja nie

Klar ist es ärgerlich wenn ein Stein von irgendwo angeflogen kommt aber mal ehrlich, schaut ihr jedes mal wenn ihr z.B. vom gemütlichen Waldbiergartenparkplatz (da wo Kies liegt) raus fahrt ob noch irgendwo ein Stein im Reifen hängt??
Also ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von WebBuddha


es könnte also sein, das die scheibe evtl. doch nochmal reisst.

Von einem weiteren Einreißen kannst Du schon mal ausgehen. Die Scheiben beim Vectra/Signum stehen sehr stark unter Spannung. Spätestens im Winter bei starkem Frost im Wechsel mit Warmer Innenraumtemperatur wird es wahrscheinlich losgehen. Kannst natürlich Glück haben. Ich würde auf jeden Fall mal bei meiner Versicherung anrufen und fragen, was es für Möglichkeiten gibt.

@Robby81: Ist korrekt. Aber genau für solche ungewollt verursachten Schäden an anderen Fahrzeugen gibt es die Haftpflicht. Wäre es ein Stein, der wegen unzureichend gesicherter Ladung entsteht, würde nicht die Haftpflicht des Fahrzeugs herangezogen werden, sondern wahrscheinlich die Berufshaftpflicht (oder was es da noch so gibt).

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


War es nicht so, dass er unerheblich ist, ob der LKW den Stein in Form von ungesicherter Ladung oder als hochgeschleuderten Gegenstand verursacht hat? Fakt ist, der LKW hat den Stein irgendwie in Bewegung gesetzt und den Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht. Für solche Fälle ist die Haftpflicht schlisslich da. Unberührt davon ist vorerst die Schuldfrage. Das klären die Versicherungen in der Regel untereinander

Das ist schon lange von Gerichten gekimmp. Das ist normales Risiko. Wenn wein Kieslaster jedoch keine Plane auf dem Schüttgut hat, hast du jedoch gute Changen eine Entschädigung zu erhalten.

Quelle:
1. Meine Tanke, die 10 Kieslaster betreibt 🙂
2. Ein Urteil, das vom ADAC vor nicht allzu langer Zeit abgedruckt wurde.

für mich ist doch nicht nachvollziehbar ob's von nem reifen, der ladekante oder von der "stoßstange" gefallen ist.

wenn man die teile vor sich hat sieht man doch überall sand und dreck

Frag einfach mal bei deiner Versicherung nach, manche übernehmen sogar die SB und du mußt gar nichts zahlen.

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