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Steinschlag in Frontscheibe.

Themenstarteram 25. Juni 2007 um 6:43

Hallo zusammen,

meine Freundin hatte vor ca 2 Wochen einen Steinschlag in ihrer Windschutzscheibe. Es war ein kleines Einschlagsloch zu sehen und davon wegführend ein kleiner, nicht wirklich großer Riss (halber cm vielleicht).

Sie ist daraufhin sofort zu Carglass gefahren um den Schaden reparieren zu lassen. Das Loch wurde mit einem Harz(?) aufgefüllt, der Riss wurde von Carglass als unbedenklich eingestuft (Zitat:"Da passiert nix weiter mit").

Die 100 Euro Reparatur hat die Versicherung übernommen ohne das die Selbstbeteiligung bemüht werden mußte.

 

Soweit so gut. Nun, zwei Wochen später ist der kleine Riss zu einem sehr großen Riss geworden, ca 5 cm! lang. Heute morgen ist sie also wieder zu Carglass gefahren (die geben immhin 30 Jahre Garantie auf ihre Reparaturen).

Dort wurde ihr jetzt gesagt das die 100 Euro an die Versicherung zurücküberwiesen werden, eine neue Scheibe für 500 Euro wird eingebaut und davon soll meine Freundin jetzt 250 Euro Selbstbeteilung bezahlen.

Frage:

Ist das korrekt so? Obwohl der Schaden beim ersten Mal nicht korrekt behoben wurde? Kann man die 250 Euro irgendwie wiederbekommen?

Vielen Dank schon mal für Antworten

Speedy

 

edit:

Auzug aus den AGB's

1. ....sowie (b) „30 Jahre Haltbarkeitsgarantie“ - die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der „Glass-Medic“-Methode („Haltbarkeitsmängel“). Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die „Glass-Medic“ Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.

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25 Antworten
am 25. Juni 2007 um 7:36

Tag,

hört sich für mich in der Tat nach Gewäleistung an.

Das wäre wohl was für den Autoglasmeister...

am 25. Juni 2007 um 16:46

carglass versucht hier um die gewährleistung herum zu kommen. ihre reparatur ist fehlgeschlagen und muss darum auf deren kosten wieder ausgeglichen werden. sag deiner versicherung unbedingt bescheid!!!! nicht dass die die einfach die neue scheibe bezahlen und die sb angerechnet wird.

am 26. Juni 2007 um 8:29

Können risse egal wie klein überhaupt repariert werden? soweit ich weis geht das nur bei den schlägen "löchern".

Wenn meine vermutung richtig ist, ist das keine gewährleistung... Denn dann hätten sie schon beim ersten mal die scheibe tauschen müssen und schon da währe dann die SB zum tragen gekommen.

Ich sehe das eher so das sie dir kosten sparen wollten und das dann doch nicht geklappt hat.

Zitat:

Original geschrieben von GAm7

soweit ich weis geht das nur bei den schlägen "löchern".

bingo!

und 0,5cm höt sich schon anch einem fortgeschrittenen riss und nicht mehr nur nach den typischen einschlagloch-rissen an....

Zitat:

Original geschrieben von GAm7

Ich sehe das eher so das sie dir kosten sparen wollten und das dann doch nicht geklappt hat.

ähnlich sehe ich das....

Zitat:

Original geschrieben von GAm7

Können risse egal wie klein überhaupt repariert werden? soweit ich weis geht das nur bei den schlägen "löchern".

Wenn meine vermutung richtig ist, ist das keine gewährleistung... Denn dann hätten sie schon beim ersten mal die scheibe tauschen müssen und schon da währe dann die SB zum tragen gekommen.

Ich sehe das eher so das sie dir kosten sparen wollten und das dann doch nicht geklappt hat.

Das ist nicht ganz richtig, aber Falsch!

wenn ein Fachmann eine Reparatur durchführt, hat er auch die Gewähr für den Erfolg zu leisten. Das muss er vorher abwägen, dafür ist er halt Fachmann.

Das Verschulden und die Haftung liegt hier ohne jeden zweifel bei Carglass

Hier handelt es sich um einen Mangel aus einem Werkvertrag.

Hier ist doch ein Grenzfall insofern, als die Scheibe, wenn sie nicht repariert worden wäre, eh ausgetauscht hätte werden müssen. Und somit die 250 SB sowieso angefallen wären.

Die Vergrößerung des Risses ist ja nicht ursächlich durch die Reparatur entstanden, letztere hat sie nur nicht verhindert.

Und die Gewährleistung ist doch insofern geleistet worden, als daß CarGlass der Verischerung die 100,- zurückerstattet hat. Ein Anspruch auf kostenlosen Austausch besteht meiner Meinung nach nicht, weil er ja auch vor der Reparatur nicht bestanden hat.

~

Zitat:

Die Vergrößerung des Risses ist ja nicht ursächlich durch die Reparatur entstanden, letztere hat sie nur nicht verhindert.

Woher weist du das?

Genau hier liegt der "Hase im Pfeffer"

Carglass hat hier gearbeitet und hat somit die Gewähr zu übernehmen.

am 27. Juni 2007 um 7:14

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Carglass hat hier gearbeitet und hat somit die Gewähr zu übernehmen.

Leider kannst Du in diesem Fall Carglass nicht haftbar machen, da Du mit Auftragsvergabe auch die AGB von Carglass akzeptiert hast.

Auszug aus den AGB von Carglass

Zitat:

8.Gewährleistung bei Reparaturen

8.1 CARGLASS gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. CARGLASS weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der „Glass-Medic“-Methode die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen CARGLASS mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden.

Es ist immer die Gefahr da, dass eine Scheibe bei der Reparatur reissen könnte, aber dass sie reisst ist eigentlich nie der Fall.

Die Scheibe reisst allerdings nur, wenn der Druck des eingefüllten Harzes zu hoch ist. Hat man nun ein wundersames System wie das Glas-Medic-System dann ist ein Riss eigenlich schon vorprogrammiert, denn das Harz wird automatisch in den Steinschlag gepresst. Um dies zu vermeiden verwenden echte Profis ein System, bei dem der Monteur den Druck selbst reguliert. Wird hierbei der Druck zu hoch sieht man, dass sich der Riss weitet und kann sofort den Druck wieder zurücknehmen, damit kein weiterer Riss entsteht.

Diese Methode erfordert allerdings qualifiziertes Personal mit Fingerspitzengefühl und dem entsprechenden Know-How und Können.

 

Dass bei Carglass, wie auch hier im Forum sehr oft berichtet wird, die Scheiben sehr oft reissen, hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass man an einem Austausch mehr verdienen kann und dies im Zusammenhang mit dem verwendeten System und dem Anforderungsprofil der Mitarbeiter.

Hierzu einmal ein Pressebericht von Carglass (Belron) selbst zur Mitarbeiterauswahl:

Zitat:

Pressebericht Inside Belron

Unser ganzes Anforderungsprofil für Monteure hat sich geändert, erklärte Van den Sanden am Morgen des Eurofitter-Einbauwettbewerbs.Vor Jahren stellten wir 20-25jährige ein, die gut mit Fahrzeugen umgehen konnten und eine gewisse Begeisterung für Autos mitbrachten. Heute tun wir das nicht mehr. Wir suchen Einbauer die älter als 25 Jahre sind, möglichst verheiratet, mit Kindern, die gute Kundendienstfertigkeiten mitbringen. Wir haben festgestellt, dass es einfacher ist, diesen Monteuren die erforderlichen Einbaufertigkeiten zu vermitteln, anstatt Ihnen den guten Kundenumgang beizubringen.

Meine Interpretation hierzu lautet :

Der Angestellte muss nicht qualifiziert sein und muss noch nie an einem Fahrzeug gearbeitet haben, aber sehr freundlich sein.

 

Darum heisst es wahrscheinlich auch in der Werbung :

Carglass repariert, Carglass tauscht aus!

Erst wird repariert und dann ausgetauscht.

am 27. Juni 2007 um 7:21

Hallo zusammen,

hier noch ein Kleiner Nachtrag zur Steinschlagreparatur im Allgemeinen :

Zitat:

Original geschrieben von GAm7

Können risse egal wie klein überhaupt repariert werden? soweit ich weis geht das nur bei den schlägen "löchern".

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Hier ist doch ein Grenzfall insofern, als die Scheibe, wenn sie nicht repariert worden wäre, eh ausgetauscht hätte werden müssen. Und somit die 250 SB sowieso angefallen wären.

Die Vergrößerung des Risses ist ja nicht ursächlich durch die Reparatur entstanden, letztere hat sie nur nicht verhindert.

Und die Gewährleistung ist doch insofern geleistet worden, als daß CarGlass der Verischerung die 100,- zurückerstattet hat. Ein Anspruch auf kostenlosen Austausch besteht meiner Meinung nach nicht, weil er ja auch vor der Reparatur nicht bestanden hat.

~

Exakt so hat CarGlass dann auch argumentiert. Nunja, das Ende vom Lied ist das meien Freundin jetzt eine neue Windschutzscheibe hat und die SB zahlen mußte...

Vielen Dank trotzdem für alle Antworten :)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Woher weist du das?

Genau hier liegt der "Hase im Pfeffer"

Carglass hat hier gearbeitet und hat somit die Gewähr zu übernehmen.

Hat sie doch!

(Arbeite nicht für diese Firma, nur so zur Info ;)

aber ich finde deren Argumentation schon irgendwie schlüssig).

~

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

 

 

Leider kannst Du in diesem Fall Carglass nicht haftbar machen, da Du mit Auftragsvergabe auch die AGB von Carglass akzeptiert hast.

Auszug aus den AGB von Carglass

 

 

Es ist immer die Gefahr da, dass eine Scheibe bei der Reparatur reissen könnte, aber dass sie reisst ist eigentlich nie der Fall.

Die Scheibe reisst allerdings nur, wenn der Druck des eingefüllten Harzes zu hoch ist. Hat man nun ein wundersames System wie das Glas-Medic-System dann ist ein Riss eigenlich schon vorprogrammiert, denn das Harz wird automatisch in den Steinschlag gepresst. Um dies zu vermeiden verwenden echte Profis ein System, bei dem der Monteur den Druck selbst reguliert. Wird hierbei der Druck zu hoch sieht man, dass sich der Riss weitet und kann sofort den Druck wieder zurücknehmen, damit kein weiterer Riss entsteht.

Diese Methode erfordert allerdings qualifiziertes Personal mit Fingerspitzengefühl und dem entsprechenden Know-How und Können.

 

Dass bei Carglass, wie auch hier im Forum sehr oft berichtet wird, die Scheiben sehr oft reissen, hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass man an einem Austausch mehr verdienen kann und dies im Zusammenhang mit dem verwendeten System und dem Anforderungsprofil der Mitarbeiter.

Hierzu einmal ein Pressebericht von Carglass (Belron) selbst zur Mitarbeiterauswahl:

 

 

Meine Interpretation hierzu lautet :

Der Angestellte muss nicht qualifiziert sein und muss noch nie an einem Fahrzeug gearbeitet haben, aber sehr freundlich sein.

 

Darum heisst es wahrscheinlich auch in der Werbung :

Carglass repariert, Carglass tauscht aus!

Erst wird repariert und dann ausgetauscht.

Das ist eine sehr qualifizierte technische Aussage auf hohem Niveau.

Aber.. der Haftungsauschluss ist hier unwirksam. Wenn sich Carglass "auf den aktuellen Stand der Reparaturtechnik beruft, kann die Firma sich nicht mit einen Haftungsauschluss gemäß Ihrer AGB herausreden.

1. Der Kunde ist Laie und somit bei Vergabe der Unterschrift unbedarft

2. Selbst verfasste AGB sind Rechtlich höchst umstritten und finden in der Judikative selten Gehör.

Und das ist auch gut so.

Denn sonst könnte ja jeder Unternehmer seine eigenen AGB formulieren und so das BGB untergraben.

Rechtlich liegt hier ohne jeden Zweifel ein Mangel aus dem Werkvertrag zugrunde.

Da wirst du mir sicherlich zustimmen oder?

ps. deine Informationen zum "Mitarbeiterprofil" decken sich mit meine Erfahrungen in erschreckender Weise

Hallo,

jeder Unternemhmer kann seine AGBs selbst formulieren. Was jedoch die Gültigkeit dieser betrifft, hat eine AGB Prüfung anhand des BGBs stattzufinden.

Jedoch stimme ich mit Deiner Beurteilung bezügl. der Gültigkeit der zitierten AGB Klausel überein...

am 28. Juni 2007 um 7:39

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Rechtlich liegt hier ohne jeden Zweifel ein Mangel aus dem Werkvertrag zugrunde.

Da wirst du mir sicherlich zustimmen oder?

Leider kann ich hier nicht ganz zustimmen.

Da es sich bei der Steinschlagreparatur um einen "Reparaturversuch" handelt und der Kunde durch die AGB darauf aufmerksam gemacht wird, dass sich ein Riss bilden kann, ist es unmöglich einen Ersatzanspruch zu generieren.

Dies liegt allerdings auch daran, dass die Beschaffenheit des Glases und der Einbauort der eigentliche Auslöser der Risse sind. Da das Glas innerlich Spannungen aufweist, die man nicht sehen kann, ist vom Material her die Rissbildung nicht ausgeschlossen. Aufgrund dieser Tatsache kann dem Unternehmen kein Mangel aus dem Werkvertrag aufgebürdet werden.

 

Ein ähnlicher Fall ist das Bördeln der Kotflügel. Dort wird der Kunde auch immer darauf hingewiesen, dass der Lack beim Bördeln Risse bekommen könnte. Auch hier kann der Kunde keinen Anspruch auf eine Neulackierung geltend machen, wenn der Lack dann tatsächlich reisst, denn auch hier liegt es an der Beschaffenheit des Arbeitsmaterials.

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