Steinschlag in Scheibe
hi !
wollte nur mal kurz meinen frust loslassen....
da bekomme ich heute wieder meine sommerpneus aufgezogen, fahr auf die autobahn (frau sitz nebenan), fahre bei ca. 140 km/h mit mind. 100 meter abstand zum nächsten auto.......peng....steinschlag in der scheibe. hatte bisher bei jedem wagen (wirklich jedem) einen steinschlag bekommen, meißt war es aber in den ersten 1-2 monaten des autolebens. dachte diesmal komme ich davon (opc is jetzt knapp 1,5 jahre alt), NEIN, wieder einen. diesmal isses aber echt heftig, is nen richtiger riss entstanden, von aussen is nen loch zu fühlen (der steinschlag wirft schatten auf dem armaturenbrett, kein witz).
ich bin einfach nur gallig.......
gruss
gurke
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
kleiner Nachtrag :
bei maxi-opel handelt es sich wie es aussieht um eine Steinschlagreparatur und nicht um einen Scheibenaustausch.
Bei der Steinschlagreparatur verzichten die Versicherungen auf die Beteiligung durch den Kunden. Dies steht aber auch im Versicherungsvertrag.
@alle.
Genau dies waren schon oben meine Worte.
Alle Versicherungen fördern seit einigen Jahren die Reparatur und wollen so einen unnötigen Scheibentausch vermeiden. Doch Rep. geht nur bei Loch in der Scheibe, bei Riss ist es aus und die Scheibe muss wohl oder übel gewechselt werden. Dann greift natürlich wieder die SB.
Gruß Leo
PS. Bei manchem Wagen lohnt sich ein Vers. Vertrag ohne SB. Muss eben jeder für sich rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
@ Hellrasor,
ich glaube Du hast das verlinkte Urteil nicht richtig durchgelesen.
Erklärung :
Die Versicherung muss den tatsächlich dem Kunden entstandenen Schaden abzüglich SB ersetzten
Wird nun die SB nicht bezahlt, dann ist der tatsächlich entstandene Schaden für den Kunden geringer, als der der Abgerechnet wurde.
Beispiel :
Kunde 150,-- Euro + Versicherung 350 Euro = 500 Euro
Kunde 0 Euro + Versicherung 350 Euro = 350 EuroDer Versicherung wird aber vorgegaukelt, dass auch im letzteren Fall ein Schaden für den Kunden in Höhe von 500,00 Entstanden sei. Aber da der Kunde nichts bezahlt hat ist nur ein Schaden in Höhe von 350,00 Euro entsatnden.
Aus diesem Grund haben die Richter festgestellt, dass hier ein Versicherungsbetrug durch den Kunden stattfinden.
Der Betrieb begehtkeinen Versicherungsbetrug, allerdings stiftet er den Kunden dazu an.
Kein Betrieb kann einen Rabatt auf die SB geben, da die SB ein Vertragsteil zwischen Versicherung und Vehrsicherungsnehmer ist. Schon aus diesem Grund ist ein Verzicht seitens der Werkstatt unzulässig.
Wenn ein Rabatt vergeben wird, dann muss dieser der Versicherung weitergegeben werden.
Ausserdem bist Du nicht nur mitgefangen, sondern ganz alleine Schuld an dem Betrug !
Ausserdem wird sich das Unternehmen, dass Du gerade genannt hast sicherlich noch bedanken, denn man weiss nie wer hier mitliest.
Aber ATU ist so gross, dass sie nicht gleich den Schlüssel herumdrehen müssen, wie einige Betriebe, die durch dieses Urteil betroffen waren.
Ehrlichkeit zahlt sich halt langfristig aus.
Ja gut wen dem so ist, dann ist ja ok. Nur ich sag mal so nicht das das falsch verstanden wird, mir war auch nicht bewusst das das als Versicherungs betrug gilt. Zumal es immer so gehandhabt wird soviel ich weiss. wenn die das machen dann sollte man ihnen ja den arsch auch aufreissen weil sie ja die kunden quasi in die falle führen. Naja wen dem so ist dann werde ich das auch nciht mehr weiter unterstützen. Wie gesagt ich hab gedacht da gibts ne andere regelung dafür, weil ich mir nciht vorstellen konnte das die sich sowas erlauben würdn, deren ruf steht ja auch aufem spiel, und so klein ist die firma auch net, ist immerhin deutschlandweit bekannt.
Wenn mir bewusst gewesen wäre das es nicht wirklich legal ist würde ich auch net so einen Tipp hier ins forum schreibe.
Bin immerhin selber einer der gegen sowas hat, nicht das das hier jetzt falsch verstanden wird.
Also ich nehme mal alles zurück und rate nicht zu der besagten firma zu gehen und seine scheibe austauschen zu lassen.
MFG
Hellrasor
PS: ich werd eda soweiso mal diesen sommer persönlich vorbei gehen, und dann werde ich die mal direkt drauf ansprechen. Kann ja auch net angehen das die die Kunden so hinters licht führen.
Ode rglaubt ihr das ist ne schlechte idee??
Scheibenaustausch
Mahlzeit.
Also ich hab mir zwar nicht alle Beiträge durchgelesen will aber auch bischen was dazu sagen. Bei ATU wird jedenfalls kein Versicherungsbetrug betrieben. Ob die Kunden nichts für Ihre Scheibe zahlen müssen oder nur einen teil liegt daran was die Scheibe kostet. Ab einem bestimmten Betrag übernimmt nämlich ATU die Selbstbeteiligung. Also wird diese in jedem Fall bezahlt bloß halt nicht von dem Kunden sondern von ATU. Und das wird auch bei anderen großen Firmen gemacht. Wenn die neue Scheibe halt nicht so viel kostet muß der Kunde z.B. 50€ Selbstbeteiligung zahlen statt 150€. Die restlichen 100€ zahlt dann z.B. ATU.
Bei Steinschlägen ist es so das die Reparaturkosten voll von den meisten Versicherungen übernommen werden da dies um vieles günstiger ist als die Kosten für eine neue Scheibe zu tragen.
Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.
Mfg Funkervogt101
Re: Scheibenaustausch
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Funkervogt101
Ab einem bestimmten Betrag übernimmt nämlich ATU die Selbstbeteiligung. Also wird diese in jedem Fall bezahlt bloß halt nicht von dem Kunden sondern von ATU. Und das wird auch bei anderen großen Firmen gemacht. Wenn die neue Scheibe halt nicht so viel kostet muß der Kunde z.B. 50€ Selbstbeteiligung zahlen statt 150€. Die restlichen 100€ zahlt dann z.B. ATU.
Wer in seiner Ausbildung zum Meister aufgepasst hat, der muss hier leider feststellen, dass diese Kalkulation hinkt und nicht so sein kann.
Denn:
Austausch der Scheibe kostet 500 Euro
Versicherung bezahlt an Werkstatt 350
Kunde bezahlt an Werkstatt 50 Euro statt 150
Dann beträgt der Schaden der dem Kunden entstand 400 Euro.
Werkstatt müsste nun 100 Euro Differenz an Versicherung bezahlen, da sie ja angeblich den Anteil an der Selbstbeteiligung übernimmt, der der Versicherung zusteht, da 150 Euro Sb zwischen Kunde und Versicherung vereinbart sind.
Denn würde dem Betrieb nur 300 Euro überbleiben
Wenn er nur 300 Euro für diese Arbeit benötigt, weshalb berechnet er aber vorher dann 500 Euro.
Das Urteil macht schon seinen Sinn.
@ Hellrasor,
es war kein Vorwurf an Dich persönlich, es war ein Vorwurf an die Betriebe, die so etwas praktizieren und Ihre Kunden bewusst im Dunkel stehen lassen. Vielleicht kennen diese Betrieb auch diese Urteile gar nicht.
Der Kunde denkt doch, dass alles in Ordnung sei. Daher mache ich immer wieder bewusst auf diesen Missstand aufmerksam und zwar mit untermauerten Grundlagen.
Sollte ich Dich etwas zu heftig angegangen sein bitte ich dies zu entschuldigen, aber diese Unsitte hält sich wirklich hartnäckig.
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@Autoglasmeister
Ne gar kein Problem. Wir sind ja hier unter Kollegen, wenn ich das mal so sagen darf. Ausserdem hat man nie ausgelernt.
Alles roger.
MFG
Hellrasor