Stein gerammt - Fahrerflucht!?
Gun Abend,
ich hätt da mal ne Frage!
Ich mach gerade meinen Zivildienst und habe letzte Woche bei ner Klinik mitm Dienstfahrzeug nen Stein gerammt. Ich bin kurz ausgestiegen und hab geschaut was am Auto kaputt ist. Da nur der rechte Seitenschweller Kratzer abbekommen hat und eingedrückt ist bin ich weitergefahren (hatte grad 2 Fahrgäste an Board).
Als ich von meiner Tour zurück war meldete ich logischerweiße alles bei meiner Dienstelle. War auch alles kein Problem.
Doch einen Tag später hat wohl die Klinik bei meinem Chef angerufen und will mich jetzt wegen Fahrerflucht anzeigen! Was kann mir jetzt passieren?
Ich hab in dem Moment an vieles Gedacht, hätte in der Klinik auch Bescheid gegeben wenn es ein Zaun oder ein anderes Auto gewesen wäre, aber doch nicht bei einem Stein der auf der Grünfläche als Begrenzung rumliegt.
Da ich noch Probezeit habe wäre das alles ziemlich übel... Können die mir da wirklich was anhaben?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Alternativ gehst du zu dem Typ aus der Klinik hin und fragst ihn ob der einen am sender hat...
wegen eines begrenzungssteines... ich lach mich schlapp. die dinger sind das nervigste überhaupt weil sie ein- und ausparken und rangieren erschweren. und man sieht sie noch nichtmal wenn man rückwärts fährt...
17 Antworten
Selbst wenn es zu einer Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht kommt, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. §142 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt. D.h. man muß
a) den Unfall bemerkt haben
b) geflüchtet sein, um sich einer Schadensregulierung zu entziehen.
Es gibt übrigens tatsächlich eine Mindestschadenhöhe, damit es eine Verkehrsunfall im eigentlichen Sinne ist. Diese wird aber von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Vom Verursacher darf dies auch nicht eingeschätzt werden.
Mit anderen Worten: "Is' nicht so viel, ich hau' mal ab" = VERBOTEN
Wenn die Polizei den Schaden als geringfügig einschätzt, ist das was anderes. Also auf jeden Fall absichern.
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Alternativ gehst du zu dem Typ aus der Klinik hin und fragst ihn ob der einen am sender hat...
wegen eines begrenzungssteines... ich lach mich schlapp. die dinger sind das nervigste überhaupt weil sie ein- und ausparken und rangieren erschweren. und man sieht sie noch nichtmal wenn man rückwärts fährt...
Hallo liegt der stein überhaupt auf privat , oder liegt er öffendlich. das währe gut zuwissen???
Ob der beschädigte Gegenstand auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund liegt, ist für den Tatbestand wohl unerheblich.