Steinschlag in der Frontscheibe

Opel Vectra B

hi,
ich habe folgendes problem: seit letzter woche habe ich in der frontscheibe einen steinschlag mit eine durchmesser von ca. 3mm. da man solche schäden so schnell wie möglich beheben sollte um einen kompletten wechsel der scheibe zu vermeiden, bin ich auf der suche nach einem "scheibendoktor" in meiner umgebung. ich wohne in Ilmenau was ca. 40 km von Erfurt in Thüringen entfernt liegt. ich freue mich auf zahlreiche empfehlungen...

mit freundlichem gruß...

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von anton361


entspricht es den tatsachen, dass der gesetzgeber es verbietet, schäden im sichtbereich zu reaprieren und daher anordnet gleich die scheibe zu wechseln?

Der Gesetzgeber schreibt eine beschädigungsfreie bzw. reparierte Scheibe vor. Dies liegt daran, dass eine Beschädigung an der Scheibe den Sicherheitsaspekt einer Verbundsicherheitsglasscheibe (VSG) mindert. Ist die "Funktion" der Scheibe beeinträchtigt entspricht sie ja nicht mehr den Vorgaben, mit denen sie für die Verwendung im Fahrzeug zugelassen wurde und muss somit, wenn sie nicht Repariert werden kann, ersetzt werden.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

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Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von Fliegentod


Und jedesmal musste ich lediglich die halbe Selbstbeteiligung bezahlen, also nur 75,- Euro!
Bei welcher Versicherung ist denn das Fahrzeug versichert???

Denn ein Erlass (auch teilweise) der SB wäre Versicherungsbetrug, wenn nicht in den AKBs der entsprechenden Versicherung festgelegt ist, dass bei Austausch z.B. in einem Partnerbetrieb der Versicherung, die SB um exakt diesen Betrag gemindert wird.

Bin bei der DEVK versichert und die bietet Scheibentausch zur halben SB regulär so an! Und nicht nur in Kooperation mit carglass, sondern auch A.T.U. und weitere...! Und da carglass dies auch zu Hause anbietet, habe ich das bisher auch von denen machen lassen, und zwar ohne Beanstandungen!

Gruß
Fliegentod

Und den Beweis dafür dass es genauso geht erbringen mein Betrieb und viele andere Kollegen, die diese Arbeit professionell ausführen können, Tag für Tag und dies ohne irgendeine Einschränkung der Gewährleistung.

Dann zeig doch mal deine AGBs und deine Garantiebedingungen, denn die fehlen gänzlich auf der HP.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


Dann zeig doch mal deine AGBs und deine Garantiebedingungen, denn die fehlen gänzlich auf der HP.

Wie es sich für jeden ordentlichen Meisterbetrieb der Kfz-Innung gehört, hängen diese im Bürotrakt neben der Auftragsannahme für jeden sichtbar und lesbar aus.

@Sibiria
Bitte nutze die Zitiatfunktion, wenn Du einen Beitrag zitierst, denn dies erleichtert allen User das lesen Deiner Beiträge.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


Dann zeig doch mal deine AGBs und deine Garantiebedingungen, denn die fehlen gänzlich auf der HP.
Wie es sich für jeden ordentlichen Meisterbetrieb der Kfz-Innung gehört, hängen diese im Bürotrakt neben der Auftragsannahme für jeden sichtbar und lesbar aus.

@Sibiria
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Wer eine HP betreibt, der sollte sich auch mit IT-Recht auskennen, Herr Autoglasmeister, ich könnte ihre HP ja mal der Denic melden, mal sehen ob sie dann immer noch so siegessicher sind, wenn ihre HP geschlossen wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


(...)
Wer eine HP betreibt, der sollte sich auch mit IT-Recht auskennen, Herr Autoglasmeister, ich könnte ihre HP ja mal der Denic melden, mal sehen ob sie dann immer noch so siegessicher sind, wenn ihre HP geschlossen wird.

Moin!

Meine Güte, geht`s noch?
Wir sind doch alle hier, um uns gegenseitig zu helfen oder Tips zu geben!

Aber doch sicherlich nicht, um jemanden irgendwo wegen irgendwas anzuschwärzen!🙄

Gruß
Fliegentod

So langsam reicht es aber auch, bist du nur gekommen zum
rumstänkern?😕 Gib was vernünftiges ab und klär
das per pn.

Zitat:

Original geschrieben von rentner wagen


So langsam reicht es aber auch, bist du nur gekommen zum
rumstänkern?😕 Gib was vernünftiges ab und klär
das per pn.

Meinst Du mich?😕😕😕

Du doch nicht. Derjenige weiß schon Bescheid.🙂

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


Wer eine HP betreibt, der sollte sich auch mit IT-Recht auskennen, Herr Autoglasmeister, ich könnte ihre HP ja mal der Denic melden, mal sehen ob sie dann immer noch so siegessicher sind, wenn ihre HP geschlossen wird.

Die Denic würde sich über eine solche Meldung totlachen.

Wenn dann wäre es ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Ausserdem würde dann die entsprechende HP nicht geschlossen, sondern es würde eine Abmahnung ergehen.

Um welche meiner zahlreichen Homepages soll es denn eigentlich gehen??? Denn auf den Homepages auf denen AGBs oder Nutzungsbedingunen stehen müssen, da stehen sie auch. Auf den Homepages welche dies nicht benötigen, stehen auch keine AGBs.

Ausserdem geht es hier in diesem Forum darum Anderen zu helfen und Tatsachen richtig darzustellen. Aber das Problem vieler User ist einfach, dass sie anfangen zu stänkern, wenn ihnen die Argumente ausgehen, anstatt einen Fehler zuzugeben.

Hi

Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


Wer eine HP betreibt, der sollte sich auch mit IT-Recht auskennen, Herr Autoglasmeister, ich könnte ihre HP ja mal der Denic melden, mal sehen ob sie dann immer noch so siegessicher sind, wenn ihre HP geschlossen wird.

Wenn du etwas zum Thema beizutragen hast, kannst du das gerne tun. Wenn es aber nur darum geht hier zu stänkern und anderen eins vor den Latz zu knallen kann ich dir nur eins raten: Lass es bleiben!

Und jetzt bitte zurück zum Thema.

Gruß KKW 20
MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von KKW 20


Hi

Zitat:

Original geschrieben von KKW 20



Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


Wer eine HP betreibt, der sollte sich auch mit IT-Recht auskennen, Herr Autoglasmeister, ich könnte ihre HP ja mal der Denic melden, mal sehen ob sie dann immer noch so siegessicher sind, wenn ihre HP geschlossen wird.
Wenn du etwas zum Thema beizutragen hast, kannst du das gerne tun. Wenn es aber nur darum geht hier zu stänkern und anderen eins vor den Latz zu knallen kann ich dir nur eins raten: Lass es bleiben!

Und jetzt bitte zurück zum Thema.

Gruß KKW 20
MT-Moderation

da ihr ja eh alles besser wisst, dann reiht euch doch bei der Krack ein und unterstützt sie weiter

BASTA

der Autoglasermeister im Forum weiß ja so Bescheid, bei uns lachen sich alle nur kaputt über seine Mittelalterliche HP und und seine Aussagen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


der Autoglasermeister im Forum weiß ja so Bescheid, bei uns lachen sich alle nur kaputt über seine Mittelalterliche HP und und seine Aussagen

Ohne mich persönlich loben zu wollen:

Ja, ICH weiss Bescheid und was ich äussere entspricht den Tatsachen.

Diejenigen, welche sich über meine Aussagen totlachen, sollten einmal ihr Wissen auf einen Kenntnisstand bringen, welcher es verdienen würde einen Betrieb zu führen.

Und vor allem sollte man wenn man behauptet dass ich Unrecht hätte einen Beweis dafür erbringen und nicht nur eine haltlose Behauptung erstellen.

Als "echter Profi" sollte dies doch wohl keine Schwierigkeit sein.

Zitat:

Original geschrieben von Sibiria


sich alle nur kaputt über seine Mittelalterliche HP und und seine Aussagen

Eine oder zwei meiner HPs kann/können durchaus eine optische und technische Auffrischung vertragen, dafür ist/sind sie aber schnell und ohne nervigen Schnickschnack und enthält wichtige Informationen für den Endkunden.

Back to Topic:

Auch Steinschläge und Risse in der Randzone können und dürfen repariert werden, wenn die rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind:

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Mit dem dürfen, gebe ich dir Recht, aber ob es funktioniert, dass ist die Frage?

Da im Randbereich der VSG Scheibe die größten Spannungen sind, ist es auch nicht mit jedem Reparaturset möglich den Steinschlag zu reparieren.

Mit Würth System bezweifel ich stark, dass die Scheibe nicht reißt, wogegen man mit Normfest es besser hinbekommt.

Aber welcher AG hat beide Systeme da?

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